Was ist die Gewerbesteuer in Deutschland?

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2023

Als Gewerbeertragsteuer auf die sachliche Ertragskraft eines Betriebes eingezogen wird die Gewerbesteuer. Ein Gewerbeertrag wird hierzu für gewerbesteuerliche Daseinszwecke berechnet. Der Gewerbeertrag mündet ständig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Ausmaß von 3.5 % des Gewerbeertrags. Die Gewerbesteuer zumindest in Ausmaß des zweifachen Messbetrages aufrichten muss die Ortschaft, die hebeberechtigt ist.

Seitdem bloß zusätzlich in den Gewinnhinzurechnungen erfolgte eine Steuerveranschlagung, die ertragsunabhängig ist, der Materie des Betriebes bis 1997 mit der Gewerbekapitalsteuer. Die Gewinnhinzurechnungen beziehen bestimmte Finanzierungskosten in die Bemessungsgrundlage, die gewerbesteuerlich ist, ein. Jener Bestandteil wurde mit der Unternehmensteuerreform 2008 ausgedehnt, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen.

Die bedeutendste primäre Verdienstmöglichkeit der Gemeinden in Deutschland ist die Gewerbesteuer. Nach § 3 Absatz 2 Abgabenordnung handelt es sich um eine Sachsteuer oder Realsteuer, ist ebenso wenn diese Einordnung nach der Streichung der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer kontrovers. Zu den Gemeindesteuern und den Objektsteuern zählt die Gewerbesteuer. Das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung als auch als generelle Verwaltungsrichtlinien die Gewerbesteuer-Richtlinien ist Rechtsgrundlage.

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Wofür dient die Gewerbesteuer in Deutschland?

Man erwirbt mit der Bezahlung von Steuerrudern kein Recht auf eine feststehende öffentliche Geldleistung ( § 3 Absatz 1 AO ). Gleichwohl wird die Gewerbesteuer oft damit erklärt, dass die Betriebe die Belastungen mittragen sollen, die durch ihre Besiedlung und Bestehen entstehen. Das Versicherungsprinzip ist faktisch bei keinem anderen Tribut so kräftig ausgesprochen. Sie wird erhöht nach einer Kostenverursachung, die vermutet ist. Obwohl die Gewerbesteuer als Refinanzierung für Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungsfolgelasten beabsichtigt ist, liegt ihr Anlass doch nicht in der Abfindung parater ökonomischer Nutzen.

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Wie entstand die Gewerbesteuer und wie hat sie sich im Laufe der Zeit entwickelt?

In Preußen 1891 durch die Miquelsche Steuerreform eingebracht wurde die Gewerbesteuer.

In der Realsteuerreform von 1936 hingelegt wurden die Fundamente für ihre aktuelle Erscheinungsform 1936.. Vom 1. Dezember datiert das Gewerbesteuergesetz. – ebenso die Arbeitsstellen neben der Gewerbeertragsteuer, die erhoben ist, das Gewerbekapital und über die Lohnsummensteuer wurden – erhoben. Ein Gewerbesteuermessbetrag wurde durch verschiedenartige Messzahlen aus den drei diversen Sachgebieten berechnet, auf den danach der Hebesatz verwendet wurde.

Die Lohnsummensteuer wurde 1978 wegen der damit zusammenhängenden nachteiligen beschäftigungspolitischen Folgen zuerst beseitigt. Eine Abzugsbeschränkung für Dauerschuldzinsen wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 erstmalig eingebracht. Anfänglich war eine komplette Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen eingeplant, d. h. Zinszahlungen minderten den Gewerbeertrag nicht. Da Verzinsungen auf das Unternehmenseigenkapital die Bemessungsgrundlage ebenso nicht mindern, wurde eine Gleichstellung von Fremdfinanzierung und Eigenfinanzierung damit beabsichtigt. Aus der Zielsetzung der Steuerveranschlagung der sachlichen Ertragskraft hergeleitet wurde jene Forderung. Dies wurde durch Gesetzesänderung aber auf 60 % beziehungsweise 50 % beschränkt.

Die Gesetzesform zur Fortführung der Unternehmensteuerreform beendete ab 1998 die Gewerbekapitalsteuer, so dass die Gewerbesteuer zu einer lediglich ertragsabhängigen Abgabe geworden ist – was zu einer erhöhten Konjunkturabhängigkeit geleitet hat. Die Gemeinden erhielten als Entschädigung eine Teilhabe an dem Märchensteuer.

Wenn diese nicht schon beim Abnehmer der Auszahlungen der Gewerbesteuer unterliegen, galt bis zum Veranlagungszeitraum 2007 neben der Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen ferner die gleichmäßige Hinzurechnung von Mietzinsen und Mieten. Eine Doppelbelastung mit Gewerbesteuer sollte damit gemieden werden. Der EuGH hatte wegen der Ungleichbehandlung von germanischen und fremden Firmen und der damit einhergehenden Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs, der grenzüberschreitend ist, diese Bestimmung in seiner Eurowings-Entscheidung jedoch für EU-rechtswidrig angemeldet.

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz folgte die letzte enorme Veränderung 2008. U. a. zu einem neuartigen Umgang der Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung, die steuerlich ist, führte dieses. Diese ist ab 2008 gemäß § 4 Absatz 5b EStG keine Betriebsausgabe mehr und daher nicht abzugsfähig. Das Ausmaß der Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwendungen wurde außerdem wesentlich erweitert. Durch die Absenkung der Gewerbesteuermesszahl und die Steigerung der Gewerbesteueranrechnung auf Gesellschafterebene ausgewogen werden sollen die Vergrößerung der Bemessungsgrundlage als auch der Entfall des Betriebsausgabenabzuges und des Staffeltarifs.

Besteuerungsverfahren

Wer wird von der Gewerbesteuer besteuert?

Betriebe werden besteuert. Die Betriebe werden entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre geschäftliche Betätigung im Inhalt des Einkommensteuerrechts erfasst. Ein Freibetrag von 24.500 € wird dabei für natürliche Personengesellschaften und Leute gehalten ( § 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG ). Soweit sie einen geschäftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, gilt ein Freibetrag von 5.000 € ( § 11 Absatz 1 Nr. 2 GewStG ) für weitere rechtliche Menschen des persönlichen Gesetzes und nichtrechtsfähige Clubs. Der Gewerbesteuer unterliegen freiberufliche oder andere nichtgewerbliche eigenständige Berufstätigkeiten als auch Landforstwirtschaftliche und Forstwirtschaftliche Unternehmen nicht.

Wie wird der Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer berechnet?

Der Gewerbeertrag ist Ausgangsbasis für die Abmessung der Gewerbesteuer. Der nach Körperschaftsteuerrecht beziehungsweise Einkommensteuerrecht zu maßgebende Ertrag ist dies. Der Ausfall beziehungsweise Ertrag wird im Normalfall aufgenommen und im Sonderfall um genaue Summen gesteigert oder reduziert. Sowohl Hinzurechnungen sowie Verkürzungen verfolgen verschiedenartige Zielsetzungen, die zum Teil damit erklärt werden, dass die Bemessungsgrundlage die sachliche Ertragskraft – von der Finanzierungsentscheidung des Entrepreneurs im Ausnahmefall selbständiger, tatsächlicher Gewerbeertrag – eines Betriebes darstellen soll. Ein angenommener fiktionaler Standardbetrieb arbeitet nach der anfänglichen Idee der Legislative mit selbständigem Mittel, mit selbständigen Maschinerien, aber in fremdländischen Räumlichkeiten. Die Regeln über Hinzurechnungen und Reduzierungen haben sich aber ebenfalls aus fiskalischen Ursachen mehrmalig verändert, so dass kontrovers bleibt, welche Hinzurechnungen beziehungsweise Reduzierungen mit jener Zielsetzung gerechtfertigt werden können.

Berechnungsschema der Gewerbesteuer:
Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Hinzurechnungen
− Kürzungen
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
− Gewerbeverlust aus Vorjahren
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
− Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  bzw. 5.000 € für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)
  sowie gewerblich aktive nichtrechtsfähige Vereine
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag × Steuermesszahl (seit 2008: 3,5 %)
-----------------------------------------------------------------
= Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
-----------------------------------------------------------------
= festzusetzende Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
= Gewerbesteuerzahllast

Was sind Finanzierungsaufwendungen?

Ein Quartier der Finanzierungsaufwendungen wird seit 2008 dem Erlös erneut hinzugerechnet. Wenn die Pachtzahlungen und Mietzahlungen beim Abnehmer dieser Auszahlungen der Gewerbesteuer unterliegen, gilt dies zudem außerdem. Die Vergütungen für Verschulden, die Rentenzahlungen und andauernde Belastungen, die Dividenden stummer Teilhaber und die Finanzierungsanteile in Genehmigungen, Leasingraten, Zinsen und Mietbeträgen sind Finanzierungsaufwand. Total aus den Gesamtentgelten, die gezahlt sind, festgestellt werden diese Finanzierungsanteile. Die EU-Rechtswidrigkeit, die vorher beschrieben ist, ist mit der Ausdehnung der Regel abgeschafft. Ein Freibetrag von 200.000 € ist um geringe und mittlere Firmen von der Erweiterung der Hinzurechnungen auszunehmen beabsichtigt.

Hinzurechnungen:
Zinsen und andere Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG)
+ Rentenzahlungen und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1b GewStG)
+ Gewinnanteile stiller Gesellschafter (§ 8 Nr. 1c GewStG)
+ 20 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1d GewStG)
+ 50 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1e GewStG)
(ab Erhebungszeitraum 2010 reduziert auf 50 %)
+ 25 % der Entgelte für Rechteüberlassungen, Konzessionen und Lizenzen (§ 8 Nr. 1f GewStG)
-------------------------------------------------------------------------
= Gesamtbetrag der Finanzierungsentgelte
− Freibetrag von 200.000 €
= Zwischensaldo
× 25 %
-------------------------------------------------------------------------
= Gesamtbetrag der Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten

Neben den Finanzierungsaufwendungen werden folgende folgende Stellungen dem Nutzen erneut hinzugerechnet: Die Provisionen, die an individuell haftende Sozien einer Kommanditgesellschaft auf Shares eingeteilt worden sind ( § 8 Nr. 4 GewStG ), die nach den Bestimmungen des Teileinkünfteverfahrens vorher abgabenfrei gestellten Zuschüsse Dividenden ( § 8 Nr. 5 GewStG ), die Beteiligungen am Schaden einer in- oder fremdländischen geschäftlichen Mitunternehmerschaft ( § 8 Nr. 8 GewStG ), die Zuschüsse zur Unterstützung steuerbegünstigter Vorsätze ( § 8 Nr. 9 GewStG ) als auch bestimmte Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste ( § 8 Nr. 10 GewStG ).

Was ist das Ziel der Gewerbesteuerkürzungen?

Eine mehrmalige Last soll durch die Verkürzungen mit Realsteuern gemieden werden. Da diese schon dem Bodenzins unterliegen, wird der Gewerbeertrag zum Beispiel so um einen Anteil des Einheitswerts von operativen Anwesen verkürzt. Da diese schon auf Niveau der Kapitalgesellschaft, die ausschüttend ist, der Gewerbesteuer unterlagen, werden speziell Dividenden aus fähigen Anteilnahmen daneben verkürzt. Fremdländische Dividenden werden darüber hinaus um dem Inlandscharakter der Gewerbesteuer Abrechnung zu mittragen verkürzt.

Kürzungen:
1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes (§ 9 Nr. 1 GewStG)
+ Gewinnanteile aus einer ausländischen oder inländischen Mitunternehmerschaft (§ 9 Nr. 2 GewStG)
+ Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft, soweit zu mindestens 15 % beteiligt (§ 9 Nr. 2a GewStG)
+ Gewerbeertrag einer ausländischen Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO (§ 9 Nr. 3 GewStG)
+ Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke innerhalb der Höchstbeträge (§ 9 Nr. 5 GewStG)
+ Dividenden einer ausländischen Kapitalgesellschaft, soweit zu mindestens 15 % beteiligt (§ 9 Nr. 7 GewStG)
+ bestimmte Dividenden einer ausländischen Kapitalgesellschaft, in Abhängigkeit von Doppelbesteuerungsabkommen (§ 9 Nr. 8 GewStG)

Wie funktioniert die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsbauunternehmen?

Den Nutzen der sogenannten erweiterten Gewerbesteuerkürzung in Bedarf ergreifen können Wohnungsbauunternehmen und andere grundstücksverwaltende Unternehmen. Eingebracht, um Wohnungsunternehmen nicht schlimmer zu setzen als Privatmenschen wurde die Senkung, die erweitert ist. deren Einkünfte aus Vermietung und Bestandgabe unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Neben den Einkünften aus Verwendung und Verwaltungsapparat des zugehörigen Anwesens lediglich das zugehörige Kapitalvermögen dürfen als Nebenbeschäftigung betreut und benutzt werden, Eigenheime, Zweifamilienhäuser oder Einfamilienwohnhäuser gebaut und verkauft werden als auch Wohngebäude gepflegt werden.

Direkt zum Ausfall jenes Steuerprivilegs führen darüber hinausgehende Betätigungen. Beispielsweise der Aufbau einer Solarstromanlage oder eines Blockheizkraftwerkes und der Absatz der Elektrizität, die gewonnen ist, würde so zum Verlustgeschäft der Reduzierung, die erweitert ist, hinführen. Eine Option sein, den Entfall der Gewerbesteuerkürzung, die erweitert ist, zu meiden kann die Anlieferung durch einen Energiedienstleister / Contractor.

Wie wird der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt?

Ein Steuermessbetrag der Gewerbesteuermessbetrag wird ausgehend vom Gewerbeertrag der Gesellschaft festgestellt. Vom Fiskus durch Bekanntmachung eines Gewerbesteuermessbescheids erklärt wird dieser.

  • Auf vollständige 100 € gerundet wird der Gewerbeertrag.
  • Abschlag eines Freibetrags
    • bei naturgemäßen Menschen und Personengesellschaften: 24.500 € ( § 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG )
    • bei Clubs und rechtlichen Menschen der staatlichen Rechtsordnung: 5.000 € ( § 11 Absatz 1 Nr. 2 GewStG )
    • Keinen Freibetrag erhalten Kapitalgesellschaften.
  • Der Gewerbeertrag, der gekürzt ist, ist Resultat.
  • Vervielfachung des gekürzten Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl
    • Die für alle Firmen gemeinsame Steuermesszahl beträgt seit der Unternehmensteuerreform 2008 3.5 %.

Wie wird der Gewerbesteuermessbetrag berechnet?

Gewerbeertrag 100.550 €
Gewerbeertrag 100.500 € (abgerundet auf volle 100 €)
− Freibetrag 24.500 €
--------------------------
= Gewerbeertrag 76.000 €
76.000 € × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 2.660 €

Was änderte sich bei der Unternehmensteuerreform 2008 bezüglich des Gewerbesteuertarifs?

Gewerbeertrag 100.000 € (kein Freibetrag)
100.000 € × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 3.500 €

Der Staffeltarif, der bis dahin geltend ist, für Personengesellschaften und Einzelunternehmungen wurde mit der Unternehmensteuerreform 2008 beseitigt.

Wie wird der Hebesatz bei der Gewerbesteuer festgelegt und welche Auswirkungen hat er auf die Gemeinden und Unternehmen?

Von der Community festgesetzt wird der Hebesatz.

Beispiel wie oben:
Messbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer
2.660 € × 400 % = 10.640 €

Den Gemeinden grundgesetzlich gewährleistet ist der Anspruch zur Bestimmung des Hebesatzes. Landesebene und Gemeindeebene sind in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gleichartig. Im restlichem Bundesgebiet durch die Gemeinden erfolgt die Aufstellung der Gewerbesteuer daher da durch die Steuer. Dies gilt ebenfalls für den Staat Bremen, das da ein stadtstaatliches Merkmal innehat, da es sich aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zusammensetzt und daher zwischen Landesebene und Gemeindeebene separiert werden muss.

Der Hebesatz beträgt seit 2004 gemäß § 16 Absatz 4 Aussage 2 GewStG wenigstens 200 %. Die Legislative will damit sog. Gewerbesteueroasen verhüten. Die Hebesätze von Städten sind gewöhnlich größer als im Umgegend. München hat zum beispiel einen Hebesatz von 490 %. Zwischen 240 und 360 % liegen die Gemeinden im Umgegend.

Die Ortschaft hat durch die Bestimmung des Hebesatzes einen öffentlichen Handlungsrahmen zur Siedlung oder ggf. zudem Abschreckung von Betrieben in der Tatze. Eines von mehreren Entscheidungskriterien zur Standortfrage ist ein geringer Hebesatz. Aber für die Ortschaft mit geringeren Steueraufkommen pro zahlender Firma verzahnt ist der geringe Hebesatz allerdings glückliches Ansiedlungskriterium. Zu Abwanderungstendenzen hinführen können hohe Hebesätze und hohe Hebesätze haben aber außerdem stärkere Steueraufkommen pro individueller Firma zur Folgerung. Der Geschicklichkeit der Handelnden, die öffentlich sind, ist die Gemeinschaft, die für die respektive ist, korrekte Erwägung aufzufinden gelassen.

Hat die Firma Betriebsstätten in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich die Betriebsstätte über den Bereich mehrerer Gemeinden, so muss der Steuermessbetrag auf die individuellen Gemeinden zugeteilt werden. Rohrleitungen, Gleisanlagen als auch subterrane Bergbauanlagen sind hiervon ausgeschlossen aber. Die Relation, der Löhne, die in den individuellen Gemeinden an die da Beschäftigten gezahlt sind, ( § 29 GewStG ) ist Zerlegungsmaßstab i. d. R. Die Gewerbesteuer ist in den Situationen der Betriebsstätte, die mehrgemeindlich ist, nach der Situation der lokalen Lebensumstände unter Beachtung der Gemeindelasten, die durch das Bestehen der Betriebsstätte erwachsend sind, zu zerteilen ( § 30 GewStG ). Merkmale wie die jeweilig im Areal einer Gemeinschaft liegenden Betriebsanlagen und / oder die Betriebseinnahmen, die da erzielt sind, können zum Beispiel dies sein. Eine Zersetzung erfolgt ebenfalls, wenn eine Betriebsstätte unterjährig in eine andere Gemeinschaft versetzt wird, so dass für die zutreffenden Zeiträume ggf. verschiedene Hebesätze anzusetzen sind. Jede beteiligte Ortschaft erstellt in einer solchen Falle einen individuellen Gewerbesteuerbescheid für die Periode, die respektive ist. Der befugte Fiskus erteilt über die Zersetzung einen Zerlegungsbescheid.

Wie wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf die Einkommensteuer angerechnet?

Der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer wurde mit der Unternehmenssteuerreform 2008 für Erhebungszeiträume ausgelöscht. Die Erhebungszeiträume enden nach dem Dezember, der 31. ist, 2007. Eine Betriebsausgabe, die nicht abziehbar ist, ( § 4 Absatz 5b EStG ) ist die Gewerbesteuer steuerlich.

Die Gewerbesteuer seit dem Veranlagungszeitraum 2001 auf ihre Einkommensteuer mitrechnen können Einzelunternehmer und Teilhaber einer Personengesellschaft ( § 35 EStG ). Die Berechnung erfolgt durch Preisabzug des 4-fachen Gewerbesteuermessbetrags von der tariflichen Einkommensteuer und ist auf die Einkommensteuer beschränkt, die auf die Einkünfte aus Betrieb entfällt. Die Gewerbesteuer, die in Wirklichkeit gezahlt ist, ist Höchstgrenze. Die Gewerbesteuer wird zur faktischer Last damit für Personengesellschaften und Einzelunternehmer in dem Normalfall lediglich ab einem Hebesatz von cirka 420 %.

Was ist die Gewerbesteuer und welche Bedeutung hat sie für Gemeinden?

Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen im Jahr 2014 landesweit rundlich 43.8 Mrd. Euro. Die Gewerbesteuer neben dem Bodenzins stellt für die Gemeinden die alleinige primäre Verdienstmöglichkeit dar. Die Verdienstmöglichkeit ist für sie beherrschbar. Unter der Schutzvorrichtung der Selbstverwaltungsgarantie aus Charakter steht sie. Rundlich 15 % der Erträge, die bereinigt sind, deckte die Gewerbesteuer im Bundesdurchschnitt 2014. Die Gemeinden müssen einen Anteil der Gewerbesteuereinnahmen als Gewerbesteuerumlage an Staatenbund und Staaten abbringen. Recht oft ändert sich die Erhöhung dieser Gewerbesteuerumlage. Sie ist für die westdeutschen Gemeinden erheblich größer, da sie hierüber an den Kosten des Fonds Deutsche Einheit teilgenommen werden. Im Jahr 2014 belief er sich im Bundesdurchschnitt auf 25 %. Offensichtliche und permanente Unterschiedlichkeiten zeigen sich vor allem im West-Ost-Vergleich, da die Gewerbesteuer im geradem Bezug zur örtlicher Wirtschaftskraft steht. Das Pro-Kopf-Aufkommen, das hebesatzbereinigt ist, der Gemeinden im Region Dingolfing-Landau liegt so mit 2.945 Euro mehr als 24 Zeichen größer denn jenes der Gemeinden im Kreis Kusel. Die Gewerbesteuer hat in den erneuten Ländern eine grundlegend minimalere Relevanz. Sie erhalten zum Rekompens der niedrigeren Steuerkraft gegenwärtig bis 2019 Sonderbedarfszuweisungen des Staatenbundes im Zusammenhang des Solidarpakts. Die Gewerbesteuer weist aus fiskalischer Perspektive für die Gemeinden zwei Schattenseiten auf. Sie ist lokal und interkommunal fokussiert, da sie gerade von der räumlichen Wirtschaftskraft abhängt. Von ihr angewiesen sind einige Großstädte, die wirtschaftsstark sind,, wie zum Beispiel Frankfurt am Main, Ingolstadt oder Verl. Sie spielt in anderen Großstädten grundsätzlich keine Stellung. Eine hochstehende Fluktuation der Entstehung ergibt sich aus der Rechenvorschrift im chronologischem Lauf. Die Entstehung brach so im Haltung der Rezession 2009 um mindestens 20 % ein. Die Summe stieg im Annäherung binnen fünf Jahren erneut um 35 %. Der entscheidende Grund für die konstanten und tendenziell wachsenden Differenzen in der Steuerkraft der Gemeinden sind die intensive Dependenz der Gewerbesteuer von der Wirtschaftskraft und deren große Schwankung.

Aufkommen, Steuerkraft und gewogene Hebesätze nach Bundesländern

BundeslandAufkommen der Gewerbesteuer 2010 in Mio. €Pro-Kopf-Aufkommen der Gewerbesteuer 2010 in €/Ew.Gewerbesteuerkraft 2010 bei Hebesatz 100 % in €/Ew.gewogener Durchschnittshebesatz 2010
* Deutschland35.737437,15111,99390 %
Baden-Württemberg4.733440,24123,04358 %
Bayern6.247498,97135,44368 %
Berlin1.224355,2686,65410 %
Brandenburg641255,5482,82309 %
Bremen314475,63109,52434 %
Hamburg1.710961,11204,49470 %
Hessen3.635599,49153,45391 %
Mecklenburg-Vorpommern317192,5555,88345 %
Niedersachsen3.049384,37100,41383 %
Nordrhein-Westfalen8.959501,88115,05436 %
Rheinland-Pfalz1.464365,3999,64367 %
Saarland347340,5683,44408 %
Sachsen1.165280,5868,08412 %
Sachsen-Anhalt554236,2067,57350 %
Schleswig-Holstein906320,1392,28347 %
Thüringen473210,8760,40349 %

Quell: Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Serie 10.1 – 2010

Wer profitiert von der Gewerbesteuer?

Den Gemeinden steht die Heranbildung der Gewerbesteuer zu. Staatenbund und Staaten sind jedoch ebenfalls mittelbar an der Gewerbesteuer durch die Gewerbesteuerumlage engagiert.

Bekannte Städte und Gemeinden mit ihren historisch höchsten Hebesätzen

StadtHistorisch
höchster Hebesatz
Stand
2017
Oberhausen550550
Duisburg520520
Frankfurt am Main515460
Leverkusen500475
Bonn490490
München490490
Essen480480
Hannover480480
Köln475475
Hamburg470470
Leipzig460460
Düsseldorf460440
Hameln460455
Dresden450450
Magdeburg450450
Nürnberg447447
Stuttgart445420
Karlsruhe430430
Berlin410410

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in den größten Gemeinden laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags im Jahr 2010?

Der gewöhnliche Hebesatz lag nach einer Befragung des Deutschen Handelskammertags und Industrieertags in den weitesten Gemeinden im Jahr 2010 bei 435 %. München, Bottrop, Duisburg und Oberhausen mit jeweils 490 % sind Favoriten unter den Ortschaften ab 50.000 Bewohnern. Bad Homburg vor der Ebene, Friedrichshafen, Frankfurt, Lingen, Neu-Ulm und Waiblingen mit jeweils 350 % verlangen die niedrigste Serie in dieser Reihe. Rundlich 100 Gemeindeteile oder Gemeinden erheben bei den geringen Gemeinden lediglich den Mindesthebesatz von 200 %. Das Eifeldorf Dierfeld ist Tabellenführer. Das Dierfeld verlangt seit Jahren 900 %. Während die germanischen Großstädte ihren Gewerbesteuer-Hebesatz in den gewesenen Jahren tendenziell gestiegen haben, zum Beispiel ergibt sich für Duisburg von 2003 bis 2016 eine schrittweise Steigerung von 470 % auf 520 %, ist in der Hauptstadt Monheim am Rhein im Dauer 2010 bis 2016 eine schrittweise Senke des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 435 % auf den geringsten Stellenwert einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen von 250 % zu bemerken.

Sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gewerbesteuer berechtigt?

Eine der kontroversesten germanischen Abgaben ist die Gewerbesteuer. Da speziell kostenfreie Professionen nicht gewerbesteuerpflichtig sind, wurden immerdar erneut verfassungsrechtliche Sorgen gegen die Gewerbesteuer forte. Aber vom Bundesfinanzhof und vom Verfassungshüter nicht unterteilt wurden diese Sorgen. Eine eingehende Konzeption des Niedersächsischen Finanzgerichts, in der es auf 60 Seitenteilen begründet, warum die Gewerbesteuer gegen den Gleichheitssatz der Verfassung verstoße, wurde vom Verfassungshüter abgelehnt.

Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf die Gemeinden aus?

Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer allerdings die wesentlichste selbstständige Steuerquelle dar, zeitgleich ist sie aber viel konjunkturabhängig, so dass die Gemeinden nicht mit konstanten Verdiensten einplanen können .. Bemängelt wird darüber hinaus, dass der Hebesatz nicht von den Gemeinden benutzt werden kann, um durch die Kürzung neuartige Betriebe anzulocken, sondern dass gegensätzlich schon benachteiligte Gemeinden erzwungen sind, einen hochgewachsenen Hebesatz aufrechtzuerhalten, und dadurch zusätzlich mehr Betriebe an schon wohlhabende Gemeinden verlieren, speziell das Hebesatzgefälle von Großstadt zum Umkreis wird dabei beschwert. Da die Gewerbesteuer eine germanische Spezialität ist und eine Zusatzbelastung des operativen Erlöses darstellt, wird bekrittelt, dass sich die Gewerbesteuer nachteilig im weltweitem Standortwettbewerb auswirke.

Die Medien berichten über Firmen, die insgesamt keine Gewerbesteuer mehr auszahlen würden: unter ihnen der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern Unilever: Durch Umstrukturierung des Konzernunternehmens mittels einer Tochtergesellschaft, die in einer Scheuer in Norderfriedrichskoog, Dietstraat 13, beheimatet war, wurde langjährig vorbei keine Gewerbesteuer geboten. Maximal bis zu 500 Tochterunternehmen weltweiter Firmen hatten in Norderfriedrichskoog ihren Firmensitz. Laut Frankfurter Rundschau werden Erträge bei den Auslandstöchtern verzeichnet, während Fehlbeträge im Binnenland bewohnt werden: 2001 habe die Bayer Aktiengesellschaft keine Gewerbesteuer ausgezahlt, obwohl sie einen Ertrag von mindestens 800 Mio. Euro verwiesen habe. Die Haushaltungen zaudernder Großstädte seien dadurch schwer gestört worden. Mittlerweile durch gesetzgeberische Schritte entfernt worden ist dieses Steuersparmodell.

Daraus festzulegen, dass riesige Firmen sich allgemein der Gewerbesteuer entzögen, wäre zu allgemein und kann durch die erfahrungsgemäßen Angaben nicht nachgewiesen werden. Freilich kommt es immerdar mehrmals vor, dass individuelle Betriebe, zum Teil zudem über Jahre hinweg, keine oder wenig Gewerbesteuer zahlen, jedoch tragen speziell die riesigen Firmen maßgeblich zum Entstehung der Gewerbesteuer bei. Obwohl sie weniger als 0.015 % der Steuerpflichtigen stellen, haben die enormsten 136 Firmen so zum Beispiel 1995 nahezu 18 % zum Gewerbesteueraufkommen beigesteuert. Nimmt man zusätzlich die Firmen mit einem Gewerbeertrag zwischen 50 und 100 Mio. DM hinzu, so haben 0.036 % der Firmen ein Quartier der ganzen Gewerbesteuer ausgezahlt, wohingegen die 80 % der winzigeren Firmen lediglich 6 % ausgezahlt haben. Jedoch ist nicht geradlinig diese Dependenz der Gemeinden von den riesigen Unternehmen, in der viele Kritikaster eine Gefährdung der Erpressbarkeit der Gemeinden sehen. des Weiteren führt die Krisis eines Konzernes oft zu einer massiven Krisis der Finanzlage der bekümmerten Gemeinden.

Zudem die Tatsachenbehauptung, speziell die gewerbesteuerliche Organschaft führe dazu, dass die Steuerquote auf Null reduziert werden könne, geht am Kernstück vorbei. Gewerbesteuerlich führt eine Organschaft dazu, dass die individuellen Firmen des Organkreises wie Betriebsstätten angepackt werden und Erträge und Verlustgeschäfte untereinander aufrechnen können. Selbstverständlich ist damit eine Verringerung der Steuerquote auf Null erreichbar, davon profitiert aber nicht bloß die Firma, sondern vor allem zudem die Gemeinschaft, in der der verlustbringende Unternehmensteil gesiedelt ist, da ebenfalls die anderen Gemeinden am Fehlbetrag teilgenommen werden. Vor allem für eine gerechtere Austeilung auf die unterschiedlichen Standortgemeinden eines Unternehmens sorgt die Organschaft deshalb. Der ganze Gewerbeertrag des Organkreises wird im Wesentlichen nach Lohnsumme auf die individuellen Gemeinden zugeteilt, da die unterschiedlichen Organgesellschaften wie Betriebsstätten dargestellt werden. Alle Gemeinden erhalten Gewerbesteuer, die mit stark rentablen Unternehmensteilen weniger als ohne Organschaft, die mit verlustbringenden Anteilen mehr, wenn daher der Gesamtkonzern ein gutes Resultat ausweist. Ebenso wenn der ganze Organkreis nach einer Verlustphase den Turn-around schafft, werden nicht individuelle Gemeinden recht länglich durch existente Verlustvorträge gegenüber den Gemeinden mit den rentablen Unternehmensteilen untergebuttert, sondern sie erhalten hurtiger erneut Steueraufkommen.

Da die Gewerbesteuer eine immense Last für die Firmen darstellt, zeitgleich aber eine enorme Relevanz für die Gemeinden hat, sind Umgestaltungen in diesem Fachbereich wegen der verschiedenartigen Anteilnahmen oft auf Gegenwehr getreten, gleichwohl ist die Gewerbesteuer seit Jahrzehnten in der Erörterung.

Wie wird die Gewerbesteuer in anderen Ländern gehandhabt?

  • Seine Gewerbesteuer 1994 beseitigt hat Österreich und Österreich erhebt seitdem aber eine Kommunalsteuer von 3 % auf die Lohnsumme.
  • Keine Gewerbesteuer erhebt die Schweiz. Ausnahmefälle sind kantonal festgesetzt, so erheben zum Beispiel die Gemeinden im Kreis Genf eine Gewerbesteuer, die mit der in Deutschland ähnlich ist.
  • Eine der germanischen Gewerbesteuer vergleichbare Abgabe wird in Luxemburg eingezogen, bei der ebenso die Gemeinden ein Hebesatzrecht besitzen.
  • Frankreich erhebt örtliche Abgaben ( contribution économique territoriale ), die die Wertschöpfung und den Immobilienbesitz der Firmen besteuern. diese ersetzen die bis 2010 geltende ertragsunabhängige taxe professionelle.
  • Spanien erhebt die impuesto sobre actividades economicas, die eine gemeindliche Abgabe ist und die auch ertragsunabhängig ist, wobei aber Firmen, deren Nettoumsatz 1 Mio. € nicht übersteigt, von der Abgabe freigestellt sind.
  • Die imposta örtliche Wertschöpfung sulle attività produttive erhebt Italien als Regionalsteuer, mit der die Wertschöpfung der Firmen erhoben wird. Die Option den Steuertarif von 4.25 % um einen Prozentpunkt nach oben oder unten anzupassen wird den Gemeinden dabei geboten. Es galt als äußerst denkbar, dass diese IRAP genannte Abgabe der 6. EG-Richtlinie widerspricht, nach der neben der harmonisierten Umsatzsteuer keine gleichen Abgaben aufgeworfen werden dürfen. Generalanwalt Jacobs plädierte in seinen Schlussanträgen nämlich für eine Prohibition des Steuerruders, wegen der erwarteten vielen Steuerrückforderungen bei einer ex-tunc-Wirkung der Entscheidung, wie sie für Entscheidungen des EuGH gewohnt ist, plädiert er aber zudem für eine Begrenzung des Effekts des Urteilsspruches auf eine Zeitangabe in der Zukunftsaussicht. Der EuGH entschied letztendlich aber verschieden -. Europarechts-konform sei die IRAP.
  • Eine der Gewerbesteuer vergleichbare Abgabe erhebt Ungarn wie Italien. Jenes Steuerruder ist im Haltung des anstehenden Prozesses gegen Italien am EuGH zunehmend in die allgemeine Debatte geworden. Dass sie darüber an dieser Steuerart festsetzen wolle, verlautbarte nach der Urteilsfindung, die o. g. ist, des EuGH das magyarische Gouvernement aber.
  • Viele Verwaltungsbezirke erheben in den USA ein ertragsunabhängiges Steuerruder auf das Anlagevermögen von gewerblichen Gewerbebetrieben. Wobei sich überschneidende Gebiete ihre Hebesätze gleichzeitig verlangen, bestimmt in dem Normalfall dabei einzelstaatliches Gesetz eine Messzahl und die Gebiete dezidierte Hebesätze.

Betrachtete man bis 2007 die Last mit 25 % Körperschaftsteuer, so hätte Deutschland im weltweitem Gleichnis im Mitte gegeben. Deutschland lag durch die Gewerbesteuer aber bei Kapitalgesellschaften an der Spitzenleistung der Last, die steuerlich ist, von Unternehmensgewinnen. Die Gewerbesteuer führt zu einer Mehrbelastung von 15 bis 20 % – jeweils abhängig von Hebesatz -. Am 1. Januar 2008 trat eine Unternehmenssteuerreform in Stärke, bei der die Körperschaftsteuer auf 15 % verringert wurde, womit Deutschland ebenfalls nominell erneut im westlicher Mitte liegt. Siehe außerdem Unternehmensbesteuerung.

Bestehen Bestrebungen zur Gewerbesteuerreform?

Bemühungen, die Gewerbesteuer zu sanieren oder sie komplett abzuschaffen gibt es von jeher. Die Föderalregierung setzte 2002 angesichts der wirtschaftlichen Gewerbesteuer Situation der Gemeinden einen Ausschuss zur Neuerung der Gemeindesteuern ein. deren Fachgruppe Kommunalsteuern untersuchte unter anderem eine Substitution der Gewerbesteuer durch einen verhältnismäßigen Aufschlag auf andere Abgaben. Die Föderalregierung beschloss 2003 den Gesetzentwurf zur Neuerung der Gewerbesteuer mit einem Fortgang der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer unter Aufnahme der kostenfreien Professionen. Am Resistenz der Ländervertretung scheiterte der Planentwurf.

Die Bundesregierung setzte 2010 eine Gemeindefinanzkommission ein, mit dem Arbeitsauftrag, Angebote zur Neugestaltung der Gemeindefinanzierung auszuarbeiten. Die Substitution, die aufkommensneutral ist, der Gewerbesteuer durch einen größeren Beitrag an dem Märchensteuer und einen örtlichen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer und Einkommensteuer mit selbständigem Hebesatz überprüfen sollte sie dabei speziell außerdem. Das Gremium sprach nach 15-monatigem Prozess in ihrer Abschlusssitzung am 15. Juni 2011 aber keinen Empfehlungsbrief für eine Gewerbesteuerreform aus.

Die Beseitigung der Gewerbesteuer wird von Unternehmensseite eingefordert, während die Gemeinden die Verstärkung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Gewerbesteuer durch die Ausdehnung ertragsunabhängiger Bestandteile oder die Ausweitung des Bereichs der Steuerpflichtigen ebenfalls auf Hauseigentümer und Unternehmer fordern. Ein Hebesatzrecht der Gemeinden auf die Körperschaftsteuer und Einkommensteuer oder eine Steigerung der Teilhabe an dem Märchensteuer wird als Option empfohlen. Es gibt aber ebenfalls andere Anregungen wie die Einleitung einer Wertschöpfungsteuer.

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