Was ist das Bürgergeld-Gesetz?

Zuletzt aktualisiert: 23.08.2023

Das Bürgergeld-Gesetz, Großtitel Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und neuer Gesetze – Vorstellung eines Bürgerkieses vom 16. Dezember 2022 ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem besonders die Zweite Schrift Sozialgesetzbuch verändert und die sog. Hartz-IV-Regelungen abgewechselt wurden.

Mit Kraft zum 1. Januar 2023 wurde die im SGB II entschiedene Grundversorgung für Arbeitsuchende in Bürgerkies umgetauft. Bis zum Lauf des 30. Juni 2023 kann von den maßgeblichen Amtsstellen für das Wort Bürgerkies sonst der Ausdruck Arbeitslosenunterstützung II oder Sozialkies benutzt werden ( § 65 Absatz 9 SGB II ).

Wie war die Vorgeschichte?

Vorstellungen von Parteien

Im Februar 2019 beschloss der SPD-Parteivorstand ein Diskussionsdokument, dem zufolge sich die Fraktion für die Aufhebung des seinerzeit von dem rot-grünen Bündnis 2005 geschaffenen Arbeitslosengelds II einarbeiten und es durch eine neuartige Sozialzahlung substituieren wolle. Sie soll die Kennzeichnung Bürgerwahrung zahlen. Die grundsätzliche Unterschiedlichkeit zum Arbeitslosenunterstützung II besteht darin, dass das Mitbürgergeld, das die SPD vorschlägt, erst nach einer erheblich verlängernden Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung I eingreift und eine bienne Galgenfrist für die Berechnung von Reichtum und die Wohnzimmerüberprüfung vorsieht. Der Koblenzer Sozialwissenschafter Stefan Sell kritisierte die Vorhaben der SPD: Das Bürgerzahlungsmittel sei bloß eine terminologische Neu-Etikettierung.

Die FDP vertritt seit den 1980er-Jahren die Konzeption einer freiheitlichen Bürgerwahrung. Hierbei soll es einen verstärkten einzelnen Einkommensanreiz bieten, indem ergänzendes Einkommen niedriger aufgerechnet wird als bei vorhandenen gesellschaftlichen Sicherungsmethoden und größere Freigeldsummen gehalten werden sollen. Bei unhaltbarer Weigerung von Arbeitsplatz oder gesellschaftlicher Beteiligung soll die Bürgerwahrung verkürzt werden können.

Das regelrechte Solidarische Bürgergeld war eine von Thüringens ehemaligem Premierminister Dieter Althaus vertretende Konzeption zur Installation eines teilweisen völligen Mindesteinkommens, einer Neugestaltung der Einkommensteuer, der Umbildung der Finanzierung der Gesellschaftlichsozialversicherung als auch der Vereinigung der meisten Transfers. Das Solidarische Einwohnergeld wurde 2006 in der ersten Fassung vorgestellt. 2007 wurde ein Ausschuss gemeinschaftliches Mitbürgergeld eingerichtet, der die Konzeption weiterentwickelte. die zweite Fassung wurde am 1. November 2010 präsentiert. Zu einer Installation des sozialdemokratischen Anbots kam es nicht.

Vorgeschlagene Reformen von Wirtschaftsinstituten

Das Ifo Institut für Wirtschaftsforschung definierte drei Gebiete für eine denkbare Gesetzesänderung gegenüber Hartz IV:

Das Bundeskabinett plant, die neuartige Bürgerwahrung, Hauswohngeld, und erforderlichenfalls sonstige staatliche Sozialprodukte übereinander abzustimmen und zusammenzufassen.

Das Institut für Wirtschaftsforschung empfiehlt, Kinderlosen maximal bis zu einem Nebenverdienst von 320 Euro ihr Einkommen zu 100 Prozent auf die Geldleistungen anzurechnen, des Weiteren jedoch lediglich zudem zu 60 Prozent.

Koalitionsvertrag 2021 und Gesetzgebungsverfahren

Die Koalitionsvereinbarung für die 20. Gesetzgebungsperiode Mehr Progress unterstehen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit sah vor, anstelle der einstigen Mindestsicherung ein Mitbürgergeld einzuführen. Zudem Hubertus Heil, Gesellschaftlichminister im Ministerrunde Scholz, spricht sich trotz Widerständen beim Koalitionär FDP hierfür aus.

Am 10. Oktober 2022 brachte das Bundeskabinett die Zeichnung eines Zwölften Gesetzes zur Veränderung des Zweiten Titels Teilhaberingesetzbuch und weiterer Gesetze – Vorstellung einer Bürgerkohle beim Parlament ein.

Am 10. November 2022 stimmte das Parlament in expliziter Abstimme dem Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales ändernden Version mit 385 Ja-Stimmen bei 261 Nein-Stimmen und 33 Entsagungen zu. Die Länderkammer versagte dem Gesetz am 14. November 2022 die Anerkennung. Am 22. November 2022 einigte sich die Regierungsform mit der Unionspartei auf eine Einigung. Hierfür senkte sie unter anderem die vorgesehenen Schonkapitale und verschärfte die Sanktionschancen. Am 25. November 2022 stimmten Bundesversammlung und Länderkammer dem neuen Gesetzentwurf zu. Am 20. Dezember 2022 wurde das Gesetz im Bundesblatt verkündigt.

Welche Änderungen gegenüber dem Arbeitslosengeld II gibt es?

Gegenüber dem Arbeitslosengeld II gibt es nachfolgende Veränderungen:

  • Der Vorschriftenbedarf für alleinlebende Erwachsene beträgt monatlich 502 Euro und wird nach § 28a SGB XII n. F. fortgesetzt.
  • Bei Unterlassungen gradweise Sanktionierungen maximal bis zu 30 % des Vorschriftenbedarfs, wie nur vorher beim ALG II seit 2019
  • Schonkapital 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jeden folgenden Menschen.
  • Galgenfrist von einem Jahr bei einer zu weitläufigen Wohnstätte.
  • Entfall der Vermittlungspriorität: Lehre oder Fortbildung können einer Joberöffnung bevorrechtigt werden.
  • Höhere Freigeldsummen und Hinzuverdienstwege bei persönlichem Einkommen. Rückwirkungsfrei können noch lediglich 100 Euro bekommen werden. Von 100 bis 520 Euro sind 20 Prozent lohnsteuerfrei. Künftig können 30 statt 20 Prozent der Einkünfte beibehalten werden, die oberhalb der Minijob-Grenze liegen. Schulbuben, Studierende und Auszubildende können bis zur Minijob-Grenze lohnsteuerfrei dazuverdienen, statt wie bislang lediglich 100 Euro. Diese Veränderung tritt erst am 1. Juli 2023 in Gewalt.
  • Erbteile gelten als Habe, nicht als Einkommen.
  • Einkommen aus Ferialarbeiten bleibt frei von seiner Ebene lohnsteuerfrei.

Zudem wurden nachfolgende neuartige Unterstützungen, auf die berufsmäßige Fortbildung beziehende Unterstützungen eingebracht:

  • Der Bürgergeld-Bonus für die Beteiligung an nicht-abschlussbezogenen Fortbildungen von wenigstens acht Wochen Umfang und
  • das Fortbildungsgeld für die Beteiligung an aufgabenspezifischen Hinzuweiterbildungsmaßnahmen wie beispielsweise einer Berufslehre oder einer Umerziehung.

Folgende Bestimmungen waren in der originalen Fassung eingeschlossen, bevor diese durch die Einigung mit der CDU/CSU verändert wurden:

  • Im ersten knappem Jahr Sanktionierungen lediglich bei zähen Zeitpunktversäumnissen.
  • In den ersten zwei Jahren größeres Nurvermögen von 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro für jeden folgenden Menschen.
  • Längere Galgenfrist von zwei Jahren bei einer zu enormen Wohnstätte.

Welche Kritik und Bewertung durch die Öffentlichkeit gibt es?

Nichtregierungsorganisationen

Eine generösere Anlageanrechnung, stärkere Zusatzverdienstwege und stärkere Regelserien werden zum einen als faire Korrektionen am bisherigen Hartz-IV-System beobachtet, zum anderen wird besonders die Steigerung der Regelserien als zu niedrig beschwert angesichts der generellen Preiserhöhung, die im September 2022 mindestens 8 Prozent im Bild zum Vorjahresmond betrug und zudem erheblich aufsteigen könnte. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die zu wie unmittelbar unzulängliche wirtschaftliche Unterstützung für Kleinkinder. Zudem die neuartigen Bestimmungen würden Armutsentwicklung nicht wirkungsreich ankämpfen. Andere Meinungen sahen die Veränderungen als Gefährdung für die Reduzierung der Langzeitstellungslosigkeit, oder als zu große ergänzende Last der Sozialstaatsaufwendungen. Als Option wird eine Besserung der Grundbedingungen eingefordert, beispielsweise durch Fortbildung und Kinderversorgung.

Was die Mitwirkungsleistungen der Ergebnisempfänger betrifft, wo halten Christian Merkl und Ulrich Walwei diese noch für ein zentrales Stück bei der Anregung von Beschäftigten. Die Gesellschaftlichaktivistin Helena Steinhaus und der Gesellschaftlichlobbyist Ulrich Schneider als auch der Wirtschaftswissenschaftler Marcel Fratzscher bewerten die Fortdauer der Sanktionierungen dagegen problematisch. Die von Steinhaus entwickelte Organisation Sanktionsfrei legte eine in einer Dauer von drei Jahren vorgestellte Untersuchung vor, laut der Sanktionierungen keine animierende Wirkung auf die Einbindung haben und zudem nicht dabei helfen, Leute wirksam in Werk anzubringen, stattdessen zermürbend und angsteinflößend bewirken und in vielen Anliegen die körperliche Lage verschlechtern. Konsensfähiger sei es, niemanden zu sanktionieren, wenn er ein Arbeitssortiment ablehnt oder nicht zu Zeitpunkten erscheint, sondern ihn stattdessen korrekt zu unterstützen.

Opposition im Deutschen Bundestag

Die Oppositionsgruppen von CDU/CSU und AfD lehnen das Bürgergeld-Konzept der Ampel ab. Als Grund wird unter anderem vorgetragen, dass sich Arbeitsplatz nicht länger dafürstehen könnte. Ein Mitbürgergeld setze fehlerhafte Ansporen für den Jobmarkt. Bestandteile der CDU/CSU legten dabei Rechenexempel vor, nach denen ein Werktätiger mit Lohnuntergrenze weniger verdiene als ein Bürgergeld-Empfänger. Diese Rechenvorbilder bewertet das Tagesthema jedoch als täuschend, da die Kalkulationen zu heftig simplifiziert seien. Gleichermaßen kritisiert die Unionspartei die Veränderungen beim Allerdingsvermögen und den Gnadenfristen. Die Fraktionschefin der Verbindung, Friedrich Merz, schlug stattdessen vor, lediglich die Steigerung der Regelbeträge zu verabschieden, ohne folgende Wechsel am Regelapparat.

Bundesrechnungshof

Der Landesrechnungshof kritisiert die maßlosen Vermögensfreilimits im beabsichtigten Mitbürgergeld und die enormen Kosten – im Jahr 2023 verehrt 5 Millionen Euro – für die Steuerpflichtiger, und warnt, massige Fehlreize könnten zu Abusus hinführen.

    👉 Dir gefällt dieser Beitrag?
    Success! Thanks for Your Request.
    Error! Please Try Again.