Wie kann abdingbares Recht angewendet werden?

Zuletzt aktualisiert: 06.03.2023

Solche rechtlichen Bestimmungen sind abdingbar. Kann von denen durch Normunterworfene abgekommen werden beispielsweise durch Veränderung oder komplette Ausgrenzung. Dispositives oder verfügbares Gesetz, ius dispositivum oder dehnbares Gesetz sind andere Bezeichnungen für abdingbares Gesetz.

Das unabdingliche Gesetz ist Gegensatzwort. Das Gesetz kann nicht von den Rechtsbetroffenen geändert werden.

Lediglich zu Gunsten oder ebenfalls zu Belastungen eines Teilnehmers, der oder mehrerer ist, vorliegen kann die Öffnungsklausel. Für Tarifvertragsparteien, Vertragsparteien und / oder Betriebsparteien geboten sein kann sie. Sie kann – in etwa im Arbeitsrecht – so reglementiert sein, dass Einzelvertragsparteien von einer rechtlichen Bestimmung lediglich dadurch abstechen können, dass sie eine andersartige tarifvertragliche Regel in Beziehung nehmen.

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Was ist abdingbares Recht?

Lediglich Vorschriften des Privatrechts durch die Vertragsparteien sind in dem Normalfall abdingbar. Den Ausnahmefall stellt zwingendes Gesetz da dar. Die Privatautonomie, die verfassungsrechtlich garantiert ist, ist Motiv für die grundlegende Dispositivität des Privatrechts. Unabdinglich ist das staatliche Gesetz dagegen.

Speziell umfangreiche Vorschriften des Obligationenrechtes sind abdingbar. Die Vertragsparteien treten sich da als gleichwertige Teilhaber gegenüber. Ihre persönlichen Rechtsbeziehungen nach möglichkeit uneingeschränkt steuern können sollten diese. Eine faire Vertragsgestaltung sollte nach dem Wunsch des BGB-Gesetzgebers am Schluss des Jahrhunderts, das 19. ist, auf diese Machart realisiert werden, da für einen Vertragsschluss ein Konsensus der Interessengruppen erforderlich ist. Ausdrucksweise des seinerzeit vorherrschenden freiheitlichen Rechtsverständnisses und Staatsverständnisses ist die Vorstellung. Im dispositiven Gesetz jene Bestimmungen typisierend bereitzuhalten versucht jenes Konzept abdingbaren Gesetzes, auf die sich vernünftige Handelspartner in einer gerechten Verhandlungssituation verständigt hätten. Im Resultat rechtsökonomischen Konzeptionen wirksamen dispositiven Gesetzes ähnelt das.

Dass die gezeigte Gleichstellung der Kreise in der Rechtswirklichkeit nicht existiert, setzte sich im Verlauf der Geltungsgeschichte des BGB aber der Glaube durch. In vielen Gebieten, speziell im Arbeitsrecht und Mietrecht, standen und stehen sich ökonomisch unterschiedliche Lebenspartner gegenüber. Keine Vertragsgerechtigkeit konnte durch die unbeschränkte Vertragsfreiheit daher hergestellt werden. Der ökonomisch profitablere Anteil diktierte faktisch dem ökonomisch dünneren Anteil seine Vertragsbedingungen. Man erkannte in der jüngeren Historie eine vergleichbare ökonomische Imbalance zwischen Konsumenten und Entrepreneuren.

Das AktiengesellschaftB-Gesetz trat beifügend zum BGB im Jahr 1977 in Schwung. Das Aktiengesellschaftb-gesetz begrenzte die Öffnungsklausel. Mit der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 danach in das BGB eingearbeitet wurde das Gesetz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( § 305 BGB ff ).

Um dem Idealbild der Vertragsgerechtigkeit erneut näher zu gelangen, führte die Legislative außerdem zahllose Bestimmungen in das Vertragsrecht ein, die unverzichtbare Wesenheit haben und daher nicht abdingbar sind. Der Protektion des ökonomisch schlechteren Glieds dienen diese. Speziell im Arbeitsrecht, im Mietrecht und in sämtlichen Bestimmungen mit verbraucherschützendem Trend finden sich Bestimmungen des unumgänglichen Gesetzes daher.

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Wie wird eine Lücke im Vertrag durch das dispositive Recht gefüllt?

Das Anrecht, das dispositiv ist, wird zur Ausfertigung dieser Leere herangezogen, wenn die Interessengruppen eine feststehende Fragestellung in ihrem Kontrakt nicht festgelegt haben. Als angezeigte Rahmenordnung oder Ersatzordnung sieht die Legislative das Gesetz, das dispositiv ist, insofern an.

Haben die Interessengruppen eine der rechtlichen Bestimmung entgegenstehende einzelne Einigung gelaufen, ist durch Interpretation der rechtlichen Bestimmung festzustellen, ob diese abdingbar ist oder nicht. Entweder durch klare rechtliche Bestimmung oder aus ihrer Neigung zum Protektion des ökonomisch elenderen Teilstückes ergibt sich die gebotene Eigenart einer Bestimmung.

Generelle Geschäftsbedingungen wurden in den Kontrakt eingeschlossen, die Wirkungskraft einer darin vom Gesetzesrecht andersartigen Regelung beurteilt sich nach § § 305 ff BGB. Vom dispositiven Gesetzesrecht abstechen als eingleisig vorformulierte Vertragsbedingungen darf ein Kontrakt, der einzeln ausgehandelt ist, im profitablerem Umfang. Die fairen Bräuche ( § 138 BGB ) sind Grenzlinie aber immer.

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