Was ist eine Selbständigkeit?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Berufsmäßig selbständig ist, wer keiner Weisungsbefugnis unterliegt, in keine fremdartige Tätigkeitsorganisation eingestellt ist und seine Schicht unabhängig regeln kann.

Als Selbständige, in Österreich außerdem selbständig Erwerbstätige, eidgenössisch selbständig Erwerbende oder Selbständigerwerbende genannt werden selbständig erwerbstätige Menschen.

Wonach jedermann jedes Geschäft betreiben darf, ist die offizielle Befugnisgrundlage für die gewerbliche Selbständigkeit das Prinzip der Unternehmensfreiheit. Wo allerdings mit der Berufausübung Gefahren für den Kunden verknüpft sind, schränkt der Nationalstaat dieses Nutzungsrecht ein und macht die Exekution von seiner Genehmigung gebunden.

Seit jeher die Gesetzgebung, die Literatur und die Gerichtsbarkeit befasst hat die Unterscheidung zu dem Mitarbeiter. Weil die Einordnung einer Figur als Mitarbeiter oder Selbständiger erhebliche Rechtsfolgen hat, ist eine Unterscheidung notwendig. Das beginnt schon mit der Verhandlung, ob jemand den Anweisungen eines anderen unterliegt oder nicht oder ob er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt.

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