Was besagt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen?

Zuletzt aktualisiert: 04.03.2023

Solange sich die Inkulpatin in Untersuchungshaft befindet, verlangt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen von den an der Ermittlung engagierten Staatsorganen, den Strafprozess mit unbedingtem Beschleunigungsvermögen durchzuführen.

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Warum folgt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen aus dem Grundrecht der Freiheit der Person?

Aus dem Fundamentalrecht des Freiseins des Menschen, das Weise folgt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen. das Beschleunigungsgebot in Haftsachen garantieren in einem Bezug, der unlösbar ist. Die physische Freizügigkeit schützt das Fundamentalrecht, das genannt ist. Der totale Auszug der konkreten Freizügigkeit ist mit Untersuchungshaft angeschlossen. Der Rechtsstaat darf prinzipiell jene Übeltat lediglich einem Menschen hinzugeben. Sie ist wegen einer Straftat rechtlich bestraft worden. Ist ein Mensch einer kriminellen Tätigkeit dagegen – wie bei der Untersuchungshaft immer – nur suspekt, ist der vollendete Freiheitsentzug lediglich begründet, wenn die Staatsorgane den Strafprozess mit optimalem Beschleunigungsvermögen durchführen. Um so rasch wie machbar die Untersuchungen abzuschließen und einen gerichtlichen Beschluss herbeizuführen müssen sie alles in ihrer Power stehende unterwerfen.

Was regelt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen?

Die Staatsorgane müssen deutliche Verfahrensverzögerungen, die in ihren Bereich fallen, meiden, sofern das möglich ist. Ob die Staatsorgane die Verspätung zahlungsunfähig oder vorwerfbar veranlasst haben, ist nicht bedeutsam.

Von der nach sachlichen Gesichtspunkten entschiedenen Verhältnismäßigkeit der Verfahrensdauer im Einzelerscheinung hängt die Erheblichkeit einer Zeitverzögerung demnach beispielsweise von der Kompliziertheit des Falls, der Anzahl der andächtigen Menschen oder – in Limiten – der Verhaltensweise der Defensive ab. Bereits Verfahrensverzögerungen von wenigen Monaten oder Kindbetten als gesetzwidrig beanstandet hat der Verfassungshüter.

Auch nach den Gegebenheiten des Sonderfalles richtet sich die Zumutbarkeit eines Beschleunigungsvermögens. Den Fachgerichten bei großen Zeitverzögerungen überobligationsmäßigen Gebrauch der Richterbank gefordert, beispielsweise durch ergänzende Gerichtstermine in den Abendzeiten oder eventuell ebenfalls am Weekend hat der Verfassungshüter. Zwei Verhandlungstage pro Kindbett dürften in dem Normalfall ausreichen.

Mit ständigem Zeitraum der Untersuchungshaft wächst das Ausmaß, das geboten ist, des Beschleunigungsvermögens. § 121 Absatz 1 der Strafprozessordnung trägt dieser Maßgabe Berechnung. Die Untersuchungshaft ist danach wegen derselben Tat grundlegend auf sechs Monate begrenzt, langjährigere Ausführung ein lediglich in nahen Begrenzungen denkbarer Ausnahmefall. Dass die Verspätung mit gerichtsorganisatorischen Handlungen nicht verhütet werden konnte, setzt sie von Verfassungs wegen voraus.

Ist Haftentlassung bei Verletzung des Beschleunigungsgebots zwingend geboten?

Anklagebehörde oder Gerichte haben nicht alle realisierbaren und zumutbaren Mittel aufgegriffen, um die Untersuchungen mit der Geschwindigkeit, die geboten ist, abzuschließen und einen Urteilsspruch zu reden, die anschließende Ausführung der Untersuchungshaft verletzt das Fundamentalrecht der individuellen Libertät. Haftentlassung ist die erforderlich gebotene Rechtsfolge, ohne dass es auf das Körpergewicht des Anklagevorwurfs ankäme: Untersuchungshaft darf nicht nach Charakter einer Strafmaßnahme den Rechtsgüterschutz vorweggreifen, dem zunächst das stoffliche Kriminalrecht bedienen soll.

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