Was ist ein Vermögensgegenstand im Handelsrecht?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ein Rechtsbegriff des Handelsrechts ist der Vermögensgegenstand, mit dem alle Anrechte und Dinge, die materiell und immateriell bilanzierungsfähig sind, genannt werden.

Was sind die handelsrechtlichen Anforderungen an einen Vermögensgegenstand?

Im Handelsgesetzbuch nicht zusätzlich präzisiert wird diese generell beherrschte Begriffsbestimmung. es sich handelt bei einem Vermögensgegenstand bestimmt um einen.

  • ökonomischen Nutzen stofflicher oder ideeller Art, der exklusiv der Firma über den folgenden Bilanzstichtag hinaus zusteht und
  • einen effektiven vermögenswerten Nutzen:
    • Dinge und Berechtigungen im Wesen des zivilen Gesetzes ( § 90, § 90a BGB )
    • Waren, die mit keinem Gesetz gekoppelt sind und
  • zu dessen Erwerbung Spesen gemacht wurden und
  • der daher selbständig bewertbar ist und
  • der selbstständig vom Firma individuell verkauft werden kann.

In die Bilanzaufstellung gelangt nicht jeder Vermögensgegenstand durch Anregung. Ob ein solcher Vermögensgegenstand in der Bilanzaufstellung anzuschalten ist, ergibt sich aus den handelsrechtlichen Bestimmungen. Desgleichen wenn in § 246 Absatz 1 Reihe 1 HGB mit dem Vollständigkeitsgebot in wirklichkeit eine Pflicht zur genauer bilanziellen Aufnahme aller Vermögenswerte kodifiziert ist, gibt es hiervon große Ausnahmegenehmigungen.

Welche Kriterien müssen Vermögensgegenstände erfüllen, um in die Bilanz aufgenommen zu werden?

Nach dem Vollständigkeitsprinzip des § 246 Absatz 1 HGB sind in der Bilanzaufstellung alle Vermögenswerte und Verschulden aufzunehmen, die dem Handelsmann gesetzlich zustehen und / oder ökonomisch zuzurechnen sind. Dieses Grundprinzip soll abwehren, dass Besitzstände oder Verschulden nicht vollständig abgerechnet werden und dadurch das Gläubigerschutzprinzip gebrochen wird. Zeitgleich muss aber gewährleistet sein, dass nicht solche Anlagegegenstände abgerechnet werden, die den Kreditoren nicht als Schuldendeckungspotenzial nützen können. Dass seine Ausnutzung einem Kreditor zur Zurückzahlung von dessen Anforderungen verhilft, muss ein Vermögensgegenstand so geartet sein. Das Wort des Vermögenswertes definiert das HGB nicht. Mit der Bezeichnung Produkt im Steuerrecht stimmt der Ausdruck des Vermögenswertes weitreichend überein.

Da lediglich die Anregung von Vermögenswerten gestattet ist, muss überprüft werden, ob eine Ware als Vermögensgegenstand klassiert werden kann. Wie beispielsweise die Zuweisung bestimmter Herstellungskosten zeigt, fällt die Umgrenzung im Sonderfall nicht stets leicht. Während die auf die Entwicklungsstufe entfallenden Herstellungskosten aktivierungsfähig ( § 248 Absatz 2 HGB ) sind, dürfen die auf die Forschungsphase entfallenden Herstellungskosten nicht angeschaltet werden ( § 255 Absatz 2 Aussage 4, Absatz 2a HGB ).

Vermögenswerte gelten als aktivierbare und zu bilanzierende Vermögenswerte, wenn sie nachfolgende Grundsätze angehäuft erfüllen:

Was versteht man unter dem Prinzip wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Handelsrecht?

Das Vermögenswertprinzip leitet sich aus dem Grundsatz ökonomischer Sichtweise ab, welches verlangt, dass die Interpretation des bilanzrechtlichen Vermögensgegenstandsbegriffs nicht juristisch, sondern ökonomisch erfolgt. Wenn ein Nutzen, der vermögenswert ist, vorliegt beziehungsweise ein ökonomisch ausnutzbareVermögensvorteil, ist ein Vermögensgegenstand, der zu bilanzierend ist, somit außerdem existent.

Beispiel

Eine uneinbringliche Anforderung erfüllt nicht das Vermögenswertprinzip, obwohl es sich um einen Anspruch handelt, da sie aufgrund ihrer Uneinbringlichkeit keinen ökonomisch ausnutzbaren Vermögensvorteil darstellt. Wenn sie dazu angemessen sind in der Zukunftsperspektive Einnahmeüberschüsse zu herstellen, können Immaterialgüter ohne Rechtsschutz – somit pur ökonomische Waren – dagegen den Leistungsanforderungen an einen guten Vermögensgegenstand ausreichen.

Der Grundsatz ökonomischen Blickwinkels ist offenkundig aber recht schwammig. Wird weswegen auf die Unterprinzipien des Vermögenswertprinzips – das Erwerberfiktionsprinzip, den Grundsatz des Vorteils, der unternehmensspezifisch ist, und das System des Vorteils, der längerfristig ist, – zurückgegriffen um das hochrangige Vermögenswertprinzip zu präzisieren. Sind diese Unterprinzipien angehäuft verwirklicht, so liegt nämlich ein vermögenswerter Nutzen, aber nicht zwingend ein zu bilanzierender Vermögensgegenstand vor.

Wie wird das Erwerberfiktionsprinzip im Handelsrecht angewendet?

Dass jemand den angeblichen vermögenswerten Nutzen auf einem fiktionalen Marktplatz an einen fiktionalen Erwerber veräußern möchte, benutzt das Erwerberfiktionsprinzip die fiktionale Lage. Wenn ein fremdartiger Dritter bei Weiterführung der Firma jenes Objekt im Zusammenhang der Kaufpreisbemessung mitberücksichtigen würde, gilt das Erwerberfiktionsprinzip danach als ausgefüllt. Zielsetzung ist es zu klarstellen, ob der betrachtete angebliche Vermögensgegenstand lediglich in der persönlichen Sichtweise des Besitzers oder Inhabers einen vermögenswerten Nutzen darstellt oder ob der angebliche Vermögensgegenstand ebenfalls aus der sachlichen Ansicht des Marktgebiets einen vermögenswerten Nutzen darstellt, so dass der fiktionale Erwerber willig wäre, für diesen Vermögensgegenstand ergänzende Geldleistung auszuzahlen.

Was versteht man unter dem Prinzip des unternehmensspezifischen Nutzens?

An die Firma und den Handelsmann, der bilanzierend ist, bindet der Grundsatz des Vorteils, der unternehmensspezifisch ist, den Vorteil der Angelegenheit. Wenn der angebliche Vermögensgegenstand bloß für diesen einen geschäftlichen Gewerbebetrieb, aber nicht für Dritte, einen ökonomischen Vorteil erbringt, ist ein Nutzen, der vermögenswert ist, somit danach dargebracht.

Was versteht man unter dem Prinzip des längerfristigen Nutzens?

Für das Bestehen eines Vermögenswertes, der zu bilanzierend ist, fordert der Grundsatz des Vorteils, der längerfristig ist, die Aufrechterhaltbarkeit des Nutzens, der vermögenswert ist. Wenn sich dessen Vorteil über mehrere Finanzjahre erstreckt, ist diese Aufrechterhaltbarkeit außerdem ermöglicht.

Wie wird das Übertragbarkeitsprinzip und das Unentziehbarkeitsprinzip im Handelsrecht angewendet?

Eine Objektivierung des Nutzens, der vermögenswert ist, muss gemäß dem Vorsichtsprinzip geschehen, weil nicht jeder Nutzen, der vermögenswert ist, ein Vermögensgegenstand, der zu bilanzierend ist, ist. Das Greifbarkeitsprinzip und der Grundsatz selbständiger Bewertbarkeit sind Objektivierungskriterien.

Dass man den Nutzen, der vermögenswert ist, vom Firmenwert oder Geschäftswert separieren kann, fordert das Greifbarkeitsprinzip, unteilbar mit dem Geschäftswert oder Firmenwert gekoppelt sein darf der Nutzen, der vermögenswert ist, nicht. Der BFH stellt eine Typisierungsvermutung auf, die Dingen und Anrechten die Verständlichkeit zwangsläufig zuweist, aber pur ökonomischen Waren die Verständlichkeit zwangsläufig abspricht. Diese aus Vereinfachungsgründen gewählte Typisierungsvermutung lässt sich abnutzen:

Beispiel

Eine uneinbringliche Anforderung würde als wirklich sein, lässt sich aber nicht vom Firmenwert oder Geschäftswert separieren, da sie unwert ist, und erfüllt daher nicht das Greifbarkeitsprinzip. Gleiches gilt für eine untaugliche Maschinerie, die allerdings als Ding die Typisierungsvermutung des BFH erfüllt, aber aufgrund ihrer Vergeblichkeit nicht vom Firmenwert oder Geschäftswert teilbar ist und daher nicht erkennbar ist.

Wird aufgrund der Verschwommenheit der Typisierungsvermutung ebenfalls da auf das Übertragbarkeitsprinzip und das Unentziehbarkeitsprinzip zurückgegriffen. So können ebenfalls pur ökonomische Waren, die die Typisierungsvermutung nicht erfüllen, präsent sein, wenn sie die Unterprinzipien des Greifbarkeitsprinzips angehäuft erfüllen.

Was bedeutet es, wenn ein Vermögensgegenstand mit dem gesamten Unternehmen übertragbar ist?

Wenn er mit der ganzen Firma umsetzbar ist, ist ein Vermögensgegenstand unübersehbar. Es ist unwichtig, ob der Vermögensgegenstand gesondert veräußerbar ist oder lediglich gemeinsam mit dem Reststück der Firma transferiert werden kann.

Was bedeutet es, wenn ein Vermögensgegenstand unentziehbar ist?

Wenn er unentziehbar ist, ist ein Vermögensgegenstand tastbar. Hierbei reicht aber die tatsächliche Unentziehbarkeit aus. diese Unentziehbarkeit beschränkt sich darauf, dass der Vermögensgegenstand derartig ökonomisch sichergestellt ist, so dass keine grundlose Entziehbarkeit vorliegt.

Wie wird das Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit im Handelsrecht angewendet?

Wenn er eigenständig verwendbar ist, ist ein Vermögensgegenstand fassbar. Ein Vermögensgegenstand muss danach ein ökonomisch verwendbares Potential zur Decke von Verschulden der Firma darlegen. Wenn ein Vermögensgegenstand liegt eine unabhängige Verwertbarkeit außerdem vor.

  • durch Verkauf,
  • durch Anerkenntnis eines Rechtes,
  • durch abhängige Enthaltsamkeit oder
  • im Maßnahme der Betreibung

in Geldleistung umgewandelt werden kann.

Was versteht man unter dem Einzelbewertungsprinzip im Handelsrecht?

Der Grundsatz selbständiger Bewertbarkeit folgt aus dem Einzelbewertungsprinzip gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 3 HGB, welches fordert, dass die Vermögensgegenstände und Verschulden der Firma am Abschlussstichtag separat zu werten sind. Über das Greifbarkeitsprinzip geht der Grundsatz hinaus und der Grundsatz interessiert sich nicht lediglich für die prinzipielle Trennbarkeit des Nutzens, der vermögenswert ist, vom Firmenwert oder Geschäftswert, sondern für dessen Trennbarkeit vom Firmenwert oder Geschäftswert der Anhöhe nach. um eine Beurteilung, die abgrenzbar ist, geht es demnach. Verständlichkeit kann ohne selbständige Bewertbarkeit bestehen, jedoch ein Vermögensgegenstand kann genauso wohl selbständig bewertbar sein, ohne fassbar zu sein. Wenn ein Vermögensgegenstand nicht fassbar und / oder nicht selbständig bewertbar ist, geht er in dem Firmenwert oder Geschäftswert auf, da er sich ja nicht von ihm separieren beziehungsweise eingrenzen lässt. In der Vorzeit für eine breitere Bezeichnung der Bewertbarkeit, die selbständig ist, geäußert hat sich die Gerichtsbarkeit. Demzufolge reicht es aus, wenn Wertzurechnungen schätzbar sind, wobei oft eine griffweise Schätzbarkeit genügt. Bei einem Urteilsspruch des BFH war dies zum Beispiel die Sache, bei dem eine Lebensdauer, die bloß angenommen ist, eines Vertreterbezirks für den Repräsentanten als aktivierbarer Vermögensgegenstand gewertet wurde.

Welche Vermögensgegenstände sind nicht aktivierbar und warum?

Im Wesentlichen das Umlaufvermögen und Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanzaufstellung umfassen die Vermögenswerte damit.

Stoffliche und gedankliche Vermögenswerte gibt es. Ein Aktivierungswahlrecht für die Herstellungskosten von selber geschaffenen gedanklichen Anlagegegenständen des Anlagevermögens besteht seit der Bilanzrechtsmodernisierung 2009 ( § 248 Absatz 2 These 1 HGB ). Körperlich fassbar sein können zudem gedankliche Vermögenswerte. Weil ihr physischer Bestandteil bloß eine Trägerfunktion hat, werden sie deshalb als unstofflich angesehen. Eine selbstständige Relevanz kommt dem physischen Element stofflicher Vermögenswerte zu.

Selber geschaffene Kundenlisten, Verlagsrechte, Drucktitel, Kerne oder ähnliche geistige Vermögenswerte des Anlagevermögens sind nicht aktivierbare gedankliche Vermögenswerte. Der Mangel der Bewertbarkeit, die selbständig ist, ist Ursache dafür.

Welche Vermögensgegenstände sind greifbar und warum?

Wie wird das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit im Handelsrecht angewendet?

Die Zurechnung eines Vermögenswertes zum Habschaft des Händlers regelt dieses Grundprinzip mit Einsatz der Prinzipien ordnungsgemäßer Buchhaltung. Ein Händler hat gemäß § 242 Absatz 1 HGB seine Anlage auszuweisen. Dass sich ein Vermögensgegenstand zivilrechtlich im Besitztum des Kaufmannes befindet, ist dazu notwendig aber weder erforderlich noch ausreichend. Dessen ungeachtet spielt der zivilrechtliche Besitz beziehungsweise die respektive Zivilrechtsstruktur eine Funktion bei der Zurechnung nach dem Grundsatz ökonomischer Zuordnung, da gilt: st ein Vermögensgegenstand nicht dem Besitzer, sondern einem anderen finanziell zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanzaufstellung auszuweisen. ( § 246 Absatz 1 Reihe 2 HGB ). Der Bilanzierende, d. h. derjenige, der den Vermögensgegenstand letztendlich in seiner Bilanzaufstellung aufzuführen hat, wird festgelegt als der, welcher Stoff und Erlös komplett und auf Dauerhaftigkeit in Verhältnis auf den Vermögensgegenstand besitzt und erhält.

Wie wird das Prinzip der Imparitätsprinzip im Handelsrecht angewendet?

Zudem schreibt das Realisationsprinzip, das sich als Grundsatz periodengerechter Erfolgsermittlung ausprägt, vor, dass entstandene Herausgaben für Vermögenswerte angeschaltet werden müssen. Dadurch, dass der Vermögensgegenstand in den angehenden Folgeperioden plangemäß abgebucht wird, erfolgt eine periodengerechte Zuteilung der künftigen Erlöse durch den Vermögensgegenstand zu den Ausgaben, die notwendig waren, um den Vermögensgegenstand in diesen Stand, in welchem er Erlöse erbringt, zu umsetzen. Wenn der Handelsmann Investitionsrisiken und -chancen des Vermögensgegenständes mit seinem Besitz trägt, muss er so gemäß dem Imparitätsprinzip die Minderungen, die zu erwartend sind, vorgreifen. Falls der Vermögensgegenstand dem Besitzstand des Kaufmannes zugeschrieben wird, ermöglicht dies so wohl notwendige unvorschriftsmäßige Wertverminderungen.

Wie wird das Rechnungswesen in kommunalen Haushalten angewendet?

Das Wort Vermögensgegenstand gewann mit Einleitung der öffentlichen Doppik und einer kommerzieller Rechnungsführung in öffentlichen Hauswirtschaften da eine profitablere Relevanz. Kein Raum für Verschulden und Reichtum war in örtlichen Hauswirtschaften auf kameralistischer Basis. Viele Abgrenzungsfragen wurden beim Aufstellen der ersten Eröffnungsbilanzen erkennbar, für die die Bestimmungen, die handelsrechtlich sind, lediglich beschränkt zu benutzen waren. Ein Händler ist so in der Regelmäßigkeit nicht in der Sachlage, Kulturstätten oder Parkanlagen abrechnen zu müssen. Die in der Praktik gefundenen Problemlösungen führten dazu, dass die Vermögenssituation der Gemeinden und Nationen nicht stets ähnlich abgebildet wurde, was eines der Zielsetzungen der neuartigen Rechnungsführung war.

Welche Vermögenswerte werden nach IAS/IFRS unter Vermögenswerten verstanden?

Nicht das Wort des Vermögenswertes, sondern des Vermögensgegenstands verwenden die IAS / IFRS verschieden als das HGB. Ein Vermögensgegenstand ist nach Framework eine.

  • aufgrund eines Vorkommnisses in der Vorzeit
  • unter der Überwachung der bilanzierenden Maßeinheit stehender Rohstoff,
  • von der künftiger ökonomischer Vorteil erwächst.

Zu den Vermögensgegenständen können

  • selbsterstellte oder erworbene Sachanlagen,
  • selbsterstellte oder erworbene gedankliche Vermögensgegenstände oder
  • Geschäfts- und Firmenwerte

gehören.

Wie definiert das Schweizerische Obligationenrecht Vermögenswerte?

Eine Begriffsbestimmung, die an die globalen Rechnungslegungsstandards angelehnt ist, des Vermögensbegriffes übernimmt das Schweizerische Schuldrecht. Sie lautet: Als Aktiven müssen Vermögensgegenstände abgerechnet werden, wenn aufgrund ehemaliger Geschehen über sie disponiert werden kann, ein Mittelzufluss denkbar ist und ihre Wertigkeit zuverlässig bewertet werden kann. Abgerechnet werden dürfen andere Vermögensgegenstände nicht.

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