Was ist die Vollkostenrechnung?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Alle Komplettsysteme, die jene sind, der Kostenrechnung bezeichnet die Vollkostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verblendet werden. Im Gegensatzwort zur Teilkostenrechnung befindet sie sich damit.

Was ist das Ziel der Vollkostenrechnung?

Zum Zielsetzung, die Kosten, die wirksam oder planvoll entstanden sind, eines Kostenträgers festzustellen hat die Vollkostenrechnung. Die Rentabilität des Entstehungsprozesses soll daneben beherrscht und eine Erfolgsrechnung erlaubt werden.

Wie funktioniert die Vollkostenrechnung?

Eine Unterscheidung der Kostenarten in Gemeinkosten und Einzelkosten wird üblicherweise bei der Vollkostenrechnung zuerst gemacht, um danach mit Einsatz der Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten nach dem Durchschnittsprinzip über im Ganzen und Großen nuancierte Verrechnungssätze auf den Kostenträger aufzurechnen.

Ebenfalls die rückblickende Auswertung der Vollkostenrechnung ist wie alle Kostenrechnungsverfahren wegen der Bindung, die fehlend sind, an den schon beendeten Vorgang unpassend, um eine Intervention, die steuernd ist, in ein kontinuierliches operatives Geschehnis zu erlauben.

Was sind die Kritikpunkte an der Vollkostenrechnung?

Hauptkritikpunkt an der Vollkostenrechnung ist, dass bei jener Verfahrensweise die Kosten selbstständig von der Auslösung der Kosten auf die Kostenträger verblendet werden. Zum beispiel werden die festen Abschreibungskosten einem Erzeugnis zugeschlüsselt, obwohl diese Kosten vollkommen selbstständig davon anfallen, ob das Erzeugnis außerdem, und wenn ja, in welcher Menge hergestellt wird. Dass eine Aufrechnung, die verursachungsgerecht ist, von Gemeinkosten nicht stattfindet, wird außerdem vorgebracht. Als ein sonstiger Kritikpunkt gilt, dass die Varianz der fixen Kosten über den Zeitablauf nicht berücksichtigt wird.

Bei Verteilung der ermittelten Kosten auf die Produktpreise besteht weiters das Risiko, dass die trendigen Gleichgewichtspreise überstiegen werden, die erzielten Erlöse fallen und damit die auf das Erzeugnis umgelegten Kosten zusätzlich steigen, was letztendlich eine Verschlechterung bewirkt.

Die Vollkostenrechnung ist als Werkzeug zur Präparation kurzzeitiger Beschlüsse nicht angemessen. Eine sichere Ausarbeitung von Kosten ist aufgrund der alleinigen Verwendung von vergangenheitsorientierten Istkosten als auch der Einbeziehung der Fixkosten, die operational irrelevant sind, ausgenommen. Aufgrund nicht vorhandener Plankosten ist eine spätere Betrachtung der Gründe von Kostenabweichungen einfach unerreichbar.

Warum wird die Vollkostenrechnung verwendet?

Die Fürsprecher der Vollkostenrechnung dagegen argumentieren, dass eine Firma, um fortleben zu können, mittel- bis längerfristig sämtliche Kosten durch seine Erlöse zudecken können muss und daher alle Kosten seinen Produkten einordnen soll. Gewöhnlich für beendete Rechnungsjahre eingesetzt, um eine präzise Übersicht über den Deckungsbeitrag der Kostenträger zu erhalten wird die Vollkostenrechnung.

Ein Kassenzettel lediglich auf Teilkostenbasis kann dazu verleiten, dass man Kostenträger außerdem anbietet, obwohl sie sich unter Betrachtung der Gesamtkosten nicht dafürstehen würden, beziehungsweise Erzeugnisse fördert, die gering profitabel als andere sind.

Exempel: eine Firma steht vor der Fragestellung, welches seiner zwei Erzeugnisse bevorstehend kräftiger befördert werden soll. 100 t€/Jahr kostet die Hauptstelle. Erzeugnis B 80 % verursacht Erzeugnis A 20 % der Kosten. Einen Deckungsbeitrag nach Abzugshahn der Einzelkosten von 160 t€ hat Erzeugnis A Erzeugnis B von 200 t€. Würde man jetzt die Kosten der Hauptstelle anteilsmäßig aufrechnen, so hätte jetzt Erzeugnis A eine Bahn von 140 t€ und Ware B 120 t€.Nach der Vollkostenrechnung würde man demnach Erzeugnis A begünstigen. Berücksichtigt man die Fixkosten aber nicht, so würde Erzeugnis B begünstigt werden.

Für langlebige Pläne unverzichtbar ist die Vollkostenrechnung demnach.

Warum ist die Vollkostenrechnung heute noch so verbreitet?

Die Vollkostenrechnung in ihren unterschiedlichen Abarten ist trotz heftiger jahrzehntelanger Kritik an diesem Vorgehen ebenfalls heutzutage gegenwärtig das verbreitetste Kostenrechnungsverfahren. Herstellungskosten sind nach IAS / IFRS beispielsweise in der Beurteilung des Vorratsvermögens oder des Sachanlagevermögens, nach der Methodik der Vollkosten festzustellen. Alle Gemeinkosten, die der Erzeugung zurechenbar sind, werden mit aufgenommen, heißt das.

Hat sich die Gerichtsbarkeit zudem mit Themen der Vollkostenrechnung befasst. Gegenwärtig – wenigstens in Kriegszeiten – von den Vollkosten und einem Gewinnzuschlag bei der Untersuchung eines ausreichenden Abgabepreises unterstellt war das Reichsgericht. Bei der Untersuchung des Verletzergewinns versagt der Bundesgerichtshof unterdessen das Vollkostenmodell und der Bundesgerichtshof billigt bloß ein Teilstück der Gemeinkosten und sämtliche Einzelkosten zu. Fixkosten dürfen nicht aufgerechnet werden. Die Fixkosten wären als reine Bereitschaftskosten sowieso angefahren. Seitdem sich in der Betriebsökonomie die Teilkostenrechnung durchbekommen hatte, war der Urteilsspruch erst machbar geworden.

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