Was ist AZAV?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Die Vorschrift über die Bedingungen und den Prozess zur Beglaubigung von qualifizierten Arbeiten und zur Autorisierung von Inhabern und Schritten der Arbeitshilfe nach dem Dritten Titel Gesellschaftlichgesetzbuch ist eine Gesetzesform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund § 184 SGB III. Sie trat am 6. April 2012 in Organ. Zeitgleich trat die Anerkennungsbestimmung und Zulassungsvorschrift – Schulung vom 16. Juni 2004 außer Gewalt ( § 8 Reihe 2 AZAV ).

Was beinhaltet die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) vom 16. Juni 2004?

Die AZWV war eine Vorschrift des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit im Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Gesetzgrundlage war der derzeitige § 87 SGB III, der mit dem Zweiten Gesetz für aktuelle Dienste am Arbeitsleben zum 1. Januar 2003 in das SGB III hineingetan worden war.

Die AZWV regelte seit dem 1. Juli 2004 den Prozess des fremden Zertifikations von Bildungsstreben und Dazuweiterbildungsmaßnahmen, außerdem die notwendige Beglaubigung der Zertifizierungsfilialen und die Qualitätsprüfung in Beziehung auf die Zertifizierungsplätze, um Arbeiten der professionellen Fortbildung zweckmäßiger auszugestalten.

Die von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende verfassten Bildungsgutscheine konnten lediglich für nach AZWV zertifizierende Schulungen bei angezeigt lizenzierten Bildungsstangen ausgelöst werden.

Nach der AZWV konnten sich Ausbildungsträger mit ihren Weiterbildungen über eine qualifizierte Plätze beglaubigen ermöglichen. Das bedeutete, dass mit einer Stangezertifizierung und Tatenzertifizierung durch eine fachmännische Lage ein Schulungsträger als anerkannter Schulungsträger in Zusammenhang mit § § 7.8 AZWV und mit der respektiven Fortbildungshandlung als anerkannte Dazuweiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III ausgerüstet war. Die Berechtigung erfolgte durch autonome fachmännische Stellung.

Auszug aus der AZWV (§ 8 Absatz 4):

Ein Verfahren zur Gewährleistung des Niveaus nach § 84 Nr. 4 des Dritten Titels Gesellschaftlichgesetzbuch liegt vor, wenn ein den gültigen Vorschriften der Technologie konformes konsequentes Mittel zur Qualitätsprüfung und Qualitätsweiterentwicklung dokumentiert, effektiv eingesetzt und dessen Wirkungsgrad kontinuierlich aufgebessert wird. Die Antragstellung muss besonders eine Aufzeichnung beinhalten zu

  1. einer kundenorientiertesten Leitvorstellung,
  2. der Beachtung arbeitsmarktpolitischer Weiterentwicklungen bei Konzept und Ausführung von Weiterbildungen,
  3. der Art und Machart der Bestimmung von Unternehmenszielen als auch Lehrzielsetzungen und Erwerblernzielen, Techniken einschließlich der Techniken der Bewertung des Eingliederungsfortschritts,
  4. den Mitteln zur Unterstützung der persönlichen Lernvorgänge,
  5. einer ständigen Evaluation der angeboteten Handlungen mittels angesehener Methodiken,
  6. der Unternehmensorganisierung und -führung,
  7. der Ausführung von zugehörigen Überprüfungen zur Arbeitsweise der Firma,
  8. der Bereitwilligkeit zur Kooperation mit fremden Fachmännern zur Qualitätsweiterentwicklung und
  9. den Zielvereinbarungen, der Justage des Umfanges der Zielrealisierung und der Lenkung fortwährender Optimierungsvorgänge auf der Basis erhebender Indizes oder Indizien.

Die Bestätigung der FKS erfolgte nach der AZWV und der DIN EN ISO 17021 und wurde durch das Anerkennungsteil der Bundesagentur für Arbeit durchfahren. Der Prozess nach der AZWV wurde durch Empfehlungsschreiben des bei der Anerkennungsstellung geformten Bestätigungsbeirats präzisiert. Der Bestätigungsbeirat beriet und unterstützte die Anerkennungsstätte und liefert verbindliche Auslegungen.

Was beinhaltet die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vom 2. April 2012?

Mit dem Gesetz zur Besserung der Eingliederungsperspektiven am Jobmarkt vom 20. Dezember 2011 wurde ein neuartiger Abschnitt zur Berechtigung von Inhabern und Handlungen in das SGB III eingebettet. Die AZWV wurde durch eine erneute Regel des BMAS abgewechselt, die im Prinzip Ordnungen zur Trägernahmeduldung und zum Genehmigungsverfahren enthält.

Die von den Geschäftsstellen für Arbeit beziehungsweise Arbeitsagenturen an Arbeitsuchende aufgelegten Bildungsgutscheine für zur Unterstützung der professionellen Fortbildung beziehungsweise Aktivierungsschecks und Vermittlungsschecks können lediglich in nach AZAV anerkannten Lehrgängen bei nach anerkannten Bildungsstreben ausgelöst werden. AVGS zur Personaldienstleistung ähnlich bei nach zertifizierenden Personalvermittlungswerken.

Die AZAV gliedert die Bildungslastenträger beziehungsweise Personalvermittlungsfirmen nach unterschiedlichen Fachgebieten:

  1. Anregung und professionelle Aufnahme
  2. Private Beschäftigungsvermittler
  3. Berufswunsch und Berufslehre
  4. Berufliche Fortbildung
  5. Transferleistungen
  6. REHA-spezifische Maßregeln

Die Genehmigung von Inhabern erfolgt über eine Dokumentennachprüfung und ein nachfolgendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmengenehmigungen in dem Usus um eine Dokumentennachprüfung handelt. Die in der AZAV genannten Anforderungen werden durch die Empfehlungsschreiben des Gremiums nach § 182 SGB III und Umsetzungsanhalte nach § 6 Absatz 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit präzisiert und sind bindend.

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