In Teil 11 unseres Quizzes zum Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Im Ergebnis entlastete die Regelung die _________________ und belastete die öffentlichen Haushalte.
Dieses wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1994 durch _________________ Regelung abgelöst, die nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung _________________n Krankengeldzuschuss zu dem von der Krankenkasse zu zahlenden Krankengeld bis zur Höchstdauer von 26 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorsah.
Der Krankengeldzuschuss berechnete sich als _____ zwischen Nettovergütung und Bruttokrankengeld.
Mit _____ vom 1. Oktober 2005 wurde für Beschäftigte, die vor dem 1. Juli 1994 und seitdem durchgehend beschäftigt sind, als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld gezahlt.
Für alle übrigen Beschäftigten bleibt es auch nach der Neuregelung im _____ bei der bisherigen Regelung, nämlich der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld. die erste Regelung ist die günstigere.
In beiden _____ wird der Krankengeldzuschuss nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also 13 Wochen länger als zuvor.
Für Beamte sowie _____ und Richter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gelten die obigen Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht.
Die _____ der genannten Personen werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weitergeleistet.
_____ _____ der Dienstunfähigkeit muss in gleicher Form wie bei Arbeitnehmern dem Dienstherrn vorgelegt werden.
Bei längerfristiger Erkrankung hat dieser die Möglichkeit, die Dienstfähigkeit durch amtsärztliche Untersuchungen zu überprüfen und den Betroffenen ggf. wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen ( § 26 _____, § 44 Bundesbeamtengesetz, § 64 Soldatengesetz ).
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