Was versteht man unter dem Begriff ‚Betrieb‘?

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2023

Man versteht unter Betrieb eine Organisationseinheit. Die Organisationseinheit deckt durch das haltbare Zusammenspiel von Betriebsmitteln das humanistische Bedürfnis an Leistungen und Waren. In unterschiedlichen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaft hat der Ausdruck jeweilig ein unterschiedliche Sinngehalte.

Vom Verbe leisten leitet sich der Ausdruck Betrieb ab. Dass jemand ein Handelsgeschäft oder Geldanlagen betreibt, soll man formulieren um ein Bedürfnis abzudecken.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie wird der Begriff ‚Betrieb‘ in der Betriebswirtschaftslehre definiert?

Das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaft ist der Betrieb. Die Betriebswirtschaft hält aber keine gleiche Begriffsbestimmung bereit. In den Fokus seiner Observierung stellt Fritz Schmidt 1924 den Betrieb, der wirtschaftend ist. Der Betrieb ist für Josef Hellmer kein ökonomischer, sondern in erster Ausdruck Weise ein Ausdruck, der technologisch ist. Alle Organisationseinheiten, die wirtschaftend sind, subsumiert Erich Kosiol unter dem Betriebsbegriff. Die Formungselemente und Wirkungszentren der Volkswirtschaft sind die Gewerbebetriebe, ob Unternehmen oder Hauswirtschaften. Als effizienten Bestandteil eines Betriebes sieht Martin Lohmann den Betrieb. Der Firma ordnet er ihn unter. So beispielsweise mit Beschränkungen Erich Gutenberg ordnete ein enormer Anteil der Wissenschafter aber den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff unter. Der Gutenberg sah im Betrieb das Zusammenspiel von Produktionsfaktoren. Unbeschränkt aufgenommen von Heinrich Nicklisch, Eugen Schmalenbach oder Konrad Mellerowicz wird diese Ergebenheit.

Als Gutenberg ab April 1955 Operation und Betrieb gleichsetzte, war ein Methodenstreit zwischen Gutenberg und Mellerowicz gebildet. Ob der Betrieb oder das Unterfangen Erkenntnisobjekt und Forschungsgegenstand sei, ging im Kernpunkt nicht um die Fragestellung. Für Heinz Langen letztendlich ist der Betrieb eine Einrichtung, die dem Ziel dient, bestimmte Verhältnisse oder Prozesse auf einem eindeutigen Wertniveau zu behalten beziehungsweise dieses Wertniveau bei Eintreffen von Beeinträchtigungen wiederherzustellen. für ihn ist der Betrieb ein Regelkreis.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Warum wird in der Juristik zwischen Firmen und Unternehmen unterschieden?

Wird im Unterschied zur Betriebswirtschaft in der Juristik äußerst exakt zwischen Firmen und Unternehmen unterschieden. Speziell das Arbeitsrecht befasst sich natürlich mit Betriebsfragen. Die Betriebsfragen spielen aber zudem eine Funktion in anderen Rechtsgebieten.

Warum ist der Betrieb für Arbeitsrechtler so relevant?

Ansatzpunkt der Bildung einer juristischen Begriffsbestimmung ist eine Entscheidung des Reichsgerichts vom Februar 1923, wonach der Betrieb ein lebendiges Wesen sei, innerhalb dessen Entrepreneure und Arbeitnehmer zu einer Produktionsgemeinschaft vereint sind und in einheitlicher Arbeit demselben Zweck, der Verwirklichung eines nach möglichkeit großen Niveaus und erreichbarster Rentabilität der Betriebsleitung zustreben. Den Zusammenschluss von individuellen, sachlichen und geistigen Werkzeugen zur fortlaufender Bestrebung eines von einem oder mehreren Rechtssubjekten vereint gemessenen geübten Daseinszweckes sah Erwin Jacobi im Betrieb im Jahre 1927. Der Gesetzesentwurf zum BetrVG 1952 sah eine Legaldefinition vor, wonach der Betrieb der Arbeitsverband von Arbeiter und Unternehmensleiter sei, der mit Einsatz von Betriebsmitteln bei lokaler Kurzfassung ebne, nicht-hoheitliche Aufgabenstellungen fortgeführt verfolge. Da die Ländervertretung eine klare juristische Umgrenzung nicht für erreichbar hielt und die Vorstellung durch Gerichtsbarkeit und Belehrung erarbeitet werden solle, wurde die Begriffsbestimmung nicht Teil der Gesetzmäßigkeit. Als gebräuchlich setzt das gegenwärtige BetrVG den Terminus voraus.

Für das Bundesarbeitsgericht ist ein Betrieb nach § 613a BGB die organisatorische Truppe, innerhalb derer der Unternehmensinhaber ausschließlich oder mit seinen Mitarbeitern mit Einsatz von sachlichen oder gedanklichen Methoden erkannte arbeitstechnische Daseinszwecke fortgeführt verfolgt, die sich nicht in der Erfüllung des Eigenbedarfs erschöpfen. Der Betrieb ist zudem nicht an die Weise oder den Platz der Exekution abgebunden. Auf eine Maßeinheit kommt es an. Die Maßeinheit ist zunächst durch die Ansätze der Betriebsorganisation zu einer Gesamtheit geworden. Sächliche und gedankliche Werkzeuge sind nichts anderes als Produktionsfaktoren, die permanent genutzt werden, um Fremdbedarf abzudecken. Komponenten enthält diese Begriffsbestimmung, die pur arbeitsrechtlich ist. Die Komponenten sind ebenfalls aus betriebswirtschaftlicher Sichtweise bedeutsam. Das bleibende organisatorische Zusammenspiel von Produktionsfaktoren für den Fremdbedarf erfordert die Begriffsbestimmung gleich.

Der Betriebs-Begriff wird in verschiedenartigen Spezialgesetzen als gebräuchlich verlangt. Eine gesetzesübergreifende Begriffsklärung fehlt, weil Gesetzeslagen verschiedenartige Gesetzeszwecke verfolgen und daher die Intension jeweils abhängig von Regelungsziel differieren kann. Der Betrieb als organisatorische Maßeinheit muss arbeitsrechtlich bestimmt 4 Voraussetzungen einhalten: arbeitsorganisatorisch-technische Gesamtheit, gemeinsamer Leitungsapparat, örtliche Gesamtheit und gemeinsame Betriebsgemeinschaft. Die Firma ist Betrieb somit Kompanie, die arbeitsorganisatorisch ist, die juristische Gesamtheit. Mehrere Firmen können dabei sicherlich einen einheitlichen Betrieb belegen, so genannter Gemeinschaftsbetrieb.

In dem Usus, aber nicht wesentlich, im Betrieb des Chefs findet die Arbeit des Mitarbeiters statt. Viele Folgen, die arbeitsrechtlich sind, steuert der Betriebsbegriff. Beispielsweise den Betriebsübergang, die Auswahl des Betriebsrates oder die Betriebsgröße als Bedingung für den Kündigungsschutz betrifft das. Als selbständige organisatorische Truppe gesehen wird der Betrieb. Die Truppe ist zum Realisieren eines Daseinszweckes, der arbeitstechnisch ist, formiert. In sog. Tendenzunternehmen, somit vor allem Unternehmen mit theologischer, ehrenamtlicher oder akademischer Zielstellung beziehungsweise Unternehmen von Presseunternehmen und Rundfunkunternehmen gelten eingeschränkte Beteiligungsrechte des Betriebsrates.

Die Organisationseinheit Betrieb ist abzugrenzen von den Bezeichnungen des Entrepreneurs oder der Firma, erfolgen ebenso wenn da mundartlich oft Mischungen. Und ebenso der Handelspartner des Mitarbeiters ist viel wenn von einem gesetzlichen Menschen angehabt – die Firma der Besitzer des Unternehmens. Besitzer mehrerer Unternehmen sein kann die Firma ganz außerdem.

Zu einem Unternehmen vereinen können sich mehrere Firmen. Dass sich zwei Firmen verbinden, ist es zudem machbar um einig einen tatsächlichen Betrieb hinzuführen.

Der oft als Ersatzwort gebrauchte Terminus des Unternehmens gehört überdies nicht hierher. Die Bezeichnung, die handelsrechtlich ist, eines Kaufmannes ist Unternehmen § 17 HGB. Der Terminus hat arbeitsrechtlich keine Funktionalität.

Warum wird im deutschen Arbeitsrecht zwischen Firma und Betrieb unterschieden?

Wird im germanischem Wirtschaftsrecht gewöhnlich zwischen dem Betrieb und dem Geschäft unterschieden. Die Firma als gesetzliche Truppe wird der Betrieb beschrieben als technisch-organisatorische Truppe. Das Wort Betrieb ist im Unterschied zu obgenannter Abbildung außerdem kein Überbegriff zum Firma.

Warum ist der Ausdruck des Gewerbebetriebes in unterschiedlichen Spezialgesetzen bedeutsam?

Nach § 2 Absatz 1 ArbStättV sind Arbeitsstellen Gegenden in Bauten oder draußen. Die Gegenden befinden sich auf dem Areal einer Einrichtung. Da nicht festgelegt, sondern als erkennbar erfordert wird der Betrieb. Er ist breit auszulegen und umfasst jeden Standort, der im Einflussbereich des Unternehmensinhabers liegt.

( § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG ) besteuert das Umsatzsteuergesetz die Erlöse von Firmen, nicht von individuellen Unternehmen. In § 1 Absatz 1a UStG knüpft man aber an den Betriebsbegriff an. Der Absatz nimmt Erlöse einer Geschäftsveräußerung von der Umsatzsteuerpflicht aus. Wenn die gesamte Firma oder ein Betrieb, der in dem Gefüge einer Firma separat geführt ist, verkauft wird, liegt danach eine Geschäftsveräußerung vor. Es kommt nicht darauf an, ob schon beim Verkäufer eine selbstständige operative Organisierung vorlag, sondern darauf, ob ein Teilvermögen transferiert wird, das vom Erwerber selbständig hätte aufgenommen werden können und für das der Erwerber im Situation der entgeltlichen Übermittlung einen Gegenwert ausgezahlt hätte.

Nach § 1 Absatz 1 Nr. 6 KStG sind die rechtlichen Menschen des staatlichen Gesetzes im Zusammenhang ihrer Gewerbebetriebe gewerbsmäßiger Natur umsatz- und körperschaftsteuerpflichtig. Der Betrieb wird steuerlich in Österreich nach vorherrschender Ansicht als ein Teil einer Firma betrachtet.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Warum unterscheidet man unterschiedliche Typen von Gewerbebetrieben ?

Man unterscheidet jeweils nach Betriebsgröße Großbetriebe, Mittelbetriebe, Buden und Kleinstbetriebe. Man kann nach dem Betriebszweck Dienstleistungsbetriebe und Fabrikbetriebe differenzieren. Es gibt außerdem jeweils abhängig von dem Fokus der Erwerbsarbeit Kampagne-Betriebe und Saisonbetriebe.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Warum unterscheiden sich die Begriffsbestimmungen der Betriebsamkeit in unterschiedlichen Rechtsgebieten ?

Ein Betrieb ist im Bestimmung des Kommissionsrechtes und Ratsrechtes der Europäischen Union beschrieben als den Insgesamt der Produktionseinheiten, die vom Betriebsinhaber verwaltet sind. Die Produktionseinheiten, die vom betriebsinhaber verwaltet sind, befinden sich im Bereich eines Mitgliedstaates. Für den EuGH ist der Betrieb mit der ökonomischen Einheitlichkeit gleichzusetzen: Eine ökonomische Einheitlichkeit ist eine organisierte Zusammenschau von Rohstoffen zur Durchführung einer ökonomischen Haupttätigkeit oder Nebenbeschäftigung.

Das austriakische Arbeitsverfassungsgesetz vom 14. Dezember 1973 hält eine Legaldefinition bereit: Als Betrieb gilt jede Arbeitsstelle, die eine organisatorische Abteilung bildet, innerhalb der ein körperlicher oder rechtlicher Mensch oder eine Personengemeinschaft mit praktischen oder gedanklichen Methoden die Erzielung feststehender Werke fortgeführt verfolgt, ohne Rücksichtnahme darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht ( § 34 Absatz 1 Arbeitsverfassungsgesetz ). Wort der Betriebsamkeit weder im Gesetzmäßigkeit noch in der Unfallversicherungsverordnung ist in der Schweiz näher überschrieben. Die rechtliche Persönlichkeit, die Personengesellschaft oder die Einzelfirma versteht das Schweizer Bundesgericht unter dem Ausdruck Betrieb im Bestimmung des Unfallversicherungsrechts. Die Einzelfirma tritt als Unternehmensinhaber auf. Der Betrieb wird hierdurch dem Unternehmensinhaber gleichgestellt.

    👉 Dir gefällt dieser Beitrag?
    Success! Thanks for Your Request.
    Error! Please Try Again.