In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Kündigungsschutzgesetz musst Du Fragen aus der Welt der Human Resources Management beantworten.
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Damit sind gem. § _____ Absatz 1 KSchG Organmitglieder einer juristischen Person sowie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen von diesem Kündigungsschutz ausgeschlossen.
Hingegen genießen Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte gem. § _____ Absatz 2 KSchG Kündigungsschutz nach dem KSchG.
§ _____ Absatz 2 S. 1 KSchG präzisiert den Begriff der Sozialwidrigkeit.
Danach ist eine _____ sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe gerechtfertigt ist, die
im Verhalten des _____ liegen oder
durch dringende _____ Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist oder
einer der in § _____ Absatz 2 S. 2 KSchG genannten Umstände vorliegen.
Soll das Arbeitsverhältnis durch den _____ mit einer ordentlichen Kündigung beendet werden, dann ist er nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu nennen.
Dem Wortlaut des § _____ Absatz 1 KSchG ist zu entnehmen, dass dies nicht für die Kündigung durch den Arbeitgeber gilt, wenn er eine ordentliche Kündigung ausspricht und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
_____ muss der Arbeitgeber bei der arbeitgeberseitigen Kündigung Gründe nachweisen, die die Kündigung sozial rechtfertigen, um nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zu riskieren.
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