Wie wir ein Arbeitsverhältnis beendet?

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2022

Ein Arbeitsverhältnis beruht, wie bereits mehrfach erwähnt, auf einem zivilrechtlichen Vertrag in der Form eines Dauerschuldverhältnisses. Insofern gelten alle Beendigungstatbestände, die für solche Verträge üblicherweise in Betracht kommen. Da das Arbeitsrecht jedoch auch soziale Aspekte berücksichtigen sowie dem Arbeitnehmer besonderen Schutz gewähren soll, sind regelmäßig zudem auch arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Im Folgenden werden zunächst diejenigen Tatbestände kurz dargestellt, durch die ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht enden kann. Abschließend wird kurz auf Maßnahmen eingegangen, die keine Beendigungswirkung besitzen. Abschließend wird im Rahmen des Themas Kündigung insbesondere auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eingegangen.

Was ist eine Befristung?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet regelmäßig gem. §§ 15 Abs. 1 und 2 TzBfG, 620 Abs. 1 und 3 BGB mit Ablauf der vereinbarten Zeit (bei einem kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag) oder mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag). Gem. § 15 Abs. 3 TzBfG unterliegt ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies entweder einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Eine Besonderheit weist § 15 Abs. 4 TzBfG i. V. m. § 624 BGB auf. Danach kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden, wenn es für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen ist. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.

Was ist eine auflösende Bedingung?

Der geschlossene Arbeitsvertrag kann auch eine auflösende Bedingung enthalten. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt der Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB). Wurde der der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gilt u. a. § 15 Abs. 2, 3 und 5 TzBfG entsprechend (§ 21 TzBfG).

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses, der durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) geschlossen werden kann. Der Aufhebungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB).

Zu beachten ist, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags meistens auch zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führt. Zudem müssen Arbeitnehmer daran denken, dass sie mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages jeglichen Kündigungsschutz verlieren. Eine nachträgliche Kündigungsschutzklage ist dann nicht mehr möglich. Daher kann unter bestimmten Umständen sogar eine fristlose Kündigung günstiger sein, weil diese vollumfänglich vom Gericht überprüft werden kann, was für den Aufhebungsvertrag nur begrenzt gilt.

Was ist eine Kündigung?

Die Kündigung stellt den Regelfall dar und ist daher der wohl wichtigste Beendigungstatbestand eines Arbeitsverhältnisses. Es sind verschiedene Arten der Kündigung zu differenzieren:

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Hierbei handelt es sich um eine einseitige Erklärung, bei der die Kündigungsfristen zu beachten sind, die gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 622 BGB), per Tarifvertrag festgelegt sind oder vertraglich vereinbart wurden. Die Kündigung bedarf gem. § 623 BGB der Schriftform.
Lediglich der Arbeitgeber muss im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes den Kündigungsgrund nachweisen, der die Kündigung sozial rechtfertigen soll. 

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung kann fristlos oder unter Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden und bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB). Gem. § 626 Abs. 2 BGB muss diese Art der Kündigung zudem innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung des aktuell bestehenden Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen. Das Arbeitsverhältnis soll dann zu geänderten Bedingungen fortgesetzt werden.

Auf das Thema Kündigung im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutzgesetz wird später noch detaillierter eingegangen.

Was ist ein Auflösungsurteil?

Das Auflösungsurteil ist sicherlich eine arbeitsrechtliche Besonderheit. Das Arbeitsgericht kann durch Urteil ein Arbeitsverhältnis auflösen. Das kann beispielsweise dann geschehen, wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung sozialwidrig und deshalb unwirksam ist und der Arbeitnehmer dann aber gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG die Auflösung beantragt, weil die Fortsetzung des Beschäftigungs-verhältnisses ihm nicht zuzumuten ist.

Aber auch der Arbeitgeber kann einen solchen Antrag stellen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).

Handelte es sich jedoch um eine außerordentliche Kündigung und hat das Gericht festgestellt, dass diese Kündigung unbegründet ist, und ist dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, dann hat das Gericht das auf seinen Antrag hin das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen (§ 13 Abs. 1 S. 3 KSchG). Dies kann also nur der Arbeitnehmer beantragen. Analoges gilt im Falle einer Kündigung, die gegen die guten Sitten verstößt (§ 13 Abs. 2 KSchG).

Besteht des Weiteren nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort und ist der Arbeitnehmer inzwischen allerdings ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er gem. § 12 S. 1 KSchG binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern.

Was bedeutet Tod des Arbeitnehmers?

Der Tod des Arbeitnehmers beendet ebenfalls das Arbeitsverhältnis, da die Arbeitsleistung eine höchstpersönliche Verpflichtung ist, die nicht von den Erben übernommen werden kann (§ 613 BGB). 

Was bedeutet Nichtigkeit?

Verstößt der Arbeitsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder ist es sittenwidrig bzw. kann es als Ausbeutung gedeutet werden (§ 138 BGB), dann hat dies die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages zur Folge.

Was bedeutet Anfechtung?

Hat eine Vertragspartei ihre zuvor abgegebene Willenserklärung gem. § 142 Abs. 1 BGB wirksam angefochten, dann ist der Arbeitsvertrag als von Anfang an nichtig zu betrachten.

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