Weiterbildungsprämie – finanziell abgesichert

Wie das Bürgergeld, Gesetz, Weiterbildung und Grundsicherung vereint

Zum 1. Januar 2023 wurde die SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitssuchende umbenannt. Nun spricht der Gesetzgeber nicht mehr von Hartz IV, sondern vom Bürgergeld. Das Bürgergeld bietet auch Weiterbildungsinteressierten große Vorteile. Im Einzelnen gilt nun:

  1. Weiterbildung erhält einen größeren Stellenwert im Vergleich zum Arbeitslosengeld II. Falls du derzeit von Arbeitslosigkeit betroffen bist oder bald arbeitslos werden könntest, solltest du unbedingt an eine Weiterbildung zur weiteren Qualifikation denken.
  2. Zentral beim Bürgergeld ist, dass die Weiterbildung nun intensiver gefördert wird. Bislang mussten Arbeitssuchende relativ schnell einen Job annehmen, auch in prekären befristeten oder geringen qualifizierten Bereich. Somit hat man es zwar geschafft, Menschen relativ schnell in Arbeit zu bringen, diese konnten sich allerdings nicht weiter qualifizieren. Durch das Bürgergeld soll dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden, denn der Bedarf an sehr gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen ist groß. 
    • nun werden Berufsausbildungen bis zu drei Jahre gefördert
    • Als Arbeitslose:r musst du nicht mehr jeden Job annehmen, falls eine Ausbildung oder Weiterbildung dir bessere Chancen im Rahmen deiner beruflichen Zukunft ermöglichen kann.
    • Ein Berufsabschluss kann auch in zwei statt in drei Jahren nachgeholt werden.
    • Du erhältst monatlich ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 €, falls deine Weiterbildung zu einem Berufsabschluss etwa bei der Handelskammer oder der IHK führt. 
    • Falls du eine Weiterbildung absolvierst, die länger als acht Wochen dauert, aber nicht zu einem Berufsabschluss führt, dann erhältst du 75 € pro Monat an Förderung. Dies gilt beispielsweise für berufliche Fortbildungen, etwa im Bereich Business Consulting, Marketing oder Unternehmensführung.
    • Falls du jünger als 25 Jahre bist, gibt es besondere Coaching Angebote für dich. Auch hier können wir dir gezielt weiterhelfen.

Wie unterscheiden sich Bürgergeld und Hartz IV?

Zunächst einmal sind die Leistungssetze beim Bürgergeld höher. Zudem hast du Anrecht auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Die kurzfristige Jobvermittlung ist also nicht mehr Hauptziel. Alles ist nun weniger bürokratisch, Anträge und Prüfungen der jeweiligen Lebenssituation sind einfacher geworden. Im Fokus steht nun ein Miteinander zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeit suchenden. Drastische Sanktionen gehören der Vergangenheit an, und insbesondere werden Qualifizierung und Weiterbildung an erster Stelle stehen.

Wie hoch ist das Bürgergeld pro Monat?

Eine alleinstehende Person hat Anspruch auf 502 € pro Monat. Darüber hinaus gibt es ein Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person. Falls deine Wohnung oder dein Haus zu groß ist, gibt es eine Schonfrist von einem Jahr. Grundsätzlich gilt der Wegfall der Sanktionen, allerdings bleiben bei Versäumnisse stufenweise Sanktionen bis zu 30 % des Regelbedarfs möglich. Erbschaften gelten als Einkommen nicht mehr. Zudem bestehen höhere Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten bei einem eigenen Einkommen.

Folgende Regelsätze gelten:

  • 502 Euro – für eine alleinstehende Person
  • 451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Da die Regeln sehr umfangreich sind, beraten wir dich gerne individuell in deiner jeweiligen Situation.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Bürgergeld, sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Dazu zählen auch arbeitende Menschen, deren Lebensunterhalt nicht durch Arbeitsleistung alleine bestritten werden kann. In jedem Falle sind Arbeitslose berechtigt, Bürgergeld zu erhalten.

Wie erhalte ich das Bürgergeld?

Falls du schon länger arbeitslos bist, wirst du automatisch Bürgergeld beziehen. Falls du nun neu arbeitslos geworden bist, ist deine erste Anlaufstelle das Job Center. Dort kannst du einen Antrag stellen, sogar mündlich und formlos. Allerdings solltest du nicht viel Zeit verlieren, denn rückwirkend sind Zahlungen nicht vorgesehen.

Bezahlt mir das Bürgergeld auch Miete und Nebenkosten?

Im ersten Jahr als Bürgergeld Empfänger hast du Anspruch auf Kaltmiete und Nebenkosten. Das Amt prüft dabei nicht, ob diese Kosten angemessen sind. Dies wird erst ab dem zweiten Jahr geprüft. Etwas anderes ist es bei den Heizkosten. Dort wird bereits im ersten Jahr nach geprüft, ob deine Abrechnung auch angemessen ist.

Bezahlt das Bürgergeld auch Strom und Telefon Kosten?

Leider nein, hier muss die Begleichung der Kosten aus dem Regelsatz erfolgen. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme. Falls es sich um eine elektrische Warmwasseraufbereitung durch einen Durchlauferhitzer oder Ähnliches handelt, dann kannst du den Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung dir bezahlen lassen.

Ist das Bürgergeld eine Sozialreform?

Ja, das Bürgergeld ist im Vergleich zu Hartz IV oder dem Arbeitslosengeld zwei eine Sozialreform. Früher galt fordern und fördern. Nun steht das fördern, eindeutige Mittel. Somit schenkt ihr der Staat mehr Vertrauen, du stehst deinen Beratern gegenüber im Job Center nun auf einer anderen Position. Denn an erster Stelle soll deine Qualifizierung und deine Arbeitssuche stehen. du sollst aber nicht den ganzen Druck verspüren. Deswegen wurden zahlreiche Regelungen geändert, die dir das Leben als arbeitssuchende vereinfachen.

  • Du darfst ein Vermögen von bis zu 40.000 € behalten und musst es nicht ausgeben, bevor du Leistungen vom Staat bekommst
  • Deine Kaltmiete und Nebenkosten werden komplett übernommen egal wie hoch
  • Versicherungen. Für die Altersvorsorge musst du nicht auflösen.
  • Es gibt lukrative Hinzuverdienstgrenzen: falls du bis zu 1000 € im Monat verdienst, darfst du 30% davon behalten. Bis zu 520 € bleibt komplett unberücksichtigt, wenn es aus Jobs für Schüler, Studenten, Auszubildenden oder dem Bundes Freiwilligen Dienst stammt.
  • Für bestandene Zwischenprüfungen erhälst du eine Weiterbildungsprämie von 1.000€, für bestandene Abschlussprüfungen sogar eine Prämie von 2.500€.

Was ist der Kooperationsplan?

Sobald du im Job Center mit deiner persönlichen Ansprechperson dich über deine Fähigkeiten und deine persönliche Förderung unterhalten hast, wird in einem so genannten Kompetenzermittlungsverfahren ermittelt, welche Stärken und Möglichkeiten du hast. Daran schließt sich der Plan zur gemeinsamen Kooperation an ein Teil dieses Planes ist deine persönliche Weiterbildung. Denn du sollst gefördert werden, und zwar so, dass du auch langfristig in einer lukrativen Beschäftigung deine Erfüllung findest und all deine Fähigkeiten und Stärken einbringen kannst. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass du den Transformationen in der Arbeitsgesellschaft gewachsen bist und auf Veränderungen, die es in der Arbeitswelt ständig gibt angemessen reagieren kannst.

Wir beraten dich gerne.

Das Bürgergeld bietet dir also große Möglichkeiten, auch hinsichtlich einer Weiterbildung. Damit du alle Möglichkeiten ausschöpfen kannst, solltest du dich bereits frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, denn wir sind die Profis für deine Weiterbildung.

Ganz egal, ob du einen IHK Abschluss, einen Abschluss der Handwerkskammer oder einen anderen Abschluss anstrebst. Wir beraten dich hinsichtlich aller Möglichkeiten, geben dir Tipps für das Gespräch bei der Arbeitsagentur und beim Job Center, untersuchen mit dir gemeinsam, wo deine Stärken und Chancen liegen und fördern deine persönliche Entwicklung. Wir freuen uns auf deine Rückmeldung.


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