Was besagt der Grundsatz „ne bis in idem“ im deutschen Recht?

Zuletzt aktualisiert: 27.02.2023

Zur selben Angelegenheit sei bis de eadem re ne sit actio ‚ zweifach kein Prozess. Ein Rechtsgrundsatz, der lateinisch ist, ist Ne bis in idem ‚ nicht zweifach in demselben Fall ‘, oder ‘. Er beschreibt einen Teilaspekt der stofflichen Gültigkeit: Ein mit Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbares Gerichtsurteil klärt einen straffen Umstand im Ausmaß der Urteilsformel endgültig. Zum Objekt eines neuartigen richterlichen Beschlusses gegen das Leidtragender erstellt werden darf das Anliegen danach prinzipiell nicht mehr. Er gilt mit dieser Relevanz als Wiederholungsverbot in allen Rechtsbereichen. Unter Vorrang der stofflichen Justiz gegenüber der förmlichen unter feststehenden Bedingungen – beispielsweise bei späterem Bekenntnis des Übeltäters – Beschränkungen jenes Prinzips gemacht haben viele Nationalstaaten. Da er verfassungsrechtlich zugesichert ist, ist in Indien und Mexiko das Prinzip bisher unumschränkt wirksam.

Auf den Sprecher, der athenisch ist, Demosthenes zurücklaufen soll das Prinzip. Aber gut lediglich später ausgesprochen wurde er.

Ne ist im Kriminalrecht bis in idem als Verbannung der Doppelbestrafung ein grundlegendes Prinzip eines jedes gerechten Strafverfahrens. In verschiedenen Formgebungen in allen modernenRechtsordnungen findet er sich wieder.

Ein Anrecht, das subjektiv-öffentlich ist, stellt die Prohibition der Doppelbestrafung für den Einzelnen dar. Nicht stets ist die Fachterminologie übereinstimmend. Wird mehrheitlich vom ne bis in idem als Fundamentalrecht oder in Deutschland gleichwohl grundrechtsgleichem Gesetz geredet, festgelegt in Charakter. Die Bezeichnung des Prozessgrundrechts oder Justizgrundrechts ist wegen der Bedeutung für den rechtsstaatlichen Strafprozess ebenfalls üblich.

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Wer gegen den Grundsatz der Doppelverfolgung in Frage kommt?

Er wird mehrheitlich im straf- und ordnungsrechtlichen Zusammenhang benutzt, obwohl das Prinzip in Deutschland in allen Rechtsbereichen gilt. Durch die Bestimmung in Wesen hat er.

Dass eine Handlung, die angeklagt prozessual ist, durch ein wirksames Gerichtsurteil prinzipiell abschließend gesetzlich gewertet ist, gilt für das Gebiet des Kriminalrechtes demnach. Für anschließende Verfahren ist der Tatvorwurf damit nicht mehr brauchbar -. Ein Strafklageverbrauch liegt insoweit vor. So kann ein Straftäter, der rechtlich wegen einer Mordtat bestraft wurde, nicht nach Schluss des Prozesses nochmal zukünftig wegen Ermordung an demselben Menschen bestraft werden, wenn die Mordmerkmale später eben konstatiert werden. Lediglich in Verhältnis auf eine bestimmte Handlung gilt das Prinzip aber stets. Er bedeutet nicht, dass zum Beispiel ein Bankräuber nicht verhängt werden kann, wenn er dasselbe Bankhaus später einen späteren Fleck überfällt, oder dass ein wegen einer Tat schuldlos Sträfling einen Freischuss bekommt, die Handlung außerdem anschließend zu verüben. Eine andere Handlung – nicht die wäre dies außerdem, für die er verdammt wurde.

Der Bußgeldbescheid ist im Ordnungswidrigkeitenrecht ein Verfolgungshindernis für ein neuerliches Ordnungswidrigkeitenverfahren für dieselbe Handlung.

Über eine reine Prohibition der Doppelbestrafung reicht das Prinzip ne bis in idem aber nach der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtshofs hinaus. Eine wiederholte Ermittlung derselben Handlung schloss er bisher prinzipiell speziell ebenfalls bei erfolgtem Schulderlass aus, weil durch diesen ebenfalls vor den lebenswichtigen Messunsicherheiten eines zweiten Strafprozesses in derselben Angelegenheit beschirmt werden soll das Leidtragender. Ein neuartiger Gesetzesapparat besteht da seit 30. Dezember 2021 vgl. § 362 Nr. 5 StPO. Sie ermöglicht für einige Tatsachen, die endgültig aufgezählt sind, eine Rechtskraftdurchbrechung genauso zuungunsten des Freigesprochenen.

Sofern ein Prozess wiederaufgenommen wird, sind weitere Ausnahmefälle hiervon lediglich in sehr nahe beschränkten Fallen erreichbar. Die Strafprozessordnung Deutschlands eröffnet dafür – allem vorn zum Benachteiligung des Inkulpaten – bloß eine kurzzeitige enumerative Liste auf Grundlage von Formfehlern ( § 362 Nummer. 1 – 4 StPO ). Das Nichtvorliegen eines Strafklageverbrauchs – insofern als Negativmerkmal – im Bedeutung von Rubrik. 103 Absatz 3 GG dagegen stellt demnach eine fundamentale Verfahrensvoraussetzung mit konkretem Impakt dar, wonach eine abgeurteilte Tathandlung geebnet grundsätzlich – wenn der Urteilsspruch offiziell echt zustande eingetreten ist – ein für alle Zeichen Ende sein lässt.

Zu differenzieren ist zwischen:

  • unumschränktem Strafklageverbrauch beispielsweise durch
    • Sachurteil über dieselbe prozessuale Handlung,
    • Prozessurteil über dieselbe prozessuale Handlung ( § 260 Absatz 3 StPO ), falls darin von einem unbehebbaren Verfahrenshindernis gelaufen wird,

und

  • begrenztem Strafklageverbrauch beispielsweise bei
    • Beseitigung nach § 153a Absatz 1 Nr. 5 StPO mit Auflagenerfüllung
    • ergebnisloser Klageerzwingung,
    • Ablehnungsbeschluss bezüglich Verfahrenseröffnung ( § 211 Strafprozessordnung ),
    • Erlassablehnung eines Strafbefehls durch den Kadi ( § 408 Absatz 2 StPO ),
    • Abschmieren von Verfolgungsjagd ( § 153 Absatz 1 StPO ),
    • Einstellung nach § 153 Absatz 2 StPO.
    • Beendung nach § 154 Absatz 1 StPO begründet allerdings keinen Strafklageverbrauch im eigentlichen Sinngehalt, schafft aber nach umfänglichen Untersuchungen mit gleichartigem Effekt ein Zutrauen in den Verfahrensabschluss, das nicht ohne sachbezogenen Anlass frustriert werden darf.

Nicht zu einem Strafklageverbrauch führen in dem Normalfall fremdländische Gerichtsurteile außerhalb der EU, es sei denn, es bestehen weltweite Vereinbarungen der angeschlossenen Staaten hierüber.

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Was besagt der Grundsatz des ne bis in idem im europäischen Strafrecht?

Das Prinzip des ne ist innerhalb des abendländischen Kriminalrechtes bis in idem in diversen zwischenstaatlichen Abkommen festgelegt. In Absatz 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens findet sich die bedeutendste Regel inzwischen. Jedoch ist Deutschland gemäß Charakter. 55 SDÜ in Zusammenhang mit einer einschlägigen Aussage bei der Ratifizierung an Modus. 54 SDÜ nicht festgebunden, wenn die Handlung, die dem fremdländischen Urteilsspruch zugrunde liegt, völlig oder zum Teil im Binnenland verübt worden ist.

Das Prinzip findet sich gleichermaßen in Absatz 4 des Zusatzprotokolls, das 7. ist, zur EMRK und in Wesen der Europäischen Grundrechtecharta. Der ne-bis-in-idem-Grundsatz ist des Weiteren in regelmäßiger Gerichtsbarkeit des EuGH ebenfalls als genereller ungeschriebener Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts festgestellt.

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Kann die US-Regierung jemanden, der von einem Geschworenengericht freigesprochen wurde, erneut vor Gericht stellen?

Niemand kann im US-Strafrecht für ein Verbrechen, das und dasselbe ist, in derselben Rechtsprechung neuerlich beschuldigt werden. Er ist von einem Preisgericht von zwölf Geschworenen entlastet worden. Bei einem Schulderlass hat die Anklagevertretung keine Revisionsmöglichkeiten, zugibt allein wenn der Freigesprochene die Handlung danach wahr. Jedoch darf eigenständig von einem Verfahren auf Bundesstaatsebene, das heißt Einzelstaatsebene zudem die Föderalregierung Vorwurf aufrichten.

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Was besagt die Regel „rule against double jeopardy“ im anglo-amerikanischen Strafrecht?

Im anglo-amerikanischen Kriminalrecht galt die vorausgehende Regel rule against double jeopardy generell. Dass selber bei bewiesener Täterschaft durch Sachbeweis oder auch Eingeständnis kein neuartiges Rechtsverfahren vorgenommen werden dürfe, hatte das altenglische Kriminalrecht jahrhundertelang die Gültigkeit einer Entscheidung, die ergangen ist, über die substanzielle Justiz gesetzt und gesagt. Eine zweite Strafanklage war daher unerlaubt, wenn sie Straftaten zur Verdikt herbringen wollte, die mit den schon vorher verhandelten Verbrechen in allen rechtskräftigen und wahrheitsgemäßen Bestandteilen gleichartig oder deren Unrechtselemente darin wenigstens mit beinhaltet waren, denn außerdem hätten diese Verfehlungen schon vorher mit verurteilt werden können. Das führte danach dazu, dass in einem eindrucksvollen Verfahren mangels Beweisführung irrtümlich freigesprochene Straftäter ihre Story für viel Geldleistung an riesiges Zeitungswesen verkauften, ohne einen neuerlichen Strafprozess fürchten zu müssen: Reich und renommiert durch Irrtum, das ging im Verlauf der Zeitlang gegen das gewandelte breite Rechtsgefühl. Dies wurde mit der Zeitlang speziell im Falle Brian Donald Hume als so unfasslich gewertet, dass eine mehr der germanischen Regel des § 362 StPO konforme Neuordnung 1996 ebenfalls in Großbritannien eingebracht und damit schleichend eine Durchbrechung der Gültigkeit zuungunsten des irrtümlicherweise Freigesprochenen ausgeführt wurde. Rechtsmittelrechte der Anklagebehörde wurden zuerst initiiert. 1996 und 2003 wurde die Handlungsmöglichkeit der Fortführung zuungunsten eines rechtmäßig Freigesprochenen eingebracht, wenn derFreispruch auf schwerwiegenden Verfahrensmanipulationen beruht oder die Handlung nachfolgend durch neuartige begründete Belastungsbeweise nachweislich geworden war. Auch eine Fortführung in malam partem ist durch den Criminal Justice Act 2003 für England und Wales nun bei anschließendem Bekenntnis machbar. Dahinter steht die Vorstellung: Wenn ein Übeltäter von sich aus gesteht, danach reiße er selber die Gardine, der die Handlung verschleierte, weg und brauche nicht die Protektion des Doppelverfolgungsverbotes in derselben Angelegenheit. Die Justitia und Leidtragender durch ein schädliches Eingeständnis zu verarschen und damit außerdem nochmal Geldleistung zu erwirtschaften ist nun nicht mehr machbar. Das erste Zeichen im Verbindung kam so 2006 im Falle R. v. Dunlop an ein wahres Eingeständnis zur Korrektion eines Schulderlasses, der rechtlich ergangen ist.

Ein Häftling, der rechtlich ist, hat eine Strafmaßnahme gebüßt, die Verhandlung für ein Verbrechen, das und dasselbe ist, darf ebenso nicht ihm erneut getan werden.

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