Was ist das Finanzmarktrecht?

Zuletzt aktualisiert: 28.02.2023

Die gesetzlichen Fundamente eines Kapitalmarktes und die Bestimmungen bezüglich der Beaufsichtigung, die Regelung und ist, dieser Institutionen und Absatzmärkte umfasst das Finanzmarktrecht.

Ein Hyperonym für alle Absatzmärkte ist Kapitalmarkt selber, auf denen ein Geschäft mit Mittel stattfindet. Der Überbegriff für die Absatzmärkte, die und diese sind, schaffenden und regulierenden, Rechtssätze und Soft Law ist das Finanzmarktrecht daher. Der Ausdruck selber ist aber nicht strikt eingegrenzt und verändert sich, da es sich beim Finanzmarktrecht um eine übliche Querschnittsmaterie handelt und in der Vorzeit zum Teil aufgrund bestimmterSituationen zur Ad-hoc-Gesetzgebung Ursache gab.

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Was ist das primäre Ziel des Finanzmarktrechts?

Die Systemstabilität des landesweiten oder gemeinsamen Kapitalmarktes ist primäre Zielsetzung des Finanzmarktrechtes. Dies wird speziell seit der Finanzkrise ab 2007 durch eine verstärkte Regelung und Bewachung der Kapitalmärkte, Förderung der Verantwortung und der Offenheit im Finanzsystem hergestellt mit unförmigen Dokumentationsverpflichtungen und Publizitätsverpflichtungen anzukommen angestrebt, wobei hiermit vor allem obligatorische Standards des Finanzmarktrechtes zur Einsatz gelangen und gering auf zum Beispiel ehrenamtliche Selbstverpflichtungen gestellt wird.

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Welche Hauptbereiche umfasst das Finanzmarktrecht?

Das Finanzmarktrecht gliedert sich überwiegend in Bestimmungen:

  • zu Bankhäusern und Geldinstituten, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds, Fonds etc ..
  • zu den Aktienbörsen.
  • zu Wertpapierunternehmen und Wertpapierdienstleistungen, Anlageberatung.
  • zu Wirtschaftsinformationsdiensten.
  • zur Kapitaladäquanz zur Verhältnismäßigkeit der Eigenkapitalausstattung einer Finanzmarkteinrichtung.
  • zum Zahlungsverkehr.
  • zu den unterschiedlichen Finanzinstrumenten.
  • zu den Sorgfaltspflichten und zur Kampf von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • zur Unterbindung von Marktmissbrauch.
  • zur Herstellung von Durchschaubarkeit.
  • zu Regulierung der Prospektgestaltung und -publikation.
  • zur Marktinfrastruktur.
  • zum Distanzhandel und Konsumentenschutz.
  • zum Anlegerschutz und -entschädigung.
  • zu Konglomerationen.
  • zur Finanzmarktaufsicht in landesweiten und kollektiven Gebieten.

Wesentlich durch die Maßgaben, die gemeinschaftsrechtlich sind, gestaltet ist das landesweite Finanzmarktrecht in den Unionsmitgliedstaaten der Europäischen Union.

Welche sekundärrechtlichen Rechtsakte bauen auf den primärrechtlichen Bestimmungen der Verträge der Europäischen Union auf?

Das Finanzmarktrecht der Europäischen Union umfasst primärrechtliche Bestimmungen in den Verträgen und beispielsweise folgende darauf aufbauende sekundärrechtlichen Rechtsakte:

  • AIFM-Richtlinie und AIFM-Verordnung
  • Anlegerentschädigungs-Richtlinie
  • Auftraggeberdaten-Verordnung
  • Banken-Liquidations-Richtlinie
  • Definitionen-Richtlinie MLD²
  • Derivate-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
  • EBA-VO
  • E-Geld-Richtlinie
  • Einlagensicherungsrichtlinie
  • EIOPA-VO
  • Emittenten-Richtlinie
  • ESMA-VO
  • ESRB-VO
  • ESRB-EZB-VO
  • EU-FMA
  • Fern-Finanz-Richtlinie
  • Finalitäts-Richtlinie
  • Finanzmarktrichtlinie und Durchführungsmaßnahmen
  • Finanzsicherheiten-Richtlinie
  • Geldwäsche-Richtlinie
  • Kapitaladäquanzrichtlinie
  • KFZ-Haftpflicht-Versicherungsrichtlinie
  • Marktmissbrauchsverordnung
  • Notierungsrichtlinie
  • OGAW-Richtlinie und OGAW-Verordnung
  • Pensionsfonds-Richtlinie
  • Prospektrichtlinie samt Durchführungsmaßnahmen
  • Rating-Agenturen-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
  • REMIT-Verordnung
  • SEPA-Verordnung
  • Short-Selling-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
  • Transparenzrichtlinie
  • Treibhausgas-Verordnung
  • Versicherungsvermittler-Richtlinie
  • Überweisungsverordnung
  • Zahlungsdiensterichtlinie

Zahllose sonstige Maßgaben der Institutionen der Europäischen Union existieren daneben.

Was unterscheidet das Finanzmarktrecht vom Kapitalmarktrecht?

  • Ein Rechtszweig des staatlichen Gesetzes ist Finanzrecht. Die Bestimmungen umfasst Finanzmarktrecht dagegen im Wesentlichen. Die Bestimmungen beziehen sich auf die Aktionen der persönlichen Darsteller auf den Kapitalmärkten.
  • Die Produkte sind Finanzdienstleistungen. Die Produkte erbringen die persönlichen Darsteller im Zusammenhang des Finanzmarktrechtes.
  • Mit dem Finanzmarktrecht überschneidet sich das Kapitalmarktrecht inhaltlich zum Teil äußerst überwiegend. Das Kapitalmarktrecht ist auch eine gebietsübergreifende Teildisziplin, steht aber mit den Rechtsgebieten wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einer Verbindung, umfasst diese aber nicht.

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