Was sind alles Pflegesachleistungen?
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Die Pflegesachleistung ist eine Hilfeleistung der Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Taschenbuch Sozialgesetzbuch. Sie bedeutet, dass fachmännische Pflegepersonen zu Zuhause Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung machen. Medizinische Betreuung gehört nicht zur Pflegesachleistung.
Das Wort Deputat heißt, dass der Versicherungsnehmer die Betreuung gerade bekommt: Ein reißender Pflegedienst oder eine Einzelpflegekraft macht die Betreuung, die von der Pflegekasse dafür gestattet sein muss. Die Pflegesachleistung hat eine Begrenzung, weil die Pflegekassen als Inhaber der Pflegeversicherung lediglich maximal bis zu scharfen allmonatlichen Mengen zahlen, die vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ( Pflegegrad ) abhängen.
Statt der Pflegesachleistung kann der Versicherungsnehmer außerdem Geldleistung einfordern oder das Zusammenspiel aus beidem aussuchen.
Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
Die Pflegesachleistung bekommt man lediglich, wenn man ab Pflegegrad 2 leidend ist.
Außerdem muss man zu Zuhause ambulatorisch betreut werden. Das kann im selbständigem Hausstand sein, aber zudem im Haushaltung von Verwandten, im Betreuten Leben, in Altenheimen oder Sammelunterkünften für Behinderte. Keine Pflegesachleistung bekommen dagegen Pflegefälle, die in einem Altenwohnheim wohnen.
Welche Formen der Leistungen gibt es?
Die Pflegeversicherung bezahlt ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte, die sich um die Pflegebedürftigen kümmern. Diese müssen einen Kontrakt mit der Pflegeversicherung haben und strenge Qualitätsstandards einhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) und der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. machen gemeine Vorschriften für die Pflegeverträge. Die Pflegedienste müssen genug Mitarbeiterschaft und Fachkenntnis haben, um die Betreuung wohl und kostengünstig zu schaffen. Der MDK kann das Niveau der Fürsorge beherrschen.
Die Pflegeversicherung zahlt jeweils abhängig von Gebiet verschiedenartig viel für die reißende Fürsorge. Die Pflegedienste bieten diverse Leistungskomplexe an, die diverse pflegerische Aufgabenstellungen umfassen. Der Pflegefall kann sich die Leistungskomplexe auswählen, die er braucht und die der Pflegedienst tun soll.
Exkurs: Beispiele der Leistungen
Grundpflege:
- Große Betreuung / Vollbad – Ganzkörperwaschung am Waschtisch / im Bettstelle, Dusche oder Baden
- Kleine Betreuung – Teilwaschung
- Transferleistung / Anleiden und Auskleiden – Umstellen vom Bettstelle / ins Bettstelle
- An- und Herausziehen ( evtl. bei Ganz-/Teilwaschung enthalten )
- Hilfeleistung bei Abscheidungen – Harnversorgung und Stuhlinkontinenzversorgung, inkl. Katheterpflege
- Einfache Hilfestellung bei Abscheidungen – Begleiterin beim Toilettengang, allgemeine Inkontinenzversorgung
- Spezielles Arbeitslager
- Mobilisierung – umfasst außerdem die Fortbewegung individueller Glieder ( Vorbeugungen )
- Einfache Hilfestellung bei der Ernährung – bspw. Festtafel aufdecken, Drinks bereithalten, Wegräumen
- Umfangreiche Hilfestellung bei der Ernährung
- Zugeben von Sondennahrung
- Hilfestellung bei Verlassen / Absuchen der Behausung
Hauswirtschaftliche Fürsorge:
- Aufkäufe und Erledigungen ( jeweils angefangene ¼ h )
- Waschung, Spannbügel
- Putzerei der Wohnstätte ( Unterhaltsreinigung ggf. Reinigung ), Müllbeseitigung
- komplettes Abehen und Einziehen der Bettstelle
- Einheizen der Behausung
- Aufbereiten eines schlichten ( kaltschnäuzigen ) Mahles
- Aufbereiten eines warmherzigen Mahles