Wie berechnet man Sollkosten in der flexiblen Plankostenrechnung?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Man versteht unter Sollkosten innerhalb der Kostenrechnung, die betriebswirtschaftlich ist, diejenigen Kosten. Die Kosten ergeben sich aus der faktischen Erwerbsarbeit, beurteilt mit den Plankostensätzen, die im Voraus festgelegt sind. Die Gleichung für eine Ausrechnung in der starrsinnigen Plankostenrechnung lautet danach:

[K_{s}=B_{i}cdot k_{p}]

mit

Ks: Sollkosten
Bi: Istbeschäftigung
kp: Plankostensatz

Wie werden Preis- und Mengenabweichungen voneinander getrennt?

Im Zusammenhang der Auswertung von Differenzen von Plankosten und Istkosten spielen die Sollkosten eine wesentliche Funktion. Bloß aufgrund von verschiedenen Kostensätzen ergibt sich ein Unterschied zwischen den Istkosten und den Sollkosten. Von der Planbeschäftigung und Istbeschäftigung, die durch Differenzen zwischen ist, hervorgerufenen Mengenabweichung separiert werden kann die sogenannte Preisabweichung so.

Was ist der Zweck des Soll-Ist-Vergleichs?

Als Betrag der Kosten, die vom Beschäftigungsgrad unabhängig fix sind, und der Kosten, die durch die Leistungserstellung verursacht variabl sind, je Kostenstelle ergeben sich die Sollkosten da. Man erhält durch diese Umrechnung der Plankosten, die starr sind, auf die veränderbare derzeitige Istbeschäftigung die Sollkosten, die angefallen sind. Die Sollkosten, die angefallen sind, besitzen Vorgabecharakter. Ein geeignetes Gleichnis der Plankosten mit den Istkosten wird damit realisiert, um daher eine Kostenkontrolle vornehmen zu können, den sogenannten Soll-Ist-Vergleich.

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