Wie definiert man Strafrecht bzw. Kriminalrecht in Deutschland?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Man bezeichnet als Kriminalrecht im germanischem Gesetz ein Rechtsgebiet. Das Rechtsgebiet stellt straffes humanistisches Verfahren als von der Regel andersartiges Handeln unter öffentliche Strafmaßnahme.

Ein Bestandteil des staatlichen Gesetzes ist das Kriminalrecht. Der Bestandteil hat sich im Verlauf der Historie hinsichtlich seiner Methodik und der Rechtssätze, die ihm zugerechnet sind, verselbständigt. Das Kriminalrecht sieht für gesetzwidrig und schuldhaft begangene Handlungen teilweise gravierende Sanktionierungen bis weg zur Haftstrafe vor. Fehlt das Verschulden, muss der Gerichtshof freilich von der Strafmaßnahme abschauen, er kann aber eine Vorschrift zuhängen.

Zum Kriminalrecht gehören dem Prinzip nach alle Rechtssätze, die die Bedingungen und das Rechtsverfahren regeln, nach denen eine Strafmaßnahme oder eine Maßnahme der Aufbesserung und Sicherstellung zu behängen und zu vollführen ist.

Dieselben Vorschriften gelten für jungenhafte und jugendliche Verbrecher hinsichtlich der Bedingungen der Strafbarkeit. Andere Sanktionierungen als für Erwachsene sieht das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz aber aus pädagogischen Untergründen vor. Den Eigenarten andersartiger Verhaltensweise in diesem Lebensalter und der Verantwortlichkeit der öffentlichen Gemeinde für junge Leute trägt beides Abrechnung. Spezielle Regelwerke gelten ebenfalls für Heeresflieger. Das Wehrstrafgesetz wird auf sie eingesetzt.

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Wie unterscheiden sich materielles & formelles Strafrecht?

Stoffliches und förmliches Kriminalrecht lassen sich im Kriminalrecht differenzieren.

Was ist das materielles Kriminalrecht?

Das Kriminalrecht im schärferem Zweck regelt, was als kriminell gilt und welche Rechtsfolgen Verletzungen gegen Strafnormen haben. Im Kernel im Strafgesetzbuch festgelegt ist es. Eine Reihe anderweitiger Vorschriften enthalten daneben selbständige Straftatbestände. Vorschriften wie das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz oder die Vorschrift gegen die widerrechtliche Konkurrenz gehören zu diesem Nebenstrafrecht.

Das Gesetz der Verstöße gehört nämlich zum Kriminalrecht im anschließendem Sinngehalt, weil es den Methodiken des Kriminalrechtes folgt und im Prozess vergleichbar ist. Wer einen Verstoß ausgeführt hat, hat sich damit aber gegenwärtig nicht rechtswidrig getan. Großteil mit Geldbußen bestraft werden Verstöße. Die Geldbußen können durch eine Übersicht allgemein festgelegt sein. Der Entkriminalisierung von Massendelikten dient die Umwandlung von Straftatbeständen in das Ordnungswidrigkeitenrecht häufig.

Was ist das formelles Kriminalrecht?

Wie die Verwirklichung des stofflichen Kriminalrechtes erfolgt, regelt das offizielle Kriminalrecht.

Im Strafprozessrecht überwiegend in der Strafprozessordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz festgelegt ist der Prozess. Im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, im Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention finden sich einzelne Bestimmungen des Weiteren.

Zivilrechtliche Rechtsansprüche eines Leidtragenders nach dem Deliktsrecht können Verbrechen neben strafrechtlichen Konsequenzen außerdem rechtfertigen. Eine Verwirklichung im Adhäsionsprozess kommt anderweitig zu einer Verwirklichung, die gesondert ist, in einem regelmäßigen Zivilverfahren dafür unter strengen Voraussetzungen gemeinsam mit der Untersuchung der Strafbarkeit im Strafverfahren in Frage.

Wie freiheitsentziehende Schritte verwirklicht werden, regelt das Strafvollzugsrecht. Für Erwachsene regelt das Strafvollzugsgesetz auf Bundesebene, wie die bestimmt ausgeurteilte Haftstrafe oder Maßnahme grundsätzlich verwirklicht wird, zum Beispiel Bildungsmöglichkeiten während des Arrestes oder den freien und verschlossenen Koitus, außerdem sind zudem individuelle Bestimmungen zum Durchführung der Untersuchungshaft beinhaltet. Durch individuelle Gesetzeslagen auf Länderebene reglementiert ist die Vollziehung der Untersuchungshaft und der Jugendstrafvollzug.

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Wie ist das Strafrecht entstanden?

Auf das Jahrhundert, das 19. ist, geht das heutzutage in Deutschland geltende Kriminalrecht überwiegend zurück. Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. galt freilich seit 1532 als behelfsmäßiges Gesetz im Heiligen Römischen Reich. Feuerbachs Strafgesetzbuch für das Königtum Bayern von 1813. hatte den ganz und gar riesigeren Effekt auf die Weiterentwicklung zum aktuellem Kriminalrecht aber. Beträchtlich durch dieses beeinflusst entstand ab 1826 das Strafgesetzbuch für die Preußischen Länder, das 1851 in Organ trat und Basis für das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes 1869 war. Mit wenigen Veränderungen 1871 zum Reichsstrafgesetzbuch ausgeweitet wurde letzteres. Das Reichsstrafgesetzbuch fortgilt mit Veränderungen bis gegenwärtig als Strafgesetzbuch.

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Mit welcher Absicht bzw. welchem Ziel?

Seit langjährigem ist der Daseinszweck des Kriminalrechtes kontrovers. Zwischen suppressiven oder vergeltenden und präventiven, somit vorbeugenden Vorgehensweisen in Zusammenhang auf den Effekt von Strafnormen schwankt die Unterhaltung darüber. Übereinstimmend ist man sich aber darüber, dass das Kriminalrecht Leute davon zurückhalten soll, die Rechtsgüter von anderen oder der Öffentlichkeit zu kränken, die von einem Strafgesetz behütet werden.

An den Verstoß von geschützten Rechtsgütern knüpft Kriminalrecht an. Der Gebrauch, der gesetzgeberisch ist, von Kriminalrecht sollte dabei wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das verfassungsrechtlich ist, stets lediglich ultima ratio sein. Das heißt, dass der Verstoß von Rechtsgütern lediglich außerdem mit Bestrafung angedroht werden sollte, wenn Sanktionsmöglichkeiten des Privatrechts und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen effektiven Rechtsgüterschutz herbeizuführen. Deshalb hat das Kriminalrecht stets lediglich bruchstückhafte Eigenart: Es erfasst nicht restlos jede sittlich verwerfbare Verhaltensweise oder alle die Ganzheit gesellschaftlicher und sozialer Geflechte, sondern stellt bloß individuelle, vom Legislative als speziell sozialschädlich erachtete Handlungsweisen unter Bestrafung.

Nicht, Justitia in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten ist Primärziel des Kriminalrechtes nach heutzutage regierender Meinung. und wirkt dazu sowohl vorbeugend sowie unterdrückerisch auf Straftäter und Gesellschaftssystem ein. Das Verfahrensrecht zum Beispiel bei Körperverletzungsdelikten und Violation sieht um die Reduktion des Leidtragenders auf einen puren Gegenstand des Kriminalrechtes zu meiden eine Teilnahme als Nebenkläger bei leibhaftigen Rechtsgütern vor. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist als Rechtsfolge geläufig.

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Welche zentrale Prinzipien gibt es?

Prinzip: Keine Bestrafung ohne Gesetzesform

Das materielle Strafrecht wird vom Grundsatz Keine Bestrafung ohne Gesetzesform geprägt. mit ihm beginnt in § 1 das Strafgesetzbuch und er genießt Verfassungsrang. Das Bestimmtheitsgebot, nach welchem die Formulierung der Gesetzesform ausreichend exakt festgelegt sein und das Rückwirkungsverbot sind Einzelausprägungen des Prinzips, nach welchem die Strafbarkeitsvorschrift zur Tatzeit als Gesetzmäßigkeit Geltung gehabt haben muss. Außerdem ebenfalls das Analogieverbot, nach welchem das Heranziehen von Parallelen zum Erschwernis der Inkulpatin untersagt sind. Die Prohibition von Gewohnheitsrecht hat Rechtsgültigkeit ebenfalls. Gewohnheitsrecht zur Strafbegründung anzuwenden sind nach welchem die Kadis verhindert.

Prinzip: Prohibition der Doppelbestrafung

Durch die Position hat das Prinzip Ne bis in idem in Eigenart. Dass eine Handlung, die angeklagt prozessual ist, durch ein wirksames Gerichtsurteil prinzipiell abschließend gesetzlich gewertet ist, gilt für das Gebiet des Kriminalrechtes demnach. Für anschließende Verfahren ist der Tatvorwurf damit nicht mehr brauchbar -. Ein Strafklageverbrauch liegt insoweit vor. So kann ein Straftäter, der rechtlich wegen einer Mordtat bestraft wurde, nicht nach Schluss des Prozesses nochmal zukünftig wegen Ermordung an demselben Menschen bestraft werden, wenn die Mordmerkmale später eben konstatiert werden. Lediglich in Verhältnis auf eine bestimmte Handlung gilt das Prinzip aber stets. Er bedeutet nicht, dass zum Beispiel ein Bankräuber nicht verhängt werden kann, wenn er dasselbe Bankhaus später einen späteren Fleck überfällt, oder dass ein wegen einer Tat schuldlos Sträfling einen Freischuss bekommt, die Handlung außerdem anschließend zu verüben. Eine andere Handlung – nicht die wäre dies außerdem, für die er verdammt wurde. Der Schluss eines Bußgeldverfahrens ist im Ordnungswidrigkeitenrecht ein Verfolgungshindernis für ein neuerliches Gerichtsverfahren für dieselbe Handlung.

Prinzip: Keine Bestrafung ohne Verschulden

Mehr Informationen haben wir in einem weiteren Eintrag verpackt.
Zum Eintrag: Nulla poena sine culpa

Prinzip: Im Unsicherheit für den Inkulpaten

Mehr Informationen haben wir in einem weiteren Eintrag verpackt.
Zum Eintrag: In dubio pro reo und Wahlfeststellung

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Weiteres zum materiellen Kriminalrecht

Wie das stoffliche Kriminalrecht anzuwenden ist, ergibt sich speziell aus den Bestimmungen des Allgemeinen Stücks des Strafgesetzbuchs.

Ob außerdem eine kriminelle Verhaltensweise vorliegt, werden die Voraussetzungen der Strafnorm im Sachverhalt als Erfassung einer Handlung mit dem Geschehnis abgestimmt, um ermitteln zu können. Alle rechtlichen Charaktermerkmale der Strafnorm liegen vor, der Sachverhalt ist ausgefüllt. Objektive können bei den Tatbestandsmerkmalen von objektiven unterschieden werden.

Die für die Mitwelt sichtbaren Formen der Tatbestandsverwirklichung, somit die Situationen so zum Beispiel das Tatobjekt und daneben ebenfalls Kausalordnung und sächliche Zurechenbarkeit beschreiben objektive Tatbestandsmerkmale. Die Situationen bestimmen die Erscheinungsform, die äußer ist, der Handlung. Aus den separaten Strafnormen und daneben ebenfalls aus den Deliktstypen, die unterschiedlichen sind, ergeben sich Differenzen der für die Handlung bedeutsamen Tatbestandsmerkmale dabei einst. Sofern eine Verpflichtung zum Handlungsweise besteht, ist so neben dem Handeln als Begehungsdelikt außerdem das Nicht-Tun als Unterlassungsdelikt ebenso kriminell. Dass eine Konsequenz, das sogenannte Gelingen, aufgetreten ist, setzen Erfolgsdelikte im Unterschied zu den Gefährdungsdelikten voraus.

Innere Charaktermerkmale speziell die Zielsetzung beschreiben subjektive Tatbestandsmerkmale. Die Charaktermerkmale müssen beim Straftäterin bestehen. Sonstige spezielle objektive Charaktermerkmale kommen bei individuellen Vergehen hinzu, wie die Bereicherungsabsicht beim Betrügerei oder die Zueignungsabsicht beim Dieberei.

Lediglich Handlungen, die unrechtmäßig sind, stellen Unrechtmäßigkeit dar und können gestraft werden. Gesetzwidrig ist üblicherweise jede Aktion, die einen strafrechtlichen Sachverhalt erfüllt und für die kein Rechtfertigungsgrund wie beispielsweise die Verteidigung vorliegt. Wenn eine Verhaltensweise alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, ist prinzipiell davon auszugehen, dass sie gesetzwidrig ist. Eine Anzahl von Verhältnissen existieren jedoch, in welchen die Verhaltensweise begründet werden kann. Wenn ein Übeltäter in Verteidigung oder im Notlage handelt, ist das die Lage. Wie beispielsweise das Festnahmerecht oder die Berechtigung zur Selbsthilfe neben dem eindeutige Anrechte können aber zudem der Verhaltensweise, die Gesetzwidrigkeit der ist, zuwiderlaufen. Die Gesetzwidrigkeit kann zudem durch Zustimmung oder Zustimmung des Leidtragenders dahinfallen.

Dem Straftäter charakteristisch vorwerfbar sein muss das strafbare Handeln. Schuldhaft agiert haben, um sich kriminell zu schaffen muss er. Wen Verschulden trifft, kann nach dem Schuldprinzip, das strafrechtlich ist, lediglich für eine Handlung gestraft werden. Die Zurechnungsfähigkeit ist allgemeine Bedingung dafür. Wenn im einzelnem Falle die Verhaltensweise, zum Beispiel wegen einer Gefahrenlage oder ebenfalls wegen eines Fehlers, der nicht vermeidbar ist, nicht vorwerfbar ist, kann indes außerdem der Übeltäter, der grundsätzlich schuldfähig ist, durch Entschuldigungsgründe entlastet werden.

Eine Bestrafung kann als Rechtsfolge gesprochen werden, wenn die drei Voraussetzungen – Verschulden, Gesetzwidrigkeit, Tatbestandsmäßigkeit – verwirklicht sind. Lediglich Vorschrift der Sicherstellung und Aufbesserung kommen für Übeltäter stattdessen in Frage. Die Übeltäter sind zum Beispiel wegen einer Erkrankung, die psychisch sind, schuldunfähig.

Aus was besteht das Strafgesetzbuch (kurz StGB)?

Aus einem Allgemeinen Bestandteil und einem Besonderen Abschnitt besteht das Strafgesetzbuch. Die Abschnitte untergliedern sich in individuelle Absätze.

Der Allgemeine Teilbereich ( § § 1 bis 79b StGB ) umfasst fünf Segmente und normiert Vorschriften, die generell für alle Verfehlungen gelten. Das StGB ist gesetzgebungstechnisch hiermit mittels der Klammertechnik gestaltet. Sofern die respektiven Nebengesetze nicht explizit hiervon befremdende Bestimmungen enthalten, gilt der Allgemeine Teilbereich in der regel ebenfalls für die Straftatbestände des Nebenstrafrechts.

Zielsetzung und Absicht der Strafe beziehungsweise des Strafrechts spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Rechtsfolgen und insbesondere ihrer Höhe. In den Vordergrund stellt das Kriminalrecht Deutschlands hinsichtlich der Strafbarkeit die Handlung. Neben anderen Aspekten die Täterpersönlichkeit und die Wirkungen auf das Gesellschaftssystem sind für die Rechtsfolge außerdem zu beachten.

Das Kriminalrecht Deutschlands kennt grundlegend zwei Typen von Rechtsfolgen: Die von einer Verantwortung bestimmten Hauptstrafen und Nebenfolgen und die schuldunabhängigen Strafen.

Einige Rechtsfolgen, die strafrechtlich sind, gibt es jedoch, bei denen eine Belegung zu diesen Rubriken, die beide sind, nicht völlig deutlich ist. sind die anschließenden Rechtsfolgen vereint abzuhandeln ist daher sinnreich.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ( § 46a StGB ) und die Hilfestellung zur Unterbindung oder Bescheid von verzwickten Vergehen ( § 46b StGB ) werden als drittes Anzeichen zum Teil genannt.

Die Hauptstrafen, gleich Bußgeld und Haftstrafe haben deutlich strafende Eigenart.

Das Mindestmaß und die Höchstgrenze für wird zur Bestimmung im Verlauf der Strafbemessung zuerst als Strafrahmen die Tataufgespannt. Aus dem Sachverhalt der dementsprechenden Strafnorm ergeben sich diese für jeden strafrechtlichen Rechtsbruch. Eine Haftstrafe ist zum Beispiel für Raubüberfall in § 249 Absatz 1 nicht unter einem Jahr bedroht. Als anschließender Gang in der Strafbemessung folgt die Wahl des bestimmten Strafmaßes innerhalb des Strafrahmens danach im satterem Sinngehalt. Das Ausmaß der ganzen Unrechtmäßigkeit durch die Handlung verwirklichter vorwerfbarer Unrechtmäßigkeit sowie die Lebenssituationen des Übeltäters werden da nach Vorgabe von § 46 StGB einbezogen.

Da geradlinig jene Notwendigkeit vom Volk als insbesondere erheblich betrachtet und eine Beschränkung demgemäß als große Schurkerei wahrgenommen wird, besteht der Stoff der Haftstrafe darin, die Fortbewegungsfreiheit des Häftlings einzuschränken. Da es sich um eine nicht lebenslängliche Strafe, somit um eine fristgerechte Strafe handelt, darf nach der generellen Regelung in § 38 StGB die Strafe höchstens 15 Jahre ausmachen.

Im zwangsweisen Abgang auf Konsumption besteht der Sinngehalt der Strafe. Dem liegt die Annahmestelle zugrunde, dass der Konsumption in dem aktuellen Gesellschaftssystem ein heftiger Wert beikommt und eine Entbehrung demgemäß seitens der Straftäterin als Übelszufügung wahrgenommen wird. Wird um eine Auswirkung, die gerecht-strafend ist, bei allen Einkommensschichten zu sicherstellen dabei in Deutschland auf die Systematik der Provisionen zurückgegriffen. Das Deutschland trägt dem tatsächlichen Einkommensverhältniss des Übeltäters Berechnung.

In § 44 StGB im Strafgesetzbuch steht das Fahrverbot im Kapitel Nebenfolge.

Unabhängig von der individuellen Schuld des Täters können die Vorschrift der Aufbesserung und Sicherstellung angeordnet werden. In § 61 StGB findet sich eine Übersicht der machbaren Vorschrift. Die Vorschrift, die freiheitsentziehend ist, Verwahrung in einem Hospital, das psychiatrisch ist, oder in einer Entziehungsklinik oder die Verwahrung in der Sicherheitsverwahrung, als auch die Maßnahme, die nichtfreiheitsentziehend ist, Entzug, Führungsaufsicht der Fahrberechtigung oder Berufsverbot sind machbar danach. Nicht durch den Schuldgrundsatz beschränkt werden Vorschrift und Vorschrift dienen nur der Verhütung. Wenigstens im Prinzip des Augenmaßes finden sie nach § 62 StGB aber eine Grenzziehung.

Man unterscheidet im Kriminalrecht zwischen Vollstreckungsverjährung und Verfolgungsverjährung.

Es gibt auch einen besonderen Abschnitt

Die bezeichnende unter Strafmaßnahme gestellte Verhaltensweise normiert der Besondere Teilbereich des Strafgesetzbuchs. Im zweiten Bestandteil des Strafgesetzbuchs ( § § 80 ff StGB ) als auch in individuellen Standards in anderen, themenspezifischen Gesetzesformen stehen diese Straftatbestände oder Untaten, die so genannt sind.

In 30 Absätze unterteilt sind die individuellen Straftatbestände. Die Absätze führen die individuellen Straftaten in Gattungen wie beispielsweise Verbrechen gegen die Lebensform, Insolvenzstraftaten oder Verbrechen gegen das sexuale Selbstbestimmungsrecht auf. In hochrangigen Deliktsgruppen wie Ehrverletzungsdelikten oder Vermögensdelikten aufnehmen lassen sich die Segmente außerdem.

Welche Strafnormen werden im Nebenstrafrecht abgehandelt?

Alle Strafnormen werden zum Nebenstrafrecht errechnet. Die Strafnormen sind nicht im Strafgesetzbuch, sondern in anderen Rechtsvorschriften beinhaltet. Dabei handelt es sich einerseits um spezielle Rechtsgebiete, die an sich keinen Zusammenhang zum Kriminalrecht haben und lediglich individuelle strafrechtliche Tatsachen beinhalten, welche im geradem Bezug mit der Angelegenheit stehen. Die Einrichtung einer Arzneiausgabe ohne Zulassung oder Genehmigung nach § 23 Apothekengesetz ist so zum Beispiel ordnungswidrig. Zum anderen existieren Nebengesetze, die eine spezielle Annexmaterie des Kriminalrechtes behandeln, wie beispielsweise das Gewaltschutzgesetz, welches die Protektion vor Gewaltsamkeit im persönlichem und heimischem Ambiente bezweckt.

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Weiteres zum formellen Kriminalrecht

Das Rechtsverfahren für die Verwirklichung des stofflichen Kriminalrechtes regelt das Strafprozessrecht.

Im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, im Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention finden sich einzelne Bestimmungen des Weiteren.

Was regelt das Strafvollzugsrecht?

Wie freiheitsentziehende Schritte verwirklicht werden, regelt das Strafvollzugsrecht. Das Strafvollzugsgesetz regelt für Erwachsene als Bundesgesetz, wie die bestimmt ausgeurteilte Haftstrafe oder freiheitsentziehende Maßnahme grundsätzlich ausgeführt wird, zum Beispiel Bildungsmöglichkeiten während des Arrestes oder den freien und abgeriegelten Koitus, außerdem sind außerdem Bestimmungen zum Vollziehung der Untersuchungshaft eingeschlossen. Durch individuelle Gesetzeslagen auf Länderebene reglementiert ist die Vollziehung der Untersuchungshaft und der Jugendstrafvollzug.

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Der internationale Ausmaß

Dem germanischen Kriminalrecht unterfallen Handlungen lediglich exzeptionell. Die Handlungen wurden im Übersee verübt. Seit 2002 im Völkerstrafgesetzbuch festgelegt sind Straftaten gegen das Völkerrecht.

Wie findet Strafanwendungsrecht statt?

§ 3 StGB gilt das germanische Kriminalrecht prinzipiell lediglich für Inlandstaten. Dem sogenannten Gebietsgrundsatz oder Territorialitätsprinzip folgt es damit. Es kommt auf die Nationalität des Straftäters oder des Leidtragenders nicht an. Durch das sogenannte Flaggenprinzip in § 3 StGB auf an Abstellbrett die germanische Fahne federführender Fluggeräte und Boote begangene Handlungen ausgeweitet wird das Territorialprinzip.

Den Tatort bestimmt § 9 StGB dahin gehend, dass jeder Platz, an dem der Straftäter agiert hat, hätte agieren müssen oder an dem der Taterfolg aufgetreten ist oder hätte auftreten müssen, Tatort ist. Tatort ist zudem der Tatort einer Partizipation. Außerdem kann Taterfolg der Eingang einer sachlichen Voraussetzung der Strafbarkeit oder ein Gefährdungserfolg sein. Das Ubiquitätsprinzip erlangt Wichtigkeit speziell bei Internetdelikten.

Wenn sie sich auf einheimische Rechtsgüter beziehen beispielsweise Staatsschutzdelikte, erweitert § 5 StGB das Anwendungsgebiet des germanischen Kriminalrechtes für straffe Untaten auf im Übersee begangene Handlungen. Nochmal hinaus geht § 6 StGB, der nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip schwere Auslandstaten prinzipiell unter Strafmaßnahme stellt, beispielsweise schlimmen Frauenhandel oder Geldfälschung.

Letztendlich gilt nach § 7 StGB das germanische Kriminalrecht bei allen Handlungen, die im Übersee gegen ein Kraut oder von einem Kraut ausgeführt werden, wenn die Handlung ebenfalls am Tatort unter Strafmaßnahme steht. Des Weiteren durch spezielle Gesetzeslagen zur Ausführung weltweiter Vereinbarungen auf ebne weltweite Amtsträger ausgeweitet ist das Anwendungsgebiet des germanischen Kriminalrechtes.

Was regelt das Völkerstrafrecht und EU-Strafrecht?

Signatarstaat des Statuts von Rom ist Deutschland und Deutschland hat seine Engagements aus diesem Kontrakt, der völkerstrafrechtlich ist, durch die Bildung des Völkerstrafgesetzbuchs verwirklicht. Die Vergehen des Völkerstrafrechts wie Genozid, Straftaten gegen die Humanität und Kriegsgräuel sowohl vor germanischen Strafgerichten sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof können danach zur Vorwurf angebracht werden. Ist letzteres aber lediglich, wenn Deutschland nicht tüchtig die Ermittlung selber zu unternehmen.

Das Strafgesetzbuch setzt darüber hinaus eine Anzahl sonstiger völkerrechtlicher Vereinbarungen auf dem Bereich des Kriminalrechtes um. Das Kriminalrecht der Europäischen Union hat letztendlich ebenfalls durch -Rahmenbeschlüsse und EU-Richtlinien entscheidende Wirkung auf das germanische Kriminalrecht betätigt, so beispielsweise bei den Straftaten betreffend Frauenhandel und Bestechlichkeit. Vor diesem Zusammenhang europarechtskonform und im Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen ist das germanische Kriminalrecht.

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