Was regelt der Rechtsbegriff der Hilflosigkeit?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Der Rechtsbegriff der Hilflosigkeit bezieht sich auf Leute, die wegen einer physischer, psychischer oder geistiger Krankheit oder Behinderung kontinuierlich ferner Hilfestellung bedürfen, um ihr individuelles Existier zu sicherstellen.  Das kann beispielsweise die Lage sein, wenn sie sich nicht selber an- und entkleiden, waschen oder ernähren können oder wenn sie sich nicht selber orientieren oder verständigen können.  

Das persönliche Empfinden der Hilflosigkeit ist die Empfindung von Unfähigkeit, Zusammenbruch und Abhängigkeitsverhältnis von anderen. Es kann durch unterschiedliche Bestandteile hervorgerufen werden, wie beispielsweise soziale Beschränkungen, persönliche Auseinandersetzungen, traumatische Erfahrungen oder geistige Krankheiten. Das Empfinden der Schwäche kann zu einem verminderten Selbstwert, Störungen oder Phobien hinführen.

Der sachliche Sachverhalt der Hilflosigkeit ist das nachweisliche Bedürfnis von fremdartiger Hilfestellung für ständig wiederkehrende Werke und Erledigungen im alltäglichem Lebensweg. Er wird beispielsweise durch den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal H ( machtlos ) oder Bl ( sehbehindert ) oder durch die Beurteilung in die Pflegegrade 4 oder 5 bekundet. Der sachliche Sachverhalt der Machtlosigkeit hat steuerliche und sozialrechtliche Folgen, wie zum Beispiel einen höheren Behinderten-Pauschbetrag, eine Befreiung von der Kfz-Steuer oder einen Anspruch auf Pflegegeld.

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