Was umfasst das Jugendstrafrecht?

Zuletzt aktualisiert: 26.02.2023

Das Sonderstrafprozessrecht und Sonderstrafrecht für junge und junge Verbrecher ist das Jugendstrafrecht. Den Erziehungsgedanken beinhaltet es. Der Erziehungsgedanke spiegelt sich speziell ebenso in den vielfachen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten wider. Die Justizbehörden leisten durch zeitnahe und pädagogische Mittel, beispielsweise die Ausführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder eines gesellschaftlichen Trainingskurses zeitgleich eine Mitwirkung zur Prävention späterer Verbrechen.

Alle Verbrechen von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren werden polizeilich in Deutschland unter der Bezeichnung Jugendkriminalität eingeordnet.

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Wie entstand das Jugendstrafrecht?

Kleinstkinder sind entwicklungspsychologisch lediglich ab einem bestimmten Lebensalter begabt, die Unrechtmäßigkeit einer Handlung einzusehen und dieser Einsichtnahme entsprechend zu agieren. Schon bei der Bildung eines ersten staatlichen Kriminalrechtes war diese Einsicht existent.

Sofern diese einsichtsfähig waren, legte das Gesetz, das römisch ist, die Strafmündigkeit von Kleinkindern ab 7 Jahren fest. Keine gemeinsamen Bestimmungen sahen die Rechtssammlungen des Mittelalters vor. Die Strafmündigkeit setzte generell im Altersstufe zwischen 7 und 14 Jahren ein. In der Regelmäßigkeit nicht gestraft, höchstens bequem gestraft wurden die infantes. Während die minores dem Kriminalrecht wie die Erwachsenen unterlagen, wurden die impuberes nach ihrem respektiven Entwicklungsgrad angezeigt. Dass Todesstrafen gegen 13- und 14-Jährige festgesetzt und vollstreckt wurden, kam früher sicherlich vor.

Die Mannsperson, die halbbüßig ist, wurde in Norwegen mit der Hälfte der Bestrafung beansprucht. Dem Hüter als Nachlässigkeit zugeschoben wurden Handlungen von Kleinkindern ab 7 Jahren. Der Sohn wurde gewohnheitsmäßig gestraft. Beschränkt waren todes- und Leibesstrafen.

Im ersten kodifizierten germanischem Kriminalrecht, der Tiroler Malefizordnung von 1499 wurden bei minderschwerer Dieberei lediglich mindestens Achtzehnjährige an den Schandpfahl gesetzt, vergolten und verwiesen. bei ernster Dieberei sollten lediglich jene gehängt oder ertränkt werden, bei Jugendlichen wurde da die Strafaktion der Beurteilung des Gerichtshofs gelassen. Dass zum Beispiel der Straftäter unter 14 Jahre statt mit dem Todesfall lediglich mit einer Wucht gestraft wurde, sah die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 bei Dieberei vor.

Die Einsichtsfähigkeit war im französischen Kode Pénal von 1810 bei unter 16-Jährigen persönlich zu bewerten. Diese lag vor, generelles Kriminalrecht wurde eingesetzt.

Es gibt in den Vereinigten Staaten kein identisches Lebensalter, ab wann ein Nachwuchs von einem Jugendgericht bestraft werden kann. Das Mindestalter von 10 bis überwiegend 13 Jahren variiert jeweils nach Teilstaat maximal bis zu dem Altersjahr, das 17. oder 18. ist. Nicht alle Kleinkinder und Jugendlichen, die eine Straftat begehen, müssen vor einem Strafgericht auftreten, da die Ordnungsmacht bei gering beschwerlichen Straftaten entsprechend erwiesener Gesichtspunkte außerdem andere Handlungsmöglichkeiten verwenden kann. Das Mindestalter hängt in einigen Nationalstaaten, wie in Washington von dem Schweregrad des Vergehens ab. 1966 entschied der United States Supreme Court, dass Jugendlichen ein Gerichtsprozess angehalten werden muss. die Enthaltsamkeit auf die Kompetenz eines Jugendgerichts muss ehrenamtlich geschehen.

Die Strafmündigkeit wurde in den individuellen germanischen Bereichen im Lauf des Jahrhunderts, das 19. ist, auf 8, 10, 12 oder 14 Jahre bestimmt. Die Strafmündigkeit wurde mit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 auf 12 Jahre verhängt. Gemilderte Strafrahmen galten bis zum 18. Altersjahr.

Bemühungen zur Errichtung eines speziellen Jugendstrafrechts traten Ende des Jahrhunderts, das 19. ist, verstärkt auf. Die ersten Beeren dieser Entstehung waren, dass 1908 das erste Jugendgericht, im Jahre 1912 die erste Jugendstrafanstalt aufgebaut wurde. Das Jugendgerichtsgesetz wurde im Jahre 1923 beschlossen. Das Jugendgerichtsgesetz legte den Fokus auf Erziehungsmaßregeln. Diese wurde jedoch im Dritten Reich drastisch verändert. Den Bundestag passierte das jetzige JGG 1953 und das jetzige JGG baute in seinen grundlegenden Charakterzügen auf der Gesetzesform von 1923 auf.

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Wie lauten die Jugendstrafrechtsgesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

  • Deutschland: Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz
  • Österreich: Jugendgerichtsgesetz 1988
  • Schweiz: Jugendanwaltschaft

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