Wie funktioniert die Familienpflegezeit?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Die Familienpflegezeit ist eine Möglichkeit für Beschäftigte, sich für die Pflege eines nahen Angehörigen teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. Die Familienpflegezeit ist im Familienpflegezeitgesetz ( FPfZG ) festgelegt.

Die rechtlichen Maßgaben für Die Familienpflegezeit sind:

  • Die Familienpflegezeit kann für höchstens 24 Monate ( Höchstdauer ) in Erfordernis ergriffen werden, wenn ein leidendes nahes Familienmitglied in wohnlicher Gegend betreut wird. Für die Pflege einer minorennen leidenden nahen Verwandtschaft gilt Die Familienpflegezeit ebenfalls bei außerhäuslicher Unterkunft.
  • Die Familienpflegezeit muss wenigstens acht Wochen vor dem benötigten Anfang brieflich beim Firmeninhaber bekanntgegeben werden . Dabei muss die Zeitdauer, das Ausmaß und die Aufteilung der Wochenarbeitszeit ausgewiesen werden.
  • Während der Familienpflegezeit muss die Wochenarbeitszeit wiederkehrend wenigstens 15 Stunden ergeben . Die Wochenarbeitszeit kann innerhalb einer Zeitspanne von maximal bis zu einem Jahr flexionsfähig angelegt werden.
  • Die Familienpflegezeit gilt nicht gegenüber Firmeninhabern mit in dem Usus 25 oder weniger Beschäftigten .
  • Die Familienpflegezeit und die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz dürfen gemeinsam 24 Monate je todkrankem nahen Familienverband nicht übersteigen (Gesamtdauer).
  • Die Beschäftigten haben einen Anforderung auf einen zinslosen Kredit zur materieller Sicherung während der Familienpflegezeit. Der Kredit muss bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angefordert werden.

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