Was kostet ambulante Pflege in Deutschland?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Die ambulante Pflege in Deutschland ist eine Erscheinungsform der heimischen Betreuung, bei der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von einem beruflichen Pflegedienst unterstützt werden. Der Pflegedienst bietet verschiedenartige Ableistungen an, wie beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, familiäre Krankenpflege, Unterstützung oder Hilfeleistungen bei dem Haushalt.

Die ambulante Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, in ihrem bekannten Umfeld zu verbleiben und ihre Selbständigkeit zu begünstigen. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit wenigstens Pflegegrad 2 als fahrende Pflegesachleistungen die Kosten für die Benutzung eines Pflegedienstes maximal bis zu einem rechtlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad und lag im Jahr 2021 zwischen 724 und 2.095 Euro pro Monat.

Die Zahl der fahrenden Pflegedienste in Deutschland betrug im Jahr 2021 rundlich 15.400. Davon waren rundlich drei Quartiere privatwirtschaftlich inszeniert, rundlich ein Fünftel freigemeinnützig und rundlich ein Zwanzigstel öffentlich-rechtlich³. Das Dienstpersonal in den fahrenden Pflegediensten umfasste im Jahr 2019 rundlich 397.000 Beschäftigte. Davon waren rundlich drei Quartiere Fachmänner mit einer fertigen Berufslehre im Gesundheitssystem oder Sozialwesen. Ungefähr ein Quartier waren Helfer ohne oder mit einer landesrechtlich ausgemachten Helferausbildung oder Assistenzausbildung in der Betreuung.

Die Zahl der zu Zuhause versorgten Pflegefälle in Deutschland lag im Jahr 2021 bei rundlich 3,3 Millionen. Davon erhielten rundlich 830.000 ergänzend oder alleinig berufliche Hilfeleistung durch fahrende Pflegedienste. Ungefähr 2,5 Millionen wurden exklusiv durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Mithelferinnen und Mithelfer betreut.

Welche Aufgaben hat die ambulante Pflege in Deutschland?

Die ambulante Pflege in Deutschland hat verschiedenartige Aufgabenstellungen, die sich an den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen orientieren. Zu den Aufgabenstellungen gehören unter anderem:

  • Die Ausführung von körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Gesundheitspflege, der Ernährungsweise, der Beweglichkeit oder der Abscheidung.
  • Die Ausführung von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Hilfestellung bei der Ausrichtung, bei der Entwicklung des Tagesgeschehens oder ebenso bei der Erhaltung gesellschaftlicher Verbindungen.
  • Die Ausführung von wohnlicher Krankenpflege als Produkt der rechtlichen Krankenkasse, wie beispielsweise die Arzneimittelgabe, der Verbandswechsel, die Spritzen oder die Wundversorgung.
  • Die Konsultation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragen, wie beispielsweise die Adaptierung des Pflegegrades, die Beantragung von Aufwendungen oder die Wahl von Hilfsgeräten.
  • Die Unterstützung bei der Vertretung von Unterstützungen wie Essensbelieferung oder Organisierung von Fahrdiensten und Krankenbeförderungen.
  • Die Unterstützung bei dem Haushalt, wie beispielsweise das Kocherei oder das Reinmachen der Wohnstätte.

Die reißende Betreuung hat daher die Zielsetzung, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in ihrem heimischen Umfeld zu besorgen und zu befreien, ihre Selbständigkeit und Lebensstandard zu unterstützen und ihr Wohlsein und Sicherung zu sicherstellen.

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