Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Mit dem Aktivierungsvoucher und Vermittlungsgutschein – Methode individuelle Arbeitsvermittlungsagentur bescheinigt die Geschäftsstelle für Arbeitsplatz einem Arbeitsuchenden oder einem Erwerbsloser das Bestehen der Förderbedingungen für eine oder mehrere Mittel zur Inbetriebnahme und berufsmäßiger Einbeziehung, diesbezüglich für die persönliche Arbeitsvermittlungsagentur. In dem Wertschein werden Handlungsziel und Hegemaßnahme bestimmt und eine Fördermittelzusage angeordnet. Der Gutscheinbesitzer kann sich mit dem Wertschein selbst einen oder mehrere als Maßnahmestütze zulässigen individuellen Beschäftigungsvermittler aufsuchen. Bei Zusammenfügung erhält der gelungene individuelle Tätigkeitsvermittler vom Arbeitsuchenden das Originaldokument des Wertscheins und rechnet damit sein Entgelt gerade mit der Vermittlungsstelle für Arbeitsstelle ab. Der Wertschein kann temporell gefristet oder lokal begrenzt sein.

Aussteller des Wertscheins kann außerdem das Arbeitsamt sein. Der Wertschein ist eine Fortentwicklung des zeitligeren Vermittlungscoupons, der bis zum 31. März 2012 gegeben wurde.

Welche Stellung hat der Vermittlungsgutschein im System der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine?

In einem Aktivierungsscheck und Vermittlungsgutschein wird bestimmt, für welche Handlungen der Wertschein gilt. In Bemontur kommen gemäß § 45 SGB III:

  • Beteiligung an einem Mittel eines genehmigten Handlungsträgers
    • zur Herananführung an den Ausbildungsmarktplatz und Jobmarkt, beispielsweise durch Bewerbungsschulung,
    • zur Ermittlung, Reduzierung oder Entfernung von Vermittlungshindernissen, beispielsweise durch Fremdsprachenschulungen,
    • zur Ausanführung an eine selbstständige Arbeit,
  • Vertretung in eine versicherungsfreie Arbeit durch einen persönlichen Beschäftigungsvermittler, der leistungsbezogen bezahlt wird und / oder
  • operative Maßregel von maximal bis zu sechs Wochen bei einem Arbeitgeber zur Stabilisation einer Beschäftigungseinnahme

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der AVGS MPAV kann beim Protagonisten individuell, fernmündlich, per E-Mail, Faxgerät, über die Nachrichtentätigkeit oder im E-Service der Bundesagentur für Arbeit als auch brieflich angefordert werden.

Wer sind die Anspruchsberechtigten?

Anspruch auf den AVGS MPAV haben Arbeitslose im Leistungsanzug ALG I nach einer Warterei von 6 Wochen Erwerbslosigkeit. Dies gilt ebenfalls, wenn ALG I durch ALG II gesteigert wird.

Für alle sonstigen Arbeitsuchenden liegt die Vergabe des AVGS MPAV lediglich im Belieben der Arbeitsvermittlungsagenturen beziehungsweise Arbeitsämter.

Was bedeutet Ermessensleistung?

Jeder Persönlichkeit, die eine Arbeit sucht, kann die Geschäftsstelle für Werk nach § 45 Absatz 4 SGB III als Ermessensbeitrag einen Kupon hinstellen. Für den Kupon kommen ebenfalls Bezüger von ALG II in Frage ( § 45 Absatz 4 SGB III, i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II ). Ebenso während der Beteiligung an einer Arbeitsgelegenheit mit Plusaufwandsentschädigung kann ein Wertschein aufgestellt werden. Dies ergibt sich aus der Priorität von sozialversicherungsrechtlicher Arbeit auf dem 1. Jobmarkt.

Welche Rechtsanspruch auf einen Gutschein hat man?

Sind Bezüger von Arbeitslosenunterstützung I derzeit nicht durch das Arbeitsamt verbunden worden, obwohl sie innerhalb von drei Monaten schon wenigstens sechs Wochen stellungslos waren, erlangen sie nach § 45 Absatz 7 SGB III einen Anspruch auf den Wertschein.

Daten der Beteiligung an einer Maßregel zur Aufruf und gewerblicher Annektierung nach § § 44 bis 46 SGB III oder dem gewerblichen Training ( § § 81 ff. SGB III ) werden in die Drei-Monatsfrist nicht verrechnet. Bei Erwerbsunfähigkeit werden lediglich die Tage, an denen Arbeitslosenunterstützung zugezahlt wird, als Zeiträume der Erwerbslosigkeit und damit sechsmonatigen Warterei erfasst. Für Zeiträume des Verhältnisses von Krankenzahlungsmittel gilt dies nicht. Sperrfristen werden als Warterei durchgezählt.

Was bedeutet die Beauftragung des Arbeitsvermittlers?

Erfordernis eines handschriftlichen Vermittlungskontrakts

Bis zum 31. März 2012 musste der Arbeitsuchende mit dem persönlichen Beschäftigungsvermittler einen Vermittlungsabschluss nach § 296 SGB III geschlossen haben. Ein solcher Abschluss sollte seit dem 1. April 2012 nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit nicht länger geschlossen werden, um den AVGS einhalten zu können. Dem widersprachen die Gesetzeslage und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Seit dem 20. November 2012 ist die Vollendung einer Vermittlungsvereinbarung erneut notwendig erforderlich.

Mehrere Arbeitsvermittlungsagenturen können betraut werden.

Es können mit demselben Vermittlungsgutschein verschiedene Arbeitsvermittlungsagenturen betraut werden. Folgerecht wird darauf verwiesen, dass das Originaldokument lediglich nach gelungener Vertretung an die entsprechende Arbeitsvermittlungsagentur überreicht wird. Seit 2013 ist dies die gebräuchliche Praktik, ebenso von der Bundesanstalt vertretenden Praktik.

Es bestand vom 1. April 2012 bis zum 20. November 2012 eine Uneinigkeit zwischen der Bundesanstalt zum einen, dem Gesetz und dem BMAS zum anderen in der Sichtweise, wie viele individuelle Beschäftigungsvermittler betraut werden dürften. Während die Bundesanstalt die Arbeitsuchenden belehrte, lediglich einen internen Tunvermittler zu veranlassen, propagierte das BMAS, dass der Arbeitssuchende zudem mehrere Mittelspersonen simultan veranlassen dürfe. Dies entspricht ebenfalls der Gesetzeslage des § 297 SGB III, wonach die Anbindung von Arbeitsuchenden an einen individuellen persönlichen Tätigkeitsvermittler durch Exklusivübereinkommen wirkungslos ist. Als maßgeblich wird oft die Bundesagentur für Arbeit angesehen, mit der schließlich der Tätigkeitsvermittler saldieren kann. Es ist allerdings beides gebräuchliche Praktik.

Das Hilfsbereitgericht hat 2017 klargelegt, dass das ganze Gebilde des Vermittlungsschecks Verwaltungsanordnungen darstellt.

Das Originaldokument des Kupons benötigt der siegreiche persönliche Tätigkeitsvermittler bereits mit dem Arbeitsbeginn der Kandidatin des Kandidaten, um die Anfrage auf Bezahlung des ersten Teilbetrages der Vermittlungsgegenleistung nach sechs Wochen Beschäftigungszeitdauer setzen zu können.

Seit Februar 2007 darf auf Basis eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes zudem in Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums überliefert werden.

Wie findet die Abrechnung und Höhe der Vergütung statt?

Private Beschäftigungsvermittler müssen den Wertschein der bezahlenden Arbeitsstelle nach gelungener Zusammenschau erbringen. Neben dem Wertschein im Vorlage müssen sie einen Vermittlungsschein und Beschäftigungsschein des Arbeitgebers im Vorlage, ein Anmeldeformular und Abschrift der Gewerbeansage als eigener Arbeitsvertreter und seit 2013 den Beleg des Zertifikations erbringen.

Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle zugehörigen Tunvermittler, die einen Wertschein verwirklichen wollen, als approbierter Inhaber nach dem Gesetz der Beschäftigungsförderung gemäß der Akkreditierungsvorschrift und Zulassungsvorschrift Beschäftigungsförderung anerkannt sein. Bis dahin genügte die Geschäftanmeldung als eigener Tätigkeitsvermittler. Schon nach der Anerkennungsbestimmung und Zulassungsvorschrift Schulung bewilligte Inhaber berufsmäßiger Ausbildung können seit April 2012 zwanglose Arbeitsvermittlungsagentur verrichten und den Wertschein auslösen.

Der Vergütungsrechtsanspruch eines berufsmäßig beschäftigten persönlichen Vertreters ist von der Ausführung nachfolgender Bedingungen angewiesen:

  • es muss ein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis von wenigstens 15 Wochenstunden übermittelt worden sein,
  • es muss eine Beschäftigungszeitdauer von wenigstens drei Monaten abgesprochen worden sein,
  • der Arbeitsuchende darf bei dem Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosbekanntgabe nicht stärker als drei Monate rentenversicherungspflichtig eingesetzt gewesen sein,
  • der Beschäftigungsvertrag muss infolge der Zusammenschau durch die Vertretung zustande gelungen sein,
  • Der Entlöhnungsanspruch entsteht in Ebene von 1.000 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Wochen fortgelebt hat, das verbleibende Recht entsteht, wenn es sechs Monate andauert.

Die Ebene der Vermittlungsrekompens ist seit 2022 auf 2.500 Euro, bei Dauerarbeitsloser § 18 SGB III und Krüppel § 2 SGB IX auf 3.000 Euro beschränkt. Eine Großbehinderung ist nicht nötig.

Das Parlament hat am 3. Juli 2014, die Länderkammer am 11. Juli 2014 die Freistellung von der Umsatzsteuerpflicht u. a. für den AVGS MPAV ab dem 1. Januar 2015 für gestattete Inhaber verabschiedet. Diese Veränderung des Umsatzsteuergesetzes wurde im Bundesblatt publiziert.

Eine Entlohnung ist ausgenommen, wenn Arbeitgeber und Vertreter ökonomisch und personal zusammenhängend sind.

Für das Rechtsreich des SGB II können ebenfalls einzelne Bestimmungen durch die Arbeitsämter vorgesehen werden. Zb wird ebenda zum Teil die Vertretung in die Personalvermittlung / Personalvermittlung oder eine Überschreitung eines festen Stundenlohns von einer Vermittlungsgeldprämie ausgenommen, zum anderen beim Vorliegen von speziellen Vermittlungshemmklötzen zudem eine größere Geldprämie angehalten. Teils wird außerdem ein vorausgehender Minijob als Ausschlußkriterium bezeichnet.

Wie war die Historie des Gutscheins?

Der Wertschein wurde seit seiner Einleitung wiederholt zur Probe gefristet:

  • 27. März 2002 – 31. Dezember 2004
    • Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug
    • Zahlung sofortig mit Unterschrift des Beschäftigungsvertrages
    • Stande zwischen 1.500 € und 2.500 €
  • 1. Januar 2005 – 31. Dezember 2006
    • Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, 1.000 € nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Stand gleichmäßig 2.000 €
  • 1. Januar 2007 – 31. Dezember 2007
    • Wie vor.
  • 1. Januar 2008 – 31. Dezember 2010
    • Warterei 2 Monate Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, Reststück nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Höhe 2.000 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 2.500 € machbar
  • 1. Januar – 31. Dezember 2011
    • Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, Reststück nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Höhe 2.000 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 2.500 € machbar
  • 1. Januar – 31. März 2012
    • Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, Reststück nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Höhe 2.000 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 2.500 € machbar
  • 1. April 2012 – 31. Dezember 2012
    • Rechtsanspruch nach einer Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug ALG I
    • Aufstellung nach Abschätzung für alle andern Arbeitsuchenden
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, Reststück nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Höhe 2.000 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 2.500 € machbar
    • Eine Gewerbeaufnahme reicht für Vertretung derzeit aus
  • 1. Januar 2013 – unterminiert
    • Rechtsanspruch nach einer Warterei 6 Wochen Erwerbslosigkeit und Leistungsanzug ALG I
    • Aufstellung nach Abschätzung für alle andern Arbeitsuchenden
    • Zahlung 1.000 € nach 6-wöchiger Tätigkeit, Reststück nach 6-monatiger Tätigkeit
    • Höhe 2.000 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 2.500 € machbar
    • Seit dem 1. Januar 2013 können bloß außerdem zertifizierende Vertreter den AVGS verwirklichen.
  • Ab 1. Januar 2015
    • Wie vor. Die Erlöse aus dem AVGS MPAV sind von der Umsatzsteuer freigestellt.
  • 9. Juni 2017
    • Die 6-Monatsfrist zur Beantrage der Zahlung eines Vermittlungsvouchers entfällt aufgrund des Urteilsspruches des Hilfsbereitgerichts. Des Weiteren wurde geurteilt, dass es sich um eine Verwaltungsmaßnahme handelt.
  • 20. Oktober 2017
    • In der Modifikation der Fachliche Anordnungen AVGS MPAV der Bundesagentur für Arbeit wird diese neuartige Gesetzeslage beachtet. Sie löst den bis dahin anwendbaren HEGA 11 / 14 – 02 – Vermittlungsgutschein MPAV ab. Die frische Fachliche Anordnung AVGS MPAV gilt bis zum 19. Oktober 2022.
  • 01.01.2022 – unterminiert
    • Höhe 2.500 €, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Erhöhung auf 3.000 € machbar

Wie war die Inanspruchnahme in der Vergangenheit?

Nach einer Ermittlung des Instituts für Arbeitsmarktforschung und Berufsforschung von 2010 werden nahezu 800.000 Wertscheine pro Jahr gegeben. Davon werden weniger als 10 % ausgeführt.

Die einlösen Wertscheine kumulieren sich seit Anfang des Musikinstrumentes auf 396.169, davon

  • ALG I nach 6 Wochen = 204.992 = 51.5 %
  • ALG II nach 6 Wochen = 131.412 = 33.4 %
  • Anabbrecher total 59.765 = 15 %

Ausgezahlte Kupons nach 6 Monaten

  • ALG I nach 6 Monaten = 178.062 = 48 %
  • ALG II nach 6 Monaten = 50.117 = 12.8 %
  • Wegabbrecher restlos 167.990 = 42.5 %

Wie könnte ein Missbrauch stattfinden?

Am 15. August 2019 änderte die Bundesagentur für Arbeit die Filtervorbestallungen in ihrem Stellenmarkt. Geformt wurde die Maßregel durch die Bundesagentur für Arbeit in einer Berichterstattung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 15. Mai 2019 mit dem bekannten Angabenskandal. Danach hätten lauf SWR-Bericht vom 2. Mai 2019 zugehörige Beschäftigungsvermittler den Stellenmarkt der Bundesagentur für Arbeit benutzt, um Daten von Kandidaten teilweise als Bewerber-Flatrate zu verkaufen.

Durch die neuartigen Filteranstellungen werden Arbeitssuchenden die Stellenangebote unveräußerlicher Beschäftigungsvermittler nicht länger zwangsläufig angebracht. Das betrifft laut einem Report des FOCUS vom 21. August 2019 ungefähr 250.000 Stellenanzeigen. In der Reaktion vom 26. August 2019 auf ein aufgelegtes Schreiben des Gremiums Leipziger Personalvermittler e. V. vom 16. August 2019 begründet die Bundesagentur für Arbeit die Maßregel außerdem mit offenbarem Verlangen von Arbeitssuchenden.

In einem Schriftstück des Oberhaupts des Gremiums Leipziger Personalvermittler e. V. vom 10. September 2019 konnte aufgezeigt werden, dass entgegen der Berichterstattung vor dem Bundestagsgremium und des SWR-Berichtes persönliche Tunvermittler nicht in den Angabenskandal einbegriffen sind. Der Zugangsweg für Verbrecher sei stattdessen eine IT-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit, die spezielle HR-BA-XML-Schnittstelle, mit Unterstützung derer jedermann und ohne Authentifizierung Stellenanzeigen bei dem Stellenmarkt der Bundesagentur für Arbeit uploaden und damit Bewerberzahlen rechtswidrig verschaffen kann.

Wie ist die Evaluierung ausgefallen?

Eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung und des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft Neuorientierung der Vermittlungsvorgänge zieht nachfolgendes Schlusswort: Die jungen Hilfsmittel des Arbeitsamtes unter Anschaltung Dritter haben sich bis auf den Vermittlungsgutschein in der Übung nicht geleistet. Bloß beim Vermittlungsgutschein gelang es individuellen Lieferanten stärker als den Arbeitsämtern, Arbeitssuchende in Arbeiten anzubringen. Die Mitglieder der weiteren Hilfsmittel – Auftragserteilung interner Dienstleistungsunternehmen mit der Geschäftsstelle, PSA, Auftragserteilung von Inhabern mit Eingliederungsaktionen – hatten selbst eine wenigere Probabilität, in den kollektiven Jobmarkt aufgenommen zu werden als sonstige Arbeitslose. die Eigenreferenz im Einsatz der Bundesvereinigung für Fachverbände Privater Arbeitsvermittler beurteilt das Voucher für interne Arbeitsvermittler gut.

Nach der Ermittlung des IAB würden Kupons lieber an Arbeitslose mit günstigeren Beschäftigungsperspektiven ausgegeben. Weniger als 10 % der Wertscheine wurden ausgeführt, wobei bei dieser Zahl zu berücksichtigen ist, dass Arbeitssuchende im Jahr maximal bis zu 4 Wertscheine erzielen können. Von den Vermittelten waren 47 % nach sechs Monaten derzeit im vermittelnden Arbeitsplatz eingesetzt, wobei die Zahl in Relation zu 2004 erhöht ist.

Nach einer Untersuchung des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e. V. betrafen 2009 50.68 % und im Jahr 2010 55.66 % der gelungenen Privatimvermittlungen über den Wertschein Bezüger von Arbeitslosenunterstützung II, somit im Grund Langzeitarbeitslose aus dem Hartz-4-Bereich. Für die Vermittlungsperiode 07 / 2009 – 01 / 2010 wurde als Erfolgsrate 53.54 % errechnet, davon 45.47 % für Zusammenschauen aus dem ALG-I-Bereich und 62.21 % für alte Bezüger von ALG II.

Welche Kritik an der Verwaltungspraxis gibt es?

Die Durchführung der Neugestaltung des Aktivierungsvouchers und Vermittlungsvouchers durch die Bundesagentur für Arbeit wird als zu streng bekrittelt. Die Einschätzung wird in einem Aufsatz zusammengefügt:

  1. Der Bundesagentur für Arbeit wird beschuldigt, sie informiere die Arbeitsuchenden unzulänglich und missverständlich über die neuartige, erweiterete Zielgruppe des Aktivierungsschecks und Vermittlungsschecks, der zur Ergreifung eines persönlichen Tunvermittlers berechtigt.
  2. Bemängelt wird die Praktik der Bundesanstalt, dass diese Arbeitssuchenden, bei denen die Annahme der Kosten eines subjektiven Arbeitsamtes lediglich im Befinden der Bundesanstalt steht, keinen Vermittlungsgutschein ausstellt, solange sie sich in einer Methode befinden, die auch die Zusammenschau in eine versicherungsfreie Arbeit zum Content beziehungsweise zum Zweck hat.
  3. Der Bundesanstalt wird anschließend vorgehalten, dass sie nicht zulasse, dass mehrere individuelle Tunvermittler ernannt werden, während des Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies für zugelassen halte.
  4. Die Arbeitsagentur belehre die Arbeitsuchenden, dass kein Vermittlungskontrakt abzuschließen sei. Ebenfalls dem widerspreche das BMAS.
  5. Bemängelt wird weitab, dass die Bundesarbeitsagentur der Vertretung ebenso sonst das Entgelt verweigere, wenn dieser die Vorlage des Vermittlungsvouchers lediglich deshalb nicht innerhalb der Ausschlussdauer von sechs Monaten ( § 326 SGB III ) einbringen könne, weil der Arbeitssuchende das Originaldokument nicht an ihn herausgebe. Der persönliche Tunvermittler komme wo schuldfrei um seinen Verdienst.
  6. Die Praktik der Bundesanstalt, die Vermittlungscoupons für 3 – 6 Monate zu fristen, wird als zu streng bemäkelt, auch die Praktik der beschränkten Limitierung.
  7. Moniert wird, dass die Vermittlung für Arbeitsplatz verlangt, dass nicht bloß die Zusammenschau, sondern ebenfalls die faktische Arbeitseinnahme zudem innerhalb der Gültigkeit des Wertscheins stattfinden soll. Finde die Arbeitseinnahme erst nach Lauf des Wertscheins statt, würden die Vermittlungskosten daher nicht länger aufgenommen.
  8. Eine gleichartige Problematik ergebe sich, wenn der Arbeitssuchende nach Zusammenschau einer frischen Arbeit in den Distrikt einer andereren Geschäftsstelle für Arbeitsplatz umziehe, bevor der die Tätigkeit genommen habe, da ebenfalls anschließend die Zusage der Kostenübernahme ende.
  9. Eine erklärliche Ermessensbedienung der Integrationsfachmänner finde weder bei Zurückweisungen der Vergabe des AVGS MPAV, noch bei temporalen Befristeten oder lokalen Begrenzungen statt. Verfahrensmaßregeln würden augenfällig getroffen, selbst Ablehnungsauskünfte würden nachdrücklich verwehrt.
  10. AVGS-Maßnahmen – zudem ausbildungsbezogene – sind von der Publizierung auf Kursnet ausgenommen.

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