Was ist ein Diskontkredit im Bankwesen?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Der Kauf von gegenwärtig nicht zahlbaren Wandeln durch Kreditanstalten war der Diskontkredit im Bankwesen.

Was ist der Diskontkredit und wie funktioniert er?

Ein Bankgeschäft nach § 1 Absatz 1 Nr. 3 KWG ist der Diskontkredit. Auswechselungen von ihren Bankkunden anzukaufen war im Zusammenhang dieses Bankgeschäftes den Kreditanstalten gestattet. Es sich handelt zivilrechtlich beim Diskontkredit um einen Kaufvertrag nach § 433 Absatz 1 BGB. Der Preis, Auswechsel der Ausgleich, der dem Bankkunden auf seinem Sichtkonto gutgeschrieben ist, ist Kaufgegenstand. Der Diskontkredit ist durch die Bereitstellung von Geschäftsbankengeld im Zusammenhang des Kreditgewerbes eine Geldleihe. Der Bankkredit besteht darin, dass die Finanzinstitute ihren Darlehensnehmern des Diskontkredits durch den Kreditbetrag die Wechselsumme als Vorauszahlung gutschrieben, die lediglich am Fälligkeitszeitpunkt durch den Bezogenen auszuzahlen war.

Welche Vorteile hatte der Diskontkredit für die Banken?

Die Geldinstitute gewährten Diskontkredite lediglich jenen Bankkunden, mit denen sie hierüber einen Darlehensvertrag erledigt hatten. Das absolute Diskontkreditvolumen ergab sich aus diesem Kontrakt. Das Diskontkreditvolumen konnte revolvierend in Bedarf geholt werden. Qualitative Einschränkungen waren Stoff des Darlehensvertrages neben dieser zahlenmäßigen Begrenzung außerdem. Die Einschränkungen betrafen die Auswechselungen selber. Die Wandel mussten

  • Handelswechsel sein, deren Restlaufzeit bis zur Wechselfälligkeit hoch 3 Monate ausmachen durfte,
  • Der Bezogene und der Aussteller des Auswechsels sind das im Normalfall.
  • an einem Bankplatz fällig sein und
  • mit einem Vollindossament zu Gunsten des diskontierenden Bankhauses oder Blankoindossament versorgt sein und durften keine förmlichen Riesenfehler beinhalten.

Stimmten die dem Bankhaus von ihrer Kundschaft eingereichten Geldwechsel mit den kreditvertraglichen Voraussetzungen überein, so kaufte sie die Geldwechsel an. Sie ermittelte dazu den Nennwert der Geldwechsel und sie zog hiervon den Diskontsatz ab. dem Sichtkonto gutgeschrieben wurde der Nettobetrag. Weil das Bankhaus der Kundschaft seine wechselmäßig beglaubigte Anforderung vor deren Fälligkeitszeitpunkt bevorschusste, lag darin die Kreditgewährung. Der Diskontkredit zählte deshalb bankrechtlich zu den Darlehen nach § 19 Absatz 1 Nr. 2 KWG.

Zwei Optionen hatte das Bankhaus jetzt. Die Austausche, die diskontiert sind, maximal bis zu deren Fälligkeitsdatum im Fortbestand behalten und sie danach auf dem Inkassoweg dem Bezogenen zur Auszahlung vorsetzen konnte sie zum einen. Sie erhielt durch Auszahlung den Ausgleich, der ihrer Kundschaft bevorschusst ist, zurück. Sie konnte andererseits im Maßnahme des Rediskonts stets die Auswechsel bis schnell vor ihrem Fälligkeitszeitpunkt an die Deutsche Bundesbank weiterveräußern und sie erhielt danach frühzeitig den Wechselgegenwert, der dem Kundenstamm bevorschusst ist, zurück.

Da für die Auszahlung des Austausches die Wechselbeteiligten nach Typus 47 Absatz 1 Wechselgesetz gesamtschuldnerisch und individuell hafteten, galt der Diskontkredit für Bankhäuser als ein gesicherter Bankkredit.

Was ist der Grund für den Bedeutungsverlust des Diskontkredits im heutigen Bankgeschäft?

Das Bankgesetz vom August 1924 erlaubte durch die original unsagbare Wichtigkeit des Geldwechsels als Geldmittel und Kreditmittel in der Volkswirtschaft erstmalig die Abzinsung vom Geldwechsel durch Geldinstitute ( § 21 Bankgesetz ). Der Diskontkredit spielte lange Zeitlang eine weite Funktion im Kreditgewerbe der Einrichtungen, da gleichzeitig ebenfalls die Refinanzierung der Geldinstitute bei der Reichsbank durch Rediskont zugelassen war.

Die Bankhäuser konnten sich dabei durch Absatz von bundesbankfähigen Austauschen Zahlungsfähigkeit zum Diskontsatz besorgen. 1979 / 1980 erreichte DasDiskontvolumen seinen Gipfelpunkt und DasDiskontvolumen wurde zur bedeutsamem Quell der Zentralbankgeldversorgung. Die Quote der Diskontkredite an dem Kredit war im Dezember 1986 auf 60 % gefallen. Wodurch die Lombardpolitik in den Vordergrund trat, hatte die Abzinsung von Wandeln seit Januar 1987 an Wichtigkeit verlorengegangen. Auf 29.5 % gegenüber 83.5 % im Jahre 1980. belief sich die Beteiligung der Wechselrefinanzierung an den ganzen Notenbankkrediten 1994 lediglich gegenwärtig. Die Wertpapierpensionsgeschäfte waren an ihren Platz ausgetreten. Betrug deren Beteiligung an der Gesamtrefinanzierung 1980 bloß 6 %, so machten sie 1994 schon 69.7 % aus.

Die Diskontgeschäfte der Bundesbank im Zusammenhang ihrer Diskontpolitik waren in Deutschland bis Dezember 1998 in § 19 Absatz 1 Nr. 3 BBankG a. F. reglementiert. Sie legte da und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Voraussetzungen fest, zu denen die Bankhäuser eine Rediskontmöglichkeit zugestanden bekamen. Auf das Diskontgeschäft der Kreditanstalten mit ihren Bankkunden angemessen transferiert wurden diese Voraussetzungen.

Der Auswechsel und damit der Diskontkredit hat im alltäglichem Bankgeschäft heutzutage keine Wichtigkeit, da er aufgrund seiner Urkundeneigenschaft nicht maschinen- beziehungsweise computerfähig und damit verhältnismäßig personal- und kostenaufwendig war und zudem außerdem seine Aufgabe als Kreditmittel und Geldmittel in der germanischen Volkswirtschaft umfassend verloren hat. Dass die Europäische Zentralbank seit Januar 1999 kein Rediskontgeschäft betreibt, hängt dies hingegen damit zusammen.

Was ist der Grund für den Wegfall der Bedeutung des Diskontkredits?

Weil die Aufgabenstellung der Geldmarktpolitik zusammen auf die EZB übergegangen ist, fungiert die Bundesbank seit Januar 1999 in der Geldmarktpolitik bloß als Ausführungsorgan der EZB. Das Hauptrefinanzierungsgeschäft hat mit der Transition der Kompetenz für die Geldmarktpolitik auf die EZB den zeitligeren Diskontkredit im Januar 1999 ersetzt. Keine Auswechsel rediskontiert die EZB und die EZB verschafft den Bankhäusern abwesend Zahlungsfähigkeit.

Aufgrund des Ausfalles der Rediskontierungsmöglichkeiten von Handelswechseln bei der Bundesbank seine alte Wichtigkeit für Kreditanstalten verlorengegangen hat der Diskontkredit. Als Pfandgeld refinanzierungsfähig sind Handelswechsel bloß gegenwärtig. Der Diskontkredit hat aus diesen Ursachen heutzutage keine Wichtigkeit mehr. Er kann bloß gegenwärtig seine Kreditfunktion im Nichtbankensektor erfüllen.

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