Was sind Zusatzkosten?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

In der Betriebswirtschaft sind Zusatzkosten eine Kostenkategorie. Der Kostenkategorie liegt kein Kostenaufwand zugrunde. Die Anderskosten sind Gegensatzwort.

Wozu dienen Zusatzkosten in der Gewinn– und Verlustrechnung?

Eine wechselseitige Umgrenzung durch Bestimmung der respektiven Intension erschwert eine Menge von Kostenbegriffen wie fixe Kosten, variable Grundkosten, Verwaltungskosten oder Kosten und eine Menge von Kostenbegriffen wie fixe Kosten, variable Kosten, Verwaltungskosten oder Grundkosten schafft Verwirrtheit bei dem Beschluss, welcher Kostenbegriff bei einer eindeutigen Sachlage der korrekte ist. Keine Kostenart, sondern eine Kostenkategorie sind Zusatzkosten. Dabei steht den Zusatzkosten in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung kein Kostenaufwand gegenüber, sie sind somit pur kalkulatorische Kosten, die bloß zu Kalkulationszwecken dienen, damit die Preiskalkulation die Preisuntergrenze und die Selbstkosten richtig feststellen kann.

Was sind die Voraussetzungen für Zusatzkosten?

Auf entgangenen Erlösen aus der Verwendung unternehmereigener Rohstoffe wie kaufmännisches Unternehmenseigenkapital, Arbeitsvermögen oder Geschäftslokale beruhen Zusatzkosten. Der Geschäftsmann stellt der Firma sein Arbeitsvermögen zur Gebrauch, ein Unternehmerlohn steht ihm zu. Wird dieser Unternehmerlohn außerdem in Wirklichkeit ausgezahlt, entstehen in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung Personalkosten, so dass sich die Fragestellung nach Zusatzkosten nicht stellt. Dass der Entrepreneur für seine Arbeit bei Personengesellschaften und Einzelunternehmungen keine Entgelte bezieht, ist Grundvoraussetzung für Zusatzkosten hiermit genau. Der Entrepreneur wird nicht ausgezahlt, das Entgelt, das rechnerisch ist, ist als kalkulatorischer Unternehmerlohn aufzufassen. Das vom Entrepreneur der Firma zur Gebrauch gestellte Unternehmenseigenkapital ist zu rentieren, weil der Entrepreneur für eine abweichende Kapitalanlage einen Habenzins erzielen würde, der ihm aber bei dem Zutun von Unternehmenseigenkapital entgeht. Es kommt infolgedessen zu kalkulatorischen Verzinsungen auf das Unternehmenseigenkapital. Stellt der Entrepreneur seinem Betrieb ihm gehörende Geschäftslokale oder Fabrikanlagen kostenlos zur Besitz, so braucht ihm die Firma keine Pacht / Miete bezahlen, die er gleichwohl bei der Bestandgabe an Dritte erlangen würde. Diesen Ertragsausfall gleicht die Mieteinnahme, die kalkulatorisch ist, aus.

Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten?

In der Kostenrechnung wird offensichtlich zwischen Kostenaufwand und Kosten eingegrenzt:

Kosten/AufwandUnterartErläuterung
Aufwand, aber keine Kostenneutraler Aufwandbetriebsfremder Aufwand (Spende) außerordentlicher Aufwand (Verkauf einer Maschine unter dem Buchwert) periodenfremder Aufwand (Nachzahlung von Gewerbesteuer)
Aufwand und gleichzeitig KostenGrundkosten AnderskostenMaterialkosten/Personalkosten/Raumkosten in der Finanzbuchhaltung steht ein Aufwand in anderer Höhe als in der
Kostenrechnung gegenüber (Abschreibungen)
Kosten, aber kein AufwandZusatzkostenaufwandslose Kosten werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst
(kalkulatorischer Unternehmerlohn)

Kosten sind kalkulatorische Kosten. Den Kosten steht kein Einsatz oder ein Einsatz in ungenügendem Ausmaß gegenüber. Kalkulatorische Verzinsungen auf das Unternehmenseigenkapital sind Zusatzkosten, kalkulatorische Verzinsungen auf das Unternehmensfremdkapital sind Anderskosten, weil Unternehmensfremdkapital Zinsaufwand verursacht.

Warum dürfen Zusatzkosten nicht in die Bewertung einfließen?

In die Beurteilung, die handelsrechtlich ist, von Umlaufvermögen und Anlagevermögen einwerfen dürfen Zusatzkosten nach § 255 HGB nicht. Weder Aufwendungen noch Kostenaufwand sind Zusatzkosten.

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