In Teil 6 unseres Quizzes zum Thema Kündigungsschutzgesetz musst Du Fragen aus der Welt der Human Resources Management beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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In der dritten Stufe ist zu prüfen, ob ein solches Ausmaß erreicht wurde, dass die _____ und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen des Betriebs dem Arbeitgeber noch zu demutbar sind.
Außerdem ist festzustellen, ob dem _____ zugemutet werden kann, die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen durch potenziell mögliche andere Überbrückungsmaßnahmen zu verhindern.
Eine _____ kann gem. § 1 Absatz 2 S. 1 KSchG zudem sozial gerechtfertigt sein, wenn dringende betriebliche Erfordernisse eine solche bedingen.
Selbst wenn eine _____ _____ nach § 1 Absatz 2 S. 1 KSchG gerechtfertigt erscheint, ist zusätzlich § 1 Absatz 3 KSchG zu beachten.
Danach kann eine aus dringenden _____ Erfordernissen ausgesprochene Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers
die _____ der Betriebszugehörigkeit,
die _____ des Arbeitnehmers
Der _____ hat auf Verlangen des Arbeitnehmers die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diejenigen _____ nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.
Hinsichtlich der Sozialwidrigkeit der _____ liegt die Beweispflicht allerdings beim Arbeitnehmer.
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