Was versteht man unter Behandlungspflege?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Die Behandlungspflege ist eine Form der häuslichen Krankenpflege, die auf ärztliche Anordnung von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt wird. Sie umfasst medizinische Tätigkeiten, die der Genesung, Besserung oder Linderung einer Krankheit oder ihrer Folgen dienen. Die Behandlungspflege kann sowohl konstant sowie ambulatorisch stattfinden.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Behandlungspflege sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Dort sind die Voraussetzungen, der Umfang, die Dauer und die Kostenübernahme der Behandlungspflege festgelegt. Die entscheidendsten Stellen sind:

  • Die Behandlungspflege muss vom Doktor angeordnet und von der Krankenversicherung zugelassen werden. Die Vorschrift gilt in dem Normalfall für 14 Tage und kann bei Bedürfnis ausgedehnt werden.
  • Die Behandlungspflege muss von einer Pflegeperson geleistet werden, die die notwendigen Qualifizierungen und Fähigkeiten besitzt. Die Pflegekraft kann aus dem Gebiet der Körperpflege und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege oder der Langzeitpflege zukommen.
  • Die Behandlungspflege umfasst Leistungen wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruckmessung und Blutzuckermessung, Spritzen, Katheterisierung oder artifizielle Ernährungsweise. Die Erledigungen richten sich nach dem einzelnen Bedürfnis des Arztbesuchers und der Ausschreibung der Direktive nach § 92 Absatz 1 Reihe 2 Ziffer 6 SGB V.
  • Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenversicherung aufgenommen, sofern sie erforderlich und ökonomisch sind. Der Kunde muss keine Nachzahlung vollbringen.

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