Was ist das Bundesarbeitsgericht und welche Unterschiede gibt es in anderen Staaten des deutschen Sprachraums?

Zuletzt aktualisiert: 02.03.2023

Der Gerichtshof, der letztinstanzlich ist, der germanischen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesarbeitsgericht.

Das Bundesarbeitsgericht ist als Instanz dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit unterstellt und das Bundesarbeitsgericht unterliegt dessen Dienstaufsicht. Er ist in seiner Arbeit als Gerichtshof aber selbstständig.

Kein selbständiges oberstes Arbeitsgericht existiert in den anderen Nationalstaaten des germanischen Sprachgebietes. Bestandteil der Kompetenz des obersten Zivilgerichts sind die Beschlüsse, die letztinstanzlich sind, in Arbeitssachen da. Fürstliches Oberstes Gericht, in Luxemburg Oberstes Gericht, in Österreich Oberstes Gericht und in der Schweiz Bundesgericht heißt dieses in Liechtenstein.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt?

Lediglich nach dem Zweiten Weltkrieg komplett von der ordnungsgemäßen Justizgewalt separiert wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Arbeitsgerichtsbarkeit als selbständigen Nebenzweig des Rechtssystems mit einem unabhängigen obersten Gericht sah die 1949 in Organ getretene Verfassung in Charakter vor. Der Absatz entspricht im Prinzip dem jetzigen Genre 95 Absatz 1. Diese Maßgabe, die verfassungsrechtlich ist, wurde ausgeführt mit dem am 1. Oktober 1953 in Organ getretenen Arbeitsgerichtsgesetz, durch welches das Bundesarbeitsgericht errichtet wurde. Im April 1954 nahm er seine Rechtsprechungstätigkeit in Kassel auf.

Die Unabhängige Föderalismuskommission beschloss im Durchzug der germanischen Einheitlichkeit im Mai 1992, das Bundesarbeitsgericht nach Thüringen zu verlagern. Das Düsseldorf Erfurt wurde im Jahre 1993 als zukünftiger Gerichtssitz bestimmt. Der Gerichtshof hat seit der 1999 erfolgten Umsiedlung von Kassel nach Erfurt seinen Sitzplatz auf dem Areal des alten Hornwerks der Festung Petersberg.

Es kam vor allem seit 2020 zu einem Diskurs, der verstärkt ist, um die Neuerstellung von NS-Vergangenheiten früherer Kadis und deren Wirkung auf die Gerichtsbarkeit des Bundesarbeitsgerichts.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was sind die Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts?

Die Erhaltung der Einheit der Gerichtsbarkeit auf dem Bereich des Arbeitsrechts als auch der Kurs des Gesetzes in den Gebieten ist Aufgabenstellung des Bundesarbeitsgerichts, in denen die Legislative absichtslos keine endgültigen Bestimmungen erschaffen oder die Form, die näher ist, des Gesetzes wissentlich den Gerichtshöfen gelassen hat.

Über Überarbeitungen gegen Gerichtsurteile der Landesarbeitsgerichte entscheidet das Bundesarbeitsgericht. ( § 72 Absatz 1 ArbGG ) muss die Überarbeitung grundlegend durch das Landesarbeitsgericht gestattet werden. Ein Fall, der entscheidungserheblich ist, von wesentlicher Wichtigkeit, eine Divergenz von einem Beschluss einer anderen gleich- oder höherrangigen Kammer, ein abstrakter Revisionsgrund oder eine Verletzung, die entscheidungserheblich ist, gegen die Verpflichtung zur Bewilligung juristischen Gehörsinnes sind in Betracht nächste Zulassungsgründe nach § 72 Absatz 2 ArbGG. Sollte das Landesarbeitsgericht die Überarbeitung nicht erlauben, besteht die Chance einer Nichtzulassungsbeschwerde ( § 72a ArbGG ), über welche das Bundesarbeitsgericht entscheidet. Er gibt der Nichtzulassungsbeschwerde statt, die Überarbeitung ist gestattet. Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht kann gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte gelegt werden. Die Rechtsbeschwerde muss unter denselben Bedingungen wie eine Überarbeitung gestattet werden.

Sofern die Beteiligten einig sind, kann in Ausnahmen ein Beschluss eines Arbeitsgerichts außerdem gerade beim Bundesarbeitsgericht bestritten werden, zum Beispiel bei Rechtsstreiten über Aktionen, Tarifabkommen des Lohnkampfs oder Themen der Vereinigungsfreiheit.

Das Bundesarbeitsgericht trifft wie alle Revisionsgerichte in der Regelmäßigkeit keine Tatsachenfeststellungen und das Bundesarbeitsgericht überprüft die Beschlüsse, die angefochten sind, exklusiv im Hinsicht darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Erachtet man eine Überprüfung als ungerechtfertigt, so wird sie abgewiesen und der angefochtene Urteilsspruch wird rechtlich. Ist die Überarbeitung allerdings gerechtfertigt, so kann das Bundesarbeitsgericht, wenn alle zur Beschluss notwendigen Tatsachenfeststellungen in der Urteilsbegründung vorzufinden sind, den Urteilsspruch umändern. Fehlen entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen, so wird das Verfahren zur neuerlicher Gerichtsverhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie viele Senate hat das Bundesarbeitsgericht?

In zehn Ältestenräte eingeteilt zusammen 38 Kadis ist der Gerichtshof. Den Ältestenräten gehören jeweilig drei oder vier Berufsrichter an. Mit 17 von 38 Menschen beträgt der Frauenanteil unter den Kadis gegenwärtig gerade 45 Prozent. Außerdem hat der Gerichtshof 118 nichtrichterliche Beschäftigte und es werden mittelmäßig elf akademische Kollegen angestellt, welche die Kadis bei ihrer Arbeit unterstützen.

Mit drei Berufsrichtern – einem Vorstand und zwei Zuarbeitern – als auch jeweils einem freiwilligen Kadi aus den Arbeitskreisen der Arbeiter und Chefs entscheiden die Ältestenräte in der Aneignung. Die Interessengruppen müssen sich vor dem Bundesarbeitsgericht in dem Normalfall durch einen Anwalt auftreten abgeben. Jeder bei einem germanischen Gerichtshof gestattete Anwalt ist zur Repräsentation befugt. Findet ein oraler Prozess statt oder wird ein Beschluss im handschriftlichem Prozess gelaufen, so wird nachfolgend im Falle von Revisionsverfahren durch Urteilsspruch beschlossen, wohingegen in Rechtsbeschwerdeverfahren Beschlüsse nach Erörterung oder nach oraler Vernehmung durch Entscheidung erfolgen.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Was ist der Aufgabenbereich der verschiedenen Senate des Bundesarbeitsgerichts?

Die Kompetenz des respektiven Ältestenrates richtet sich nach den zu wesentlichen Fällen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der wie folgt aussieht:

1. Ältestenrat: Materielles Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Sprecherausschussrecht, Vereinigungsfreiheit, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, Arbeitskampfrecht

Chefin: Inken Gallner
1. Beisitzerin: Martina Ahrendt
2. Beisitzerin: Ursula Rinck

2. Ältestenrat: Schluss von Beschäftigungsverhältnissen durch Entlassungen als auch daran nachfolgende Abfindungsansprüche und Weiterbeschäftigungsansprüche, Substitution der Billigung zur Entlassung

Präsident: Ulrich Koch
1. Zuarbeiter: Jan-Malte Niemann
2. Zuarbeiter: Guido Schlünder
3. Zuarbeiter: N. N.

3. Ältestenrat: Betriebliche Alterssicherung einschließlich Versorgungsschäden

Chefin: Stephanie Rachor
1. Zuarbeiter: Günter Spinner
2. Zuarbeiter: Sebastian Roloff

4. Ältestenrat: Tarifvertragsrecht und Verwendung eines Tarifabkommens in seiner Ganzheit auf ein Beschäftigungsverhältnis, Verwendung eines Tarifabkommens im Tätigkeit, Einrungen, Höherrungen, Umrungen und Rückgruppierungen

Präsident: Jürgen Treber
1. Beisitzerin: Maren Rennpferdt
2. Beisitzerin: Saskia Klug
3. Zuarbeiter: Karsten Neumann

5. Ältestenrat: Arbeitsentgeltansprüche einschließlich Naturalvergütungen und Arbeitszeitkonten, Annahmeverzugsvergütung, Mindestentgelte, Lohnfortzahlung bei Erkrankung und an Festtagen, Mutterschutz als auch alle nicht in die Kompetenz anderer Ältestenräte sinkenden Rechtsstreite

Präsident: Vize Rüdiger Linck
1. Zuarbeiter: Josef Biebl
2. Beisitzerin: Annette Volk
3. Beisitzerin: Bettina Bubach

6. Ältestenrat: Interpretation von Tarifvereinbarungen und angrenzenden Bestimmungen des staatlichen Anbieters, der Alliierten Truppen, der mehrheitlich von staatlicher Greifhand maßvollen Firmen und der Glaubensgemeinschaften, christliches Mitarbeitervertretungsrecht, Insolvenzrecht, Entlassung des Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des Anwendungsgebiets des Kündigungsschutzgesetzes, Entlassung des Berufsausbildungsverhältnisses, Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses in anderer Formgebung als durch Entlassung

Präsidentin: Karin Spelge
1. Zuarbeiter: Markus Krumbiegel
2. Beisiterin: Claudia Wemheuer
3. Zuarbeiter: Ronny Heinkel

7. Ältestenrat: Schluss von Anstellungen aufgrund einer Befristung oder Kondition oder aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als auch daran jedesmal nachfolgende Anforderungen auf Weiterbeschäftigung, konventionelles Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Sprecherausschussrecht, Beschlussverfahren einer nach dem SGB IX gestalteten Arbeitnehmerorganisation, Partizipation bei personalen Einzelmaßnahmen

Präsidentin: Kristina Schmidt
1. Zuarbeiter: Oliver Klose
2. Zuarbeiter: Matthias Waskow
3. Zuarbeiter: Anno Hamacher

8. Ältestenrat: Schadenersatz, Vergütungen, Geldbußen, Betriebsübergang und damit zugehörige Entlassungen als auch daran nachfolgende Anwartschaften auf Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung und Abfindungsleistungen

Präsidentin: Anja Schlewing
1. Beisitzerin: Anke Berger
2. Zuarbeiter: Fabian Pulz
3. Zuarbeiter: N. N.

9. Ältestenrat: Urlaubsrecht, Urlaubsremuneration, Karenz, Altersteilzeit und andere Formungen der Frühpensionierung, Belege, Arbeitspapiere und Personalakten, Rechte auf Errichtung einer Arbeit, Arbeitnehmerstatus, Konkurrentenklage im staatlichem Service, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmererfindungsrecht, Aufwendungsersatz, Berufsbildung, Partizipation am Berufsleben nach dem SGB IX

Präsident: Heinrich Kiel
1. Beisitzerin: Margot Weber
2. Zuarbeiter: Jens Suckow
3. Zuarbeiter: Ralf Zimmermann
4. Beisitzerin: Ingebjörg Darsow-Faller

10. Ältestenrat: Entlohnungen, Aktienoptionen und Zusatzvergütungen, ergebnisorientierte Bezüge einschließlich Gedinge und Prämienlohn, Zielvereinbarungen, Prämien, Aufschläge und Entschädigung für unter speziellen Gegebenheiten geleistetes Werk, Wettbewerbsrecht, Handelsvertreterrecht und Zwangsvollstreckungsrecht, Arbeitspflicht und Beschäftigungspflicht, Streitsachen, die die Beziehung zu einer geschlossenen Errichtung der Tarifvertragsparteien betreffen

Vorstand: Waldemar Reinfelder
1. Beisitzerin: Ulrike Brune
2. Zuarbeiter: Sascha Pessinger
3. Beisitzerin: Eva Günther-Gräff
4. Beisitzerin: Claudia Nowak
Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie setzt sich der Große Senat gemäß § 45 Absatz 5 ArbGG zusammen?

Will ein Ältestenrat in einer Verhandlung von einem Beschluss eines anderen Ältestenrates divergieren, so muss er gemäß § 45 Absatz 2 ArbGG den Großen Ältestenrat rufen, welcher danach über die Sache entscheidet. Wenn das nach seiner Meinung zur Kurs des Gesetzes oder zur Absicherung einer gemeinsamen Gerichtsbarkeit notwendig ist, kann außerdem ein Ältestenrat einen Fall von wesentlicher Wichtigkeit dem Großen Ältestenrat zur Beschluss vorsetzen ( § 45 Absatz 4 ArbGG ).

Aus dem Staatspräsidenten des Gerichtshofs, jeweils einem Berufsrichter aus jedem Ältestenrat und jeweils drei ehrenamtlichen Kadis setzt sich der Große Ältestenrat gemäß § 45 Absatz 5 ArbGG aus den Arbeitskreisen der Chefs und Arbeiter zusammen.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie wurde das Bundesarbeitsgerichtsgebäude in Erfurt gestaltet?

Das Bundesarbeitsgericht nahm am 22. November 1999 seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf – in einem neuartigen Dienstgebäude. Das Dienstgebäude wurde von der Baumeisterin Gesine Weinmiller konzipiert und zwischen 1996 und 1999 verwirklicht. In einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgebracht hatte sich der Planentwurf. Das Bauwerk, das realisiert ist, wurde im Jahr 2000 mit dem Thüringer Staatspreis für Städtebau und Architektur gewürdigt. Figurativ im umgebender Parkanlage durch einen Granitweg abgebildet werden Position und Ablauf des früher auf dem Gelände gelegenen Hornwerks.

Zwei Atrien hat der viereckige, dicht wirkende viergeschossige Baukörper und der viereckige, dicht wirkende viergeschossige Baukörper ist nach Mitternacht gerichtet. Trotz der Kompaktheit geöffnet bewirken lässt seine Klimahaut, die Power sparend ist, mit den Schaufenstern, die vielen sind, das Bauwerk.

Finstre amerikanische Natursteinböden und Eichentöne aus blassgrünem Tessiner Gneis dominieren im Innenwelt des Bauwerkes. Alle städtischen Gebiete wie die Verhandlungssäle, das Kasino oder die Bücherei sind über einen naturbelichteten, zweigeschossigen Vorraum aufgeschlossen. Die Bücherei umschließt im ersten Stockwerk den Patio, der einen ist, des Bauwerkes. Das für zukünftige Verwendungen elastische Achsraster ist zu einem Drittel durch erhebliche Schieferpaneele gefüllt, die im 2:1-Wechsel mit den Fensterelementen geordnet wurden und über die Obergeschosse versetzt zueinander stehen. Die Tünchen aus Theumaer Spleiß erhalten durch jene Varianz ein Formenspiel, das lässig wirkend ist. Mit emaillierter Schriftart verzierte, geschmeidige Glasschiebeläden als Sonnendach befinden sich in deren gefrästen Schieferpaneelen. Den unendlich wiederholenden ersten Absatz des ersten Absatzes der Verfassung stellt sich das wenig bemerkbare Schriftwerk dar. Das Schriftwerk filtert das Sonnenlicht.

Für das Design des Parks, der umgebend ist, zuständig zeichnet der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast.

Von Ulrike Drasdo, Katharina Grosse, Veronika Kellendorfer, Klaus Kienold, Jürgen Partenheimer, Ricardo Saro, Rémy Zaugg und Ian Hamilton Finlay stammt das Kunstwerk am Aufbau.

Die Aufschrift, am Hugo-Preuß-Platz 1, erinnert an einen germanischen Verfassungsrechtler, der 1918 / 1919 die Vorlage einer zivilen Reichsverfassung erarbeitete, der Basis für die Weimarer Verfassung und damit außerdem für die jetzige germanische Verfassung wurde.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie ist die Amtsrobe am Bundesarbeitsgericht festgelegt?

Mit der Order des Bundespräsidenten über den Talar bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht bestimmt wurde der Talar für die Kadis und die Urkundsbeamten am Bundesarbeitsgericht. Aus einer Amtsrobe und einem Béret besteht der Talar. Angewiesen von der Funktionalität ist der Bestand an der Amtsrobe, die karmesinrot ist, und am Béret. Die Borte ist für Richter aus Teufelszwirn, für das Urkundspersonal aus Wollstoff. Der Staatspräsident des Bundesarbeitsgerichts trägt am Kappe drei Strippen in Gold, ein Vorsitzender Kadi am Bundesarbeitsgericht zwei Kordeln in Gold und ein Kadi am Bundesarbeitsgericht zwei karmesinrote Paketschnüre. Heutzutage bloß gegenwärtig zur Gelöbnis von freiwilligen Kadis oder im Großen Ältestenrat angehabt werden die Baretts. Durch weißhaarige Shirts und Schlipse erstattet wurde der zeitiger gebräuchliche weißhaarige Schlips. Bloß eine weißhaarige Bluse tragen weibliche Bundesrichter.

Teste dein Wissen mit unserem interaktiven Lern-Quiz

Wie viele Bände hat die Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts?

Über eine Spezialbibliothek, die rechtlich und arbeitsrechtlich ist, mit rund 98.000 Büchern und rund 270 gegenwärtigen Fachmagazinen verfügt das Bundesarbeitsgericht. Diese steht als Gerichtsbibliothek vornehmlich den Belegschaften und Kadis des Gerichtshofs zur Gebrauch. Ebenfalls Externe können des Weiteren die Bücherei im Untergestell der Benutzungsordnung die Bücherei benutzen.

    👉 Dir gefällt dieser Beitrag?
    Success! Thanks for Your Request.
    Error! Please Try Again.