Was sind die Aufgaben der stationären Pflege in Pflegeheimen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Pflegeheim ist eine Anlage, die Personen mit einem gehobenen Pflegebedarf rundlich um das Zeiteisen betreut und versorgt. Die permanente Fürsorge umfasst die pflegerischen, ärztlichen und gesellschaftlichen Ableistungen, die in einem Pflegeheim ergeben werden.
Die Aufgabenstellungen der festen Betreuung sind verschiedenartig und richten sich nach dem persönlichen Bedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu gehören unter anderem:
- Die Unterstützung bei der Gesundheitspflege, der Ernährungsweise, der Beweglichkeit und der Abscheidung
- Die Ausführung von ärztlichen Heilbehandlungen im Zusammenhang der Betreuung, wie z.B. Wundversorgung, Verbandwechsel oder Medikamentengabe
- Die Stärkung des physischen, psychischen und geistigen Wohlseins durch Anregung, Anstellung und Verständigung
- Die Konsultation und Gefolge bei individuellen, gesellschaftlichen oder gesetzlichen Fragestellungen
- Die Kooperation mit Angehörigen, Medizinern, Psychotherapeuten und anderen Services
Exkurs: Die Kosten für die permanente Betreuung werden zum Teil von der Pflegeversicherung angetreten, jeweils abhängig von Pflegegrad und Zeitdauer der Fürsorge. Die Erhebung der Beiträge für die vollstationäre Fürsorge staffelt sich monatlich wie folgt:
- Pflegegrad 1: Zuwendung in Ausmaß von 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro plus Leistungszuschlag zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Kostenbeteiligung
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro plus Leistungszuschlag zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Kostenbeteiligung
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro plus Leistungszuschlag zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Kostenbeteiligung
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro plus Leistungszuschlag zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Kostenbeteiligung
Neben der pflegebedingten Kostenbeteiligung müssen die Einwohnerinnen und Einwohner eines Pflegeheims außerdem weitere Kosten selber hintragen, wie z.B. für Wohnung, Essen, Investierungen oder Komfortleistungen.
Wie funktioniert Qualitätsmanagement in Pflegeheimen?
Das Qualitätsmanagement ( QM ) in Pflegeheimen ist ein methodischer und stetiger Vorgang, der darauf abzielt, die Güte der Pflegeleistungen zu sicherstellen und zu bessern. Das QM orientiert sich an den Bedarfen und Vorausnahmen der Einwohnerinnen und Einwohner, der Angehörigen, der Kolleginnen und Kollegen, der Kostenträger und der Allgemeinheit.
Das QM in Pflegeheimen basiert auf den Prinzipien und Voraussetzungen des weltweiten Standards ISO 9001:2015, die für alle Organisierungen eigenständig von ihrer Größenordnung oder Industriezweig verwendbar ist. Der Standard enthält Erfordernisse an das QM-System, die organisationsspezifisch verwirklicht werden müssen. Zu den wichtigsten Prinzipien und Voraussetzungen gehören:
Die Kundenorientierung:
Das QM richtet sich nach den Ansprüchen und Begehren der Kundschaften, mithin der Einwohnerinnen und Einwohner als auch ihrer Angehörigen. Die Kundenzufriedenheit wird ständig festgestellt und beurteilt.
Die Führung:
Das QM erfordert eine kristallklare Vorstellung, eine einheitliche Taktik und eine bemühte Führung, die die Zielsetzungen und Wertigkeiten des Pflegeheims festlegt und kommuniziert. Die Führung fördert eine Hochkultur des Grads und des Lernens in der ganzen Organisierung.
Die Einbeziehung von Personen:
Das QM bezieht alle Belegschaften und Belegschaften als auch andere bedeutsame Menschen in den Qualitätsprozess ein. Die Zuständigkeit, die Bereitschaft und die Verantwortlichkeit aller Beteiligten werden unterstützt und gewürdigt.
Der prozessorientierte Ansatz:
Das QM betrachtet die Fürsorge als einen Vorgang, der aus verschiedenartigen Tätigkeiten besteht, die untereinander verbunden sind. Die Verfahren werden methodisch vorgesehen, geleitet, bewacht und verfeinert.
Die Verbesserung:
Das QM strebt eine konstante Besserung der Beschaffenheit an, indem es die Performance misst, analysiert und bewertet. Die Besserung basiert auf Tatsachen, Angaben und Erlebnissen. Irrtümer werden als Lernchancen benutzt.
Die evidenzbasierte Entscheidungsfindung:
Das QM trifft Entscheide auf der Basis von validen Angaben und Angaben. Die Beschlüsse werden durchsichtig getan und gerechtfertigt.
Das Management von Beziehungen:
Das QM pflegt schöne Relationen zu allen engagierten Interessengruppen, wie z.B. den Kostenträgern, den Verwaltungen, den Anbietern oder den Partnern. Die Vorausnahmen und Voraussetzungen aller Interessengruppen werden beachtet.
Das QM in Pflegeheimen wird durch diverse Hilfsmittel verwirklicht und bekundet. Dazu gehören z.B.:
Das Qualitätsmanagementhandbuch:
Es beschreibt die Zielsetzungen, das Gebilde, die Verantwortungen und die Vorgänge des QM-Systems.
Die Qualitätsziele:
Sie definieren die angestrebte Beschaffenheit für rigorose Gebiete oder Indizien. Sie sind messbar, wirklichkeitsnah und belegbar.
Die Qualitätsstandards:
Sie legen die Qualitätsanforderungen an die Beschaffenheit fest, die erfüllt werden müssen. Sie basieren auf akademischen Einsichten oder rechtlichen Maßgaben.
Die Qualitätsprüfungen:
Sie dienen dazu, die Erfüllung der Qualitätsstandards zu prüfen. Sie können vertraulich oder fremd vorgenommen werden. Sie umfassen z.B. Pflegevisiten, Audits oder Fragegespräche.
Die Qualitätsberichte:
Sie dokumentieren die Resultate der Qualitätssicherungen als auch die Schritte zur Besserung. Sie sind für alle Beteiligten verfügbar.
Wie ist die Personalausstattung in Pflegeheimen?
Die Personaldecke in Pflegeheimen ist die Zahl und Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Betreuung und Pflege der Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich sind. Die Belegschaftsstärke ist ein entscheidender Aspekt für den Zustand der Fürsorge und die Zufriedenstellung der Einwohnerinnen und Einwohner als auch der Mitarbeiterschaft.
Die Personaldecke in Pflegeheimen wird durch diverse rechtliche Maßgaben und Kontrakte festgelegt. Ab dem 1. Juli 2023 gilt eine neuartige Vorschrift über die Personalbemessung in vollstationären Altenheimen ( § 113c SGB XI ), die Mindestvoraussetzungen an die personale Ausrüstung mit Pflegepersonal und Betreuungspersonal festlegt. Die Mindestvoraussetzungen richten sich nach den Pflegegraden der Einwohnerinnen und Einwohner und unterscheiden zwischen Hilfskraftpersonal ohne oder mit Schulung und Fachkraftpersonal. Die Vorschrift sieht ebenfalls die Option vor, eine gehobneren personale Ausrüstung zu übereinkommen, wenn gründliche Bedingungen verwirklicht sind.
Exkurs: Die Mindestvoraussetzungen an die personale Versorgung mit Pflegepersonal und Betreuungspersonal nach § 113c SGB XI sind wie folgt:
Für Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung nach Nummer 2
- 0,0872 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1,
- 0,1202 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2,
- 0,1449 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3,
- 0,1627 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4,
- 0,1758 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5,
Für Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr
- 0,0564 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1,
- 0,0675 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2,
- 0,1074 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3,
- 0,1413 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4,
- 0,1102 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5
Für Fachkraftpersonal
- 0,0770 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1,
- 0,1037 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2,
- 0,1551 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3,
- 0,2463 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4,
- 0,3842 Mitarbeiteräquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades
Neben den Mindestvoraussetzungen an die personale Versorgung mit Pflegepersonal und Betreuungspersonal gelten außerdem sonstige Maßgaben für die Qualifikation und Qualifizierung der Mitarbeiterschaft in den Häusern. Dazu gehören z.B. die Vorschrift über personale Voraussetzungen für Zuhäuser ( Heimpersonalverordnung – HeimPersV ), die Voraussetzungen an den Hausvater, das Fachkraftpersonal und das Hilfskraftpersonal festlegt, oder der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI zwischen den Landesverbänden.
Wie kann man die Personalausstattung in einem Pflegeheim überprüfen?
Es gibt diverse Wege, die Personaldecke in einem Pflegeheim nachzuprüfen. Eine Option ist, die Pflegesatzvereinbarung des Pflegeheims einzusehen, die die personale Bestückung mit Pflegepersonal und Betreuungspersonal festlegt. Die Pflegesatzvereinbarung ist ein Kontrakt zwischen dem Pflegeheim und den Kostenträgern ( Pflegekassen und Sozialhilfeträger ), der die Verdienste und Vergütungen für die vollstationäre Fürsorge regelt. Die personelle Ausstattung muss sich an den gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 113c SGB XI orientieren, die Ab dem 1. Juli 2023 gelten. Die Mindestvoraussetzungen richten sich nach den Pflegegraden der Einwohnerinnen und Einwohner und unterscheiden zwischen Hilfskraftpersonal ohne oder mit Schulung und Fachkraftpersonal.
Eine andere Option ist, die Qualitätsberichte des Pflegeheims auszulesen, die die Resultate der Qualitätssicherungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) oder andere Prüfinstitutionen enthalten. Die Qualitätskontrollen finden ständig statt und überprüfen unter anderem die personale Ausrüstung und Qualifizierung der Mitarbeiterschaft in den Häusern. Die Qualitätsberichte sind für alle Beteiligten verfügbar und können auf der Website des Pflegeheims oder auf dem Internetportal www.pflegelotse.de durchgesehen werden.
Eine anschließende Option ist, sich gerade an das Pflegeheim anzusuchen und nach der Personaldecke anzufragen. Dabei kann man sich außerdem nach der Qualifikation und Qualifizierung der Hausmutter, des Fachkraftpersonals und des Hilfskraftpersonals konsultieren. Außerdem kann man sich nach den Fortmöglichkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterschaft, den Schritten zur Personalentwicklung und Organisationsentwicklung und dem Personalbedarf des Pflegeheims aufklären.