Was ist ein Betriebsrat und wie unterscheidet sich seine rechtliche Stellung in verschiedenen Staaten, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Eine Arbeitnehmerorganisation, die institutionalisiert ist, in Konzernunternehmen, Firmen und Unternehmen ist ein Betriebsrat. Der Ausdruck bezeichnet fachsprachlich das Mitbestimmungsorgan, das betriebsverfassungsrechtlich ist. Fachorganes, das Weiteren häufig ebenfalls eine individuelle Teilnehmerin des ist, wird mundartlich des als Betriebsrätin oder Betriebsrat genannt.

Wie kräftig die Aufgabenstellungen des Betriebsrates gesetzmäßig festgemacht sind, ist in den individuellen Nationalstaaten recht unterschiedlich. Der Betriebsrat ist in Deutschland und Österreich eine Institution zur Repräsentation und Mitsprache der Arbeitnehmerinteressen. Der Betriebsrat wirkt ebenfalls an operativen Beschlüssen mit. Seine Position ist in der Schweiz allerdings schlechter. Das Betriebsverfassungsgesetz ist rechtliche Basis in Deutschland. Einen Betriebsrat auszuwählen sind nach welchem Arbeiter einer Tätigkeit mit wenigstens fünf kontinuierlichen und wahlberechtigten Arbeitskräften befugt.

Abzugrenzen von der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertretungen in Beiräten der Kapitalgesellschaften ist das operative Mitbestimmungsrecht. Auf Unternehmen des persönlichen Gesetzes erstreckt sich der Herrschaftsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes Deutschlands. Ein Personalrat ist für kommunale Administrationen und Amtsstellen verantwortlich. Gewerbebetriebe der Glaubensgemeinschaften und ihrer gemeinnützigen oder belehrenden Institutionen sind ausgenommen außerdem. Eine Mitarbeitervertretung, die so genannt ist, ist zur Beteiligung der Arbeiter da aufgrund individueller Kirchengesetzgebung gerufen.

Für Firmen ab 1.000 Beschäftigten in grenzüberschreitenden Firmen in der Europäischen Union verantwortlich sind europäische Betriebsräte.

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Welche Rechtsgrundlage regelt die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland?

Welche Gesetze regeln die Rechte des Personalrats im öffentlichen Dienst?

Erstmalig in der Weimarer Republik im Betriebsrätegesetz von 1920 kodifiziert wurden Verpflichtungen und Anrechte des Betriebsrates als operative Interessensvertretung der Arbeiter. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in dem 1952 erlassenen Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. 1972 als Betriebsverfassungsgesetz 1972 gewissenhaft und danach nochmal vielfach in geringfügigeren Bestandteilen novelliert wurde es. Aus dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Arbeitsgerichtsgesetz, aber zum Beispiel ebenfalls aus § 176, § 178 Absatz 4 und 5 als auch § 182 SGB IX ergeben sich weitere Verpflichtungen und Anrechte des Betriebsrats.

Die Personalvertretungsgesetze des Staatenbundes und der Staaten regeln in den Stellen und Administrationen des staatlichen Service die Anrechte des Personalrats als Interessensvertretung der Arbeiter und der Funktionäre.

Welche geschichtliche Entstehung hatte das Betriebsrätegesetz 1947 in Österreich ?

Erstmalig mit dem Statut über die Schaffung von Betriebsräten vom 15. Mai 1919 gab die Erste Republik den austriakischen Betriebsräten einen rechtlichen Rang, der mit dem Betriebsrätegesetz vom 28. März 1947 fortgesetzt wurde und aktuell im Arbeitsverfassungsgesetz vom 14. Dezember 1973 die heutige Rechtsgrundlage für die Kompetenzen des austriakischen Betriebsrats ( § § 50 – 122 ) als auch des Europäischen Betriebsrats ( § § 171 – 203 ) bildet. Im Jahr 2011. erfolgten letzte grundlegende Veränderungen.

Zur geschichtlicher Entstehung schrieb Wilhelm Filla über das BRG 1919, dass dieses keinen legistischen Vollzug darstelle, der der gesellschaftlichen Realität vorbehaltlos ablaktiert wurde. Diese Betrachtung gilt für das BRG 1947 laut dem Geschichtsforscher John Evers demgegenüber lediglich begrenzt: die direkte Pressung für das BRG 1947 resultierte nämlich auch – wenigstens teilweise – aus gesellschaftlichen Fortbewegungen, die sich aus dem Denazifikation auf operativem Niveau ergaben. Darum, die im Ganzen und Großen plötzlich entstehenden operativen Initiativkreise in rechtmäßig rechtliche, sondern zudem kontrollierbare Strecken aufzubringen ging es dem Gouvernement und den Interessengruppen kollektiv aber nicht bloß. Soweit ersichtlich – verschieden als 1919 ungebraucht blieben vorhandene gute und selbstständige operative Stellungen der AN in den Verhandlungsterminen -. Den schon eingeschlagenen Pfad der Interessengruppen Fahrtrichtung Sozialpartnerschaft spiegelten das Gelingen und die Absprache des BRG 1947 damit wider. Keine erheblichen Resistenzen oder Protestaktionen entzündeten sich im Unterschied zu den nachfolgenden Preisabkommen und Lohnabkommen am BRG 1947 aber aus den Beweggründen, die genannt sind. Das BRG 1919 und das BRG 1947 unterschieden sich damit zudem im konzeptionellen Gesamtkontext grundlegend, obwohl das BRG 1947 auf dem BRG 1919 fußte. Die Konzeptionen einer Wirtschaftspartnerschaft im Umfeld von ökonomischer Aufbauarbeit bilden den eigentlichen Background für das Handeln der Interessensvertretungen rundlich um das BRG 1947., während das BRG 1919 im Verbindung mit Sozialisierungsgesetzen und den langlebigen, gesellschaftsverändernden Zielsetzungen der Sozialisation zu erkennen ist.

Wie der germanische Betriebsrat verfügt ebenfalls sein austriakisches Gegenstück über abgestufte Mitwirkungsrechte in gesellschaftlichen, personalen und ökonomischen Dingen, die nach Auskunft des Wiener Gesellschaftswissenschaftlers Franz Traxler indessen hilfloser auffallend sind, beispielsweise sind die zustimmungspflichtigen Objekte ( § 96 ) erheblich beschränkter als die der germanischen Betriebsverfassung.

Welche Klasse von Mitbestimmungsorgan gibt es in der Schweiz?

Es gibt in der Schweiz keine Betriebsräte in der Erscheinungsform wie in Deutschland oder Österreich, sondern sogenannte Arbeitnehmervertreter mit erheblich niedrigeren Anrechten.

Was sind die Unterschiede zwischen dem deutschen Betriebsrat und dem französischen Pendant, den délégués du personnel und dem Comité d’entreprise?

Die délégués du personnel sind als französischen Gegenwert des Betriebsrats anzusehen. Das Comité d’ entreprise wird häufig irrtümlicherweise als Gegenstück zum germanischem Betriebsrat bezeichnet. Kein pures Arbeitnehmergremium ist dieses aber. Der Betriebsleiter ist Präsident des Comité d’ entreprise. Ein wäre in Deutschland Harmonieverband, der Comité d’ entreprise als ist, untersagt. Ein selbstständiges und rechtsfähiges System ist das Comité d’ entreprise. Er hat für die Deckung seiner Aufwendungen einen selbstständigen Haushaltsplan. Auf Konsultationsrechte und Informationsrechte begrenzt sind seine Anrechte. Er verfügt daneben über ein Sozialbudget in veränderlicher Größe für gesellschaftliche und kulturelle Tätigkeiten. Die Gewerkschaftsdelegierten, die von den Arbeitnehmerorganisationen aus der Beschäftigtengruppe heraus ernannt sind, haben Verhandlungsmonopol über Dienstvereinbarungen.

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wie hat sich das Betriebsrätegesetz in Deutschland seit 1920 entfaltet?

Vier sozialliberale Entrepreneure schlossen sich 1850 in Eilenburg zur Einleitung einer Fabrikordnung zusammen. Unter anderem die Auswahl eines Arbeiterausschusses in jeder der Fabrikbetriebe als auch eines Fabrikrates, der von diesen Komitees hingegen gewählt ist, sah dieses ehrenamtliche Übereinkommen vor. Der Kattundruckereibesitzer Carl Degenkolb war Wegbereiter. Der Degenkolb war mit einem Gesetzentwurf zur Einleitung von Fabrikausschüssen vorher in dem Frankfurten Parlament fehlgeschlagen. In Deutschland erstmalig in Werken des Montanwesens 1900 in Bayern und 1905 in Preußen eingebracht wurden gesetzliche Arbeiterausschüsse. Die Vorstellung von permanenten Arbeiterausschüssen in allen für die Kriegsökonomie wesentlichen Unternehmen mit zumindest 50 Beschäftigten sah das während des Ersten Weltkriegs verabschiedete Vaterländische Hilfsdienstgesetz von 1916 vor. Diese hatten lediglich Beratungsrechte und Anhörungsrechte, konnten aber bei Nichtachtung ihrer Anregungen einen gleichberechtigten Schlichtungsausschuss, mit einem unparteiischen Oberhaupt belegten Schlichtungsausschuss rufen, dessen Redeweise sich der Entrepreneur unterziehen musste. Eine weite Rätebewegung bildete sich in dem Aufstand von 1918 / 1920. Die im Absatz 165 der Weimarer Staatsverfassung kodifizierte dreistufige Räterepublik ist als deren Ergebnis anzusehen. Die Räterepublik sah 1. Betriebsarbeiterräte, 2. nach Wirtschaftsgebieten strukturierte Bezirksarbeiterräte und 3. einen Reichsarbeiterrat vor. Ausschließlich der mit dem am 4. Februar 1920 erlassenen Betriebsrätegesetz für alle Unternehmen mit wenigstens zwanzig Beschäftigten vorgeschriebene Betriebsrat erhielt eine brauchbare Bedeutung aber. Die Zuständigkeiten der Betriebsräte zu einer Produktionskontrolle auszuweiten und auf diesem Verlauf eine kommunistische Wandlung einzuleiten wurde in der Weimarer Republik unter dem Stichwort der Wirtschaftsdemokratie von den ADGB-Gewerkschaften erörtert. In der Depression ab 1929. scheiterte jene Konzeption aber. Die NSBO erreichte bei den Betriebsrätewahlen 1931 12 % der Arbeiterstimmen und 25 % der Angestelltenstimmen.

Alle Tätigkeiten, die betriebsrätlich sind, wurden im Naziregime durch das Arbeitsordnungsgesetz von 1934 untersagt. Durch so genannte Vertrauensräte ersetzt wurden die Betriebsräte.

Die Betriebsräte in Deutschland wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 22 der Alliierten vom 10. April 1946 erneut gestattet. Am 11. Oktober 1952 verfügt wurde das erste Betriebsverfassungsgesetz. In der Überlieferung des Betriebsrätegesetzes von 1920 stand es. dessen Kerngedanken wurden umfassend aufgenommen. Eine fundamentale Umarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgte 1972 nach einer umstritten geführten sozialen Debatte. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde 2001 neuerlich saniert.

Die Organisationsgrundlagen und Basen der Betriebsräte wurden hierbei unter anderem umgeändert. Eine Gleichstellungsquote eingebracht, die Zerlegung zwischen Angestellten und Arbeitnehmern beseitigt, die Freistellungsschwellen von Betriebsratsmitgliedern eingesunken und die Teilnahme des Betriebsrats bei der Einleitung von Teamarbeit genauso erlaubt, wie die Anschaltung von Unternehmensberatern bei Betriebsänderungen wurde das Wahlsystem simplifiziert.

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Welche Anrechte haben Arbeiter, wenn es um die Wahlmöglichkeit eines Betriebsrats geht?

Das Anrecht einen Betriebsrat räumt das Betriebsverfassungsgesetz Arbeitern von Unternehmen ab einer genauen Betriebsgröße ein auszuwählen. Drei davon außerdem zum Betriebsrat wählbar sein müssen zumindest fünf wahlberechtigte Arbeiter kontinuierlich angestellt. Dies gilt ebenfalls für kollektive Unternehmen mehrerer Firmen. ( § 1 BetrVG ) Die Redeweise in § 1 der Gesetzesform, in Einrichtungen mit jenem Mindestmaß werden Betriebsräte vorgezogen, bedeutet aber nicht, dass sie in all diesen Unternehmen in Wirklichkeit auserkoren werden. Er räumt den Arbeitern das Anrecht zur Wahlmöglichkeit eines Betriebsrats ein, die Aktion dazu muss aber von ihnen ausfallen, ohne dass der Unternehmensinhaber sie hemmen darf.

Durch einen Wahlvorstand begonnen und vorgenommen wird die Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand wird in bislang betriebsratslosen Unternehmen in Firmen mit mehreren Unternehmen von dem Gesamtbetriebsrat oder dem Konzernbetriebsrat geordert. Sind diese Körperschaften nicht existent oder bleiben sie inaktiv, bestellt eine Betriebsversammlung den Wahlvorstand. Entweder drei wahlberechtigte Arbeiter der Tätigkeit oder eine Arbeitnehmerorganisation, die im Tätigkeit vertreten ist, dürfen zu der Betriebsversammlung laden.

Angestellte und Arbeitnehmer sind Arbeiter im betriebsverfassungsrechtlichem Verständnis. Die Arbeitnehmer sind in dem Unternehmen, im Kundendienst, mit Telearbeit oder in Hausarbeit angestellt. Dazu zählen leitende Angestellte aber nicht.

Mehrere Betriebsräte bestehen in einer Firma, ein Gesamtbetriebsrat ist zu gründen. In Konzernunternehmen können des Weiteren Konzernbetriebsräte eingerichtet werden ( § 54 BetrVG ), die für den Umgang von Sachen, die das Unternehmen oder mehrere Konzerne betreffen und nicht durch die individuellen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihres Werks reguliert werden können, verantwortlich sind ( § 58 BetrVG ).

Zum Wohlsein der Arbeiter und des Unternehmens unter Rücksicht der Tarifvereinbarungen, die geltend sind, und in Kooperation mit den Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitnehmerorganisationen, die vertreten sind, zusammenwirken sollen Betriebsrat und Dienstgeber.

Stimmberechtigt sind alle Arbeiter des Unternehmens, die das 16. Altersjahr beendet haben, ohne dass zunächst eine Warterei zurückgelegt werden müsste. Weil sie insofern ebenfalls als Arbeiter gelten, haben zudem Auszubildende bei der Betriebsratswahl das aktivische Stimmrecht ( § 5 Absatz 1 Aussage 1 BetrVG ). Wenn sie stärker als drei Monate im Tätigkeit verwendet werden, haben Leiharbeitnehmer das bemühte Stimmrecht. Weder das aktivische Stimmrecht noch das untätige Stimmrecht besitzen leitende Angestellte. Eine selbständige Repräsentation, den Sprecherausschuss gibt es für diese Gruppierung.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Altersjahr beendet haben und der Einrichtung wenigstens sechs Monate angehören, oder über diesen Zeitabschnitt in Hausarbeit überwiegend für das Geschäft beschäftigt waren ( § 8 Absatz 1 Aussage 1 BetrVG ).

Vier Jahre beträgt die Amtsperiode des Betriebsrats. Die ständigen Betriebsratswahlen haben abschließend in dem Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2022 erfolgt. Ein solcher kann in Unternehmen stets ausgewählt werden. Die Unternehmen sind gegenwärtig ohne Betriebsrat.

Wenn die Anzahl der Beschäftigten, die häufig sind, um 50 % zu- oder zurückgegangen hat, ist nach zwei Jahren ein frischer Betriebsrat auszuwählen.

Als Freiwilligenarbeit üben die Mitarbeiter von Betriebsräten ihre Funktion kostenlos aus. Sie im zwingendem Ausmaß ohne Reduzierung des Lohns für die Betriebsratsarbeit freisetzen müssen Dienstgeber aber ( § 37 BetrVG ). Wenn der Betriebsrat leistungsbezogen bezahlt wird, bereitet besondere Probleme die Kalkulation der Vergütung, die fortzuzahlend ist. In der Exekution ihrer Betätigung beeinträchtigt oder erschwert werden dürfen sie nicht ( § 78 BetrVG ) und in der Regelmäßigkeit lediglich erheblich entlassen werden dürfen sie nach § 15 KSchG. Falls der Betriebsrat nicht explizit zustimmt, bedarf die herausragende Entlassung zudem nach § 103 BetrVG der Genehmigung des Betriebsrats oder der Substitution des Einverständnisses durch das Arbeitsgericht auf Bitte des Firmeninhabers. Der Rücktritt ist sonst wirkungslos.

Was sind die allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats gemäß § 80 BetrVG und welche speziellen Aufgaben hat er im Bereich der Gleichstellung und Integration von benachteiligten Arbeitnehmern?

Bestimmt in § 80 BetrVG sind die Allgemeinen Aufgabenstellungen. Der Interessen der Arbeiter anzunehmen und Handlungen im Sinnesart der Arbeiter zu bitten und deren Hinweise aufzugreifen hat sich der Betriebsrat.

Er hat darüber zu achtgeben, dass die zugunsten der Arbeiter geltenden Standards nachgekommen werden, er hat Maßregeln des Arbeitsschutzes und des operativen Umweltschutzes zu unterstützen.

Der Betriebsrat hat sich speziell um benachteiligte Arbeiter anzugehen und die Annektierung schwerbehinderter, fremdsprachlicher und ältlicherer Arbeiter zu unterstützen als auch die Gleichstellung der Geschlechtsteile und die Übereinstimmung von Stelle und Kernfamilie voranzutreiben.

Den Wahlgang einer Auszubildendenvertretung und Jugendvertretung vorzubereiten gehört zu den generellen Aufgabenstellungen letztendlich. Er bestellt dazu einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand führt den Wahlgang durch.

§ 2 Absatz 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes gestattet seit 1. Juli 2008 die Diskussion von beteiligungspflichtigen Fällen zwischen Betriebsrat und beteiligten Arbeitskräften.

Wann und in welchen Fällen kann ein Betriebsrat Sachverständige hinzuziehen und welche Aufgaben können diese haben?

§ 80 Absatz 3 BetrVG ) kann der Betriebsrat nach näherem Abkommen mit dem Dienstgeber Sachverständige einsetzen.

Den Betriebsrat in Fragestellungen konsultieren und ihm bei der Aufstellung von Dienstvereinbarungen mithelfen sollen Sachverständige, in denen dem Betriebsrat die wichtige Fachkenntnis fehlt. Berechtigung auf Hinzuziehung eines Fachmanns kann beispielsweise bei weiteren Themenstellungen sein: Informationstechnik, problematische Arbeitszeitmodelle, Beurteilungswesen, Leistungsentgelt, Interessenausgleich / Sozialplan, Aufnahmeprüfungen, Jahresabschlussanalyse und folgenden Gebieten. Die Sachverständigentätigkeit ist nicht auf den Support des Betriebsrates in individuellen Themen begrenzt. Auf Themenstellungen betreffen kann sie sich ebenfalls. Die Themenstellungen bedürfen einer Konsultation, die längerfristig ist. Der Betriebsrat hat in der Fragestellung des Muss einen Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum ist lediglich beschränkt einer Nachprüfung, die gerichtlich ist, erhältlich.

Ein Betriebsrat muss zur Ausführung seiner Funktionen die Verwendung oder Einleitung von Künstlichem Intellekt bewerten, die Hinzuziehung eines Fachmanns gilt laut § 80 Absatz 3 Reihe 2 BetrVG zwangsläufig als notwendig.

Welche Informationsrechte hat der Betriebsrat und über welche Themen muss er vom Arbeitgeber informiert werden?

Das Recht, durch den Unternehmensinhaber über sämtliche Gegebenheiten unterrichtet zu werden hat der Betriebsrat allgemein. deren Kenntnisstand ist für die Ausführung seiner rechtlichen Aufgabenstellungen zweckdienlich oder notwendig.

Er ist speziell über die Personalplanung zusammen, praktische und organisatorische Änderungen als auch über personale Einzelmaßnahmen – wie Entlassung, Vorrücken, Umgruppierung und Ausrichtung – pünktlich und weitreichend aufzuklären.

Der Betriebsrat und seine Mitarbeiter haben betriebs- oder Firmengeheimnisse als auch individuelle Angaben der Mitarbeiter verborgen zu behalten. Die Firmengeheimnisse sind vom Unternehmensinhaber explizit als geheimhaltungsbedürftig genannt worden. Der Betriebsrat kann von jenem Ausnahmefall gesehen seine Informierung an das Personal weiterleiten und publik darüber besprechen.

Welche Beratungspflichten dem Betriebsrat gegenüber hat der Unternehmensinhaber?

Hierbei muss der Dienstgeber den Betriebsrat nicht lediglich aufklären, sondern sich mit ihm außerdem konsultieren – wie beim Aufbau praktischer Anlagen, Veränderung von Arbeitsgängen, Unterstützung der Berufslehre etc. Handlungen des Chefs in beratungspflichtigen Dingen werden nicht dadurch wirkungslos, dass der Dienstherr das Beratungsrecht nicht geachtet hat oder nicht dem Beirat des Betriebsrats befolgt ist.

Welche Folgen hat es, wenn ein Betriebsratsmitglied einer Fortbildung fernbleibt?

Wer als Betriebsrat seinen Aufgabenstellungen, die betriebsverfassungsrechtlich sind, und Verpflichtungen richtig entsprechen möchte, ist der zur Beteiligung an Schulungsmaßnahmen angewiesen.

Eine arge Pflichtverletzung begeht ein Betriebsratsmitglied. Das Betriebsratsmitglied bleibt einer notwendigen Schulungsmaßnahme fern.

Welche Ausbildungen sind für Betriebsratsmitglieder notwendig?

Von nötigen Fortbildungen für den Betriebsrat spricht § 37 Absatz 6 BetrVG da. sich handelt dabei im Prinzip um Schulungsmaßnahmen. deren Stoff stehen mit den rechtlichen Aufgabenstellungen des Betriebsrats in Verbindung.

Wenn mehr als 50 % des Schulungsinhalts als notwendig betrachtet werden, gilt die ganze Schulungsmaßnahme so außerdem als notwendig.

Die Zusammenschau von Kenntnisständen gilt danach als notwendig, wenn diese unter Betrachtung präziser Lebensumstände in Einrichtung und Betriebsrat erforderlich sind, damit der Betriebsrat seine laufenden und künftigen Aufgabenstellungen richtig und fachlich verwirklichen kann.

Zusätzlich sind Ausbildungen im Wesen des § 37 Absatz 6 BetrVG notwendig, sofern der vermittelte Kenntnisstand mit der rechtlichen Aufgabe des Betriebsrats in Verbindung steht und es bestimmten Schulungsbedarf gibt aus gegenwärtigem operativem oder betriebsratsbezogenem Grund.

Sodass keine spezielle Darstellung des Muss als erforderlich betrachtet wird, können Lehrveranstaltungen für die Vertretung von Grundwissen gewöhnlich als notwendig betrachtet werden.

Folgende Schulungsmaßnahmen werden laut Gerichtsbarkeit als notwendig angesehen, sind da aber nicht endgültig aufgelistet:

  • generelle betriebsverfassungsrechtliche Basiskenntnisse,
  • generelle arbeitsrechtliche Basiskenntnisse,
  • Kenntnisvermittlung über Leistungsentlohnung,
  • generelle Lohngestaltung,
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz,
  • Arbeitszeit,
  • Konstruktion von Betriebsversammlungen für Betriebsratsvorsitzende,
  • Kenntnisstände des Allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes
  • Bildschirmtätigkeit, Bildschirmarbeitsverordnung,
  • personale Beteiligungsrechte bei u. a. Erledigung, Entlassung,
  • momentane Judikatur,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • Tarifrecht, sofern Tarifabkommen im Tätigkeit bestehen,
  • Initiierung von Telearbeit,
  • Sprechkunst, Gesprächsführung, Diskussionsführung und Verhandlungsführung für Betriebsratsmitglieder, die überwiegend mit dem Firmeninhaber verhandeln,
  • EDV,
  • BR-Wahlen,
  • Schikane am Arbeitsstelle
  • Jedes Betriebsratsmitglied kann an Hauptseminaren mitmachen, speziell neugewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Die Hauptseminare vermitteln reinliche Basiskenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und Arbeitsverfassungsrechts.

Selbiges gilt, wenn die Betriebsamkeit tarifgebunden ist oder Tarifvereinbarungen Verwendung finden und die dementsprechende Seminarübung Kenntnisstände zum Tarifrecht vermittelt.

Genauso wie Vertreter und Betriebsratsvorsitzende, als auch freigestellte Betriebsratsmitglieder ( § 38 BetrVG ) haben ausschuss- oder Betriebsratsmitglieder entsprechend der erforderlichen Spezialkenntnisse ein Recht auf erforderliche Schulungsmaßnahmen zur Ausführung dieser Funktionen. Die Betriebsratsmitglieder nehmen durch Betriebsratsbeschluss spezielle Funktionen an.

Sofern sie oft zur Arbeitsplatz im Betriebsrat herangezogen werden beispielsweise bei beachtlicheren Betriebsratsgremien oder bei größerer Vertretungsdauer, zum Beispiel wegen Erziehungsurlaubs des regelmäßigen Teilnehmers, haben Ersatzmitglieder auch eine Berechtigung auf Beteiligung an Lehrveranstaltungen.

Wie lauten die Schulungsansprüche eines Betriebsratsmitglieds nach § 37 Absatz 7 BetrVG ?

Im Kontrast zum gemeinschaftlicher Forderung aus § 37 Absatz 6 BetrVG bezieht sich der Schulungsanspruch nach § 37 Absatz 7 BetrVG auf den Rechtsanspruch eines individuellen Betriebsratsmitglieds.

Der diesbezügliche Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme wird ebenfalls da erfordert.

Ein Beleg des speziellen Muss des Schulungsinhalts ist außerdem da nicht wesentlich nötig. Generell mit der Betriebsratstätigkeit dazugehören sollen die Kenntnisstände, die zu vermittelnd sind, der Lehrveranstaltung.

Wie es vor allem bei gesellschaftspolitischen, sozialpolitischen, ökonomischen und staatsbürgerlichen Fragen der Zustand ist, müssen die Schulungsmaßnahmen, die zu belegend sind, durch die oberste Arbeitsbehörde als angemessen betrachtet werden.

Als angemessen betrachtet werden kann zum Beispiel:

  • Personalwesen, Personalentwicklung,
  • Rhetorik,
  • Sozialversicherungsrecht,
  • EU-Recht,
  • Binnenmarkt,
  • Arbeitsmarktpolitik

Dass solche Schulungsmaßnahmen unter das Gebiet der Bedingung nach § 37 Absatz 6 BetrVG fallen, kann jeweils nach operativer und betriebsrätlicher Lage beurteilung ebenfalls auftreten.

Einen Schulungsanspruch von vier Wochen, wiedergewählte von drei Wochen reinlicher Schulungszeit haben erstmalig gewählte Betriebsratsmitglieder.

Ein Betriebsratsmitglied sollte vor der Annahme seiner Amtsstelle in der Auszubildendenvertretung und Jugendvertretung aktiv gewesen sein, sein Recht beläuft sich genauso auf drei Wochen.

Da mit sieben Kalendertagen berechnet wird eine Woche. Das Betriebsratsmitglied hat daher bei einer 5-Tage-Woche Anrecht auf 20, beziehungsweise 15 Werktage.

Sollte der Dienstgeber gegen die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds nach § 37 Absatz 7 BetrVG sein, so greifen die identischen Prinzipien, wie bei Schulungsmaßnahmen nach § 37 Absatz 6 BetrVG.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber für die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Seminaren übernehmen?

Alle Kosten hat der Firmeninhaber abzuzahlen. Die Kosten stehen im gerader Verbindung mit der Seminarteilnahme.

Vom Firmeninhaber angetreten werden müssen Kosten nicht. Die Kosten fallen aufgrund individueller Lebensart des Betriebsratsmitglieds an.

Die Adäquanz ist bei Zusatzkosten und Seminarkosten vom Betriebsrat dieser zu berücksichtigen.

Welches Nahverkehrsmittel kann ein Betriebsratsmitglied zur Schulungsteilnahme benutzen ?

Jeweils nach Kostenaufwand wird in dem Normalfall beschlossen, welches Nahverkehrsmittel der Kursteilnehmer verwendet. Das spezifische Automobil ein Flieger, Eisenbahn oder Dienstwagen kann unter die Wahl hinfallen. Der Schulungsort muss hingegen geachtet werden und demgemäß der Sinn des Nahverkehrsmittels, das zu verwendend ist.

Die bindende Dienstreiseverordnung oder Reisekostenordnung muss in nahezu allen Unternehmen hiermit geachtet werden.

Was ist ein Entsendebeschluss für Betriebsratsmitglieder?

Welches Betriebsratsmitglied oder welche Betriebsratsmitglieder an der Ausbildung mitmachen sollen, bestimmt der Betriebsrat durch einen Entsendebeschluss.

Dieser Entsendebeschluss ist in einer Betriebsratssitzung zu erfassen und dem Firmeninhaber so zeitgerecht vorzulegen, dass dieser genügend Zeitraum hat ggf. die Einigungsstelle anzurufen, wenn er mit der absichtlichen Maßregel nicht einig ist, zum Beispiel weil er der Meinung ist, dass der Betriebsrat keine oder nicht ausreichend Rücksichtnahme auf operative Erfordernisse aufgenommen hat ( § 37 Absatz 6 Reihe 4 ff. BetrVG ).

Sollte der Firmeninhaber der Ansicht sein, dass der Entsendebeschluss der zu besuchenden Seminarübung nicht den Prinzipien des Muss entspricht, so kann er ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren initiieren.

Laut Gesetzmäßigkeit nicht angesetzt ist eine spezielle Erlaubnis des Unternehmensinhabers zur Befreiung des Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang des Entsendebeschlusses.

Welche Typen von Fortbildungen für Betriebsratsmitglieder gibt es und wer bietet diese an?

Die Schulung von Betriebsräten ist in Deutschland ein herausragend vielgestaltiger, ungeordneter und ungeregelter Absatzmarkt. Die Betriebsratsmitglieder in die Stellung zu umsetzen, ihre Amtsstelle zutreffend auszuüben sind Zielsetzungen des Ausbildunges einerseits. Die Betriebsratsmitglieder sollen zum anderen in die Stellung verlegt werden, zudem nach dem Abtreten aus der Funktion hinaus Laufbahn zu tätigen. Es können zwei Weiterbildungstypen unterschieden werden:

Typus 1 für hochqualifizierte Beschäftigte, die sich für eine kleine Dauer im Betriebsrat einsetzen wollen und später ins Arbeitsleben wiederkehren wollen, häufig in der Dienstleistungsbranche arbeiten, überwiegend über einen Hochschulabschluss verfügen und eine wenige gewerkschaftliche Neigung haben.

Typus 2 für Beschäftigte aus beruflichen Unternehmen, die in der mittleren und unteren Stufe arbeiten, die Betriebsratsarbeit in dem Usus als lebenslange Sichtweise sehen und eine kräftige gewerkschaftliche Anbindung aufweisen.

Arbeitnehmerorganisationen, gewerkschaftsnahe Überbringer und gewerbliche Provider sind Schulungsanbieter. Dass Arbeitnehmervertretungen Schulungen von Typus 2 anbieten, gibt dabei nur einen grobkörnigen Trend und gewerbliche Provider vielmehr Typus 1.

Wie ist die Lage bei Entlassungen in Deutschland und Österreich ?

Der Betriebsrat ist vor jedem Rücktritt anzuhören ( § 102 BetrVG ). Der Entlassung aus den in § 102 Absatz 3 BetrVG genannten Beweggründen widerreden kann er. Der Firmeninhaber ist trotz einer Widerrede gesetzlich aber nicht verhindert, die Entlassung auszusprechen. Der Firmeninhaber muss bei einem zulässigen Einspruch den Arbeiter, der gekündigt und dagegen klagend ist, bis zum rechtlichem Schluss des Kündigungsschutzprozesses einstweilig hinaus einsetzen.

In Österreich ist die Lage bei Entlassungen aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes ein wenig verschieden: Der Betriebsrat ist vor einer absichtsvollen Entlassung zu mitteilen und auf Begehren sind mit ihm Konsultationen durchzuführen. Der Betriebsrat hat danach 1 Woche ( § 105 Absatz 1 ArbVG ) länglich Zeitspanne, eine Äußerung abzugeben. Heißen eindeutige Billigung, keine Gegensatz oder Äußerung gegen die Entlassung kann diese Äußerung. Widerspricht der Betriebsrat der Entlassung, so kann er auf Widerspruch eines trotzdem erklärten Abtritts beschweren. Jedoch wirkt zuerst das Urteil erster Stelle rechtsgestaltend: Bis zu jenem Beschluss hängt der gekündigte Arbeiter mit der Fragestellung in der Puste, ob er eben als weiterbeschäftigt oder als gekündigt gilt.

Der Betriebsrat hat welche Handlungsmöglichkeiten bei dem Einverständnis zu personalen Einzelmaßnahmen ?

Wobei ihm aber lediglich eine genaue Liste von Verweigerungsgründen zur Gebrauch steht, kann der Betriebsrat sein Einverständnis zu personalen Einzelmaßnahmen verwehren und der Handlung entgegenstehen. Der Dienstherr darf danach das Mittel nicht vollführen, er kann beim Arbeitsgericht das abgängige Einverständnis des Betriebsrates remplacieren zulassen. in ernsthaften Fallen sind bis zur Beschluss des Gerichtshofs unilaterale vorübergehende Schritte des Dienstherrn erlaubt. Führt der Unternehmensinhaber eine Aktion ohne Einverständnis des Betriebsrats durch, so kann der Betriebsrat dagegen vor dem Arbeitsgericht angehen. Wenn der Betriebsrat zu Anrecht widerredet hatte, legt das Arbeitsgericht dem Unternehmensinhaber die Einstellung der Handlung auf.

Welche Anrechte hat der Betriebsrat bei personalen Einzelmaßnahmen?

Welche gesellschaftlichen Sachverhalte unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats?

Lediglich durch das Einverständnis des Betriebsrates werden Handlungen effektiv. Sofern nicht schon eine erstrangige rechtliche oder tarifvertragliche Bestimmung besteht ( § 87 BetrVG ), hat eine reale Mitbestimmung der Betriebsrat in den darauffolgenden gesellschaftlichen Fragen.

  • Anfang und Schluss der alltäglichen Wochenarbeitszeit einschließlich der Verschnaufpausen als auch Aufteilung der Wochenarbeitszeit auf die individuellen Werktage,
  • Mehrarbeit,
  • Fragestellungen der Arbeitsordnung und der Verhaltensweise der Arbeiter im Tätigkeit,
  • Einleitung und Verwendung von praktischen Anlagen, mit denen eine Leistungskontrolle und Verhaltenskontrolle machbar ist.
    • Die Meldungen des Unternehmensinhabers in den gesellschaftlichen Medien, wie Facebook, Twitter, Google+ etc. erfasst dies ebenfalls. Die Meldungen haben ebenso die Verhaltensweise oder die Performance der Arbeiter zum Thema. Geebnet geradlinig dazu angemessen sein, die beteiligten Arbeiter im Hinsicht auf ihre Verhaltensweise und ihre Performance zu bewachen können denn solche Eingaben.
  • Ausformulierung des Arbeitsschutzes,
  • Einleitung und Verwendung von neuartigen Entlohnungsgrundsätzen
  • Festlegung genereller Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans, wenn zwischen dem Unternehmensinhaber und den teilhaftigen Mitarbeitern kein Einvernehmen erreicht wird,
  • Sozialeinrichtungen wie Betriebsrestaurants etc.,
  • Zuordnung und Entlassung von Räumen,
  • Bestimmung der Akkordlohnsätze und Prämiensätze,
  • Prinzipien über das operative Vorschlagswesen als auch
  • Gruppenarbeitsgrundsätze.

Des Weiteren besteht in wenigen zusätzlichen Sachverhalten ein reales Mitspracherecht:

  • Betriebliche Schulung ( § § 96 bis 98 BetrVG )
  • Zielvereinbarungen: Ohne Beziehung zum Vergütung ist eine Zielvereinbarung ein mitbestimmungspflichtiger genereller Beurteilungsgrundsatz nach § 94 Absatz 2 BetrVG, bei Prüfung durch Datenverarbeitungssystem gilt ergänzend ein Mitbestimmungsrecht der Leistungskontrolle und Verhaltenskontrolle nach § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG. § 87 Absatz 1 Nr. 10 – 12 BetrVG finden bei Beziehung zum Vergütung.

Mit einem Verhandlungstermin zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat beginnt die Partizipation oft. Eine Dienstvereinbarung abzuschließen ist die Zielsetzung danach. Unternehmensinhaber und Betriebsrat können sich aber nicht vereinbaren, die Einigungsstelle entscheidet auf Bitte eines Seitenteils.

Welche Anrechte bei schwerwiegenden Betriebsänderungen hat der Betriebsrat?

Eine Mitbestimmung, die erzwingbar ist, ( § § 111 ff BetrVG ) besteht bei tiefgreifenden Betriebsänderungen zum Einstellung eines Interessenausgleichs und zum Einstellung eines Sozialplans.

Die Gesetzesform nennt:

  • Beschränkung oder Schließung der gesamten Betriebsamkeit oder von maßgebenden Betriebsteilen,
  • Verschiebung der gesamten Betriebsamkeit oder von maßgeblichen Betriebsteilen,
  • Vereinigung mit anderen Unternehmen oder die Zergliederung von Unternehmen,
  • Grundlegende Veränderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Anlagen als auch
  • Einleitung maßgeblich neuartiger Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

Schließungen oder Beschränkungen, aber außerdem Zusammenlegungen sind von außerordentlicher Wichtigkeit dabei. Die Zusammenlegungen gehen mit einer Personalfreisetzung bis weg zur Entlassungswelle einher. Der Betriebsrat kann in diesen Situationen schlimmstenfalls einen Sozialplan durch Redewendung der Einigungsstelle forcieren und einen Interessenausgleich ebenfalls vor der Einigungsstelle abhandeln erlauben. Der Interessenausgleich ist aber, besonders als der Sozialplan, nicht spruchfähig.

Weicht der Unternehmensinhaber von einem Interessenausgleich ohne überzeugenden Anlass ab oder unterlässt er auch das Vorhaben der Hervorbringung einer Übereinkunft, so sind Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeiter die Folgerung. Einen selbständigen Unterlassungsanspruch gegen den Firmeninhaber gegen die Ausführung der Betriebsänderung haben kann der Betriebsrat ebenfalls.

Welche Verpflichtungen und Anrechte im Hinsicht auf Beiträge von Unternehmensinhabern hat der Betriebsrat?

Mehrheitlich dem ganzen Betriebsrat erteilt, nicht dem individuellen Betriebsratsmitglied sind die Anrechte und Aufgabenstellungen des operativen Mitbestimmungsrechtes. Ob diese Aufgabenstellungen und Anrechte aktiv und engagiert vollzogen und durchgebracht werden oder ob aus Untergründen der Übereinstimmung auf die Empfindung der Anrechte generell zurückgestanden wird, ergibt sich daher aus den Mehrheitsverhältnissen im Betriebsrat.

Deswegen strafbewehrt untersagt sind Beiträge von Dienstgebern an Betriebsratslisten oder diese fruchtbare Verbände oder ebenfalls individuellen Mitarbeitern. Die Mitarbeiter werden von Dienstgebern bevorteilt.

Welche Anrechte haben Betriebsratsmitglieder im Vorstand?

Es wird unterschieden zwischen nachfolgenden Niveaus des Mitbestimmungsrechtes:

  1. Mitbestimmungsrecht am Arbeitsstelle,
  2. Betriebliches Mitbestimmungsrecht,
  3. Unternehmensmitbestimmung,
  4. Partizipation in der Volkswirtschaft.

Lediglich für die ersten Schichten beiden Niveaus verantwortlich ist der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Während die Unternehmensmitbestimmung lediglich für Kapitalgesellschaften mit wenigstens 500 gewöhnlichen Mitarbeitern beabsichtigt ist, gilt das operative Mitbestimmungsrecht selbstständig von der Rechtsform der Firma. Nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Drittelbeteiligungsgesetz ist das Mitbestimmungsorgan da der Vorstand. Teilnehmer eines Betriebsrats werden häufig außerdem in den Vorstand ausgewählt. Die Mitbestimmung als Arbeitnehmervertretungen nehmen sie danach in diesem Unternehmensorgan wahr.

Welche Aufgabenstellungen hat der Präsident des Betriebsrats?

Im Zusammenhang der von ihm gesetzten Entscheidungen vertritt der Betriebsratsvorsitzende den Betriebsrat. Rechtlicher Repräsentant des Betriebsrats in der Begriffserklärung, nicht aber im Wunsch ist er insofern. Zudem durch Entscheidung ist eine Vollmacht für den Betriebsratsvorsitzenden unerlaubt. Neben der Aufgabenstellung, den Betriebsrat zu repräsentieren, ist der Betriebsratsvorsitzende befugt und verantwortlich, Aussagen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, entgegenzunehmen. Ist der Betriebsratsvorsitzende blockiert, so nimmt der repräsentative Betriebsratsvorsitzende dessen Aufgabenstellungen wahr.

Des Weiteren obliegt es dem Oberhaupt eines Betriebsrats von maximal bis zu sieben Mitarbeitern, die aktuellen Geschäftstätigkeiten des Betriebsrates hinzuführen, bei Betriebsräten mit mehr Teilnehmern ist der Betriebsratsvorsitzende geborener Teilnehmer des Betriebsausschusses, dem zudem die Geschäftsleitung jenes Beirats obliegt. Durch eine Geschäftsordnung oder durch Entscheidung geschehen kann eine sonstige Aufgabenzuteilung.

Im Einzelnen Betriebsratsvorsitzenden sind dem Betriebsratsvorsitzenden durch das Betriebsverfassungsgesetz nachfolgende Aufgabenstellungen zugeteilt:

  • die Leitung der gegenwärtigen Geschäftstätigkeiten in Betriebsräten mit weniger als 9 Teilnehmern, § 27 Absatz 3 und 4 BetrVG,
  • die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss, § 27 Absatz 1 BetrVG,
  • die Einziehung von Sessionen, § 29 Absatz 2 BetrVG,
  • die Aufstellung der Agenda unter Betrachtung evtl. eingegangener Antragstellungen, § 29 Absatz 2 BetrVG,
  • die Vorladung der Betriebsratsmitglieder, beziehungsweise der Ersatzmitglieder, § 29 Absatz 2 und § 25 BetrVG,
  • die Vorladung der Schwerbehindertenvertretung, beziehungsweise der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung, § 29 Absatz 2, beziehungsweise § 32 und § 67 BetrVG,
  • die Führung der Sessionen, § 29 Absatz 2 und 3 BetrVG,
  • die Unterschrift der Sitzungsniederschriften, § 34 Absatz 1 BetrVG,
  • die Führung von Betriebsversammlungen und Teilversammlungen, § 42 Absatz 1 Äußerung 1 BetrVG,
  • die Beteiligung an Treffen der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung, falls nicht ein anderes Betriebsratsmitglied damit betraut wurde, § 65 Absatz 2 BetrVG,
  • die beratende Beteiligung an den Sprechstunden der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung, falls nicht ein anderes Betriebsratsmitglied damit bestellt wurde.

Gibt der Betriebsratsvorsitzende Aussagen außerhalb der vom Betriebsrat gesetzten Entscheidungen ab, so handelt er ohne Vertretungsmacht. Wirkungslos sind derartige Aussagen. Sie anschließend bewilligen kann der Betriebsrat. Jedoch kann der Erklärungsempfänger, beispielsweise der Unternehmensinhaber, darauf trauen, dass der Betriebsratsvorsitzende zur Ausgabe der Aussage ermächtigt war, soweit er keine gegensätzlichen Indizien hat. Wie er den Erklärungsempfänger nicht von der vermissten Vertretungsmacht in Kenntnisstand setzt, kann sich der Betriebsrat solange nicht auf die Nichtigkeit der Aussage beziehen.

Wird eine dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Aussage nicht dem Betriebsratsvorsitzenden, sondern einem anderen Betriebsratsmitglied gegenüber gegeben, so entfaltet sie so lange keinen Effekt, wie sie nicht dem Betriebsratsvorsitzenden abgegangen ist. Vor allem in Situationen von Wichtigkeit beispielsweise bei dem Mitbestimmungsrecht im Zustand eines Rücktritts ist dies, in denen mit dem Zugriff einer Äußerung Termine zu gelten beginnen. Sind sowohl die Präsidentin sowie sein Vertreter blockiert und hat der Betriebsrat für solche Kasus keine Schritte gelaufen, so sind Aussagen gegenüber dem Betriebsrat schon außerdem effektiv, wenn sie irgendeinem Betriebsratsmitglied entgegengekommen sind. Andere Betriebsratsmitglieder durch Entscheid zur Empfang von Aussagen festlegen, zum Beispiel bei speziellem Sachverstand kann der Betriebsrat außerdem. Dies ist dem Firmeninhaber berichtet worden, er kann angemessen verfahren. Aufgabenstellungen sind einem Komitee des Betriebsrats zur eigenständiger Bearbeitung delegiert worden, der Ausschussvorsitzende ist im Zusammenhang der Aufgabenstellungen, die übertragen sind, zur Empfang ermächtigt.

Der Betriebsratsvorsitzende kann bei offenkundiger Pflichtverletzung auf Bitte vom Arbeitsgericht aus dem Betriebsrat ausgenommen werden ( § 23 Absatz 1 Reihe 2 BetrVG ).

Was ist die Unterschiedlichkeit zwischen einem ordnungsgemäßen Betriebsratsmitglied und einem Ersatzmitglied?

Betriebsratsmitglieder auf Einsatzbereitschaft sind Ersatzmitglieder des Betriebsrats verständlich gemeint. Nicht gerade in den Betriebsrat ausgewählt worden sind sie.

Ein Ersatzmitglied nimmt seine Arbeit auf, wenn ein ordnungsgemäßes Betriebsratsmitglied permanent aus dem Betriebsrat ausscheidet oder vorübergehend gesperrt ist ( § 25 BetrVG ).

Was passiert wenn ein ordnungsgemäßes Betriebsratsmitglied abschließend ausscheidet?

Wenn ein ordnungsgemäßes Betriebsratsmitglied abschließend aus dem Betriebsrat ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied komplett in den Betriebsrat nach. Keiner speziellen Aussage bedarf es hiermit.

Dies ist die Lage, wenn die geordnete Kollegin:

  • aus dem Geschäft ausscheidet,
  • von seiner Amtsstelle zurücktritt,
  • seine Wählbarkeit verlorengegangen hat,
  • vom Arbeitsgericht durch rechtmäßigen Entscheid aus dem Betriebsrat ausgenommen wird,
  • durch das Arbeitsgericht als nicht wählbar klassifiziert wird.

Als vollendeter Teilnehmer gilt das Ersatzmitglied danach zwangsläufig und das Ersatzmitglied übernimmt aber nicht zwangsläufig die Aufgabenstellungen des ausgeschiedenen.

Was sind Ursachen für eine vorübergehende Unterbindung eines ordnungsgemäßen Betriebsratsmitglieds?

Untergründe für eine temporäre Unterbindung:

  • Krankheit
  • Kur
  • Rehabilitation
  • Urlaub
  • Seminarteilnahme
  • Dienstreise
  • Persönliches Betroffensein an der in der Session zu besprechenden Maßregel
  • Ruhendes Beschäftigungsverhältnis kraft Gesetzesform

Sächlich notwendig sein muss die Vertretung durch ein Ersatzmitglied. Das Nachrücken darf nicht dem Ersatzmitglied zufällig erlaubt werden, bloß um beispielsweise den Kündigungsschutz zu realisieren.

Unter welchen Bedingungen kann ein Ersatzmitglied repräsentativ wirken?

Wie erfolgt das Nachrücken der Ersatzmitglieder bei der Mehrheitswahl ?

Die Betriebsratswahl wurde im Haltung der Mehrheitswahl vorgenommen, die Ersatzmitglieder rücken ihrer Stimmenanzahl, die erreicht ist, angemessen in den Betriebsrat nach.

Das Geschlechtsteil in der Minderzahl ist hierbei zu beachten ( § 15 Absatz 2 BetrVG ).

Wie erfolgt das Nachrücken der Ersatzmitglieder bei der Listenwahl ?

Die Betriebsratswahl wurde im Haltung der Listenwahl vorgenommen, das Nachrücken geschieht entsprechend der Reihe, die festgelegten ist, der Aufzählung.

Ist das Verzeichnis aufgebraucht, danach rückt das egale Ersatzmitglied der Aufstellung nach, auf die der folgende Sitzplatz hinfallen würde ( § 25 Absatz 2 BetrVG ).

Was passiert, wenn ein Betriebsratsmitglied permanent ausscheidet und keine Ersatzmitglieder mehr anwesend sind?

Keine Sitzplätze des respektiven Sexus mehr sollten nach Vorladung aller Ersatzmitglieder eines Sexus zu belegen sein, die Ersatzmitglieder des anderen Sexus werden vorgeladen ( § 126 Nr. 5a BetrVG ).

Scheidet ein Betriebsratsmitglied permanent aus, ohne dass Ersatzmitglieder gegenwärtig verfügbar sind, muss ein erneuter Betriebsrat ausgewählt werden ( § 13 Absatz 2 Nr. 2 BetrVG ).

Bis zur Bekanntmachung des frischen Beirats bleibt der gealterte Betriebsrat gesetzlich und geschäftsfähig im Stelle.

Was ist die Unterschiedlichkeit zwischen dem Kündigungsschutz für ordnungsgemäße Betriebsratsmitglieder und dem Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder?

Dieses unterliegt für die Vertretungsdauer des Ersatzmitgliedes einem speziellen Kündigungsschutz ( § 15 §, KSchG 103 BetrVG ).

Mit Beitreten des Verhinderungsfalls des geregelten Betriebsratsmitglieds beginnt dieser Kündigungsschutz und dieser Kündigungsschutz endet mit dessen Beendigung. Das Ersatzmitglied, das zeitweilig nachgerückt ist, genießt danach für den Zeitraum eines Jahres einen begrenzten Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz entsteht jeden Fleck nach neuem Nachrücken neuerlich.

Wie wird ein Betriebsratsbeschluss beschlossen?

Der Betriebsratsbeschluss ist das Resultat der Abstimmen, die der beschlussfähige Betriebsrat in seinen Treffen zu Sachverhalten trifft, die in seinen rechtlichen Aufgabenkreis fallen.

Wenn die Mehrzahl der zugegenen Betriebsratsmitglieder nach vorangegangener Sitzung gestimmt hat, gilt eine Entscheidung als gesetzt ( § 33 Absatz 1 Aussage 1 BetrVG ).

Welche Bedingungen müssen verwirklicht sein, damit der Betriebsrat beschlussfähig ist?

Beschlussfähig ist der Betriebsrat, teilnimmt lediglich wenn wenigstens die Hälfte der Teilnehmer, ggf. angeschlossen durch Ersatzmitglieder, an einem Votum innerhalb der Körperschaft während der Betriebsratssitzung.

Die Anzahl, die bei der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand festgestellt ist, der Betriebsratsmitglieder ( § 9 BetrVG ) ist richtunggebend hiermit.

Der rührigen Beteiligung an der Entscheidung wegnehmen kann sich ein Betriebsratsmitglied lediglich, indem es sich als von der zu beschließenden Handlung individuell beteiligt erklärt und dies zudem sachlich ermöglicht ist. Danach zeitweilig von der Session ausgenommen ist es. Exempel: Transfer einer höherwertigen Betätigung. Abtritt des Teilnehmers. Ein Ersatzmitglied ist in diesen Situationen als Nachrückerin einzuladen. Sie kann nicht als Nichtteilnahme an dem Votum angelegt werden, da sich eine Enthaltung tatsächlich als Zurückweisung auswirkt.

Was ist zu berücksichtigen, wenn ein Betriebsratsmitglied in selbstständiger Angelegenheit bereden und stimmen möchte?

Jedes Betriebsratsmitglied ist grundlegend befugt, bei der Entscheidung abzustimmen.

Nehmen Teilnehmer der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung an der Entscheidung teil, weil die von ihnen vertretenen Menschen von der Materie mehrheitlich berührt sind ( § 67 Absatz 2 BetrVG ), so werden ihre Stimmlagen gezählt ( § 33 Absatz 3 BetrVG ).

Ist ein Betriebsratsmitglied aber in individueller Sache berührt, zum Beispiel bei Vorrücken oder Umgruppierung, danach entfällt auf Grundlage eines Interessenkonflikts das Beratungsrecht und Wahlberechtigung. Das Treffen zum passendem Traktandum abzutreten hat das Betriebsratsmitglied und seinen Sitzplatz nimmt ein Ersatzmitglied währenddem ein. Geschieht das nicht, so gilt der Betriebsratsbeschluss als wirkungslos.

Rechtsfolge: Wenn es sich um eine Zustimmungsverweigerung handelt, gilt diese Bewilligung mangels wirksamer Beschlussfassung als erteilt.

Was bei der Stimmabgabe im Betriebsrat zu berücksichtigen, wenn die Mehrzahl der Stimmlagen der Betriebsratsmitglieder notwendig ist?

Wenn die Mehrzahl der Wählerstimmen der Betriebsratsmitglieder notwendig ist, reicht ein schlichtes Stimmenmehr der zugegenen Teilnehmer nicht aus.

Dies bestimmt das BetrVG in nachfolgenden Fallen:

  • Beim Demission des Betriebsrats ( § 13 Absatz 2 Nr. 3 BetrVG )
  • Bei Errichtung einer Geschäftsordnung ( § 36 BetrVG )
  • Bei Bestellung des Gesamtbetriebsrats zu Bestimmung einer Sache mit der Unternehmensführung für den Betriebsrat ( § 50 Absatz 2 BetrVG )
  • Bei Transfer von Aufgabenstellungen auf Komitees zur eigenständiger Abwicklung ( § 27 Absatz 3 und § 28 BetrVG )
  • Bei Transfer von Aufgabenstellungen des Wirtschaftsausschusses an ein Komitee des Betriebsrats ( § 107 Absatz 3 BetrVG )

Exempel: Ein Betriebsrat hat 19 Teilnehmer und die JAV hat 3 Teilnehmer. Die vollständige Majorität ist bei Übergabe von 12 Stimmlagen für das Begehren errungen. Die absolutistische Majorität gilt bei Ausgabe von 11 Stimmlagen von Betriebsräten für die Vorlage und 8 von Betriebsräten als auch 3 der JAV gegen die Antragstellung als missglückt.

Unter welchen Bedingungen kann eine Entscheidung des Betriebsrats für den Zeitraum von einer Woche aufgeschoben werden ?

Für die Länge von einer Woche aufgeschoben werden kann ein Entscheid des Betriebsrats ( § 35 BetrVG ). Eine Antragstellung hierfür können nach § 35 BetrVG beantragen:

  • die Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung
  • die Schwerbehindertenvertretung

Eine Antragstellung auf das Aufschieben einer Entscheidung ist lediglich erreichbar, wenn von einer der o. g. Interessensvertretungen maßgebend angestellt werden kann, dass dieser Entscheid eine Störung in wesentlicher Linie für die von ihnen vertretene Arbeitnehmergruppe darstellt.

Eine neuerliche Entscheidung kann nach Lauf des einwöchigen Termines bei ordentlicher Mitwirkung des Beantragenders bewirkt werden. ( § 35 Absatz 2 Aussage 2 BetrVG ) eine neuerliche Antragstellung auf Vertagung der Entscheidung ist nicht mehr erreichbar, wenn dieser Entscheid bekräftigt wird.

Wie kann man ermitteln, ob ein Betriebsratsbeschluss legitim ist ?

Vom Gerichtshof lediglich auf ihre Zulässigkeit überprüft werden, nicht aber auf ihren sachbezogenen Daseinszweck können Betriebsratsbeschlüsse.

Ob ein Entscheid ungültig ist, kann in Urteilsverfahren oder Beschlussverfahren als Vorfrage maßgebend angestellt werden unter der Bedingung, dass der Entscheid Rechtswidrigkeiten beinhaltet oder nicht ordnungsmäßig zustande aufgetreten ist.

Ob ein Entscheid alle Bedingungen der Ordnungsmäßigkeit und Verbindlichkeit erfüllt, ist vom ganzem Betriebsratsgremium im Vorfeld der Entscheidung zu überprüfen.

Was ist passiert, wenn ein Betriebsratsbeschluss unwirksam ist?

Sofern es sich um eine Maßregel handelt, die nicht unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats fällt, hat ihre Unwichtigkeit keine Wirkung auf die Handlungen des Unternehmensleiters.

Wenn es sich um eine Maßregel im Haltung der Mitbestimmungspflicht handelt, so wirkt die Entscheidung nicht grundsätzlich und die Handlungen des Unternehmensinhabers sind wirkungslos.

Ein Vertrauensschutz zugunsten des Dienstherrn evtl. kann vorliegen, falls der Dienstherr keine Kenntnisstände über die Nichtigkeitsgründe hat.

Wie kann der Betriebsrat einen effektiven Entscheid beschließen ?

Auf der Betriebsratssitzung entscheidet der Betriebsrat durch Zusammenkunft mit nachfolgender Abstimme über Handlungen, die er im Bahn seiner rechtlichen Aufgabenstellungen, Anrechte und Verpflichtungen trifft oder vorhat zu ergreifen. ( § 30 Absatz 1 Aussage 5 BetrVG ) findet die Session üblicherweise als Präsenzsitzung statt. Betriebsratssitzungen per Videokonferenzschaltung oder Schaltkonferenz sind inzwischen ebenfalls machbar – aber lediglich, wenn der Betriebsrat das in seiner Geschäftsordnung festgesetzt hat, nicht mehr als ein Quartier der Kollegen dem widerspricht und die Heimlichkeit zudem ganzzahlig gesichert bleibt ( § 30 Absatz 2 BetrVG ).

Der Betriebsrat kann außerhalb eines ordentlichen Treffens keine effektiven Entscheidungen beschließen.

Auf was muss der Betriebsratsvorsitzende achten, wenn er ein Treffen einberuft?

Alle Teilhaber ordentlich und fristgerecht unter Meldung der Agenda zur Betriebsratssitzung einzuladen hat der Betriebsratsvorsitzende.

Nach möglichkeit exakt anzugeben ist der Stoff der Agenda. Zwingend zu meiden sind pauschale Äußerungen wie Allerlei oder personale Einzelmaßnahmen.

Genügend Möglichkeit und Zeitraum ordnungsmäßig auf das Treffen vorzubereiten muss sich den Betriebsratsmitgliedern durch den Termin der Vorladung geboten werden.

Was muss bemerkt werden, wenn ein Betriebsratsmitglied verboten ist?

Alle Teilnehmer des Betriebsratsgremiums sind zur Betriebsratssitzung fristgerecht und ordnungsmäßig einzuladen. Genügend Chance und Vorlaufzeit zur selbstständiger Willensbildung ist ihnen zu bieten.

Das folgende nachrückende Ersatzmitglied ist bei temporärer Unterbindung durch Urlaubszeit oder Erkrankung vorzuladen ( § 25 Absatz 1 BetrVG ).

Sollte dies vom Betriebsratsvorsitzenden abgelassen werden, so gelten alle auf dieser Besprechung gesetzten Entscheidungen als wirkungslos.

Ein Ausnahmefall ist lediglich ermöglicht, wenn der Betriebsratsvorsitzende keinen Kenntnisstand der Blockierung des Betriebsratsmitglieds besaß und eine kurzzeitige Vorladung des Ersatzmitglieds nicht mehr machbar war.

Kein Ersatzmitglied darf bei Präsenz eines angemeldeten Betriebsratsmitglieds im Tätigkeit vorrücken. Das Tätigkeit erscheint nicht zur Treffen.

Was ist die Funktion eines Gewerkschaftsvertreters bei einer Betriebsratssitzung?

Der Betriebsratsvorsitzende hat auf Bitte eines Quartiers der Betriebsratsmitglieder einen Gewerkschaftsvertreter der Arbeitnehmerorganisation, die im Tätigkeit vertreten ist, einzuladen ( § 31 BetrVG ).

Eine Laufrolle, die beratend ist, beziehen kann der Repräsentant der Arbeitnehmervertretung während der Zusammenkunft.

Dem Gewerkschaftsvertreter ablehnen, das Unternehmen zum Daseinszweck der Sitzungsteilnahme hinzueinkommen kann der Firmeninhaber nicht.

Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung in Bezug auf den Betriebsrat?

die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend, aber ohne Stimmrecht teilzunehmen (§ 32 BetrVG, § 178 Absatz 4 SGB IX). Die SBV ist dazu unter Kommuniqué aller Traktanden ordnungsmäßig und zeitgerecht zu allen Treffen des Betriebsrats, seiner Kommissionen als auch seiner Arbeitskreise nach § 28a BetrVG einzuladen. Ebenfalls für den Wirtschaftsausschuss, den Arbeitsschutzausschuss, gemeine Kommissionen des Betriebsrats mit dem Chef nach § 28 Absatz 2 BetrVG, für Paritätische Ausschüsse als auch für die Monatsgespräche, die sog. sind, des Betriebsrats oder des Betriebsausschusses mit dem Chef nach § 178 Absatz 5 SGB IX gilt dies genauso.

Verbindungspersonen der Schwerbehinderten haben entgegen der zu knapp gesetzten Formulierung des § 32 Absatz 3 BetrVG zudem ein Einsichtsrecht. Die Verbindungspersonen sind für die entsprechende Betriebsamkeit nach § 177 Absatz 1 SGB IX oder nach § 180 Absatz 1 Reihe 2 SGB IX als Gesamtschwerbehindertenvertretung für ein Geschäft ohne SBV verantwortlich. Aus § 182 Absatz 1 SGB IX folgt das, nach dem der Betriebsrat zur naher Kooperation mit der SBV angewiesen ist. Sind diese Verbindungspersonen nach § 178 Absatz 4 und 5 SGB IX zu allen Beratungen und Zusammenkünften des Betriebsrats hinzuzuziehen und nach § 29 Absatz 2 Reihe 4 BetrVG unter Meldung der Agenda einzuladen, so müssen sie ebenfalls in der Position sein, sich über den Lauf der Gespräche im Betriebsrat durch Einblick in die Dokumente ein eigenes Bildnis zu beschaffen. Sie könnten sonst nicht ihre rechtliche Aufgabenstellung verwirklichen. Die Denkschrift umfasst das ebenso.

Wann müssen Zivildienstleistende zu Betriebsratssitzungen geladen werden?

Sollten in den Betriebsratssitzungen Sachverhalte erörtert werden, die Zivildienstleistende betreffen, ist deren Repräsentation zeitgerecht und ordnungsmäßig unter Meldung der Traktanden zu beordern.

Was muss bei der Vorladung der Auszubildendenvertretung und Jugendvertretung berücksichtigt werden?

Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen betreffenden Repräsentanten aussenden ( § 67 Absatz 1 BetrVG ). ( § 67 Absatz 1 und § 60 Absatz 1 BetrVG ) alle Teilnehmer der Auszubildendenvertretung und Jugendvertretung sind bei allen Gegenständen bzgl. der jungen Anlernlinge und Arbeiter der Tätigkeit ordnungsmäßig und zeitgerecht einzuladen. Die Teilnehmer sind im Unterschied zur Schwerbehindertenvertretung bei der Entscheidung stimmfähig.

Wann kann der Sprecherausschuss zu einer Betriebsratssitzung geladen werden ?

Den Sprecherausschuss oder eins seiner Teilnehmer zur Treffen laden kann der Betriebsratsvorsitzende.

Wann muss der Firmeninhaber zu einer Betriebsratssitzung geladen werden ?

Kein generelles Anrecht auf Beteiligung an den Treffen des Betriebsrats hat der Unternehmensinhaber.

Wenn er die Einziehung einer Session verlangt hat, besteht ein Ausnahmefall. Er ist in jener Falle wenigstens zu seinen Flecken, die beantragt sind, vom Betriebsratsvorsitzenden einzuladen ( § 29 Absatz 4 BetrVG ).

Ist der Chef explizit vom Betriebsratsvorsitzenden zur Sitzungsteilnahme geladen, so hat er im Situation der zuversichtlichen Kooperation zwischen Betriebsrat und Chef dieser Vorladung nachzukommen oder eine Repräsentation mit passenden Fachkompetenzen zu schicken.

Welche Anrechte hat der Vertreter bei Betriebsratssitzungen ?

Sofern er diesem angehört, ist dieser bei Beteiligung des Unternehmensinhabers an einer Betriebsratssitzung ermächtigt einen Vertreter seines Arbeitgeberverbandes hinzuziehen ( § 29 Absatz 4 Reihe 2 BetrVG ).

Während der Besprechung hat der Vertreter des Arbeitgeberverbandes kein Rederecht. Der Betriebsratsvorsitzende kann jedoch ihm den Ausdruck sagen.

Wer kann zu einer Betriebsratssitzung geladen werden?

Sofern das Muss besteht und eine nähere Verständigung mit dem Firmeninhaber gelaufen wurde, können u. a. praktische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft oder Mitarbeiter des Gesamtbetriebsrats zur Treffen geladen werden.

Unter welchen Gegebenheiten kann der Betriebsratsvorsitzende ein Treffen angesetzt ?

Der Betriebsratsvorsitzende beruft ein Treffen ein, wenn:

  • das Muss besteht,
  • ( § 36 BetrVG ) ist ein Zusammenkommen in einer Geschäftsordnung bestimmt.
  • ( § 29 Absatz 3 BetrVG ) wurde dies von einem Quartier der Betriebsratsmitglieder gebeten.
  • ( § 29 Absatz 3 BetrVG ) wurde dies vom Firmeninhaber gebeten.
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Wie verhalten sich Personalvorstände und Personalbereichsleiter gegenüber Betriebsratsmitgliedern?

Wie sie von Personalbereichsleitern und Personalvorständen angesehen werden, ist für die Mitarbeiter von Betriebsräten von enormer Wichtigkeit. Bis zur kategorischer Feindschaft reicht die Bandbreite von günstiger Zusammenarbeit. Ein Exempel für die Zielsetzungen von Personalvorständen und Personalbereichsleitern im Beziehung mit Betriebsratsmitgliedern gibt der Goinger Kreis in seinen Ansichten und Anforderungen unter dem Stichwort Die Möglichkeiten der operativen Partizipation benutzen: Vorteil der Betriebsräte als Korrekturmittel und Frondeur. Geleit des Generationenwechsels: Stärkung einer jungen Kohorte von Arbeitnehmervertretungen. Keine karriereschädliche Kennzeichnung von Betriebsratstätigkeit.

Dass bei nahezu der Hälfte der Kasus, die untersucht sind, Firmen versuchten Betriebsratswahlen zu hemmen, geht aus einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung aus der Zeit um genau 2020 hervor. Es kam so zu Aufrufen, Einschüchterungen zum Austritt von Betriebsräten und zur Einsatz juridischer Maßnahmen.

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Welche weiteren Sorten von Interessensvertretungen gibt es?

  • Jugend- und Auszubildendenvertretung: Interessensvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden. auszuwählen in allen Unternehmen und Kanzleien, die wenigstens fünf Jugendliche und Auszubildende beschäftigen.
  • Schwerbehindertenvertretung: Interessengruppe der Schwerbehinderten. auszuwählen in allen Unternehmen und Kanzleien, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Arbeitskräfte angestellt sind.
  • Wirtschaftsausschuss: Fachorgan zur mutualer Auskunft von Betriebsführung und Betriebsrat in ökonomischen Fragen. Einzusetzen in Firmen mit mehr als 100 Arbeitskräften. Durch den Betriebsrat festgelegt werden Kolleginnen.
  • Sprecherausschuss: Interessengruppe der leitenden Angestellten. Wählbar in allen Unternehmen mit wenigstens zehn leitenden Angestellten. Nicht durch den Betriebsrat repräsentiert werden die Angestellten, die leitend sind.
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Wie groß ist die Vertretungsdichte der Betriebsräte in Deutschland?

Dass es in mehrteiligen geringeren und mittleren Unternehmen trotz der legalen Vorsorgen keinen Betriebsrat gibt, zeigen die charakteristischen Angaben des IAB-Betriebspanels 2018 über die Ausbreitung von Betriebsräten. Speziell in Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten, in denen übrig die Hälfte aller angewiesen Beschäftigten arbeiten, ist eine operative Interessensvertretung oft nicht existent. in speziellem Umfang trifft dies für Unternehmen der Größenordnung von 5 bis 20 Beschäftigten zu. 9 % der Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten hatten nach der Datenerhebung von 2018 einen Betriebsrat und 9 % der Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten wurden 41 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft von einem Betriebsrat repräsentiert. Die Vertretungsdichte ist in Ostdeutschland mit 35 % der Beschäftigten niedriger als in Westdeutschland mit 42 %.

Seit 2004 findet annuell der Deutsche BetriebsräteTag statt, ein landesweites Event, auf der Betriebsräte mit Fachpersonen und Spitzenvertretern beider Sozialpartner und nationaler Einrichtungen zusammentreffen und publik diskutieren. Jenes Event wurde im Verlauf der Jahre sukzessive zu einem bestimmenden Abgeordnetenhaus der Betriebsräte. Der Deutsche Betriebsräte-Preis wird in Zusammenarbeit mit DGB, Otto-Brenner-Stiftung und Bund-Verlag da außerdem ausgeliehen. Der Betriebsräte-preis zeichnet gelungene Praxis-Beispiele der Betriebsratsarbeit aus.

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Wie versuchen Unternehmensführungen eine Betriebsratsgründung zu verhindern?

In der Sendung Monitor am 14. Mai 2009 berichtete ein Arbeitnehmer einer Baumarktkette, dass Arbeitnehmer, die zwischen einer Niederlassung mit Betriebsrat und einer ohne Betriebsrat umwechseln wollten, von Chefs als betriebsratsverseucht genannt würden. Zum Unwort des Jahrs 2009. wählte die Action Unwort des Jahres jenen Begriff. Ein linguistischer Tiefstand im Handling mit Lohnabhängigen sei es.

Indem sie generös und ehrenamtlich Optionen anbieten, versuchen zahlreiche Unternehmensführungen eine Betriebsratsgründung zu verhüten. Wenn Betriebsratsgegner sich zielgerichtet in den Betriebsrat voten lassen, ist eine andere Version der Umgehungsstraße es.

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