Was sind die Pflegestärkungsgesetze?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Die Pflegestärkungsgesetze sind eine Reihe von Gesetzen, die die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften in Deutschland verbessern sollen. Es gibt drei Pflegestärkungsgesetze, die zwischen 2015 und 2017 schrittweise in Kraft getreten sind.

Was beinhaltet das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Das erste Pflegestärkungsgesetz ( PSG I ) hat vor allem die wirtschaftliche Unterstützung für alle Leistungsempfänger gesteigert, die Tagespflege und Nachtpflege unterstützt und die Erweiterung der Pflege in Altenwohnheimen und Pflegeheimen vorangetrieben.

Was beinhaltet das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert, die Begutachtungsmethode geändert und die Einstufung in fünf Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen eingeführt. Dadurch erhalten vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen die gleichen Leistungen wie körperlich Kranke.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz ( PSG III ) hat sich vor allem mit der örtlichen und städtischen Ausführung der Neuheiten befasst, die Qualitätskontrolle bestärkt und die Eigenverantwortlichkeit der Pflegeversicherung saniert.

Was beinhaltet das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III)?

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ist ein Gesetz, das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist und verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung und zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug enthält. Die wichtigsten Ziele des PSG III sind:

  • Die Verstärkung der Funktion der Gemeinden in der Fürsorge, indem sie die Unterstützung von Pflegebedürftigen, Personen mit Handicaps und deren Angehörigen managen und organisieren sollen. Dazu sollen mehr Pflegestützpunkte in unterversorgten Gebieten gegründet werden.
  • Die Besserung der Qualitätskontrolle und der Eigenverantwortlichkeit der Pflegeversicherung , indem die Anrechte und Aufgaben der Pflegekassen, der Medizinischen Services und der Heimaufsicht konkretisiert werden.
  • Die Verhütung, Offenlegung und Kampf von Abrechnungsbetrug in der veraltenden und fixen Betreuung , indem die Qualitätsrechnungsprüfungen und Abrechnungsprüfungen verstärkt und die Sanktionierungen erhöht werden.
  • Die Modifikation des Anrechts der Hilfeleistung zur Betreuung im Zusammenhang der Sozialfürsorge an den neuartigen Pflegebedürftigkeitsbegriff , indem die Pflegegrade durch Pflegegrade substituiert und die Aufwendungen gesteigert werden.
  • Die Billigung der Rentabilität von Vergütungen bis zum Tarifniveau in den Pflegevergütungsverhandlungen der Altenheime , um die Attraktion des Pflegeberufs zu erhöhen.
  • Die Ausweitung der Verdienste der Behandlungspflege als heimische Krankenpflege für Versicherte in festen Anlagen der Hilfestellung für eingeschränkte Personen , die eine kontinuierliche Beobachtung und Pflege durch eine fachgerechte Pflegeperson erfordern.

Es sei endgültig angesprochen, dass des Weiteren sonstige spezifische Bundesgesetze und Ländergesetze und Direktiven existieren, die zu achten sind. Aufgrund der Vielheit der respektiven Maßgaben würde es diesen einführenden Zusammenhang da aber zersprengen, so dass auf die nähere Abbildung entsagt wird.

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