Was ist ein Heimvertrag und was regelt er?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ein Heimvertrag ist ein Kontrakt im deutschen Gesetz, der zwischen einem Provider von Wohnleistungen und Pflegeleistungen ( Heimträger ) und einem ausgewachsenen Auftraggeber ( Heimbewohner ) stillgelegt wird. Der Heimträger stellt dem Heimbewohner Wohnraum zur Verfügung und bietet ihm Pflege- oder Betreuungsleistungen an, die er aufgrund seines Alters, seiner Pflegebedürftigkeit oder seiner Behinderung benötigt. Der Heimvertrag hat das Ziel, ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen vor Nachteilen zu bewahren und ihnen zu ermöglichen, so selbständig und selbstbestimmt wie möglich zu leben.

Zeitiger war der Heimvertrag im Heimgesetz festgelegt. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt für Heimverträge das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Für Heimverträge, die bis zum 30. September 2009 abgeschlossen wurden, gilt das neue Recht seit dem 1. Mai 2010. Die gealterten Vereinbarungen mussten in dieser Zeitlang an das neuartige Gesetz geeignet werden, wenn notwendig.

Was ist die Definition eines Heimvertrags?

Der Heimvertrag war zeitiger im Heimgesetz beschrieben und galt lediglich für die Unterkunft in herkömmlichen Altenwohnheimen, Pflegeheimen oder Behindertenheimen. Das neuartige Gesetz hat diese Einschränkung aufgelöst. Ein Heimvertrag besteht stets außerdem, wenn Wohnzimmer und Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen im Kontrakt gemeinsam abgesprochen werden. Diese Verrichtungen müssen mehr sein als schlichte Unterstützungsleistungen ( z. B. beim Servicewohnen ). Der Entrepreneur muss sich im Kontrakt willig formulieren, die Verdienste zu bringen, wenn das Befinden des Konsumenten sich verschlechtert.

Der Raum kann ein Raum in einem Zuhause, eine Residenz oder eine Stelle in einer Wohngruppe sein. Wesentlich ist lediglich, dass der Raum an die Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen verknüpft ist und diese Verdienste nicht separiert vom Wohnraummietvertrag entlassen werden können. Es spielt keine Aufgabe, ob es einen oder zwei Kontrakte gibt. Ebenso wenn Wohnzimmer und Betreuung von zwei unterschiedlichen Entrepreneuren kommen, ist das für den Heimvertrag keine Problematik, solange die Entrepreneure gesetzlich oder ökonomisch angeschlossen sind. Der Entrepreneur muss das belegen.

Keine Heimverträge sind Kontrakte, die die Betreuung und Pflege in einem Hospital oder einer Rehabilitationseinrichtung, in Internatsschulen der Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, in Institutionen der Jugendhilfe oder in Sanatorien und Erholungsheimen regeln.

Was beudeten die Informationspflichten im Heimvertrag?

Der Entrepreneur muss dem Konsumenten vor dem Vertragsschluss genügend über seine Offerte abklären. Er muss vor allem nachfolgende Informierungen erteilen:

  • eindeutig hervorheben, wie das Bauwerk, in dem der Raum liegt, und die gemeinsamen Aufbauten und Anlagen, die der Heimbewohner benutzen kann, eingerichtet und gegeben sind, und eventuell wie sie zu verwenden sind,
  • erläutern, welche Verdienste er anbietet und was sie beinhalten und umfassen,
  • erteilen, welche Pflegenoten der Pflegeversicherung die Heimstatt erhalten hat
  • schildern, welches Leistungskonzept er für die Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen hat,
  • vorzeigen, unter welchen Voraussetzungen sich die Erledigungen und die Vergütung verändern können,
  • eindeutig erstellen, wenn er sich von seiner rechtlichen Verpflichtung freisetzen will, bei einer Veränderung des Pflegebedarfs und Betreuungsbedarfs eine Justierung der Erledigungen vorzuschlagen, und was das für den Konsumenten bedeutet.

Wenn der Entrepreneur diese Informationspflichten nicht einhält, kann der Konsument den Heimvertrag stets ohne Termin aufkündigen. Außerdem kann der Konsument Schadenersatz beanspruchen, wenn er keine oder fehlerhaften Angaben erhalten hat.

Welche Formvorschriften gibt es im Heimvertrag?

Ein Heimvertrag muss brieflich geschlossen werden. Der Konsument bekommt ein Exemplar des Kontrakts.

Ein Heimvertrag ohne Schriftlichkeit ist wirksam, aber alle Vertragsklauseln, die dem Heimbewohner mehr abverlangen als die Gesetzesform, sind nichtig. Das gilt ebenfalls, wenn andere Gesetzeslagen diese Vertragsklauseln erlauben. Der Heimbewohner kann einen Heimvertrag ohne Schriftlichkeit stets ohne Zeitpunkt aufkündigen. Wenn der Heimbewohner den Kontrakt nicht brieflich tun konnte, weil er beispielsweise ungesund war, muss der Kontrakt so rasch wie machbar brieflich getan werden.

Der Kontrakt muss wenigstens nachfolgendes beinhalten:

  • eine Darstellung der Verdienste des Heimträgers nach Art, Inhaltsbestandteil und Ausmaß,
  • die Nennung der Vergütungen für diese Erledigungen, separiert nach
    •     Wohnzimmer, Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen,
    •     Speise, wenn das zu den Betreuungsleistungen gehört,
    •     die anderen Errungenschaften,
  •     die Kosten, die nach den Vorschriften der Pflegeversicherung eigens als Investitionskosten errechnet werden können, und
  •     das Gesamtentgelt.

Die Angaben über die Offerte des Heimträgers müssen im Heimvertrag als Basis bezeichnet werden und etwaige Differenzen zu den Angaben vor dem Kontrakt müssen eigens gekennzeichnet werden.

Eine Mietkaution kann abgesprochen werden, wenn es kein Pflegeheim ist und der Konsument keine Hilfeleistung in Institutionen nach dem SGB XII bekommt. Der Einsatz darf höchstens das Zweifache des Monatsentgelts sein. Der Konsument kann die Mietkaution in drei Teilstücken bezahlen oder eine Bankbürgschaft als Sicherung bieten.

Welche Hinweise zur Heimvertragsanpassung gibt es?

Bei Kontrakten wie dem Heimvertrag, die lange laufen, kann es sein, dass sich individuelle notarielle Arbeiten verändern müssen, weil sich die Lage verändert hat. Das kann beispielsweise die Sache sein, wenn der Heimbewohner einen gehobeneren Pflegegrad bekommt. Danach muss der Heimträger die Verdienste adaptieren und dem Inwohner die notwendigen Vertragsänderungen proponieren. Der Konsument muss genug Zeitlang haben, um darüber nachzudenken und er muss einen Überblick der Ableistungen und der Kosten erhalten. ( § 8 Abs. 3 WBVG )  

Bei Selbstzahlern ist die Veränderung lediglich machbar, wenn beide Seitenteile dem Kontrakt zustimmen; der Konsument kann die Adaptierung der Erledigungen daher verweigern, aber außerdem kann das ein Motiv für einen Rücktritt sein. Bei Adressaten von Aufwendungen der Pflegeversicherung oder Unterstützung in Institutionen kann der Entrepreneur die Verdienste zudem ausschließlich gegen den Wunsch des Konsumenten verändern. ( § 8 Abs. 2 WBVG )

Der Entrepreneur kann sich bereits beim ersten Vertragsschluss von der Verpflichtung freisetzen, die Verdienste anzupassen, wenn er dafür einen günstigen Anlass hat, der zu seinem Leistungskonzept passt. ( § 8 Abs. 4 WBVG ) Die Freistellung muss brieflich sein wie der Heimvertrag selber und muss im Heimvertrag eindeutig zu erkennen sein. In der Praktik gibt es so eine Freistellung nahezu lediglich bei fahrenden Offerten ( z. B. Wohngemeinschaften, die nicht für körperbehinderte Leute angemessen sind ).

Der Entrepreneur kann den Kontrakt ebenfalls verändern, wenn sich die Kosten ändern und dadurch die Vergütung größer wird. Das kann beispielsweise stattfinden, wenn er mit den Sozialleistungsträgern eine frische Leistungsvereinbarung macht oder wenn die Personalkosten und Betriebskosten steigen. ( § 9 Abs. 1 WBVG ) Der Konsument muss wenigstens vier Wochen vor der Steigerung der Vergütung eine handschriftliche Auskunft erhalten und es muss demonstriert werden, wie die Vergütung kalkuliert wird. Außerdem muss der Konsument die operativen Kalkulationsunterlagen der Heimstatt schauen können, wenn er das will. ( § 9 Abs. 2 WBVG )

Welche Regelungen gibt es bei Schlechtleistung?

Wenn der Entrepreneur die Ergebnisse nicht korrekt erbringt, kann der Konsument weniger oder aus nichts auszahlen, möglich außerdem für die letzten sechs Monate. ( § 10 Abs. 1 WBVG ) Wenn das Wohnzimmer eine Knappheit hat ( z. B. defekte Aufheizung ), muss der Konsument das dem Geschäftsmann augenblicklich erzählen. ( § 10 Abs. 2 WBVG ) Wenn er das nicht tut, kann er die Bezahlung nicht mehr reduzieren. ( § 10 Abs. 3 WBVG )  

Wenn die Pflegekasse bereits die Beiträge nach § 115 Abs. 3 SGB XI wegen Schlechtleistung verkürzt hat, kann der Konsument nicht aus derselben Ursache außerdem die Bezahlung vermindern; aber er kann die Bezahlung verkürzen, wenn es andere Defekte gibt ( z. B. die Pflegekasse hat die Beiträge wegen schlechter Pflege verkürzt, aber es gibt außerdem ein Fehlen beim Wohnzimmer ). ( § 10 Abs. 4 WBVG )

Bei Abnehmern von Aufwendungen der Pflegeversicherung oder Unterstützung in Institutionen bekommen die Sozialleistungsträger den Kürzungsbetrag; der Konsument muss die Geldleistung, die er von den Sozialleistungsträgern erhalten hat, zurücktragen, wenn der Kürzungsbetrag größer ist als seine Selbstbeteiligung. ( § 10 Abs. 5 WBVG )

Welche Regelungen gibt es bei Heimvertragskündigung?​​​​​​​

Der Heimbewohner kann den Kontrakt brieflich bis zum dritten Arbeitstag eines Monats zum Schluss des Monats aufkündigen.

Eine Abdankung ohne Zeitpunkt aus dringendem Anlass ist machbar, wenn der Heimbewohner den Kontrakt nicht mehr bis zum Schluss der Kündigungsfrist durchhalten kann. Er kann fernerhin ohne Termin abtreten, wenn die Vergütung größer wird und nämlich zu dem Moment, an dem der Heimträger mehr Geldleistung will.

In den ersten zwei Wochen nach dem Vertragsbeginn kann der Heimbewohner stets ohne Zeitpunkt aufkündigen. Wenn er erst nach dem Vertragsbeginn ein Exemplar des Kontrakts bekommt, kann er außerdem gegenwärtig bis zwei Wochen nach der Aushändigung aufkündigen.

Der Heimträger kann den Heimvertrag lediglich brieflich aufkündigen, wenn er einen wesentlichen Beweggrund hat. Ein wesentlicher Beweggrund kann sachlich sein (z. B. das Zuhause macht zu oder ändert sich – Kündigungsfrist: ein Monat) oder objektiv sein (z. B. der Inwohner hält sich nicht an den Kontrakt – keine Kündigungsfrist).  

Ein Rücktritt wegen einer geöffneter Rechnung ist nicht gestattet, wenn der Inhaber zuvor seine Geldleistung bekommt. Ein Rücktritt, um die Vergütung zu steigern, ist nicht gestattet.

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