Was versteht man unter Behandlungspflege?
Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023
Die Behandlungspflege ist eine Form der häuslichen Krankenpflege, die auf ärztliche Anordnung von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt wird. Sie umfasst medizinische Tätigkeiten, die der Genesung, Besserung oder Linderung einer Krankheit oder ihrer Folgen dienen. Die Behandlungspflege kann sowohl kontinuierlich als auch ambulant erfolgen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Behandlungspflege sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Dort sind die Voraussetzungen, der Umfang, die Dauer und die Kostenübernahme der Behandlungspflege festgelegt. Die maßgeblichsten Punkte sind:
- Die Behandlungspflege muss vom Arzt bestellt und von der Krankenkasse gestattet werden. Die Regel gilt in dem Regelfall für 14 Tage und kann bei Notwendigkeit ausgeweitet werden.
- Die Behandlungspflege muss von einer Pflegekraft durchgeführt werden, die die nötigen Qualifizierungen und Fertigkeiten besitzt. Die Pflegefachkraft kann aus dem Bereich der Gesundheitspflege und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege entgegenkommen.
- Die Behandlungspflege umfasst Abwicklungen wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruckmessung und Blutzuckermessung, Injektionen, Katheterisierung oder gemachte Ernährung. Die Erledigungen richten sich nach der individuellen Notwendigkeit des Patienten und der Ausschreibung der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Folge 2 Nummer 6 SGB V.
- Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenkasse gezahlt, sofern sie notwendig und wirtschaftlich sind. Die Kundschaft muss keine Zuzahlung vollführen.