Was ist eine Stückaktie?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ein Wertpapier ohne Nominalwert ist die Stückaktie im Wertpapierrecht und Wertpapierhandel. deren Mengeneinheit in Stückchen am Stammkapital einer Kommanditgesellschaft oder Aktiengesellschaft auf Wertpapieren ist gekennzeichnet. Die Nennbetragsaktie ist Gegensatzwort.

Woher stammt die Idee der Stückaktie?

Einen Nominalwert weisen ebenfalls Stückaktien auf. Der Nominalwert ergibt sich aus der Teilung des Stammkapitals durch die Zahl der Anteilscheine. In der Bilanzaufstellung als Nominalbetrag, unterteilt in die Gesamtstückzahl der Anteilscheine, gekennzeichnet wird das Gründungskapital.

Auf eine Schrift von Wolfgang Stützel und Günther Jahr von 1963 zurückzuführen ist die Einleitung von Stückaktien in Deutschland, war ebenso wenn der Gedanke der Stückaktie in Deutschland schon 1924 aufgetaucht.

Wann wurden echte nennwertlose Aktien eingeführt?

Wahre nennwertlose Anteilsscheine und unwahre nennwertlose Anteilsscheine unterscheidet man. Weder in der Vorschrift noch auf dem Aktienzertifikat, das ausgegeben ist, haben echte nennwertlose Anteilsscheine einen Nominalwert. Das Nennwertsystem wird bei ihnen zurückgetreten. Kein stabiles Gründungskapital mehr weist die Bilanzaufstellung aus. Die veränderliche Bilanzposition Emissionserlös tritt an seinen Platz. Eine Dependenz des stabilen Stammkapitals von der Zahl der Anteilscheine besitzen unechte nennwertlose Anteilscheine. Eine verhältnismäßige Steigerung des Stammkapitals setzt die Herausgabe neuartiger Anteilscheine voraus. Es gibt echte nennwertlose Anteilsscheine in den USA seit 1912, in Kanada seit 1918 und in Japan seit 1950. Gespreizte nennwertlose Anteilsscheine in Belgien, Luxemburg und Liechtenstein kommen als Quotenaktien vor. Weil da bei jeder Ausgabe frischer Anteilsscheine alle Anteilsscheine eingetreten und substituiert werden müssen, haben sie sich nicht zusätzlich ausgebreitet.

Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten nennwertlosen Aktien?

Dass Anteilsscheine als Stückaktien oder Nennbetragsaktien abgegeben werden dürfen, sieht § 8 Absatz 1 AktG vor. Auf die Gesetzesform über die Genehmigung von Stückaktien vom 25. März 1998 geht diese Rechtsvorschrift zurück. Die anhängige Umschaltung auf den Euro war eine maßgebende Motivierung der Initiierung der Stückaktie. Da die Umrechnung der Nationalwährungen auf den Ausgleich in Euro bei Nennwertaktien schwierige Umrechnungen zur Ergebnis hat, die viel in verbogenen Geldsummen resultieren, wurde die nennwertlose Stückaktie eingebracht. Eine dementsprechende nominelle Umrechnung entfällt, da diese lediglich einen Teilbetrag, der nennwertlos ist, widerspiegelt.

( § 8 Absatz 3 AktG ) darf die Summe, die auf die individuelle Stückaktie entfallend anteilig ist, des Gründungskapitals nicht einen Euro unterschreiten. ( § 8 Absatz 3 Äußerung 2 AktG ) sind Stückaktien am Stammkapital im identischem Ausmaß teilgenommen. Dass lediglich eine Art durch die Firma, die emittierend ist, ausgesucht werden darf, ergibt sich daraus. Welche Art vorgegeben wird, legt die Bestimmung gemäß § 23 Absatz 3 Nr. 4 AktG fest. Ein Absolutbetrag, der anteilig ist, vom Gründungskapital entfällt daher ebenfalls auf sie. Der Absolutbetrag, der anteilig ist, darf aber nicht einen Euro unterschreiten. Weshalb sie bisweilen als nachgemachten nennwertlosen Anteilschein genannt wird, hat ausführlich zugesagt demnach einen Nennbetrag die Stückaktie. Nach dem Größenverhältnis ihres Nominalwertes zum Stammkapital, bei Stückaktien nach der Anzahl der Anteilsscheine bestimmt sich die Beteiligung am Stammkapital nach § 8 Absatz 4 AktG bei Nennbetragsaktien. Dass Stückaktien als unlautere nennwertlose Anteilsscheine einzustufen sind, ergibt sich zudem hieraus.

Wie wird die deutsche Stückaktie genauer bezeichnet?

Eine gekünstelte nennwertlose Stückaktie ist die Stückaktie, die deutsch ist, deutlicher. Die gekünstelte Variation bezieht sich im Unterschied zur reeller Stückaktie auf den Kapitalanteil am Stammkapital und nicht an der Mitgliedschaft. Letzteres wäre die Lage, wenn das Unternehmen entweder über kein Stammkapital oder bloß über ein Stammkapital, das nicht in Anteilscheine zergliedert ist, disponieren würde. dies ist in Deutschland untersagt.

Vernehmbar sind Stückaktien häufig an dem Namenszusatz o. N., der für ohne Nominalwert steht und so zum Beispiel die Aktiengattung der Volkswagen Aktiengesellschaft Stammaktien o. N präziser definiert. Die Verkürzung s.v.n wird im frankophonem Bereich sehr benutzt. Sie heißt im englischsprachigem Gebiet Anteilschein ohne Nominalwert.

Wie sieht die Rechtslage zu Stückaktien in der Schweiz aus?

( § 8 Absatz 1 öAktG ) lässt Österreich auch neben der Nennbetragsaktie die Stückaktie zu. Stückaktien haben nach § 8 Absatz 3 öAktG keinen Nennbetrag. Am Stammkapital in identischem Ausmaß engagiert ist jede Stückaktie. § 17 Ziffer können nennbetrags- und Stückaktien nicht gleichzeitig abgegeben werden (. 4 öAktG ). In der Schweiz wird die Einleitung der Stückaktien besprochen, doch gilt aktuell gegenwärtig Art. 622 Absatz 4 OR, wonach der Nominalwert des Anteilsscheins wenigstens 1 Rappen ausmachen muss.

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