In Teil 8 unseres Quizzes zum Thema Bundesarbeitsgericht musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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4. Beisitzerin: _____
Will _________________ Ältestenrat in _________________er Verhandlung von _________________em Beschluss _________________es anderen Ältestenrates divergieren, so muss er gemäß § 45 Absatz 2 ArbGG den Großen Ältestenrat rufen, welcher danach über die Sache entscheidet.
Wenn das nach s_________________er M_________________ung zur Kurs des Gesetzes oder zur Absicherung _________________er gem_________________samen Gerichtsbarkeit notwendig ist, kann außerdem _________________ Ältestenrat _________________en Fall von wesentlicher Wichtigkeit dem Großen Ältestenrat zur Beschluss vorsetzen ( § 45 Absatz 4 ArbGG ).
Aus dem Staatspräsidenten des Gerichtshofs, jeweils einem _________________ aus jedem Ältestenrat und jeweils drei ehrenamtlichen Kadis setzt sich der Große Ältestenrat gemäß § 45 Absatz 5 ArbGG aus den Arbeitskreisen der Chefs und Arbeiter zusammen.
Staatspräsident und _____
Bauwerke in _____
Das Bundesarbeitsgericht nahm am 22. November 1999 seinen Dienstbetrieb in _____ auf - in einem neuartigen Dienstgebäude.
Das Dienstgebäude wurde von der Baumeisterin _____ konzipiert und zwischen 1996 und 1999 verwirklicht.
In einem _____ europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgebracht hatte sich der Planentwurf.
Das Bauwerk, das realisiert ist, wurde im Jahr _____ mit dem Thüringer Staatspreis für Städtebau und Architektur gewürdigt.
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