Welche Leistung für Bildung und Teilhabe steht mir zu?

Zuletzt aktualisiert: 23.08.2023

Ausführungen für Ausbildung und Beteiligtsein, außerdem Bildungspacken oder Ausbildungspaket und Teilhabestapel bezeichnet sind Ausführungen, die in Deutschland im Umfeld der Grundversorgung für Arbeitssuchende oder der Fürsorge leistungsberechtigten Wichten, Jugendlichen und jugendlichen Erwachsenen neben dem Vorschriftenbedarf beziehungsweise den Regelbedarfsgraden besorgt werden. Durch die Arbeiten soll der milde Notbedarf von Söhnen und Jugendlichen als auch von Schulkindern im Gebiet der sozialen Partizipation und Ausbildungsteilhabe garantiert werden.

Die Arbeiten für Ausbildung und Partizipation können nach § 6b Bundeskindergeldordnung zudem Kindergeldberechtigte für einen Nachwuchs genießen. Dies ist die Lage, wenn Hauswohngeld ausgezahlt wird und der Nachwuchs ein zu betrachtendes Haushaltungsmitglied ist, oder wenn der Nachwuchs im Familie der oder des Kindergeldberechtigten lebt und für einen Nachwuchs Kinderzuschuss nach § 6a BKGG eingenommen wird. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Kinderzuschuss für den Nachwuchs ausgezahlt wird, für das die Arbeiten für Ausbildung und Partizipation in Recht gebraucht werden sollen.

Am 7. Juli 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Ausbildungspaket wegen Verstoßes gegen die öffentliche Eigenstaatlichkeit für ordnungswidrig, weil der Staatenbund mit dem Bildungspacken entgegen Art. 84 Absatz 1 Reihe 7 GG den Gemeinden neuartige Funktionen delegiert hat. Die Bestimmungen bleiben maximal bis zu einer Neuordnung, bis bis zum 31. Dezember 2021 ebenso verwendbar.

Anspruchsgrundlagen und Antragserfordernis

Anspruchsgründe für die Bildungsarbeiten und Teilhabekräfte sind § 19 Absatz 2, § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz als auch § 3 Absatz 3 AsylbLG. Während nach dem SGB II oder dem SGB XII die Kleinkinder leistungsberechtigt sind, steht das Recht nach dem BKGG den Kindergeldberechtigten, somit in der Verfügung den Eltern zu.

Die Bildungsarbeiten und Teilhabekräfte müssen mit Ausnahmefall der Ergebnisse nach § 28SGB II nicht länger separat ersucht werden ( § 37 SGB II ).

Das gilt nicht für die nachträgliche Anforderung von Ableistungen für die Dauer von Januar 2011 bis März 2011. Diese konnte nach § 77 Absatz 8 SGB II bis zum 30. Juni 2011 gestellt werden. Das Anliegenerfordernis gilt ebenfalls für Sozialhilfeadressaten ( § 34a Absatz 1 Reihe 1 SGB XII ) und Kinderzuschlagskundinnen oder Wohngeldadressaten ( § 9 Absatz 3 Reihe 1 BKGG ). Bei Beziehung von Kinderzulage oder Weilwohngeld besteht das Recht nachträglich ab dem Moment, ab dem die Eingabevoraussetzungen vorlagen ( § 5 Absatz 1 BKGG ), somit ein Recht auf Kinderzuschuss oder Lebwohngeld bestand, absolut allerdings nachträglich für 12 Monate ( § 6b Absatz 2a BKGG ). Dies gilt seit 2013 und wurde schließlich in der Gesetzesbegründung zum Starke-Familien-Gesetz anerkannt.

Leistungserbringung

Die Durchführungen werden nach § 29 SGB II beziehungsweise § 34a SGB XII als Deputate und Dienste, besonders in Format von individuellen Kupons oder Direktbezahlungen an Provider von Ableistungen zur Decke der Bedarfe besorgt. Die bargeldlosen Leistungsformungen sollen sicherstellen, dass die Ausführungen bei den Nachkommen und Jugendlichen zudem in Wirklichkeit ankommen. Abnorm davon werden die Ableistungen für individuelles Schulbedürfnis und für notwendige Schulkinderbeförderung als Geld besorgt.

Anerkannte Bedarfe für Schüler

Geldleistungen für Ausbildung und Beteiligung werden für Anhänger vollbracht. Dies sind Menschen, die das 25. Altersjahr derzeit nicht beendet haben, einen allgemein- oder allgemeinbildenden Unterricht besuchen und keine Bildungsgangsvergütung erhalten ( § 28 Absatz 1 Reihe 2 SGB II ). Zudem eine sonstige Institution, durch die die Unterrichtspflicht umgesetzt wird, wie beispielsweise die Tagesbildungsstätte in Niedersachsen, ist eine allgemein- oder allgemeinbildende Lehranstalt im Aussage dieser Bestimmung. Andersartig davon besteht im Rechtsfeld SGB XII kein Höchstalter und die Erhaltung einer Bildungsgangsvergütung schließt einen Ausführungsanspruch nicht aus.

Schulausflüge und Klassenfahrten

  • Tatsächliche Kosten für die Beteiligung an einstündigen Schulfahrten und an mehrstündigen Schulfahrten. Die Kostenübernahme erfolgt durch Kupons oder Direktbezahlungen an den Unterricht. Berechtigung haben ebenfalls Kleinkinder, die eine Kindertagesinneneinrichtung besuchen. Weder eine Obergrenze noch eine Begrenzung auf geeignete Kosten sind gestattet. Zudem ein Schülertausch gilt als Schulfahrt im Aussage dieser Bestimmung.

Persönlicher Schulbedarf

  • Persönliches Schulbedürfnis an für die individuelle Verwendung und Verzehr selbstverständlicher Schreibharke, Forke und Zeichenmitteln wie Halter, Stifte, Krayons und Farbstifte, Rechner, Geobrett, Gazetten und Hefter, Patsche, Ratzefummel, Bastelmittel, Knete

Es werden Pauschalbezahlungen in Ebene von 116 Euro zum 1. August und 58 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres besorgt. Seit 2022 erfolgt regelmäßig eine Anpassung.

Sofern in zulässigen Sonderfällen Grund zu der Übernahme besteht, dass Ergebnisse nicht zweckentsprechend eingesetzt werden, besonders weil auffällt, dass Kleinkinder und Jugendliche nicht über die relevante Einrichtung verfügen, kann die Schlüsselfigur den Erweis pflichtgemäßer Nutzung benötigen.

Schülerbeförderung

  • Tatsächliche Kosten für das Fortkommen zu dem nächstgelegensten Unterricht der bevorzugten Ausbildung, soweit sie nicht von Dritten aufgenommen werden und es dem anspruchsberechtigten Menschen nicht angemutet werden kann, die Aufwände aus dem Vorschriftenbedarf abzuleugnen. Unter dem Wort Bildungsweg ist dabei nicht lediglich die Schulform als solche, sondern zudem tatsächliche ausschließliche Couleurs der Lehranstalt zu beachten.

Die Ausführung wird als Geld verschafft, soweit keine gerade Berechnung mit dem Nahverkehrsverein erfolgt.

Lernförderung

  • Angemessene Lernfürsprache als Zusatz der bildungsbezogenen Dienste, wenn die Unterstützung recht und notwendig ist, das im Lehrplan des respektiven Lands für den Bildungsweg definierte Durcharbeitlernziel in die Tat umzusetzen. Es werden Kupons oder Direktbezahlungen an den Provider verschafft.

Mittagsverpflegung in Kita, Schule und Hort

  • Mehrausgaben bei der Beteiligung an einer Mittagsbeköstigung, die in unterrichtlicher Verantwortlichkeit angenommen und gemeinsam gegeben und erhalten wird.

Die Kostenübernahme erfolgt durch Kupons oder Direktbezahlungen an den Unterricht. Anrecht haben ebenfalls Kleinkinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für den Kindergarten erledigt wird.

Anerkannte Bedarfe für Minderjährige

Bei Leistungsberechtigten bis zur Erledigung des 18. Altersjahres wird ein Bedarf zur Teilnahme am gesellschaftlicher und gesellschaftlicher Lebensgestaltung in der Community in Ebene von zusammen 15 Euro monatlich erfasst. Durch entsprechende Rücksicht dieser Bedarfe soll Gleichberechtigung von Kleinkindern und Jugendlichen gestaltet werden. Zweck ist es, diese Wichte und Jugendlichen schärfer als bislang in entsprechende Vereinskonstruktionen und Gemeinschaftskonstruktionen einzugliedern und die Verbindung mit Gleichaltrigen zu verstärken. Die Durchführungen werden durch personalisierbare Kupons oder Kostenübernahmeerklärungen besorgt und umfassen:

  • Beiträge für Klubs in den Gebieten Sportart, Spielen, Kulturkreis und Zusammenkunft,
  • Musikschulunterricht: Unterrichtung in kunstvollen Fachbereichen und ähnliche begleitende Tätigkeiten der kulturhistorischen Erziehung, beispielsweise Museumsführungen,
  • Beteiligung an Veranstaltungen.

Das Gesellschaftlichgericht entschied, dass ebenfalls Ferienlager öffentlicher Kreise beziehungsweise ihrer Jugendverbände im Zusammenhang des Bildungspackens förderungsfähig sind. Dies gilt jedoch lediglich, soweit sich der Kreis unbeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Verfassung bekennt, was das Tribunal bestimmt im Falle einer Jugendlichefreizeit der MLPD verneinte.

Kritik

Ein Jahr nach Vorstellung der Ergebnisse für Ausbildung und Partizipation führte das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Einsatz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Untersuchung durch, die den Effekt der Ergebnisse urteilen sollte. Freilich kannte ein Gutteil der Leistungsberechtigten das Versicherungspaket, aber lediglich kaum viel mehr als die Hälfte hat zudem in Wirklichkeit Durchführungen gebeten.

Die am meisten bereitgestellten Arbeiten sind die Zuwendungen zur Mittagsnahrung und zu Schulfahrten, die es allerdings überwiegend allerdings zuvor gab. Eben bei der Schülerüberführung sind allerdings zudem Senkungen zu sehen, weil die öffentlichen Lastenträger zeitiger in dem Prinzip eine Monatskarte bereitstellten, jetzt allerdings meistens nur Einzelfahrscheine zur Unterricht und retour übernehmen, sodass hilfsbedürftige Anhänger den Nahverkehr in der Fahrt nicht länger in Recht tragen können.

Die alleinigen wirklichen Novitäten, die Lernhilfe und die Partizipation am gesellschaftlichem und sozialen Sein, werden dagegen lediglich ganz sporadisch in Bedarf gebraucht, was vor allem an strikten Anspruchsnotwendigkeiten liegt. Da dies in der Norm vom Klassenleiter beschieden werden muss, entscheidet tatsächlich dieser über die Ergebnisgewährung und nicht das Arbeitsamt.

Bei der Partizipation am gesellschaftlichem und sozialen Sein stellt sich die Herausforderung, dass der Anteilnahmebetrag für viele Trägerkörperschaften sogar nicht ausreicht, um die Ausführung verschaffen zu können. Außerdem wurden Fahrtkosten zum Klub generell nicht erfasst, was vor allem hilfsbedürftige Kleinstkinder auf der Landschaft daran hinderte, die Durchführung in Bedarf zu tragen. Diesbezüglich hat das Bundesverfassungsgericht allerdings beschlossen, dass im Zusammenhang einer begründeten Interpretation des SGB II die Fahrtkosten im Zusammenhang des 2013 geschaffenen § 28 Absatz 7 Reihe 2 SGB II individuell aufgenommen werden müssen. Außerdem wurden im Zusammenhang der Vorstellung der Ergebnisse für Ausbildung und Partizipation die Spesen für außerunterrichtliche Maßnahmen bei Jugendlichen aus der Regelserie abgeschafft, sodass diese, die während der Pubertätszeit vor allem Vorschläge wie Filmtheater und Diskozulauf und mehr in wenigerem Ausmaß Vereinshandlungen in Recht nehmen, auch außerdem vernachlässigt werden.

Ein 2016 erhältlicher Evaluationsreport stellte fest, dass viele Ergebnisse nicht genutzt würden, da die Anfrage protzig und die Unterstützung nicht ausreiche, um zum Beispiel Musikschulunterricht und ein Musikinstrument zu entrichten. Aus einer 2018 erstellten Verwertung durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband und den Deutschen Kinderschutzbund geht hervor, dass lediglich jeder siebente leistungsberechtigte Nachwuchs vom Teilhabestapel profitiert.

Ein gravierendes Anliegen ist zudem die krasse Schnittmenge der Arbeiten für Ausbildung und Verwicklung mit Arbeiten der Kinderstütze und Jugendstütze nach dem SGB VIII. freilich sind für beide Ergebnisse die Gemeinden verantwortlich, im Sache der Arbeiten für Kenntnis und Verwicklung ergibt sich allerdings eine Refinanzierungsperspektive durch die Verpflichtung nach § 46 SGB II, während die Gemeinden die Ergebnisse der Kinderstütze und Jugendstütze selbst tragen müssen. Diesbezüglich besteht das Risiko beziehungsweise zeigen sich erste Neigungen, dass sich die örtlichen Lastenträger längerfristig aus der Kinderhilfeleistung und Jugendhilfeleistung zurückziehen.

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