Welche ESG-Kriterien gibt es?
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Wenn man von ESG-Kriterien spricht, meint man häufig damit, wie tragfähig eine Firma oder eine Anlage ist. Der Ausdruck kommt rein aus dem Finanzgebiet und steht für drei Gesichtspunkte der Aufrechterhaltbarkeit: Umfeld / Bioökologie ( „ Environment ), Sozialwesen („Social“ oder „Corporate Social Responsibility“) und verantwortungsbewusste („positive“ oder „gerechte“) Geschäftsleitung („Governance“ oder „Corporate Governance“). Es gibt wie nur angesprochen diverse Techniken, um diese Seiten zu vermessen und zu werten, beispielsweise:
- „traditionelle“ Messgrößen, die zeigen, wie fein eine Firma in einem Gebiet abschneidet, wie z. B. die Quote von Bio-Produkten am Absatz oder die Anzahl der CO2-Emissionen,
- Organisationsdarstellungen, die erklären, wie eine Firma ein Gebiet organisiert, wie z. B. die operative Gesundheitsführung,
- Zielstrukturteile, die beschreiben, was eine Firma in einem Gebiet realisieren will, wie z. B. Firmaenvision, Wertekanons und Unternehmensziele oder
- Managementansätze, die darstellen, wie eine Firma ein Gebiet steuert, wie z. B. Methoden, Mittel und Bewertungsverfahren
Drei Standardkataloge von ESG(E)-Kriterien, die auf diversen Niveaus (weltweit, europäisch und bundesweit) konzipiert wurden, verdienen eminente Aufmerksamkeit.
Was ist der GRI-Standard?
Die Nachhaltigkeitskriterien der Global Reporting Initiative (GRI-Standards) sind die ältlichste Übersicht in diesem Kreis. Sie wurden 2000 von einer wohltätigen Gründung publiziert, die 1997 von der Nonprofitgesellschaft CERES ( Coalition for Environmentally Responsible Economies ) und dem Tellus Institute ( mit Unterstützung des UN-Umweltprogramm ) ins Betrieb berufen wurde. Sie bieten ein weltweites Rahmenwesen für ein Nachhaltigkeitsleitbild an.
Das Vorhaben der GRI-Standards ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur üblicher Praktik zu entwickeln und eine starke weltweite Volkswirtschaft zu unterstützen, in der Organisierungen ihre wirtschaftliche, umweltfreundliche und wohltätige Performance und den gerechtfertigten Folgen verantwortungsvoll bewirtschaften und verständlich darüber informieren können. Die GRI-Standards sollen dabei Prinzipien der Berichterstattung vorgeben und bei der Erfüllung der Anforderungen an den Inhalt und die Qualität helfen. Die Kriterien der GRI lauten: Genauigkeit, Ausgewogenheit, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität.
Der GRI-Standard ist für viele Firmen global die Grundlage für die Nachhaltigkeits-berichterstattung. Zum Modell richten sich die deutschen Firmen, die an der Börse eingehandelt werden, kräftig nach diesem weltweiten de-facto-Standard.
Es gibt diverse Vorteile, den GRI-Standard zu benutzen, beispielsweise:
- Er erhöht die Offenheit und die Vergleichspräzision der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Organisierungen.
- Er unterstützt die Organisierungen bei der Ausführung der Anforderungen an den Inhaltsbestandteil und die Güte der Berichterstattung.
- Er bietet eine gutwillige Einrahmung für die Berichterstattung, die auf die Bedarfe und die Absichtlichkeit der Organisierungen geeignet werden kann.
- Er konvergiert mit internationaleren Rahmenwesen und Normen wie dem UN Global Compact oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex
Einige Kritikpunkte sind:
- Der GRI-Standard ist zu kompliziert und zu groß für viele Firmen, vor allem für geringe und mittelgroße Firmen (KMU).
- Der GRI-Standard ist zu intensiv auf zahlenmäßige Indizien anvisiert und vernachlässigt qualitätsbezogene Gesichtspunkte der Aufrechterhaltbarkeit.
- Der GRI-Standard ist nicht genügend an die charakteristischen Anforderungen und Ansprüche unterschiedlicher Stakeholdergruppen geeignet.
- Der GRI-Standard ist nicht einig mit weiteren universalen Rahmenarbeiten wie den Sustainable Development Goals (SDGs) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Wie wird der GRI-Standard angewendet?
Der GRI-Standard wird angewendet, indem Organisationen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen beschreibt. Dazu müssen sie die GRI-Universalstandards verwenden, die die Grundlagen, die allgemeinen Angaben und die wesentlichen Themen der Berichterstattung festlegen. Zusätzlich können sie die GRI-Branchenstandards und/oder die GRI-Themenstandards verwenden, die spezifische Angaben zu bestimmten Branchen oder Themen enthalten. Die Organisationen müssen auch angeben, ob sie den GRI-Standard „in Übereinstimmung oder „bezugnehmend angewendet haben. Die GRI-Standards sind in deutscher Übersetzung auf der Website der Global Reporting Initiative kostenlos verfügbar.
Was sind die Richtlinie der European Federation of Financial Analysts Societies?
Ein folgender oft verbreiteter Tarif von Nachhaltigkeitseigenschaften ist die Vorschrift der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) mit ihren ESG-KPIs.
Dieser Dachverband von Finanzfachmännern übernahm die von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) entwickelnden Antwortenindikatoren und gab 2010 gemeinsam mit dieser Einrichtung das EFFAS-/DVFA-Rahmenwerk über „ Richtlinien zur Einheit von ESG in Finanzstudien und Unternehmensbewertung heraus.
Die Merkmale werden in die drei regulären ESG-Bereiche als auch in „ langlebige Wirtschaftlichkeit (Long-term Viability, V), somit den Ökonomie-Bereich, aufgeteilt. Firmen müssen jeweils abhängig von Offenlegungsstufe und Branchenabschnitt different viele Merkmale erzählen.
Was ist der Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)?
Die dritte Arbeit ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), den der Rat für Nachhaltige Entwicklung in Kooperation mit Stakeholdern aus Politikbetrieb, Finanzgebarung, Firmen und gesamtgesellschaftlichen Einrichtungen 2010 erstellt und 2011 veröffentlicht hat. Dieser Merkmalkatalog enthält 20 Merkmale aus vier Gebieten.
Für genaue Merkmale werden ausgesuchte Leistungsindizien gemäß GRI und EFFAS/DVFA bezeichnet. Die Liste ermöglicht die Aufstellung eines generellen Nachhaltigkeitsreports, aber ebenso ein individuelles Nachhaltigkeitsleitbild im Aussage der CSR-Richtlinie der „nichtwirtschaftlichen Aussage“ gem. § 289c HGB.