Was ist das Ziel des kontinentalen Strafrechts?

Zuletzt aktualisiert: 26.02.2023

Im Rechtssystem eines Staats umfasst das Strafrecht, ebenfalls als Strafrecht genannt diejenigen Rechtssätze. das Strafrecht, ebenfalls als Strafrecht genannt werden durch die straffes Verhalten untersagt und als Verbrechen mit einer Bestrafung bestraft. Aktionen werden als Verbrechen daher genannt. Die Aktionen sind strafbewehrt. Die Protektion dringender Rechtsgüter, so beispielsweise Besitz, Wohlsein und Lebensform, zudem die Redlichkeit und Sicherheitsleistung des Staatswesens als auch fundamentale Wertigkeiten des Gemeinschaftslebens ist Zielsetzung des zeitgemäßen kontinentalen Kriminalrechtes. Über Haftstrafe zur Züchtigung reicht die Strafandrohung, nicht von allen Nationen ausgeübt von Buße. Die Kapitalstrafe resultiert in seiner ultima ratio in manchen Nationalstaaten.

Das Strafrecht ist in den meisten Nationalstaaten mit einem zugehörigen Strafgesetzbuch kodifiziert. Das Strafgesetzbuch wird allenfalls durch Gesetzeslagen zum Nebenstrafrecht komplettiert. Rechtsnormen die Straftatbestände, die so genannt sind, stellt das Strafrecht auf. Die Rechtsnormen definieren die Strafbarkeit fester Vorgehensweisen und ihre charakteristischen Eigenschaften. Ausmaß und Weise der mit der Normverletzung zusammenhängenden Bestrafungen werden bestimmt zudem. Das Strafverfahrensrecht zählt aus der Überlieferung des Gesetzes, das römisch ist, heraus oft selber zum Strafrecht. Die verantwortlichen Einrichtungen und deren Verfahrensweise werden zur Verwirklichung der Strafanordnungen, die materiell-rechtlich sind, in den Verfahrensordnungen festgesetzt.

Es gibt hinsichtlich der erlaubten Bestrafungen, der Einschätzung des Weise, Strafzwecks und Ausmaß der zugrunde kursiven Rechtsgrundlagen als auch der Einteilung des Kriminalrechtes in die Rechtssystematik teilweise große Differenzen zwischen den Rechtssystemen individueller Staatswesen. Thema des Juras, das vergleichend ist, sind sie.

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Was sind die Haupttopoi des Strafrechts?

Verhütung, Bestrafung, die Bewahrung der Öffentlichkeit und Resozialisierung gelten als die Haupttopoi der Strafzwecktheorien über die Grenzziehungen der Rechtskreise hinweg. Der letzte Gesichtspunkt ist in den Vereinigten Staaten in der neueren Vorzeit in den Background eingetreten. lebensnotwendigste Begründung des war on crime ist deshalb primär die Protektion der Öffentlichkeit vor Verbrechern. Gestiegene Todesstrafen und Gefangenenraten sind eine Konsequenz, die erprobt beobachtbar ist, dessen.

Die Wichtigkeit der unterschiedlichen Vermutungen oszilliert außerdem in den Komplettsystemen, die kontinental sind, indessen. Bestrafungen im eigentlichen Wert – können so im 1933 eingeführten germanischem Komplettsystem beispielsweise an Ideen der Resozialisierung anknüpfend – ausgetreten werden. Von Maßnahme der Sicherstellung und Aufbesserung – messen sie sich an der Verantwortung des Straftäters -.

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Was sind die Unterschiede zwischen dem Aufbau einer Straftat im Common Law und dem deutschen Strafrecht?

Kerngehalt des Kriminalrechtes sind die Auswertung von Struktur und Komponenten eines Verbrechens. Keinesfalls vollkommen inkongruent sind die Models der Rechtsordnungen des Common Law und die kontinentalen, speziell germanischen allerdings und die Models der Rechtsordnungen des Common Law und die kontinentalen, speziell germanischen weisen aber eindeutige Differenzen auf. Am überkommener Einrichtung einer offense hält speziell das britische Strafrecht fest. Dieser ist wie abgeleitet:

  1. actus reus,
  2. mens rea.

Dem steht ein aus Deutschland stammendes, global bekanntes, zweites Komplettsystem gegenüber:

Zu den global einflussreichsten gehört die germanische Strafrechtswissenschaft und ihre Allgemeine Belehrung vom Strafrecht. Oft ins Koreanische, Japanische, Mandarin, Portugiesische und Spanische übertragen werden die renommierten germanischen Schulbücher. Deutsche Strafrechtswissenschaft ist insbesondere in Spanien, Lateinamerika, Japan, Südkorea, Taiwan als auch in Polen, Griechenland und der Türkei ausführlich aufgenommen worden:

Dem germanischen Model nähert sich das im US-amerikanischen Modell Penal Code vorgeschlagene Model an und das im US-amerikanischen Modell Penal Code vorgeschlagene Model behält aber dessen ungeachtet seine typische Farbe. Nach Common Law sind Actus reus und mens rea zudem hingegen nicht genügend. Der offence darf für einen Schuldspruch letztlich ebenso keine defence, somit eine Verteidigungsmöglichkeit, die vor allem prozessual gedacht ist, des Inkulpaten, vorliegen. Während sie in den Vereinigten Staaten insbesondere für Mordtat an Wichtigkeit gewinnt, steht insbesondere in England man einer Aufteilung in rechtfertigende und entschuldigende defences ablehnend gegenüber. Gering ontisch als praktisch ist die Differenzierung aber ebenfalls in den USA.

Keine Informationen zum Bauweise der Strafbarkeitsprüfung enthält der Kode, der französisch ist, pénal. Von der Rechtswissenschaft durch verschiedenartige Herangehensweisen eingefüllt wurde diese Leere. Kriminelle Handlung und krimineller Übeltäter unterschied die zeitigste Herangehensweise nur nach den Voraussetzungen. Die Schuldfähigkeit, das Verschulden als auch die Verteidigung enthielt die Voraussetzung verpönter Straftäter dabei in etwa. Vorgehensweisen setzten sich ab dem Zentrum des Jahrhunderts, das 20. ist, durch. Die Vorgehensweisen gliederten erstmalig das Verbrechen als solche. Diese herkömmliche Belehrung beschreibt einen dreiteiligen Tataufbau:

  1. juristisches Einzelelement
  2. materialistisches Einzelelement
  3. objektives Einzelelement.

Teil der Aufbauarbeit des Verbrechens war die individuelle Verantwortung des Übeltäters nicht. Später kamen einige Bemühen auf, die individuelle Verantwortung, wie Strafmündigkeit oder Schuldfähigkeit, dem persönlichen Bestandteil zuzuordnen. zum anderen wurde teilweise das Vorkommen eines vierten Elements, des élément injuste abgewogen, das beispielsweise die Verteidigung auffassen sollte.

China lässt sich keinem der beiden mächtigen Komplettsysteme anweisen: Mit der langjährigen originellen spanischen Rechtstradition wurde zu Anfang des 20. Jahrhunderts zugunsten der Aufnahme des germanischen beziehungsweise japanischen Gesetzes durchgebrochen. Die typische germanische Struktur der Strafbarkeitsprüfung in Verschulden, Gesetzwidrigkeit und Tatsache übernahm man. Die Kommunistische Fraktion verwarf 1949 alles Gesetz, das bislang geltend ist, und die einstige Belehrung. Durch eine vom Gesetz der Sowjetunion geprägte Unterteilung substituiert wurde er. Die Unterteilung baute auf der Basis des Marxismus-Leninismus auf. Die vier Bedingungen der Strafbarkeit sind demnach:

  1. Schutzobjekt
  2. feste sachliche Gegebenheiten
  3. Subjekt
  4. objektive Tatmerkmale

In der Belehrung blieb jene Struktur insbesondere in neuerer Zeitlang nicht unkritisch. im Besonderen wird darauf verwiesen, dass Strafausschließungstatbestände sich in die germanische dreiteilige Struktur wohler einfügen. Die vierteilige Struktur stellt gleichwohl das Vorbild, das geltend ist, dar.

Zwischen dem tatsächlichen Gegenstand der Tatbegehung und dem unwirklichen Schutzobjekt unterscheidet der Jura beim Gegenstand der Handlung. Ein selbstständiges Charaktermerkmal im Tatbestandsaufbau ist das Schutzobjekt. Zu den sachlichen Gegebenheiten zählt das Handlungsobjekt dagegen. Durch die kriminelle Tätigkeit verletzten linkslastige Gesellschaftsbeziehungen beschreibt die traditionelle Ansicht als Schutzobjekt, die Gesellschaftsbeziehungen, die vom Strafrecht geschützt sind.

Liegen alle vier Voraussetzungen vor, kann von einer gesellschaftsschädlichen und demnach kriminellen Aktion gelaufen werden. Als Unterfälle abwesender Gesellschaftsschädlichkeit betrachten lassen sich Ausnahmefälle hiervon. Erkennbar ist die germanische Unterteilung in Verschulden und Gesetzwidrigkeit nicht. Unter der Bezeichnung Anlass für die Ausschließung der Strafbarkeit behandelt werden die Fallen, die im germanischem Rechtskreis hiervon erfasst sind.

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Was ist das Rechtsgut im deutschen Strafrecht?

Die Vorstellung des Rechtsguts hat überragende Relevanz für die Unterteilung der Verbrechen im germanischem Model des Verbrechens. An den Rechtsgütern, die durch das Verbrechen verletzt sind, richtet sich die Unterteilung der individuellen Verbrechen demgemäß aus.

Mehr auf rechtstheoretische Erwägungen als auf Staatsrecht gründet sich die Gestalt. Den Gedanken führte Johann Michael Franz Birnbaum ein. Man könne kränken nicht Anrechte, sondern bloß die Waren, die rechtsgegenständlich sind. Der Wandel von der Rechtsverletzungslehre zur Rechtsgutsverletzungslehre begann damit. Sie ermöglichte zuerst eine Ausweitung des Kriminalrechtes. Sie wird heutzutage großteil als Auslegungsrichtlinie und Beschränkung aufgefasst.

Angesichts seiner wesentlichen Pose mag es deshalb verwundern, dass über die präzise Festlegung von Rechtsgut bisher kein Einvernehmen besteht, wie dieses zu bestimmen sei: als wesentliche und deshalb werthafte Funktionseinheiten, als rechtmäßig geschütztes Interessiertsein, als strafrechtlich schutzbedürftige Interessiertheit oder als werthaften Istzustand. Zutreffend ist die Konzeption als gering fasslich oder zirkulär beklagt worden: Das Rechtsgut ist zu einem wirklichen Proteus geworden, der sich unter den Greifhänden, die ihn festzuhalten glauben, augenblicklich in etwas anderes verwandelt. Ob die Abwesenheit eines Rechtsgutes einen Straftatbestand verfassungsfeindlich macht, ist vage deshalb in etwa. Seine primäre Laufrolle bei der Auslegung der Straftatbestände kommt zusammen dem Rechtsgut deshalb zu. Die Bewertungen und Vorschriften der Staatsverfassung nehmen eine vergleichbare Funktion im US-Recht ein.

Ein Gegenstück zum Rechtsgut fehlt den Rechtsordnungen des Common Law. Gestalten wie individual or public interest oder harm or evil lassen sich am ehesten als Gegenwerte ansehen, fehlt ebenso wenn ihnen bei weitläufigem die schlüssige Relevanz. Den Kernel der US-amerikanischen Rechtfertigung individueller Verbrechen bietet Staatsrecht deshalb.

Welche Arten von Straftaten gibt es?

  • Tötungsdelikt
  • Körperverletzungsdelikt
  • Vermögensdelikt
  • Freiheitsdelikt
  • Ehrdelikt
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Wie wird ökonomische Theorie im Strafrecht genutzt?

Das Bemühen, wirtschaftliche Hypothese zur Berechtigung des Kriminalrechtes und zur Aussage krimineller Verhaltensweise zu benutzen, kann auf eine lange Überlieferung zurückdenken: Im Epoche der typischen Sozialökonomie ragen speziell Cesare Beccaria, William Paley und Jeremy Bentham heraus. In neuerer Zeit hat besonders Gary Becker einen Ökonomische Untersuchung des Strafrechts versucht.

Die Notwendigkeit das Strafrecht anhand utilitaristischer Grundsätze zu optimalisieren und Straftatbestände größte effektiv zu bilden liegt ökonomischen Vorstellungen oft zugrunde. Verbrecher reagieren im wirtschaftlichem Model auf günstige und nachteilige Ansporen. Die sorgfältige Verwendung kommunaler und individueller Vorräte zur Umgehung von Verbrechen ist Zielsetzung der Besserung daher. Einen Gebrauch, der nutzenmaximierend ist, bei der Wahl krimineller und strafloser Tätigkeiten zum Erbringen ihrer materiellen oder nicht-finanziellen Zielsetzungen unterstellt man Verbrechern grundlegend. Abschreckung ist die Strafzwecktheorie, die zugrundeliegend ist.

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Was ist Kriminalpolitik?

Oft als Kriminalpolitik genannt wird die Facette, die rechtspolitisch ist, des Kriminalrechtes. Man versteht im näherer Bedeutung hierunter die Methoden der Straftatenermittlung und Straftatenverhütung. Im Strafrecht und der Strafprozessordnung manifestiert Sie sich. In jener kompakten Erkenntnis meint Kriminalpolitik Neuerung des Kriminalrechtes.

Bezieht der Blick der ökonomischen Analyse des Strafrechts bereits einige außerrechtliche Faktoren mit ein, ist der Fokus der Kriminalpolitik und Kriminologie im weiteren Sinne jedoch ein noch größerer: Sie geht weit über das Strafrecht hinaus und bezieht alle Mittel und Rechtsgebiete ein, die faktisch der Vorbeugung von Kriminalität dienen. Dass die günstigste Kriminalpolitik eine günstige Sozialpolitik sei, ist weltbekannt Franz von Liszts Wortwitz.

Zu Anfang des Jahrhunderts, das 21. ist, eine Wiedergeburt erlebt hat das Strafrecht als Methode des Politikbetriebes zur Kampf von Verbrechen. Die Entkriminalisierung gegenüber Verstärkungen des Kriminalrechtes ins Hintertreffen eingebracht hat die zunehmende Wichtigkeit der Sicherheitsleistung, die inner ist. Dies wird akademisch teilweise stark bemängelt.

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