Was sind kalkulatorische Zinsen in der Kostenrechnung?

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2023

Damit das vom Entrepreneur zinslos in seiner Firma eingesetzte Unternehmenseigenkapital einen fiktionalen Zins erhält, werden kalkulatorische Verzinsungen als ein Bestandteil der Kosten, die kalkulatorisch sind, im Rechnungsführung beachtet. Er hätte gleich sein Unternehmenseigenkapital nicht im Firma angelegt, sondern auf dem Kapitalmarkt aufgestellt, er würde einen Zins einnehmen.

Wie werden Anderskosten in der internen Preiskalkulation berücksichtigt?

Es gibt Kostenarten im Firma, die nicht als Einsatz in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung erscheinen, aber gleichwohl bei der Berechnung in der Kostenrechnung beachtet werden müssen. Damit sie die Selbstkosten der Kostenträger mit dem wirksamen Werteverbrauch belasten, werden diese Anderskosten oder Zusatzkosten in der Preiskalkulation, die unternehmensintern ist, eingesetzt. Im Einzelnen Mietbeträge, Verzinsungen, Wertverminderungen, Unternehmerlohn und Wagestücke gehören zu diesen Kosten, die kalkulatorisch sind.

Was stellen kalkulatorische Zinsen dar?

Aus Unternehmensfremdkapital und Unternehmenseigenkapital besteht das Gesamtkapital einer Firma. Im Umlaufvermögen und Anlagevermögen angebunden ist dieses Gesamtkapital, darstellt so dass diese Kapitalnutzung einen Güterverbrauch. Während der Entrepreneur das Unternehmenseigenkapital zinslos zur Verfügungsrecht setzen muss, muss für das Unternehmensfremdkapital die Firma seinen Kreditoren Verzinsung auszahlen. Der Entrepreneur hätte dieses Unternehmenseigenkapital nicht in seine Firma gebracht, sondern auf dem Kapitalmarkt aufgestellt, er würde hierfür einen Zins erlangen. Als Opportunitätskosten genannt wird jene Verzinsung, die entgangen ist,, darstellen so dass die Verzinsungen, die kalkulatorisch sind, nichts anderes als die Opportunitätskosten einer illusorischen Anlage.

Wie beeinflusst der kalkulatorische Zinsansatz die erfolgsorientierte Preis-Kosten-Steuerung?

Es, ebenfalls einen Aufschlag des Unternehmenseigenkapitals als Kostengröße in die Kostenrechnung aufzunehmen ist Kerngedanke. Damit wird erhalten, dass das Betriebsergebnis lediglich den Erlös ausweist, der mit der selbständigen Betriebstätigkeit über einen am Kapitalmarkt ansonsten erzielbaren Zins hinaus erzielt wurde. Diese fiktionale Abgabe geht zeitgleich als Kostenart in die Berechnung der Kosten und Selbstkosten der Aufwendungen ein und diese fiktionale Abgabe ermöglicht also eine Preis-Kosten-Steuerung, die erfolgsorientiert ist. Da die Wirkung veränderlicher Fremdfinanzierung und also Zinsbelastung abgeschaltet wird, werden ebenfalls Benchmarkings, Betriebsvergleiche und Zeitvergleiche durch den Zinsansatz, der kalkulatorisch ist, im Aussagewert genauer.

Wie werden kalkulatorische Zinsen ermittelt?

Für die Prüfung der kalkulatorischen Verzinsungen sprechen zwei Begründungen:

  • Genauere Beschreibung der Rentabilität: Wenn bloß der Zinsaufwand für das Unternehmensfremdkapital erfasst wird, würde eine Firma mit großem Verschuldungsgrad verhältnismäßig nachteiliger abgebildet als eine eigenkapitalstärkere Firma, obwohl beide ein identisch haushohes Gesamtkapital aufweisen. Diese Abbildung, die verzerrt ist, entfällt durch Prüfung der Verzinsungen, die kalkulatorisch sind.
  • Ausgleich des Zinsaufwandes: Stärkere kurzlebige Fluktuationen der Darlehenszinsen werden nivelliert, wenn beim Unternehmenseigenkapital feste langlebige Verzinsungen zugrunde eingelegt werden.

Eine nicht geradlinig leicht zu abwartende Größenordnung sind kalkulatorische Verzinsungen. Diese Kosten sind durch den Rückgang des Finanzierungsbedarfs aufgrund der aktuellen kalkulatorischen Wertverminderung von Jahr zu Jahr sinkend und diese Kosten müssen aber für die Preiskalkulation auf den Durchschnittswert über die Gesamtnutzungsdauer zurück ausgerechnet werden. Da aber der faktische Zinsbedarf in der ersten Hälfte der Lebensdauer größer als dieser Durchschnittswert ist und sozusagen damit weniger Gelder für die Daseinszwecke der kalkulatorischen Wertverminderung verbleiben, beträgt der gewöhnliche Finanzierungsbedarf mehr als 50 % der ursprünglichen Anschaffungskosten.

Bloß diejenigen Kapitalbestandteile werden bei der Prüfung der Verzinsungen, die kalkulatorisch sind, herangezogen. Die Kapitalbestandteile sind im betriebsnotwendigen Mittel angebunden. Aus der Gleichung ergibt sich das Geldmittel, das alltäglich gebunden ist.

[{displaystyle {mbox{Durchschnittlich gebundenes Kapital}}={frac {{mbox{Anschaffungskosten}}+{mbox{Restwert}}}{mbox{2}}}}]

Das Ausmaß des kalkulatorischen Zinssatzes richtet sich nach der Art der Gesamtfinanzierung:

  • Der übliche Fremdkapitalzins wird bei mehrheitlicher Fremdfinanzierung zugrunde eingelegt.
  • Die Verzinsung, die marktüblich ist, für Darlehen an erstklassige Darlehensnehmer, wie beispielsweise fester Bundesanleihen gilt bei mehrheitlicher Eigenkapitalfinanzierung.
  • bei Mischfinanzierung der gewogene Durchschnittszinssatz nach dem WACC-Ansatz.

Zum kalkulatorischem Teil der Herstellungskosten wird der fiktionale Zinsaufwand für das Unternehmenseigenkapital in der Kostenrechnung, die unternehmensintern ist, und der fiktionale Zinsaufwand für das Unternehmenseigenkapital ist aber in der Steuerbilanz und Bilanz nicht gestattet. Großteil Fremdkapitalzinsen dürfen nach § 255 Absatz 3 Reihe 1 HGB nicht angeschaltet werden. Der fiktionale Zinsaufwand für das Unternehmenseigenkapital darf erst gesetzesgemäß nicht angeschaltet werden, da es folglich schon ein Aktivierungsverbot für in Wirklichkeit angefallene Fremdkapitalzinsen gibt. Die Eigenkapitalzinsen, die kalkulatorisch sind, gehören daher zu den Zusatzkosten.

Wie beeinflussen kalkulatorische Kosten die interne Preiskalkulation?

Kalkulatorische Kosten werden allerdings in der Kostenrechnung verblendet und gehen ebenfalls in das Betriebsergebnis ein, wirken sich aber im fremdem handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht aus und sind da deshalb nicht sichtbar. Wo die Kosten, die kalkulatorisch sind, erfasst werden, richtet sich die vertrauliche Preiskalkulation nicht nach dem Resultat, das handelsrechtlich pagatorisch ist, der Buchhaltung, sondern nach dem Resultat der Kostenrechnung. Wenn auf die Aufnahme der Mieten und Mietbeträge, die kalkulatorisch sind, entsagt wird, würde die Preisuntergrenze zu gering berechnet. Durch ihre Aufnahme liefert die vertrauliche Preiskalkulation den Abgabepreis. Den Abgabepreis müsste eine Firma am Marktplatz für seine Dienste oder Erzeugnisse idealerweise erfordern. Dieser Siegespreis ist aus Wettbewerbsgründen nicht erzielbar, die wettbewerbsfähige Prämie muss erwählt werden. Eine gerechte, gleiche Kostenstruktur im Zusammenhang einer Profitcenter-Rechnung herstellen sollen kalkulatorische Kosten.

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