Was sind Materialgemeinkosten im Rechnungswesen?

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023

Als Bestandteil der Materialkosten sind Materialgemeinkosten im Rechnungsführung solche Gemeinkosten. Die Gemeinkosten können den individuellen Kostenträgern nicht gerade zugeschrieben werden.

In etwa Lagerkosten, Beschaffungskosten für das Lagerhaus oder Prüfkosten gehören zu den Materialgemeinkosten, die nicht gerade zurechenbar sind,, in dem mehrere Rohstoffe aufbewahrt sind. Zum Beispiel die Personalkosten für die Belegschaften in Ankauf und Arbeitslager, aber ebenso die Wertverminderungen und Betriebskosten der respektiven Bauten können in diesen Kostenpositionen beinhaltet sein.

Aus der alljährlichen Kostenstellenplanung gehen die Materialgemeinkosten hervor. Berechnet aus dem Größenverhältnis von den Materialgemeinkosten zu dem alljährlichen Materialeinsatz wird der Materialgemeinkostenzuschlag. Auf die erledigten Werkstoffe aufgetan wird dieser Zuschlagstoff.

Die Materialeinzelkosten werden in einer Kostenrechnung mit den Materialgemeinkosten hinzugefügt um die Materialkosten auszurechnen.

Ein Aktivierungswahlrecht gemäß § 255 HGB besteht für die Bilanzaufstellung nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz eine Aktivierungspflicht.

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