Was ist das Privatrecht und wie grenzt es sich vom öffentlichen Recht ab?
Inhaltsverzeichnis
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen individuellen Rechtssubjekten und steht in Unterscheidung zum staatlichem Gesetz, das der Staatserhaltung dient. Die Relationen naturgemäßer und rechtlicher Menschen unter- und zueinander werden gezügelt und außerdem die Relationen zu Dingen als auch die Beziehungen der Dinge miteinander. Kennzeichnend an Fundamentalbegriffen präzisieren wie Kontrakt, Besitztum und Individuum lassen sich die seit der Römischen Republik belegbaren kulturanthropologischen Fundamente. Die naturgemäße Beziehung der Person zu selber, zu anderen Leuten und zu Dingen aufzufassen, zu systematisieren und zu konstruieren erlauben sich diese Fundamentalbegriffe. Der naturgemäße Erdenbürger wird so durch die Erscheinungsformen des Anspruches zum Staatsbürger. Zu Verpflichtungsgeschäften werden der Besitzstand zum Übereinkommen und Besitztum.
Obwohl sie im Hauptsache bloß die Untermenge des gemeinsamen Zivilrechts bezeichnen im germanischem BGB demnach die Gattungen Allgemeiner Abschnitt bereich des Bürgerlichen Gesetzes, Gesetz der Schuldverhältnisse, Nachlassrecht, Familienrecht und Sachenrecht, werden die Begriffe Bürgerliches Privatrecht und Gesetz oft sinnverwandt benutzt.
Das Privatrecht gliedert sich dieser Vernunft folgend in das Allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Das Sonderprivatrecht ist – sporadisch zudem als Wirtschaftsprivatrecht genannt – überwiegend selbstständig kodifiziert, beispielsweise im Wettbewerbsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht, während das Bürgerliche Gesetz grundsätzliche Vorschriften über Schuldverhältnisse, Dinge und Menschen zusammenfasst.
Wobei letzteres das Kriminalrecht mit umfasst, steht in der Juristik das Privatrecht neben dem staatlichen Gesetz. Von dem Freisein des Wunsches geht das Privatrecht für sein Prinzip der Privatautonomie aus, Bedingung für den Einzelnen. Die Durchführung des kostenfreien Wunsches durch Wirtschaftsmonopole oder die Finanzmacht Einzelner kann Beschränkungen erleben. Keine Wirkung auf die Ausformulierung, die privatautonom ist, nimmt die öffentliche Beeinflussung prinzipiell.
Wie wurde das Privatrecht aufgebaut?
Teil des Gesetzes, das römisch ist, waren Rechtsordnung, Gesetz und Rechtsbefugnisse. Gesetz, Rechtsordnung und Rechtsbefugnisse wäre ohne dass zwischen einem persönlichen Gesetz und einem staatlichen Gesetz ausdrücklich unterschieden worden. Ein Konzept der Oberbegriffe des Gesetzes fehlte dazu. Weder in der Startzeit noch zu Eheschließungen der rechtswissenschaftlichen Entstehung in derKlassik oder in der Schlussphase und Spätphase des Römischen Reichs erarbeitet wurde sie. Es entwickelte sich zeitig ein mehrschichtiges Privatrecht, das aus ius civile, ius honorarium und ius gentium bestand und das im Umkreis von Aufarbeitungen bis auf das ius civile zurückgebaut wurde. Mit den Bezeichnungen mos maiorum, ius, iustitia oder iuris prudentia äußern sich die Juristenschriften. Den nachdenklichen Sockel lieferten griechische Beeinflussungen – speziell der Stoa -. Iustum, legitimum und aequitas unterstrichen im Privatrecht das Rechtsgefühl.
Im Verlauf der der Rechtsepochen, die römisch sind, und seiner Rezeptionsgeschichte andersartig gesetzt wurden die Rechtsmaterien. Dem System der Differenzierung zwischen Prozessrecht und Vermögensrecht, Familienrecht und Personenrecht folgte das Institutionensystem, das nachbehandelt ist. In eine fünfteilige Vorrichtung gliedert sich das Pandektensystem.
Welches sind die fünf Teile des Pandektensystems im Zivilrecht?
Die Durchgliederung nach dem Pandektensystem , begrifflich hergeleitet aus den römischrechtlichen Pandekten, teilt das Zivilrecht in fünf Teilbereiche ein: Allgemeiner Abschnitt , Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht. Der germanische zivile Kodex und das helvetische Zivilgesetzbuch folgen diesem Muster, das pandektistisch ist.
- Allgemeiner Abschnitt
- Grundlagen
- Personenrecht
- Lektion vom Rechtsgeschäft
- Stellvertretung
- Zeit
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Wie gliedert sich das Zivilrecht nach dem Institutionensystem?
Der Aufteilung nach den Bezeichnungen, die kategorial sind, Dinge und Individuen als auch deren Beziehungen und Konstruktionen zueinander folgt die Durchgliederung des Privatrechts nach dem Institutionensystem. Das Institutionensystem ist nach dem Schlüsselwerk des alten römischen Volljuristen Gaius genannt. Dass die Person ergänzend zum Staatsbürger wird, ermöglichen die Erscheinungsformen des Gesetzes Besitzstand zu Besitztum und eine Vereinbarung zum Kontrakt. Rechtsschutz wird daher verlangt. Diese Unterteilung wurde in der Periode der ersten weitläufigen Kodifikationswelle des vorzeitigen 19. Jahrhunderts in den französischen Code civil und in das austriakische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch abgebildet.
Die Aufteilung gliedert sich prinzipiell wie folgt:
- personae: Personenrecht und Familienrecht
- res: Sachenrecht, Obligationenrecht, Nachlassrecht
- actiones: Klagelieder. gedacht sind unterdessen überwiegend Rechtsansprüche, Anspruchsgrundlagen aber außerdem Klagformeln im Zusammenhang des Legisaktionenverfahrens.
Das austriakische ABGB folgt diesem Vorbild, aber ohne das Prozessrecht einzubeziehen:
- Einleitung
- Personenrecht: Personenrecht, Familienrecht
- Sachenrecht
- Dingliches Sachenrecht: Sachenrecht, Nachlassrecht
- Persönliches Sachenrecht: Obligationenrecht
- Gemeinsame Vorschriften der Personenrechte und Sachenrechte
Was ist das Handelsgesetzbuch?
Als Sonderprivatrecht der Kaufleute genannt wird das Handelsrecht. Rechtssätze also Vorschriften zu Geschäften, zur Benennung des Handelsmannes, zu kommerziellen Hilfspersonen als auch zusätzlich im Gebiet des Gesellschaftsrechts und Vorschriften über Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beinhaltet es. Die Rechtssätze gelten für Kaufleute.
Für all diese Rechtsgebiete gilt, dass die Normen des allgemeinen Privatrechts subsidiär gelten, sodass beispielsweise für Handelsgeschäfte grundsätzlich Allgemeines Privatrecht gilt, jedoch modifiziert und erweitert durch die Normen des Handelsrechts.
In Eigenart findet jene behelfsmäßige Beziehung in Deutschland seine Kodifizierung. Ein selbständiges geschäftliches Handelsrecht wurde in der eidgenössischen Rechtstradition seit jeher zurückgewiesen, dies mit der Argumentation einer freiheitlichen Gleichstellung aller Leute. Die Gleichstellung rechtfertige einen speziellen Umgang der Kaufleute nicht. Sonderregeln für das geschäftliche Verkehrswesen finden sich trotzdem im OR einzeln. Die Sonderregeln sollen sachkundige Unterscheidungen erlauben.
Was regelt das Arbeitsrecht?
Die Rechtsbeziehungen zwischen individuellen Dienstgebern und Mitarbeitern als auch zwischen den Allianzen der Chefs und Mitarbeiter und zwischen Vertretungsorganen der Mitarbeiter und dem Dienstgeber regelt das Arbeitsrecht.
Wesentliche Bestimmungen zugunsten des Arbeiters enthalten die Standards des Arbeitsrechtes häufig. Die Standards des Zivilrechts, das gemein ist, gelten ebenfalls da behelfsmäßig.
Welche Sonderprivatrechtsbereiche gibt es?
Weitere Sonderprivatrechtsbereiche sind zum Beispiel das Mietrecht, das Verkehrszivilrecht, das Konsumentenschutzrecht oder das Wertpapierrecht, wobei anzumerken ist, dass das Mietrecht, das Verkehrszivilrecht und das Konsumentenschutzrecht häufig gemeinschaftlich mit dem Bürgerlichen Gesetz betreut werden und das Wertpapierrecht eine vorstellbare Nahebeziehung zum Handelsrecht hat.
Welche Länder haben eine Kodifikation des Zivilrechts?
In Österreich 1812 mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Schweiz 1883 mit dem Schweizerischen Schuldrecht und 1912 mit dem Zivilgesetzbuch, in Frankreich 1804 mit dem Code civil und in Italien mit dem Codice civile erfolgte eine Kodifikation des Privatrechts in Deutschland 1900 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine kraftvolle Ausstrahlung hatte speziell der Code civil und speziell der Code civil war Modell für die restlichen Kodifikationen der sogenannten Civil Law Countries.
Es gab in einigen germanischen Bundesstaaten schon ein Landrecht, das kodifiziert ist,, so den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 in Bayern und das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Länder von 1794., bevor das Deutsche Kaiserreich den etablierten Kodex einführte. Auf dem Code civil, zum Beispiel das Badische Landrecht von 1810. basierten manche Landrechte.
Viele Gebiete des Heiligen Römischen Reiches germanischer Völkerschaft hatten schon im Mittelalter ein Landrecht, das kodifiziert ist. Das Landrecht, das kodifiziert ist, regelte aber neben dem Privatrecht außerdem andere Rechtsbereiche.
Was ist das „Internationale Privatrecht“?
Bei privatrechtlichen Fallen mit Auslandsbezug bestehen spezielle Kollisionsnormen, die bestimmen, welches Privatrecht anzuwenden ist. Dieser Rechtsbereich wird – etwas missverständlich – als Internationales Privatrecht bezeichnet.
Einzelne Rechtsmaterien haben völkerrechtliche Bestimmungen bekommen, die nachher den landesweiten Bestimmungen vorangehen, so speziell der weltweite Warenkauf durch das Abkommen der Vereinten Nationen über Vereinbarungen über den weltweiten Warenverkauf vom 11. April 1980, dem ebenso Deutschland, Österreich und die Schweiz mitgemacht sind.
Durch den US-amerikanischen Alien Tort Claims Act reguliert wird die global außergewöhnliche Option, privatrechtliche Forderungen aus jedem Gebiet der Erde vor einem US-Gericht einzuklagen.