Was sind Gesellschafterdarlehen?

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2023

Kredite eines Teilhabers an das Unternehmen sind Gesellschafterdarlehen, an der er engagiert ist.

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenseigenkapital in Form einer Kapitaleinlage und Unternehmensfremdkapital in Form eines Kredits?

Ob er seinem Unternehmen Unternehmenseigenkapital in Formung einer Kapitaleinlage oder Unternehmensfremdkapital in Formung eines Kredites zur Auftrag stellt, kann ein Teilhaber kostenlos beschließen. Solange es nicht zur Unternehmenskrise kommt, ist lediglich Letzteres mit einer Rückzahlungspflicht seitens seines Unternehmens gekoppelt. Das Gesellschafterdarlehen wird in der Unternehmenskrise unter strengen Bedingungen als eigenkapitalersetzender Kredit umqualifiziert und das Gesellschafterdarlehen ist wie Unternehmenseigenkapital nicht rückzahlbar. Diese Umqualifizierung beruht auf der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtshofs zur Themenstellung einer inkonsistenten Verhaltensweise des Teilhabers, wenn er seinem Unternehmen Kredite gewährt und diese während der Unternehmenskrise zurückziehen wolle, ohne dass die Krisis dauerhaft gemeistert sei.

Was ist das eigenkapitalersetzende Darlehen?

Der BGH griff im so genannten Lufttaxi-Urteil im Dezember 1959 jenes Thema erstmalig auf. Die seitherige deliktsrechtliche Begründung verließ er dabei und er subsumierte sie unter die Ordnungen, die gesellschaftsrechtlich sind, der § § 30, 31 GmbHG a. F.. in der Folgezeit vom BGH mit einer Reihe von Urteilssprüchen stillgelegt wurden Die im GmbHG existenten Schlupflöcher. Der BGH wandte vor allem seine lebhaften Vorschriften bei der amp & GmbH. Co. KG an, auf Sicherungen des Teilhabers für Darlehen Dritter und auf das Überlassen von Gesellschafterdarlehen in der Krisis. Er sich setzte mit dem Wort der Unternehmenskrise detailliert im März 1980 auseinander. Einschlägige Regelungen wurden lediglich im Juli 1980 mit den § 32a und § 32b GmbHG a. F. in das GmbH-Gesetz eingebaut. Die Regelungen enthielten aber immerzu gegenwärtig Löcher. Der Kredit, der eigenkapitalersetzend ist, wurde durch den BGH vollständig zum Rechtsinstitut gewollt und die Problemstellungen tauglich abgelöst.

Wie unterscheiden sich Gesellschafterdarlehen bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?

Keine wechselseitigen Anforderungen und Verschulden können bei Personengesellschaften zwischen vollhaftenden Kommanditären und deren Verein hervorkommen, somit zudem keine Gesellschafterdarlehen. Kapitaleinlagen sind vom Kommanditär an seine Personengesellschaft geleistete Mengen. Abhebungen sind von der Personengesellschaft geleistete Mengen. Nicht vollhaftende – Kompagnons haben bei einer Kommanditgesellschaft – ihre Beilage ganz einbezahlt, eingezahlte Mengen können des Weiteren als Gesellschafterdarlehen zur Verfügungsrecht bereitgestellt werden.

Ein Teilhaber kann sich bei Kapitalgesellschaften ausprobieren durch dementsprechende Vertragsgestaltung eine gedankliche Rückzahlungsmöglichkeit wie gewöhnliche Kreditoren zu beschaffen. Dazu gewährt er seinem Unternehmen anstelle von Unternehmenseigenkapital einen Kredit, das den Darlehensbestimmungen der § § 488 ff. BGB unterliegt und damit eine Rückzahlungspflicht durch den Debitor beinhaltet. Solange sie sich nicht in einer Unternehmenskrise befindet, darf diese Rückzahlungspflicht zudem durch das Unternehmen, das schuldend ist, verwirklicht werden. An die Teilhaber abbezahlt werden dürfen fällige Gesellschafterdarlehen demnach außerhalb einer Unternehmenskrise wie gewöhnliche Gesellschaftsverbindlichkeiten, zu denen die Gesellschafterdarlehen in Tilgungskonkurrenz stehen.

Gesellschafterdarlehen sind ebenfalls bei der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Shares machbar. Von Anteilseignern geleisteten Einsätze dürfen nach § 57 Absatz 1 Reihe 1 AktG nicht zurückgewährt werden. Das Aktg gilt jedoch nach § 57 Absatz 1 Reihe 4 AktG nicht für die Zurückzahlung von Aktionärsdarlehen. Dass ein mit kaufmännischem Belang engagierter darlehensgebender Anteilseigner seine Gesellschafterdarlehen in der Krisis der Aktiengesellschaft ähnlich zu § § 32a und 32b GmbHG wie Gründungskapital bearbeiten sägen muss, hat der BGH beschlossen. Ebenso eine unter 25 % kursive, nicht unbeträchtliche Teilhabe kann dazu hinfahren, dass ein Aktionärsdarlehen als eigenkapitalersetzender Kredit eingeordnet wird, wenn die Teilnahme in Zusammenhang mit zusätzlichen Gegebenheiten dem Kreditor Wirkung auf die Geschäftsleitung sichert und er ein angemessene kaufmännisches Interessiertsein feststellen lässt.

Sind Gesellschafterdarlehen bei Unternehmenskrise sinnvoll?

Im November 1937 hatte das Reichsgericht beschlossen, dass die Bezahlung einer unterkapitalisierten GmbH mit Gesellschafterdarlehen im Thema eines daraus resultierenden Schadens anderer Kreditoren nichtig im Bestimmung des § 826 BGB sei und solche Ansprüche nicht zur Konkurstabelle eingetragen werden dürften. Stattdessen müssten Gesellschafterdarlehen als das betreut werden, was sietatsächlich ebenfalls seien: gleich Unternehmenseigenkapital. Im Dezember 1959 griff der BGH jenes Thema auf. Solange die Krisis nicht gemeistert sei, müssten danach Gesellschafterdarlehen, die einer unterkapitalisierten GmbH zur Gebrauch gestellt sind, in der Unternehmenskrise die wie haftendes Unternehmenseigenkapital bedient werden.

Befindet sich eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft, bei der kein individuell haftender Teilhaber ein naturgemäßer Mensch ist, in der Unternehmenskrise und benötigt ergänzendes Geld, können die Teilhaber entweder ergänzendes Unternehmenseigenkapital einreichen oder dem Unternehmen Kredite zur Gebrauch setzen. Es kommt gleichwohl zur Konkurs, das Unternehmenseigenkapital wäre verlorengegangen. Dass der Teilhaber eine Zurückzahlung in Niveau der Insolvenzquote rechnen könnte, besteht bei einer Darlehensgewährung hypothetisch die Aussicht. Weil deren Prozentzahl sinkt, würde diese Auszahlung zu Belastungen der anderen Kreditoren ausgehen. Außerdem könnte der Teilhaber – wenn sich abzeichnet, dass der Konkurs unvermeidbar ist – aufgrund seines Wissensvorsprungs und seiner Beeinflussung auf die Geschäftsleitung sich seinen Kredit aus gegenwärtig lieferbaren Gesellschaftsmitteln abzahlen zulassen und damit die anderen Kreditoren beschädigen. Diese Abläufe fassen wird der Konkursverwalter.

Was ist eine eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen?

Eine Unternehmenskrise ist nach der stetigen Gerichtsbarkeit des BGH dadurch ausgeprägt, dass eine Firma keinen Sofortkredit mehr zu marktüblichen Voraussetzungen erhält und ohne die Gesellschafterhilfe aufgelöst werden müsste. Die Teilhaber der Firma als ordentliche Kaufleute hätten in einer solchen Lage Unternehmenseigenkapital zugeleitet. Entscheidend für die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als Unternehmenseigenkapital ist der Moment der Unternehmenskrise. Dabei gibt es zwei Chancen:

  • Die Zurückzahlung ist nicht zu bemäkeln, wenn die Gesellschafterdarlehen in ökonomisch nützlicher Situation des Gesellschaftssystems gehalten und in ökonomisch nützlicher Situation vertragsgerecht abbezahlt werden.
  • Gesellschafterdarlehen werden aber während einer Unternehmenskrise gehalten, es sich handelt um eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen. Man versteht darunter Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen werden anstelle einer Eigenkapitalzuführung, die an sich in der Krisis geboten ist, gehalten.

Die § § 32a und 32b GmbHG a. F. wurden durch die Vorschrift zur Aufarbeitung des GmbH-Rechts und zur Kampf von Violationen aufgeholfen und der Regelungsinhalt in die Insolvenzordnung und das Anfechtungsgesetz ( § 6, § 6a AnfG ) umgelagert. Alle Darlehensrückzahlungsansprüche von Kommanditären eines Unternehmens ohne einen naturgemäßen Menschen ( § § 39 Absatz 1 Nr. 5, § 44a, § 135, § 143 InsO ) werden seitdem als individuell haftender Teilhaber kraft Gesetzesform als zweitrangige Insolvenzforderungen klassifiziert. Wenn das Objekt für die Weiterführung der Firma von großer Wichtigkeit ist, kann der Aussonderungsanspruch des Teilhabers ( § 47 InsO ) während der Zeitdauer des Insolvenzverfahrens, höchstens aber für ein Jahr ab Einleitung, nicht gültig angestellt werden.

Ein Rangrücktritt kann weiters sinnreich sein, um hierdurch eine Überschuldung zu meiden, wenngleich Gesellschafterdarlehen in dem Konkurs per se als nachfolgend bewertet sind. Insofern im Zusammenhang der Überschuldungsprüfung nicht in die Verschulden mit einzurechnen sind Ansprüche, hinsichtlich derer ein sogenannter befähigter Rangrücktritt beschlossen wurde.

Wie funktionieren Aktionärsdarlehen in der Schweiz?

In Österreich müssen für die Bescheinigung eines Gesellschafterdarlehens nachfolgende Voraussetzungen nachgekommen sein: ökonomisch geeignete Eigenkapitalausstattung, Deutlichkeit, Bekanntheit und Offenheit der Darlehensvereinbarung und Marktkonformität der Vertragsbestandteile. Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als Schuldigkeit sind unternehmensrechtlich selber. Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als Unternehmenseigenkapital sind steuerrechtlich dagegen zu befähigen. Von der Gerichtsbarkeit wird eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Unternehmenseigenkapital und Unternehmensfremdkapital als Indikator dafür erachtet, dass das Gesellschafterdarlehen ökonomisch Unternehmenseigenkapital ersetzt, wobei es auf eine ökonomisch gebotene Eigenkapitalausstattung ankommt. Verdecktes Unternehmenseigenkapital liegt danach vor, wenn die Interessiertheit der Anteilseignerin an einer Kapitalausstattung der Gesellschaft deutlich erkennbar ist und Deutlichkeit darüber besteht, dass ein fremdartiger Dritter einen solche Zuschuss nicht bekommen hätte. Ein Verweis auf geheimes Unternehmenseigenkapital wäre zudem abwesende Marktkonformität. Mit der Bezeichnung des geheimen Unternehmenseigenkapitals im Steuerrecht deckt sich der Ausdruck, der unternehmensrechtlich ist, des Eigenkapitalersetzenden Kredites nicht.

Ein verhältnismäßig weitverbreitetes Phänomen sind Aktionärsdarlehen in der Schweizer Volkswirtschaft. In Gerichtsbarkeit und Literatur ist ihre Umqualifizierung kontrovers. Eigenkapitalersetzend sind Kredite an eine Firma, die im Bestimmung von Wesen. 725 Absatz 2 OR zahlungsunfähig ist und der Darlehensgläubiger hiervon Kenntnisstand hat. Ebenfalls ein vor der Überschuldung des Unternehmens gewährter Kredit, bei dem der Geldgeber rechtskräftig die Chance gehabt hätte, die Erstattung des Kredites zu forcieren, auf diese Rückforderung aber wissentlich verzichtet, ist eigenkapitalersetzend.

Teilhaber können in England ihre Kredite in der Unternehmenskrise ausweiten, um das Unternehmen vor dem Konkurs zu retten.

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