Was ist ein Wirtschaftskartell?

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2023

In der Volkswirtschaft ist das Wirtschaftskartell ein Syndikat, bei dem es Abmachungen oder abgestimmte Verhalten zwischen zwei oder mehr Konkurrenten auf der Nachfragerseite oder Anbieterseite zur Abstimme ihres Wettbewerbsverhaltens auf einem Absatzmarkt gibt. In der Kartelltheorie geschieht die akademische Betrachtung von Wirtschaftskartellen.

Welche Art von Maßnahmen ergreifen Kartellmitglieder, um die Stabilität des Kartells zu gewährleisten?

Es sich handelt bei Syndikaten der Volkswirtschaft entweder um solche der Angebotsseite oder um solche der Nachfragerseite. Als die grundlegende Rolle eines Syndikats, das jeden ist, gilt die Beherrschung der Abgabepreise, die auf dem respektiven Absatzmarkt geltend sind, oder umgesetzten Beträge. Die Beherrschtheit, die monopolistisch ist, des Absatzmarktes und die Ausscheidung, Störung oder Beschränkung der Konkurrenz sei die Zielsetzung. Im Einzelnen können die getroffenen Übereinkünfte zwischen den Teilnehmern vielgestaltig sein: In Fragestellung kommen alle rechtschaffenen Mittel zur Anordnung und / oder Bestimmung des Marktgebiets. Eine Vielzahl unterschiedlicher Kartellarten sind zu differenzieren nach Organisationsweise, Funktionalität und Absicht. Die Kartellarten treten rar in reinlicher Erscheinungsform, sondern mehr in Zusammenspiel untereinander auf. Die Zusammenarbeit wirtschaftlicher von selbstständigen Firmen, mit dem Ziel oder dem Effekt, die Konkurrenz zu verhüten oder zu begrenzen gibt es. Ein Sonderfall einer Kollusion ist ein Syndikat daher. Vom Syndikat zu differenzieren ist das Parallelverhalten, in welchem kein gerades Zusammenspiel stattfindet, sondern sich die gleichförmige Verhaltensweise aus der Marktstruktur ergibt.

Die Nutzen eines Wirtschaftsmonopols zu durchsetzen, ohne ihre juristische Selbstständigkeit und überwiegend ihre rationelle Eigenständigkeit aufzugeben versuchen die Kolleginnen eines Syndikats oft. Sie bleiben dabei freilich selbständig und sie unterwerfen aber feststehende Handlungsoptionen den Abkommen des Syndikats. es sich handelt üblicherweise dabei um die Preisfestlegung. Andere Übereinkünfte beispielsweise Unterteilung von Kundschaften, von Verkaufsgebieten oder von Marktanteilen können in einem Syndikat aber festliegen. Syndikate entstehen üblicherweise in Absatzmärkten für austauschbare Massenartikel, das heißt in Absatzmärkten für Erzeugnisse, die keine oder keine beträchtliche Besonderheit haben. Jeweils weniger Lieferanten es in einem Marktplatz gibt, umso einfacher entsteht ein Syndikat.

Wenn sie sich für alle Mitglieder herauskommen würden, sind Syndikate oft unstabil. Sie sind danach unstabil, wenn ein Anwesender eine Preissteigerung ankündigt und gleichzeitig ankündigt, zum vorherigem Abgabepreis zurückzukehren, wenn die anderen potenzialen Anwesender nicht nachziehen. Den Bedarf des Wegbereiters auf führen könnten sie sich so.

Aktionen von Kartellmitgliedern werden unter Kartellzwang gesehen. Die Kartellmitglieder sorgen für eine Systemstabilität des Syndikats. Im Kartellrecht reglementiert werden staatliche Einschränkungen oder Regelungen von Syndikaten. In der Praktik sind Syndikate nicht stets deutlich zu entdecken, so dass das Wort ebenfalls Behauptungscharakter haben kann und zu einem falschen Gebrauch verleitet, zum Beispiel im Sache des Vertikalen Syndikats.

Wegen der Bildung unrechtmäßiger Syndikate verhängte das westliche Gremium 2010 zusammen 3.05 Millionen Euro Geldstrafen.

Welche Konsequenzen hatte die Kartellenquete des Reichswirtschaftsministeriums zwischen 1926 und 1929 ?

Es gab Wirtschaftskartelle schon im Antike. Das Jahrhundert, das 19. und 20. ist, waren ihre Blüte aber. Da sie eine Beschränkung von Wettbewerb bezweckten, bedingten solche Zusammenlegungen marktwirtschaftliche Lebensumstände.

In den Jahren 1902 bis 1905 wurde mit der Kartellenquete eine Ermittlung über den Zustand und Aufgabe der Kartellierung der Branche Deutschlands vorgenommen, diese wurde aber von dem Industriezweig behindert und musste resultatlos aufgebrochen werden. Eine Kartellenquete fand zwischen 1926 und 1929 neuerlich statt. Der Reichsverband der Deutschen Industrie konnte aber die Erhebung unter seine Beherrschung herbringen. Das Reichswirtschaftsministerium bedurfte der praktischen und organisatorischen Hilfestellung des RDI und war in der Greifhand von Julius Curtius, der unzählige Aufsichtsratsposten in Industriebetrieben bekleidete. Der repräsentative Vorsitzer der Kartellstelle des RDI Clemens Lammers war der Präsident des Gesamtenqueteausschusses. Von 59 vernommenen Sachverständigen gehörten 18 dem RDI an, 4 standen der Kartellstelle nahe und 37 waren dafür angesehen, die Zeile des RDI zu repräsentieren. Unterstützer einer Verstärkung der öffentlichen Kartellaufsicht, darunter einer der KPD waren bloß 6 2 der SPD und 2 Gewerkschaftler. 23 Seitenteile wurden einem Repräsentanten des RDI zugegeben, während einige Sachverständige im Verhörprotokoll lediglich auf wenigen Seitenteilen zu Ausdruck kamen. Als ausstehend hinzustellen glich die Einvernehmung der Sachverständigen mehr einem zuvor ausgemachten Gespräch und und die Einvernehmung der Sachverständigen war mehr dazu gegeben, Kartellwirkungen zu verstecken. Auf diese Linie erreichte der RDI das die Erhebung in akademischem Hüllwort zum Fazit kam, das für eine Vergrößerung der öffentlichen Kartellaufsicht kein Anlaß bestehe.

Den Vollzug der Vorhersagen des ausgezeichneten Kommunisten Marx sah der Ökonom Eugen Schmalenbach im Jahre 1928. Einen Systemwechsel von der kostenlosen Volkswirtschaft in eine Volkswirtschaft, die gebunden ist, der Trusts und Syndikate konstatierte er. Gegen den Wunsch der Wirtschaftsführerinnen geschah und dieser Systemwechsel, weil nicht im Volk, sondern in den Sachen lagen die Gründe. In der Verlegung der Produktionskosten von den Kosten, die proportional sind, zu den Fixkosten im neuzeitlichem Großbetrieb lagen sie. Jenes Phänomen löste eine solche allmächtige Auswirkung aus wie sie keine Person gerechnet habe. Sie führt dazu das bei mangelnden Absatz die Herstellung nicht beschränkt werden kann, sondern im Gegensatzwort sie zwingt die Herstellung auch weiteren zu steigern obwohl der Artikel unter Verkaufspreis veräußert werden muss, da die Ausfälle immerdar weiteren geringer sind als bei Beschränkung der Herstellung. Konsumption und Erzeugung können daher nicht mehr im Balance behalten werden und ihr unabhängiges Steuerruder verliert die riesige Ökonomie. Die Kosten, die fix sind, drängten und so eine Industrie aus der kostenlosen Volkswirtschaft in das Syndikat.

Als verletzend für die ökonomische Fortentwicklung und das Allgemeinwohl gelten Unternehmenskartelle seit spätestens der Nachkriegsära ab 1945. Sie sind inzwischen gut global im Prinzip untersagt.

Welche Verbindung besteht zwischen Unternehmenskartellen und weltweiten Organisierungen?

Wobei durch Aufgabenvergabe und Ämtervergabe in diesem Zirkel schon eine einfache Unterscheidung einsetzt, bestehen einfache, ausgelassne Unternehmenskartelle organisatorisch lediglich aus der Hauptversammlung. Jemals mehr Syndikate auf Dauerhaftigkeit aufgebaut waren, jemals komplexer ihr ökonomisches Geschäftsleben und jemals größer ihre Teilnehmer waren, umso größer waren sie institutionalisiert. Üblich für Syndikate ist, dass aus dem originalen und Haupt-Entscheidungsorgan, der Hauptversammlung, Funktionalitäten umgesiedelt werden. Dienende operationale Aufgabenstellungen haben alle folgenden Einrichtungen einer Zusammenlegung somit. Die Aufgabenstellungen leiten sich vom Mitgliederwillen ab.

Heutige Syndikate, die wegen des vielfältigen Kartellverbots zwingend ungesetzlich sind, können bereits wegen der Gefahr, aufgespürt zu werden, keine spezialisierten Einrichtungen formieren und bleiben dadurch in ihren Möglichkeiten begrenzt. Es gibt außer sporadischen Verbindungen der Kartellmitglieder höchstens verschwiegene Sekretariatsfunktionen.

Von Nationalstaaten stillgelegt werden können Wirtschaftskartelle – und Wirtschaftskartelle sind danach nicht ungesetzlich, sondern weltweite Organisierungen wie die OPEC. Der Kartellforscher Werder Arno Leonhardt wies 2013 darauf hin, dass Syndikate zwischen Firmen und zwischenstaatliche globale Organisierungen einen identischen Organaufbau besitzen, was auf gleichen Heftzwecken und Aufgaben hindeute.

Welche Schritte sind als Syndikat laut GWB rechtswidrig ?

Die Wettbewerbsbehörde oder das Kartellamt bezeichnet die Gesetzesform gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit dem Rechtsbegriff Syndikat mehrheitlich. Wonach das Syndikat eine Übereinkunft oder abgestimmtes Verhalten zwischen zwei oder mehr Konkurrenten zwecks Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf dem Absatzmarkt oder Beeinflussung der maßgebenden Wettbewerbsparameter darstellt, enthält eine Legaldefinition § 33a Absatz 2 GWB. Unter anderem die Koordination oder Aufstellung der Kaufpreise oder Anpreise oder weiterer Geschäftsbedingungen, die Verteilung von Absatzquoten oder Produktionsquoten, die Verteilung von Kundenstämmen und Absatzmärkten einschließlich Angebotsabsprachen, Einfuhrbeschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen oder gegen andere Konkurrenten gestiefelte wettbewerbsschädigende Mittel gehören zu solchen Abkommen oder Verhalten. Dass ein Syndikat eine Schädigung verursacht, wird zeitgleich rechtlich angreifbar geglaubt.

Was sind die verschiedenen Formen von Kartellen und welche Typologien werden in der Kartelltheorie unterschieden?

Syndikate zwischen Marktteilnehmern weisen mannigfaltige Erscheinungsformen und organisatorische Lösungskonzepte auf, jeweils nachdem welche wettbewerbsbeschränkenden Mittel gelaufen wurden und welche weiteren Bedingungen vorliegen. Wobei diese knapp in reinlicher Formung, sondern mehr kombiniert vorkommen, bestehen in der Kartelltheorie verschiedenartige Typologien von Kartellformen. Kartelltypen ‚ unlautere ‘, konstruierte traten neben die ‚ wirklichen ‘ Kartellformen der herkömmlichen Lehrmeinung ab der Nachkriegsära. Die Kartelltypen wurden als Verbotstatbestände oder Erlaubnistatbestände aus den respektiven Wettbewerbsgesetzen hergeleitet.

Ist zu differenzieren generell zwischen herkömmlichen, institutionalistischen Kartellbegriffen und neuzeitlichen, maßgebenden Kartellbegriffen.

  • Institutionalistische Kartelle:
    • Bieterkartell: Übereinkünfte zwischen Mitbietern einer Versteigerung mit der Zielsetzung, das Auktionsergebnis zu verringern.
    • Exportkartell: Verfolgt die Zielsetzung, die Konkurrenz auf eindeutigen Auslandsmärkten beim Ausfuhr einzuschränken oder aufzuheben.
    • Gebietskartell: Seine Teilnehmer teilten sich den Absatzmarkt lokal auf. Kundschaften außerhalb ihres Absatzmarktes, der zugeteilt ist, zu versorgen wird ihnen verboten. Jedes Kartellmitglied kann innerhalb des Absatzgebietes, das zugeteilt ist, eine konzentrierte Marktbearbeitung unternehmen. Unterbrochen werden soll die Ausweitung auf den Marktplätzen aber. Exempel: Zementkartell.
    • Importkartell: Verfolgt die Zielsetzung, die Einfuhr von bestimmten Waren oder Diensten zu organisieren.
    • Kalkulationskartell: Betrifft die Lieferkonditionen als auch die Kaufpreise auf der Basis einer gemeinsamen Selbstkostenkalkulation.
    • Preiskartell: Ist das grundlegendste Wirtschaftskartell und schaltet über Preisabsprachen oder Preisbindung den für Verkehrswirtschaften üblichen Preiswettbewerb aus. Die Zielsetzung, das Preisniveau entweder groß oder gering abzuhalten verfolgt es. Wird deshalb häufig mit Mindestpreisen für die Lieferanten oder mit Höchstpreisen für die Abnehmer gewerkt.
    • Konditionenkartell: jede Teilnehmerin gewährt identische Geschäftsbedingungen oder Zahlungskonditionen, wie Belieferung ungehindert Behausung, Ziele. Dabei gibt es Unterformen:
      • Eine Unterform der Konditionenkartelle sind Rabattkartelle, bei denen jeder Teilnehmer denselben Bonifikation, Bonus oder Preisnachlass gewährt.
      • Ein Konditionenkartell sind Angebotsschema-Kartelle, bei dem über gemeinsame Methodiken des Preisaufgliederung oder Leistungsverzeichnisses Abmachungen gelaufen sind.
    • Produktionskartell: Die kartellierten Firmen stimmen die Herstellung und den Absatz ab, so dass kein Überfluss entsteht und der Absatzmarkt in einem vom Syndikat beabsichtigter Balance verbleibt.
      • Kontingentierungs- oder Mengenkartell: jedem Teilnehmer wird seine Herstellungsmenge präzise festgelegt.
      • Quotenkartell: jedem Teilnehmer wird seine Herstellungsmenge verhältnismäßig über die Produktionsquote oder Beteiligungsziffer angesetzt.
    • Submissionskartell: Firmen, die sich an Ausschreibungen für ein Vorhaben beteiligen, legen im Vorfeld fest, wer den Arbeitsauftrag empfangen soll. Seinen Abgabepreis kalkuliert der Ausschreibungsgewinner. Größere Siegespreise bieten die anderen Firmen. Syndikate im Baubereich sind Vorbild hierfür.
    • Kartell: Eine lediglich gegenwärtig geschichtliche Kartellform, die untersagt ist und gelungen bezwungen wurde. Um Syndikate mit ausgebauten einheitlichen Fachorganen handelte es sich, in denen operationale Unternehmensfunktionen konzentriert wurden. Die Rechtsform einer Kooperative, GmbH oder einer Aktiengesellschaft hatten sie großteil. Die Erscheinungsformen des Konditionenkartells, Produktionskartells und Preiskartells wurden untereinander vereinigt. Großteil waren es Syndikate mit einheitlicher Verkaufsorganisation, rarer solche mit zentrischem Ankauf:
      • Vertriebskartell: Der Absatz erfolgte über eine uniforme Verkaufsstätte, deren Bedingungen sich die Teilnehmer weichen mussten.
      • Beschaffungskartell: Die Anschaffung erfolgte über eine uniforme Einkaufsstelle, deren Bedingungen sich die Teilnehmer weichen mussten.
  • Normative Syndikate:
    • Mittelstandskartell: Dient geringen und mittleren Firmen der Besserung ihrer Konkurrenzfähigkeit. Unter den Bedingungen des § 3 GWB gestattet ist es.
    • Normenkartell: Hat Verträge über die vereinte Verwendung von Standards zum Content.
    • Rationalisierungskartell: Hat Begründungen zum Zielsetzung, die Kostensenkungen erzeugen sollen.
    • Dass deren Teilnehmer sich jedesmal auf einen straffen Bestandteil ihrer originalen oder etwaigen Verdienste spezialisieren, zielen Spezialisierungskartelle darauf ab.
    • In einer Strukturkrise innerhalb eines Geschäftszweiges schließen sich Strukturkrisenkartelle zusammen.
    • Ein Wirtschaftskartell war Zwangskartell. Das Wirtschaftskartell erzwang die Zusammenlegung von Firmen durch Gesetzesform.

Als Frühstückskartell vollendet werden, einem Gentlemen ’s Agreement können alle Kartellarten, bei dem Kartellabsprachen in sekreten Zusammenkünften oral gelaufen werden.

Wirtschaftskartelle unterliegen bis auf wenige Legalausnahmen dem allgemeinen Kartellverbot des § 1 GWB. Germanisches Gesetz kann aufgrund der Vorrangstellung, die erweitert ist, des westlichen Wettbewerbsrechts insofern nicht vom westlichem Wettbewerbsrecht abstechen. Die Bestimmungen, die speziell sind, über Rationalisierungskartelle, Spezialisierungskartelle, Einkaufsgemeinschaften und Strukturkrisenkartelle wurden aus diesen Beweggründen außerdem eingestellt. Das Kartellamt kann im Ausnahmefall aufgrund der Regelung des § 2 GWB zusätzliche Ausnahmefälle erlauben.

Eine unaufrichtige Kartellform ist das perpendikulare Syndikat: da schließt ein Monopolist, beispielsweise ein Verlagshaus oder Erzeuger von Markenprodukten mit Besonderheiten, mit dem Geschäft sogenannte Vertikalabreden. Die Endverkäufer verpflichten sich in Vertriebsverträgen zur Erfüllung von Preisbindungen oder zur Einhaltung eines absolutistischen Gebietsschutzes zu Nachbarhändlern. Weil da ein Monopolist Herrschaft über u. U. gänzlich wettbewerbswillige Kaufleute ausübt, sind vertikale Syndikate ‚ verlogne ’ Syndikate.

Syndikate werden in der regel zwischen Firmen geschlossen. Wirtschaftskartelle von Nationalstaaten gibt es aber außerdem. Die OPEC, ein Produktionskartell für Rohöl ist das renommierteste Produktionskartell. Einkaufskartelle zwischen Staatswesen oder nationalen Organisationen sind darüber hinaus zu heißen. Es gab während der Weltenbrände zwischen den Alliierten, die westlich sind, Einkaufsgemeinschaften zur Umgehung von preistreibendem Wettbewerb um kriegswichtige Waren, wie das Allied Maritime Transport Council. Abmachungen zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenversicherungen werden in jüngster Dauer in Deutschland zum Pressung der Arzneimittelpreise öffentlich veranlasst.

Kartellartige Eigenart haben können Zusammenarbeiten von Arbeitern. Darunter fallen beispielsweise manche amerikanische Arbeitnehmerorganisationen, die für Firmen in strikten, beschränkten Gebieten eine Nötigung durchgebracht haben, ihre Teilnehmer einzusetzen.

Es gibt sonstige Typen von Kooperation, die den Marktplatz beeinflussen, zum Beispiel ständische Berufsvereinigungen, diesen fehlen aber die Charakterzüge eines realen Syndikats.

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