Was ist WeGebAU?
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WeGebAU ( Kurzbezeichnung für Fortbildung Geringqualifizierter und engagierter ältlicherer Arbeitnehmer in Firmen / Qualifizierungschancenordnung ) war eine Fortbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2006 gab es von der Agentur für Arbeit unter dem Begriff WeGebAU Zuschüsse zur Unterstützung der professionellen Qualifikation für Geringqualifizierte und ältlichere Arbeitnehmer in Firmen.
Welche Ziele werden verfolgt?
Zweck war es, dem zurzeit bevorstehenden Fachkräftebedürfnis entgegenzuwirken, indem Kompetenzen zur Arbeit der Arbeitnehmer unterstützt werden. Die Arbeitnehmer sollen die Gelegenheit erhalten, Teilqualifizierungen anzuschaffen oder absente Berufsentschlüsse nachzuholen, ohne allerdings ihren Arbeitsplatz aufkündigen zu müssen. Längerfristig soll den Arbeitnehmern eine Sicherheitsleistung bereitgestellt werden, da un- oder geringverdienende Arbeitnehmer bei konjunkturpolitischen Verschlimmerungen eine größere Gefahr haben, enthoben zu werden. Erwerbslosigkeit kann wo gemieden werden. Sollte es trotzdem zu einer Kündigung gelangen, haben kompetente Arbeitnehmer eine größere Vermittlungsmöglichkeit. Geschäftsinhaber können durch WeGebAU fähige Arbeitnehmer an sich aufbinden.
Wer ist der förderfähige Personenkreis?
Förderfähige Menschengruppen sind:
- Geringqualifizierte Arbeitnehmer gemäß § 81 Absatz 2 SGB III, die entweder über keinen Berufsgeschäftsabschluss nach der Berufsbildungsordnung verfügen, keine Hochschulausbildung geschafft beendet haben oder seit wenigstens vier Jahren eine angelernte Arbeit ausüben, die normalerweise keine Lehre erfordert. Diesbezüglich können neben den Maßnahmekosten außerdem ein Bestandteil der Lohnkosten für den Arbeitgeber erstattet werden.
- Arbeitnehmer gemäß § 82 SGB III, die wenigstens 45 Jahre vorhanden und in einer Firma eingesetzt sind, welches weniger als 250 Arbeitnehmer im Gesamtbetrieb beschäftigt – KMU. Teilzeitbeschäftigte werden anteilmäßig ihres Stundenvolumens einbezogen. Diesbezüglich spielt die mitgegebene Qualifizierung keine Mange. Diesbezüglich können lediglich die Maßnahmekosten angehalten werden.
- Ab dem 1. April 2012 können ebenfalls versierte Arbeitnehmer unter 45 Jahren unterstützt werden – aber lediglich, wenn die Lehrgangskosten wenigstens zur Hälfte vom Arbeitgeber aufgenommen werden und lediglich, wenn die Dazuweiterbildungsmaßnahme vor dem 31. Dezember 2023 beginnt ( § 131a SGB III ).
Welche förderfähigen Qualifizierungen gibt es?
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen Arbeitnehmer ihre frische vorgesehene Qualifikation meistens aus diversen Offerten erwählen können. Die Qualifizierungen müssen nach der AZAV, einstmals AZWV, anerkannt sein und tunlichst zu einem gültigen Berufsschluss hinführen. Zertifizierte Teilentschlüsse und Anpassungsqualifizierungen sind zudem förderwürdig. Die Agentur für Arbeit führt alle AZAV-zertifizierten, förderbaren Schritte in ihrer Weiterbildungsdatenbank auf.
Welche weitere Informationen gibt es?
- Zu den Maßnahmekosten gehören normalerweise die Lehrgangskosten an sich als auch ggfs. Fahrkosten für Pendeltrips, Kinderbetreuungskosten als auch unter Zuständen zudem Kosten für eine erforderliche ortsfremde Verwahrung und Verpflegungsmehraufwand.
- Außerdem frisch eingesetzte Arbeitnehmer, die zum förderbaren Zirkel gehören, haben – eigenständig von der Prüfungszeit – Anrecht auf Qualifikation nach WeGebAU.
- Während der Qualifikation muss durchgehend ein Beschäftigungsverhältnis existieren. Bedingungen, Kündigungsfristen etc. haben noch Bestehen. Das heißt u. a., dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine ergänzende Anbindung oder Pflicht bei Ergreifung von WeGebAU eingehen.
- Doppelhilfen, zum Beispiel eine Zusammensetzung mit einer Eingliederungszuwendung, sind nicht eventuell.
- Eine Unterstützung im Zusammenhang WeGebAU ist im Normalfall lediglich erreichbar, wenn dem Arbeitnehmer keine berufsmäßige Erstschulung weiter zuzumuten ist und drei Jahre versicherungsfreie Arbeit in Deutschland erwiesen werden. Ohne diese Schutztätigkeit würde WeGebAU wahrscheinlich die regelmäßige Berufslehre wegdrängen.
- Gesetzlich verpflichtende Weiterbildungen ( zum Beispiel nach der Berufskraftfahrerqualifikationsvorschrift ) sind von einer WeGebAU-Förderung ausgenommen.
- Die Förderanhöhe ist lokal verschiedenartig. In Sachsen werden zur Zeitlang April 2014 für die Beherbergung je Tag max. 31 Euro bis max. 340 Euro im Monat bezahlt, Verpflegungskosten pro Tag 18 Euro bis max. 136 Euro im Monat. Fahrtkosten werden bei staatlichen Nahverkehrsmitteln unlimitiert erstattet. Bei Pkw-Nutzung werden 0.20 Euro je Kilometer bis max. 136 Euro im Monat bezahlt.