Was sind Verwaltungsgemeinkosten?

Zuletzt aktualisiert: 18.04.2023

Verwaltungsgemeinkosten sind Kosten, die in der Verwaltung eines Unternehmens anfallen, aber dem individuellen Artikel nicht frei zugeschrieben werden können.

Die Verwaltungsgemeinkosten werden in der Kostenrechnung in dem Erzählrahmen der Kostenstellenrechnung aus dem Betriebsabrechnungsblatt errechnet.

In der Kostenträgerstückrechnung aus dem Größenverhältnis der Verwaltungsgemeinkosten zu den Stückchen – Herstellkosten errechnet der Verwaltungsgemeinkostenzuschlagsatz, für fernere Berechnungen sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Größenverhältnis der Verwaltungsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzvolumens.

Die Kosten für die Führung und Verwaltung der Firma, zu dem Beispiel Löhne für die Geschäftsführung und die Angestellten der Verwaltungsbereiche, Büromaterial, Steuerabschreibungen auf die Handlungsausstattung rechnen zu den Verwaltungsgemeinkosten.

Für die Bilanzaufstellung besteht bezüglich der Verwaltungsgemeinkosten ein Startwahlrecht gemäß § 255 Absatz 2, Durchgang 3 HGB, sofern es sich um einen originalen und nicht um einen abgeleiteten Anlagegegenstand handelt und diese auf den Zeitabschnitt der Herstellung entfallen.

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