Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Das Bundesland Hamburg fördert mit einem Weiterbildungsbonus gezielt, wenn kein anderes Fördermittel in Frage kommt. Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ist unabhängig von Umfang, Zeit, Inhalt und Abschluss. Eine Förderung kann bis zu zweimal im Kalenderjahr erfolgen, der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Es werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die dich beruflich weiterbilden, dich in bzw. bei deiner Karriereentwicklung sowie in deiner Planung für den Beruf unterstützen. Die FSGU Akademie unterstützt dich bei der Auswahl deiner Weiterbildung (zur Weiterbildungsübersicht).
Wer wird gefördert?
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter)
- die in Hamburg leben und/oder arbeiten.
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (mindestens 15 Wochenstunden)
- die ergänzende Leistungen von/vom der Arbeitsagentur/Jobcenter erhalten
- Minijob ausüben (geringfügige Beschäftigung)
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk
(Solo-)Selbständige und Existenzgründer/innen
- die in Hamburg leben und/oder arbeiten
- die ihr Einkommen in Hamburg versteuern
- die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben
- deren selbständige Tätigkeit auch die hauptberufliche Tätigkeit ist
Wie hoch ist die Förderung?
Beschäftigte
Der Zuschuss beträgt
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf
- maximal 750 Euro pro Weiterbildung begrenzt.
Ausnahme:
Beschäftigte, die
- von der Arbeitsagentur/Jobcenter ergänzende Leistungen erhalten, werden mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten gefördert.
- im Hamburger Handwerk werden mit bis zu 75% (maximal 1.000€) der Weiterbildungskosten unterstützt.
Beispiel
- Du bist Angestellte/r in einem Hamburger Handwerksunternehmen
- Du belegst die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsjurist/in
- Du erhält eine Rechnung in Höhe von 4.800 € (je nach Weiterbildungspaket)
- Deine Förderung wäre bis zu 75% (max. 1000€)
- Deine Kosten wären somit 3.800 €
Selbständige
Der Zuschuss beträgt
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf
- maximal 750 Euro pro Weiterbildung begrenzt.
Beispiel
- Du bist Angestellte/r in einem Hamburger Unternehmen
- Du belegst die Weiterbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsjurist/in
- Du erhält eine Rechnung in Höhe von 4450 € (je nach Weiterbildungspaket)
- Deine Förderung wäre bis zu 50% (max. 750€)
- Deine Kosten wären somit 3.700 €
Wie erhältst Du deine Förderung
Den Antrag kannst Du ganz bequem direkt online ausfüllen.
- Zum Online-Antrag: https://www.zwei-p.org/serviceportal/
- Deine Ansprechpartner und weitere Informationen findest Du unter:
https://hamburg.kursportal.info/g3408
Das sagen unsere Teilnehmenden
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