Wie hoch sind die Pflegesätze?
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Der Pflegesatz ist die Geldleistung, das man für die Betreuung in einem Haus oder Hospital abzahlen muss. Mitunter ist der Pflegesatz stets identisch, mitunter hängt er davon ab, wie lange man bleibt oder wie schwierig die Lage ist. Der Pflegesatz wird gewöhnlich zwischen den Pflegeversicherungen und den Häusern oder Krankenanstalten nach der Gesetzesform festgesetzt.
Im Hospital sind im Pflegesatz alle Kosten drinnen, im Zuhause muss man zusätzlich eigens für das Lebensmittel, das Bewohnen und die Einrichtung abzahlen.
Welche Regelungen in Pflegeheimen gibt es?
Der Pflegesatz im Zuhause ist die Geldleistung, das man für die Betreuung, die Pflege und die ärztliche Betreuung im Haus auszahlen muss. Wenn man malade ist, kann es sein, dass die Krankenkasse dafür zahlt.
Die Gesetzesform sagt, wie der Pflegesatz getan wird und wie lange er gilt. Der Heimträger und die Pflegeversicherungen und die Wohlfahrtsamte ( die die Geldleistung geben ) müssen sich auf den Pflegesatz vereinbaren. Für jedes Zuhause gibt es einen individuellen Pflegesatzvertrag.
Die Pflegeversicherung zahlt lediglich einen Anteil der Pflegekosten im Haus. Das sind die Kosten für die Betreuung, die ärztliche Betreuung und die Pflege. Die anderen Kosten für das Bewohnen und Kost im Zuhause muss man selber abzahlen oder die Wohlfahrt befragen ( Teilkasko-Versicherung ). Die Pflegeversicherung zahlt pro nachdem, wie viel Betreuung man braucht. Seit 2017 gibt es dafür 5 Pflegegrade statt 3 Pflegegraden. Die allmonatlichen Auszahlungen and ie Abnehmer sind:
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Die Gesamtentgelte nach § 87a SGB XI, die für einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim in Abrechnung gesetzt werden liegen aber wesentlich größer, denn sie enthalten:
- die Pflegesätze, somit die nach respektivem Pflegegrad verschiedenen Vergütungen, die vom Pflegefall für die ( teil-)stationäre Betreuung, für die gesellschaftliche Versorgung oder ärztliche Behandlungspflege aufzubringen sind[9 ]
- den sog. „ Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ( EEE ) ( d. h. die Unterschied zwischen dem vom Pflegeheim erhobenen Pflegesatz und der von der Pflegekasse gezahlten – und erheblich darunter kursiver – Summe. Diese ‚ Leerstelle ‘ muss von dem zu Pflegenden selber (= EEE ) befördert werden )
- die Kosten für Wohnstätte und Einsatzverpflegung ( die sog. „ Hotelkosten ),
- die Investitionskosten und
- die Ausbildungsumlage
Die Gesamtentgelte für einen Pflegeheimplatz lagen daher erheblich über der von der Pflegeversicherung gezahlten Summe. Denn die Gesamtentgelte lagen ( Lage: Januar 2023 / jeweilig monatlich ) bei:
- Pflegegrad 1: 2.444 Euro
- Pflegegrad 2: 2.785 Euro
- Pflegegrad 3: 3.277 Euro
- Pflegegrad 4: 3.790 Euro und
- Pflegegrad 5: 4.020 Euro
Die Pflegebedürftigen müssen im Zuhause beträchtlich Eigenleistungen selber abzahlen (= Kostenbeteiligung / EEE + Kosten für Bewohnen, Lebensmittel, Ausrüstung und Bildung ). In Sachsen-Anhalt zahlt man am geringsten ( 1.436 Euro im Monat ), in Nordrhein-Westfalen am meisten ( 2.405 Euro im Monat ). Das liegt daran, dass die Pflegesätze, die Hotelkosten und die Investitionskosten verschiedenartig sind.
Die Pflegeversicherung hat von 1995 bis 2008 vorüber nicht und außerdem zu wenig mehr Geldleistung für die Fürsorge ausgezahlt. Deshalb müssen die Pflegebedürftigen, ihre Kleinstkinder oder der Wohlfahrtsamt / Kriegsopferfürsorge immerdar mehr Geldleistung für die Betreuung aufwenden. Das ist wie eine geheime Deregulierung.
Welche Regelungen gibt es in Krankenhäusern?
Die Pflegesätze in Krankenanstalten sind die Geldleistung, das die Krankenversicherungen für die Betreuung von Patientinnen und Kunden im Hospital bezahlen. Die Pflegesätze sind nicht mehr für jeden Tag identisch, sondern für jede Situation. Das heißt, die Krankenversicherungen zahlen jeweils nachdem, was für eine Erkrankung und was für ein Behandlungsverfahren der Kunde oder die Patientin hat. Das nennt man Fallpauschalen. Die Fallpauschalen werden nach der Systematik der German Diagnosis Related Groups ( G-DRG ) getan. Die Systematik beruht auf dem Krankheitsbefund ( was für eine Erkrankung ) und dem Prozedere ( was für ein Behandlungsverfahren ) des Kunden oder der Patientin. Für jeden Befund und Verfahrensweise gibt es eine feste Summe, den die Krankenversicherungen bezahlen müssen.
Gelegentlich gibt es aber spezielle Aufwendungen im Hospital, die nicht in den Fallpauschalen drinnen sind. Zum Vorbild kostbare Arzneimittel oder Medizinprodukte. Für diese Geldleistungen können die Krankenanstalten eigens Geldleistung von den Krankenversicherungen einfordern. Das nennt man Sonderentgelte. Die Sonderentgelte werden ergänzend zu den Fallpauschalen bezahlt