Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist im:
- längerer Sinnesart alle selbständige Tätigkeit einer individuellen normalen Partie als Bauer, Gewerbetreibender oder Freiberuflerin, frei davon, ob die Partie Mitarbeiter beschäftigt.
- beschränkterem Tenor die Firma eines zugelassenen Kaufmannes / Geschäftsfrau im Sinnesart des Handelsgesetzbuchs.
Eine Ökonomieeinheit ist ein Einzelunternehmen. Sie kann ohne starke finanzielle Rückstellungen von einer unabhängigen einfachen Persönlichkeit eingerichtet werden. Man nennt die Betriebsgesellschaft einer Einzelunternehmung Eigentümer. Ein Einzelkörperorgan ist er.
Er ist rechtlich dazu beauftragt, Geschäftsbücher anzuführen und in diesen seine Geschäfte und die Situation seines Kapitals nach den Regeln ordnungsgemäßer Buchhaltung, soweit der Einzelunternehmer Geschäftsmann im Verständnis des Handelsgesetzbuchs ist. Dass beispielsweise der zugelassene Handelsmann berufen ist eine Abrechnung zu erstellen, bedeutet das.
2.181.285 Einzelunternehmen existierten im Jahr 2015 laut Umsatzsteuerstatistik in Deutschland. Sie erbrachten cirka 9.6 % aller Anlieferungen und Geldleistungen.