Was sind Vertriebsgemeinkosten?
Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die bei dem Vertrieb von Waren anfallen, aber dem individuellen Artikel nicht frei zugeschrieben werden können. Die ähnliche auf SG&A lautet die Kurzbezeichnung VtGK.
Die Vertriebsgemeinkosten in dem Erzählrahmen der Kostenstellenrechnung werden in der Kostenrechnung durch das Betriebsabrechnungsblatt errechnet.
In der Kostenträgerstückrechnung aus dem Größenverhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten errechnet der Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz, für deutlichere Vorausberechnungen sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Größenverhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzvolumens.
Kosten für die Ablagerung der ausgeführter Produkte, für das Handelbüro, die Werbeanzeige sind Musterfälle für Vertriebsgemeinkosten: Wenn sie nicht für das verkaufte Produkt separat erkennbar sind, gehören Kosten für Hülle und Beförderung lediglich anschließend zu den Vertriebsgemeinkosten.
Eine Aktivierungssperre für das Ergebnis gemäß § 255 HGB besteht für Vertriebsgemeinkosten.