Was sind Umlaufvermögen?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Alle Vermögenswerte sind Umlaufvermögen in Firmen. Die Vermögenswerte sind im Zusammenhang des Arbeitsgangs zur kurzzeitigem Verkauf, zum Konsumierung, zur Weiterverarbeitung, zur Verarbeitung oder zur Zurückzahlung vorgesehen. Lediglich kurzlebige Zeitlang befinden sie sich im Firma und sie dienen nicht, wie das Anlagevermögen, permanent dem Geschäftsbetrieb.

Was sind die Merkmale des Umlaufvermögens?

Das Umlaufvermögen wird im Handelsgesetzbuch nicht beschrieben, sondern stellt gesetzlich eine Restgröße von allem dar, was nicht Anlagevermögen ist. Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögenswerte daher. Die Vermögenswerte sollen kurzzeitig verkauft, abgenutzt, bearbeitet oder von Debitoren abbezahlt werden. Die Basis oder das Resultat des operativen Herstellungsprozesses sind sie großteil. Ihm beigeordnet werden Vermögenswerte. Die Vermögenswerte sollen die Betriebsprozesse der Anschaffung, der Herstellung und des Absatzes durchlaufen. Vorbereitete Produkte werden aus beschafften Stoffen durch die Herstellung. Zu Anforderungen gegenüber der Kundschaft und nach Bezahlung zu Geldleistung in der Geldkasse oder auf der Bankverbindung werden die Produkte, die verkauft sind. Von den im Umlaufvermögen zu aktivierenden Vermögensposten wird vorausgesehen, dass sie innerhalb einer Umsatzperiode zu Geldleistung oder Geldsurrogaten werden oder durch Veräußerung oder Konsumierung untergehen.

Wie ist das Umlaufvermögen in der Bilanz auszuweisen?

Das Umlaufvermögen ist in der Bilanzaufstellung nach § 266 Absatz 2 lit. B HGB auf der Aktiv-Seite verwiesen und aus Beweggründen der Bilanzklarheit zu durchgliedern. Eine Erfassung der Fortbestände ist im Vorfeld der Bilanzerstellung erforderlich.

I. Bestände / Vorratsvermögen

  1. Roh-, Bindemittel und Betriebsstoffe
  2. unfertige Produkte, unfertige Verdienste
  3. erledigte Produkte und Güter
  4. geleistete Abschlagszahlungen

II. Ansprüche und anderweitige Vermögenswerte

Vermögenswerte und Anforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr Jahr, das als einem ist, werden punktuell verwiesen bei allen vier Teilen.

  1. Ansprüche aus Anlieferungen und Ableistungen
  2. Anforderungen gegen angeschlossene Firmen
  3. Anforderungen gegen Firmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  4. anderweitige Vermögenswerte

III. Handelspapiere

  1. Beteiligungen an angeschlossenen Firmen
  2. anderweitige Handelspapiere

IV. Liquide Arzneimittel

  1. Bankanweisungen, Kassenbestände, Bundesbankguthaben und Gutschriften bei Kreditanstalten

Welche Folgen hat die Zuordnung von Wertpapieren zum Anlage- oder Umlaufvermögen?

Im Gliederungsschema des § 266 HGB zweifach beinhaltet, gleich bei den Finanzanlagen und im Umlaufvermögen sind Ausleihungen und Aktien. Zuordnungsprobleme zu denselben Bilanzpositionen des Anlagevermögens kann deshalb zwischen Ausleihungen und Handelspapieren des Umlaufvermögens bestehen. Die Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen oder Anlagevermögen bestimmt die bestimmte operative Verwendungsart. Maßgeblich für die korrekte Belegung ist, dass im Finanzanlagevermögen die Bindungsdauer des Anlagevermögens gilt, wonach die Vermögenswerte laufend dem Geschäftsbetrieb zu servieren haben ( § 247 Absatz 2 HGB ). Das bedeutet für Handelspapiere, dass sie im Umlaufvermögen lediglich für Handelszwecke abgehalten werden dürfen und am Bilanzstichtag kurzzeitig zum Veräußerung vorgesehen sind. Sie sind bei Kreditanstalten im Buch hinzuführen. Ständig dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind Bankanweisungen oder Austausch oder verwandte Wertschriften mit Zahlungsmittelfunktion – -. Die Zahlungsmittelfunktionen gehören zudem zu den Papieren.

Bisschen verschieden ist die Begriffsbestimmung von Current Assets nach US-GAAP, wonach lediglich solche Vermögenswerte zum Umlaufvermögen gehören, welche innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus in Geldleistung verwandelt, somit veräußert oder ausgegeben werden. Der Geschäftszyklus ist kurzlebiger als ein Jahr, das Jahr wird zugrunde eingelegt. Wobei ein Stimmrecht verbleibt, ist es überdies zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen zu differenzieren gleichartig in den International Financial Reporting Standards umgrenzt.

Ist eine Zuweisung stattgefunden, so muss sie im Normalfall erhalten verbleiben. Änderungswidmung heißt eine Umgliederung, die – exzeptionell vorzunehmend – ist, zwischen Stellungen des Umlaufvermögens und Anlagevermögens und gegenteilig und eine Umgliederung, die – exzeptionell vorzunehmend – ist, zwischen Stellungen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens und gegenteilig unterliegt strikten Bestimmungen. Ein Vermögensposten vom Anlagevermögen soll in das Umlaufvermögen oder entgegengesetzt transferiert werden, seine Zweckbestimmung muss sich verändert haben ( § 247 Absatz 2 HGB ). Es gibt nach IAS 39.50 – 54 – angewiesen vom Finanzinstrument und der Bewertungskategorie – zahllose Umwidmungs-Verbote. Wonach in das Anlagevermögen umzuwidmende Papiere eine Restlaufzeit von wenigstens einem Jahr haben müssen, gilt bei Kreditanstalten § 340e Absatz 2 HGB.

Bei der Beurteilung hat die Zuteilung zum Umlaufvermögen oder Anlagevermögen Auswirkungen, weil solche des Umlaufvermögens dem strikten Niederstwertprinzip unterliegen Handelspapiere des Anlagevermögens dem Niederstwertprinzip, das gemildert ist.

Was ist Gegenstand der Bilanzanalyse des Umlaufvermögens?

Gesprächsgegenstand betriebswirtschaftlicher Indizes sind das Umlaufvermögen oder Bestandteile hiervon in der Jahresabschlussanalyse.

Wie kann das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen gemessen werden?

Die Relation zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen gibt die Messgröße der Vermögensintensität wieder. Bei anlagenintensiven Firmen überwiegt das Anlagevermögen, im Geschäft und Bauwirtschaft überwiegt das Umlaufvermögen:

[{text{Vermögensintensität}}={frac {{text{Anlagevermögen}}}{{text{Umlaufvermögen}}}}]

Wie kann der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen gemessen werden?

Die Umlaufintensität zeigt an, wie groß die Quote des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen in einer Firma ist:

[{text{Umlaufintensität}}={frac {{text{Umlaufvermögen}}}{{text{Gesamtvermögen}}}}]

Was ist das Netto-Umlaufvermögen und welche Bedeutung hat es?

Das Netto-Umlaufvermögen bezieht die Passivum mit ein, während beide Indizes sich exklusiv mit der Aktivseite der Bilanzaufstellung befassen. Vom Umlaufvermögen werden die kurzlebigen Schuldigkeiten – speziell die Schuldigkeiten aus Zulieferungen und Aufwendungen – abgereist:

[{text{Working Capital}}={text{Umlaufvermögen}}-{text{kurzfristige Verbindlichkeiten}}]

Anstelle des ganzen Umlaufvermögens kann das Working Capital weiteren verbessert werden:

Liquide Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben, liquide Wertpapiere)
   + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
   + Vorräte
   + geleistete Anzahlungen
   − Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
   − erhaltene Anzahlungen
   = Working Capital

Bei einem positiven Working Capital wurde das Umlaufvermögen nicht nur durch kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert, sondern auch durch langfristige Finanzierungsinstrumente und Finanzierungstitel. Weil speziell die Gefahr der Anschlussfinanzierung verringert wird, ist dies positiv. Bei negativem Working Capital ist auch das Anlagevermögen teilweise durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert, was der goldenen Bilanzregel widerspricht. Während Industrieunternehmen im Regelfall ein positives Working Capital aufweisen, können Handelsunternehmen wegen der anderen Finanzierungsstruktur auch ein negatives Working Capital erreichen. Hier kann ein negatives Working Capital sogar ein Zeichen besonderer Marktmacht darstellen. Das Working Capital stellt ferner ein Maß für die Liquidität des Unternehmens dar.

Wie lässt sich das Working Capital durch eine Kennzahl messen?

Aus dem Working Capital errechnet sich die Kennzahl Working Capital Ratio, indem sie zum Umsatz ins Verhältnis gesetzt wird:

[text{Working Capital Ratio} = frac{text{Umlaufvermögen} – text{kurzfristige Verbindlichkeiten}}{text{Umsatz}}]

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